Lutz Liebscher
Digitale Zukunft Thüringens aktiv gestalten – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft stärken
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen heute hier als Koalitionsfraktionen gemeinsam einen Antrag ein, der ein klares Signal sendet: Thüringen gestaltet seine digitale Zukunft aktiv. Dabei geht es um praktischen Nutzen, um Verlässlichkeit und auch um Teilhabe. Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck und kein Technikschaufenster. Sie muss das Leben für Bürgerinnen und Bürger, für Beschäftigte und auch für Unternehmen leichter machen. Sie muss außerdem die öffentliche Hand handlungsfähig halten. Genau diese Leitidee ist in diesem Antrag angelegt. Für uns als SPD steht dabei ein Begriff im Zentrum, und zwar die „digitale Souveränität“. Das bedeutet, dass wir Kontrolle über unsere digitale Infrastruktur, über unsere Daten und über zentrale Prozesse behalten. So sichern wir langfristig Unabhängigkeit und politische Gestaltungskraft. Der Antrag benennt das ausdrücklich als Grundlage für Thüringens Zukunftsfähigkeit. Digitale Wertschöpfung, Datensouveränität und technologische Unabhängigkeit gehören zusammen. Wir haben in Thüringen bereits einige Fortschritte erreicht. Es sind schon heute 1.200 Verwaltungsleistungen digital verfügbar. Das ist eine solide Basis. Gleichzeitig wissen wir alle, die eigentliche Messlatte ist nicht, ob ein Onlinedienst irgendwo existiert. Entscheidend ist, ob er im Alltag gut funktioniert, ob er verständlich ist, akzeptiert wird und am Ende auch wirklich Wege verkürzt. Genau deshalb setzt unser Antrag eben auf die nächste Stufe. Wir brauchen weniger Insellösungen, mehr Standardisierung und mehr gemeinsame Basiskomponenten. So wird Digitalisierung nicht komplizierter, sondern einfacher. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zentraler Punkt ist dabei die kommunale Ebene. Gerade kleine und mittlere Kommunen stemmen Digitalisierung oft unter hohem Druck. Es fehlen IT-Ressourcen, es fehlen Fachkräfte und oft auch die Zeit, während die Sicherheitsanforderungen aber gleichzeitig steigen. Der Antrag erkennt das ausdrücklich an und beschreibt, dass Kommunen gezielt Unterstützung brauchen. Nur so entstehen gleichwertige digitale Lebensverhältnisse im ganzen Land. Wir wollen, dass das Land hier verlässlich liefert, mit wiederverwendbaren Lösungen, mit zentralen Diensten und mit guter Beratung. Genauso wichtig ist eine Steuerung, die die kommunalen Praktikerinnen und Praktiker von Anfang an begleitet. Genauso wichtig ist für uns aber auch der sozialdemokratische Grundsatz, dass Digitalisierung niemanden abhängen darf. Darum ist es richtig, dass der Antrag den Kurs „Digital First“ verfolgt, aber ausdrücklich nicht „Digital Only“. Digitale Zugänge sollen der Standard werden, ohne dass Menschen, die besondere Unterstützung brauchen, ausgeschlossen werden. Barrierefreiheit, Verständlichkeit und echte Wahlmöglichkeiten sind kein Luxus, sondern sie sind Voraussetzungen dafür, dass Vertrauen in den digitalen Staat wächst. Digitale Souveränität heißt aber auch, Abhängigkeiten zu reduzieren und Sicherheit zu erhöhen. Der Antrag setzt hier klare Akzente. Open Source soll gestärkt werden, unter anderem über die Weiterentwicklung der Verwaltungscloud. Das Landesrechenzentrum und zentrale IT-Dienste sollen gestützt und Informationssicherheit systematisch verankert werden. Der Antrag nimmt außerdem eine Bedrohungslage ernst, die längst Realität ist, auch bei uns in Thüringen. Angriffe auf kommunale Strukturen und Risiken für kritische Dienste nehmen zu. Deshalb ist es folgerichtig, die im Regierungsvertrag vorgesehene Ausgestaltung einer Cybersicherheitsagentur zu prüfen und so aufzustellen, dass Prävention, Unterstützung und Reaktionsfähigkeit zusammenwirken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch beim Thema „künstliche Intelligenz“ wählt unser Antrag den richtigen Kurs. KI kann Verwaltung und Wirtschaft effizienter machen, Servicequalität heben und auch Routineaufgaben entlasten, aber KI darf nicht zur Blackbox werden. Es braucht rechtssichere Grundlagen, Transparenz, klare Leitlinien und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten. Es muss gelten, dass am Ende der Mensch die Entscheidungshoheit behält. Unser Antrag weist ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, Datenschutz und die europäische KI-Regulierung zu beachten und diskriminierungsfreie, transparente Anwendungen entsprechend auch zu entwickeln. Technik allein reicht aber nicht. Digitale Transformation gelingt nur, wenn Menschen sie verstehen, wenn sie sie nutzen und wenn sie auch mitgestalten können. Darum begrüßen wir, dass der Antrag digitale Bildung und Befähigung, Projekte wie zum Beispiel das FSJ Digital sowie andere Beteiligungsformate wie einen Bürgerdialog als Bausteine benennt. Das ist der richtige Ansatz, um nicht nur Systeme, sondern auch Kompetenzen und Akzeptanz aufzubauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als SPD gehört zur digitalen Souveränität perspektivisch noch ein weiterer Punkt, der im vorliegenden Antrag bewusst nicht im Mittelpunkt steht. Es geht um die Macht großer Internet- und Social-MediaKonzerne. Souveränität bedeutet auf Dauer auch, dass demokratisch gesetzte Regeln im digitalen Raum durchgesetzt werden können. Das gilt etwa für Transparenz von Algorithmen, für den Umgang mit Desinformation, für Hass und Hetze und für faire Wettbewerbsbedingungen. Ein großer Teil davon liegt auf Bundes- und EU-Ebene, aber wir wollen, dass Thüringen hier eine klare Haltung entwickelt und seine Möglichkeiten nutzt. Deshalb werden wir dieses Thema gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern weiter beraten und daraus die nächsten Schritte ableiten. Heute geht es aber um den klaren Rahmen. Thüringen soll digital handlungsfähig werden und bleiben – souverän, sicher, bürgernah und inklusiv. Wir als SPD bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
