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Boos-John

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sollte das WGTSondervermögen aufgelöst, die verbleibenden Liegenschaften auf die LEG bzw. die Landesforstanstalt übertragen und die Vermögensliquidität in den Landeshaushalt überführt werden, wie es der hier diskutierte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vorsieht? Zum Gesetzentwurf an sich, wie auch zum WGT-Sondervermögen selbst, der dahinterstehenden politischen Intention und dessen Werdegang wurde bereits in der ersten Lesung alles gesagt und das Für und Wider einer Auflösung des WGT-Sondervermögens zum jetzigen Zeitpunkt kontrovers diskutiert. Das heißt allerdings nicht, Herr Abicht, dass Sie meinen Staatssekretär aus seiner Rede falsch zitieren müssen. Ich zitiere mal eben aus der Rede: „[Ihr Gesetzentwurf] würde auch eine Abkehr von den einst mit der Übernahme der Flächen definierten politischen Ziele bedeuten“, nicht wir fordern die Abkehr. Ganz deutlich: Die Landesregierung hat sich, wie auch alle Fraktionen außer der antragstellenden Fraktion, im Rahmen der ersten Beratung am 04.12.2025 ausdrücklich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Die insoweit vorgetragenen Gründe – es sprechen tatsächliche rechtliche und finanzielle Erwägungen gegen eine sofortige Auflösung – gelten dementsprechend nach wie vor. Sowohl die LEG als auch ThüringenForst lehnen eine Übertragung dieser WGT-Flächen angesichts des zukünftigen Bewirtschaftungs- und Entwicklungsaufwands – das haben wir eben schon gehört – einschließlich der bestehenden Altlastenrisiken derzeit ab und befürchten erhebliche finanzielle Nachteile. Den Ausgleich müsste der Landeshaushalt liefern. Aus Sicht der Landesregierung überzeugt das Ansinnen der AfD nicht, vor allem, wenn man einmal nicht nur den Teil des Wegs betrachtet, der in Sachen Flächenverwertung noch zu gehen wäre, sondern wenn man auch zurückschaut, welche Strecke des Wegs seit der Errichtung des WGT-Sondervermögens im Jahr 1994 bereits zurückgelegt worden ist. Denn wir sprechen hier durchaus von einer Erfolgsgeschichte. Lassen Sie mich hierzu ein paar Zahlen nennen: Über 1.100 Grundstückskaufverträge wurden abgeschlossen und in der Folge private Folgeinvestitionen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro generiert. Zur positiven Bilanz gehören zudem die mehr als 6.600 geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze in über 200 Unternehmen und die Realisierung von über 4.100 Wohneinheiten. Das ist eine beachtliche Leistung, die auch nicht durch die Kritik am benötigten Umsetzungszeitraum geschmälert werden kann. Diese Leistung spricht zudem dafür, bei den restlichen WGT-Liegenschaften weiter auf das bereits laufende und bewährte System zu setzen. Denn der gesetzliche Auftrag des Liegenschaftsverwertungsgesetzes, die Inwertsetzung und Verwertung ehemaliger Militärliegenschaften, bestand nicht nur für die Flächen, für die es bisher gelungen ist, sie einer nachhaltigen sinnvollen und den jeweiligen Standort bereichernden zivilen Nachnutzung zuzuführen, nein, der gesetzliche Auftrag gilt insbesondere für noch verwertbare Bestandsliegenschaften des Sondervermögens. Diese Liegenschaften und auch ihre jeweilige Standortkommune – ich glaube, das ist auch interessant – könnten vom bewährten Entwicklungs- und Vermarktungssystem des WGT-Sondervermögens eben nicht mehr profitieren, wenn sie erst einmal auf Dritte übertragen sind und das erprobte flexible Finanzierungsmanagement in Form des Wiedereinsatzes von Verwertungserlösen für weitere Entwicklungsmaßnahmen zerschlagen worden ist. Eine Abkehr vom bisherigen System würde mit den bereits umfassend diskutierten Risiken vor allem in Bezug auf den Landeshaushalt, die Sicherungspflichten und auch die parlamentarische Kontrolle einhergehen. In Anbetracht dessen spricht sich die Landesregierung erneut dafür aus, dass der Entwurf des Gesetzes zur Auflösung des Sondervermögens abgelehnt wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗