Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wenn wir heute an diesem Vormittag über Sicherheit reden – und das haben wir gerade mit dem Polizeiaufgabengesetz getan –, dann gibt es in diesem Spektrum noch viele Fragen, die mit Sicherheit zu tun haben, und bei diesen Sicherheitsfragen gibt es auch noch viele Möglichkeiten, wie wir die Sicherheit in unserem Lande verbessern können. Es ist gerade schon mal dargestellt worden, dass wir die namensgebenden Teile dieses Gesetzes bereits im Dezember beschlossen haben und der verbliebene Teil nach erneuter Befassung im Ausschuss heute hier ins Plenum zurückgekommen ist. Ich denke, das ist sehr zu begrüßen, weil das Thema „Sicherheit“ generell, aber in diesem Teil des maßgeblichen Gesetzes das Thema „Sicherheit der Gerichtsvollzieher“ aus meiner Sicht ein erhebliches Thema ist. Bereits in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hatten sich die Gerichtsvollzieher mit Stellungnahmen an die Fraktionen gewandt und sehr für die hier nun vorgesehenen Regelungen geworben. Aus Sicht der CDU-Fraktion halten wir die eingebrachten Regelungen nicht nur für sinnvoll, sondern auch für notwendig. Deshalb freut es mich außerordentlich, dass es nun die positive Beschlussempfehlung im Ausschuss gab und auch die positive Begleitung aus der Fraktion Die Linke, wie das gerade dargestellt wurde. Meine Damen und Herren, Gerichtsvollzieher haben neben einer hohen, fast alltäglichen Gefahr von Bedrohungen aller Art und Beleidigungen in der jüngsten Zeit verstärkt immer wieder mit körperlichen Angriffen zu tun. Der Todesfall eines Gerichtsvollziehers im Saarland im November des letzten Jahres – das ist ja noch nicht so lange her –, den ich noch mal in Erinnerung rufen möchte, ist dabei nur die traurige Spitze des Eisbergs. Eine Studie in Hessen, die zwar schon 2021 in Auftrag gegeben oder veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass die Gruppe der Gerichtsvollzieher in besonderem Maße mit Aggressionen und Gewalt konfrontiert ist. 60 Prozent der Gerichtsvollzieher berichten darüber, dass im Laufe ihrer Berufszeit körperliche Angriffe auf sie eingewirkt haben oder gegen sie begangen wurden. Seitdem ist die Lage bekannterweise auch noch aggressiver geworden. Thüringen hat vor diesem Problemfeld in der Vergangenheit leider ein Stück weit die Augen verschlossen. Acht Bundesländer erfassen dauerhaft, was Richter, Staatsanwälte, Wachtmeister und Gerichtsvollzieher an Aggression und Gewalt erleben. Drei Bundesländer tun das zumindest unregelmäßig. In fünf Justizministerien gab es, Stand 2024, noch gar keine statistischen Erkenntnisse zu diesen Thematiken. Zu diesen Bundesländern gehörte bedauerlicherweise bisher auch Thüringen. Deshalb liegen für Thüringen auch keine Zahlen zur Entwicklung der Fälle vor. Andere Bundesländer zeigen aber eine Tendenz. So stieg die Zahl der Vorfälle mit sicherheitsrelevantem Charakter in Bayern beispielsweise innerhalb von drei Jahren von rund 300 auf über 540, das heißt nahezu eine Verdoppelung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut und richtig, dass das Thema in Thüringen jetzt mehr in den Blick genommen wird. Im Nachgang des beschriebenen Vorfalls im Saarland fordert der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin auch nichts Ungebührliches. Er fordert wirksame Schutzmaßnahmen, Sicherheitsausstattung, eine bundesweit einheitliche und systematische Erfassung aller Gewalttaten sowie Strategien zur Gewaltprävention. Dazu tragen wir hoffentlich heute auch in Thüringen bei. Die in dem Gesetz formulierte Möglichkeit zur Sicherheitsabfrage ist dabei aus unserer Sicht unkritisch. Es geht einfach darum, dass die Gerichtsvollzieher vorher bei der Polizei anfragen, ob die Person, bei der zum Beispiel geräumt werden muss, vielleicht Waffenbesitzer ist, in der Vergangenheit vielleicht bereits als gewaltbereit aufgefallen ist oder ob die Person gegebenenfalls einen Kampfhund hält. Meine Damen und Herren, es gibt keinen sachlichen Grund, sich zumindest dieser Regelung zu verweigern, dass die Gerichtsvollzieher an dieser Stelle gut informiert in ihre Tätigkeit gehen können. Der Anstoß für die Bedenken – das haben wir gerade noch mal gehört – im Ausschuss waren aber mehr die Frage der Mithörfunktion und ein möglicher Konflikt mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, bekanntermaßen ein geschütztes Grundrecht in unserer Verfassung. Wichtig ist mir, auch hier klarzumachen, wie genau das Verfahren ablaufen soll. Es ist nicht so, dass diese Funktion grundsätzlich läuft oder grundsätzlich dauerhaft eingeschaltet ist. Wer von einem Gerichtsvollzieher aufgesucht wird und diesen nicht bedroht, der wird auch nicht aufgezeichnet, da wird auch nichts mitgehört. Das ist, denke ich, wichtig zu unterscheiden und auch wichtig für dieses Gesetz. Der Gerichtsvollzieher muss diese Funktion bewusst aktivieren und wird dies natürlich nur tun, wenn sich eine Gefahr abzeichnet. Diese ganze Regelung ermöglicht der Polizei, schneller und auch bezüglich des genauen Ortes vororientiert hinzuzukommen, aber eben alles nur dann, wenn es notwendig ist und nicht in grundsätzlicher Weise. Die Funktion ist dann auch so ausgestattet, dass hier Sicherheitsinteressen der Gerichtsvollzieher und die Rechte der aufgesuchten Personen klug abgewogen wurden und sind. Es geht natürlich um den Schutz unserer Grundrechte, es geht auch um Eingriffe in Grundrechte. Ich halte diese Eingriffe, wenn sie denn stattfinden, aber für gerechtfertigt. Die aktuelle Debatte, denke ich, zeigt auch, dass wir hier Regelungen treffen müssen, die der aktuellen Gefährdungssituation entgegenkommen bzw. diese aufgreifen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aus den dargestellten Gründen um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns bitte gemeinsam mehr als ein Signal an die Gerichtsvollzieher senden, dass wir ihre schwierige Lage ernst nehmen und etwas für ihre Sicherheit tun. Ich will aus persönlichen Gründen auch noch hinzufügen, dass dies aus meiner Sicht eine Berufsgruppe ist, die ihren Dienst manchmal in einem sehr schwierigen Umfeld tut, das engagiert tut und bei diesen besonderen Aufgaben natürlich auch oftmals deren körperliche Integrität im Fokus steht. Ich denke auch, dass wir unseren Gerichtsvollziehern mehr Sicherheit schuldig sind. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
