Lena Saniye Güngör
Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, geheim auf einem Zettel ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann bitte ich nun um Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und schließe diesen Wahlgang. Dann bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, die Sitzplätze wieder einzunehmen. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 82, gültige Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 43 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung die Mehrheit nicht erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, in der Regel im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Die Tagesordnungspunkte 32 und 33 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Ich rufe auf TagesordWahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/1090/1202 Durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 15. Dezember 2025 wurde § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes geändert. Gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes besteht die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben dem Präsidenten des Landtags und dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur aus drei weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Sie sollen aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Der Vertreter für den Bereich der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen, die ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, die vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom Landtag gewählt wurden, haben gemäß § 60 Abs. 8 des Thüringer Abgeordnetengesetzes ihre Mitgliedschaft in der Abgeordnetenüberprüfungskommission behalten. Dies betrifft Herrn Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und Frau Prof. Johanna Hübscher. Noch zu wählen ist ein Mitglied aus dem Bereich der Thüringer Betroffenenverbände. Hierfür liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der AfD schlägt für eine erste Wahlwiederholung Frau Claudia May vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen für eine zweite Wahlwiederholung Frau Marie-Luise Tröbs vor. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 19. Sitzung des Ältestenrats am 21. Oktober 2025 stattgefunden. Ich eröffne nun die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir nun über die Wahlvorschläge offen durch Handzeichen ab. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der AfD? Bitte nun das Handzeichen. Das sind 32 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? 49 Stimmen. Wer enthält sich? Hier sehe ich keine Meldungen. Damit hat der Wahlvorschlag Frau Marie-Luise Tröbs eine Mehrheit gefunden. Sie ist als weiteres Mitglied der Abgeordnetenüberprüfungskommission gewählt. Ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt und beglückwünsche sie zu dieser Wahl.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und gebe noch den Hinweis, dass die Punkte 35 und 36 ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt worden sind und ich nun vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 20 aufrufe. Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2774 Ist die Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Abgeordnete Behrendt.
