Melanie Berger
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, es ist grundsätzlich richtig, dass sich die Landesregierung nun endlich mit der rechtlichen Absicherung von 24/7-Dorfläden befasst. Dieses Problem besteht nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren. Die AfD-Fraktion hat bereits früh darauf hingewiesen, dass vollautomatisierte Dorfläden, die vielerorts sogar mit Landesmitteln gefördert wurden, rechtlich in einer Grauzone betrieben werden, insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Während Rot-Rot-Grün jahrelang untätig blieb und auch die sogenannte Brombeerkoalition dieses Thema lange ignoriert hat, hat die AfD bereits 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um genau diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Im vergangenen Jahr folgte ein weiterer Gesetzentwurf im Rahmen unseres großen Pakets zum Bürokratieabbau – nachzulesen in der Drucksache 8/1698. Bestandteil war erneut die klare und einfache Ermöglichung des Betriebs von 24/7-Dorfläden. Frau Ministerin Schenk hatte unsere Initiative damals noch vehement kritisiert, um heute einen Entwurf vorzulegen, der im Kern bestätigt, was wir seit Jahren sagen.
(Beifall AfD)
Die uns hier präsentierte Lösung ist allerdings enttäuschend, denn dieser Gesetzentwurf ist kein Befreiungsschlag für den Einzelhandel, sondern ein Paradebeispiel für zusätzliche Bürokratie.
(Beifall AfD)
Statt einfacher, innovationsfreundlicher und technologieoffener Regeln bekommen wir ein Gesetz, das Unternehmer beschränkt, kontrolliert und sanktioniert. Herr Henkel, der Entwurf ist nicht klug und auch nicht ausgewogen. Am Ende haben Sie zwar Rechtssicherheit, aber oft nur darin, dass sich ein Betrieb einfach nicht mehr lohnt.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Es spiegelt
aber Maß und Mitte wider, und das ist genau unsere Richtung!) Während die AfD auf unternehmerische Freiheit und Vertrauen setzt, setzt die Landesregierung auf Kontrollverschärfung. Das zeigt sich deutlich an den weiteren Zugriffsrechten der Aufsichtsbehörden in § 13 sowie an den nachgeschärften Ordnungswidrigkeiten in § 14. Der Unternehmer gilt hier als verdächtig, der Staat gängelt, der Bürger muss sich rechtfertigen. Hier spricht der wirtschafts- und unternehmerfeindliche Geist der SPD. Frau Ministerin Schenk eifert offenkundig ihrer Partei- und Amtskollegin Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nach, die auf dem letzten Unternehmertag deutlich gemacht hat, wen sie als Feind betrachtet, nämlich die Arbeitgeber, gegen die sie kämpfen will. Mit einer solchen SPD wird die Thüringer Wirtschaft keinen Aufschwung erleben.
(Beifall AfD)
Daher lehnen wir diesen Ansatz ab. Unternehmer sind keine potenziellen Gesetzesbrecher, sondern Leistungsträger. Wer investiert, wer die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen möchte und neue Geschäftsmodelle wagt, braucht Freiheit, Rechtssicherheit, Vertrauen und keinen Kontrollwahn.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
sagen die Neoliberalen auch immer!) Besonders deutlich wird der Unterschied beim Umgang mit automatisierten Verkaufsstellen. In unserem Gesetzentwurf haben wir bewusst auf Sortiments-, Flächen- und Standortbeschränkungen verzichtet. Dafür erhalten wir auch Rückendeckung aus der Wirtschaft, unter anderem von der IHK Ostthüringen, die ausdrücklich empfiehlt, auf solche Einschränkungen zu verzichten. Die Landesregierung hingegen begrenzt die Verkaufsfläche willkürlich auf 400 Quadratmeter, schränkt das Sortiment auf Waren des täglichen Bedarfs ein und beschränkt die Standorte auf bestimmte Gemeinden. Gleichzeitig sollen Aufsichtsbehörden jederzeit Zutritt erhalten und sogar Vermessungen durchführen dürfen. Warum darf Automatisierung nur im Dorf stattfinden, aber nicht in der Stadt? Warum darf ein vollautomatisierter Laden nur klein sein? Warum darf er nur bestimmte Waren anbieten? Auf all diese Fragen gibt es keine sachliche Antwort. Diese Einschränkungen dienen weder dem Arbeits- noch dem Verbraucher- oder dem Feiertagsschutz. Sie dienen einzig dazu, Unternehmer zu gängeln und bestehende Geschäftsmodelle künstlich vor Wettbewerb und Innovation zu schützen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Re-
den Sie mal mit den Beschäftigten!) Und mal ein Blick auf die anderen Bundesländer – Herr Henkel, gerade an Sie –, wo es nämlich auch anders geht: Besonders deutlich wird dies nämlich in Sachsen-Anhalt. Dort dürfen vollautomatisierte, personallose Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, ohne Flächenbegrenzung, ohne Sortimentskatalog, allein unter der Voraussetzung, so steht es in § 5a, dass kein Personal eingesetzt wird. Das ist technologieoffen, sachgerecht und rechtssicher. Thüringen geht hingegen wieder mal den entgegengesetzten Weg: mehr Bürokratie, mehr Misstrauen, mehr Verbote.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das ist
doch der Punkt! Wir wollen keine Wettbewerbsverschiebung, wir wollen eine bessere Versorgung!) Diese überbordende Regulierung gleicht dem Versuch, den Buchdruck zu verbieten und Pergamentschreiben zu schützen. Fortschritt lässt sich nicht aufhalten, nur behindern, und genau das tut dieser Gesetzentwurf. Hinzu kommt, was der Entwurf nicht regelt. Der personalgestützte Einzelhandel wird nicht entlastet, das bundesweit einmalige Samstagsarbeitsverbot bleibt bestehen und individuelle Arbeitszeitvereinbarungen werden weiter blockiert, zum Nachteil von Betrieben, Verbrauchern und besonders jungen Menschen. Auch restriktive Ladenöffnungszeiten, der Anlasszwang bei verkaufsoffenen Sonntagen und langjährige Kritik von Wirtschaft, Arbeitnehmern und Verbrauchern bleiben unbeachtet. Die Landesregierung regelt also hier einen einzigen Sonderfall, und selbst diesen schlecht, während die grundlegenden Probleme des Thüringer Einzelhandels unangetastet bleiben. Das ist keine gestaltende Politik, sondern die Verwaltung des Stillstands. Meine Damen und Herren, die AfD hat es der Landesregierung leicht gemacht. Unser Gesetzentwurf war einfach, innovationsfreundlich, technologieoffen. Stattdessen legt man nun einen bürokratischen und misstrauischen Entwurf vor. Wir sind dennoch bereit, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss konstruktiv zu beraten und im Rahmen einer Anhörung darzulegen, warum unser Ansatz der bessere ist. Aber eines sage ich klar: Dass unser Gesetzentwurf wegen der Brandmauer nicht einmal beraten wurde und man uns nun diesen schwachen Entwurf als Fortschritt verkaufen will, ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung und insbesondere für das SPD-geführte Arbeitsministerium. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
