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Jan Abicht

AfD 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, zweite Lesung heißt normalerweise, dass die Ausschüsse gearbeitet haben und nun die Stunde der Wahrheit schlägt, nicht die der Erzählungen, sondern die der Fakten, nicht die der Absichtserklärungen, sondern der Verantwortung. Genau deshalb stehen wir heute hier. Das Sondervermögen WGT ist kein technisches Detail und kein Verwaltungsvorgang unter vielen. Es ist vielmehr ein Lehrstück darüber, wie sich Politik seit Jahrzehnten davor drückt, Verantwortung zu übernehmen und Missstand zu beenden. Über 30 Jahre Sonderstatus, über 30 Jahre Sonderverwaltung, über 30 Jahre ohne Enddatum – das ist kein Unfall, das ist System bzw. das hat System. Werte Kollegen, unser Gesetzentwurf will nichts Revolutionäres, er will lediglich gesicherte, notwendige Ordnung. Er verlangt eine Bestandsaufnahme und eine klare Trennung zwischen verwertbaren Flächen und dauerhaft unverwertbaren Resten und, werte Kollegen, eine Rückführung dessen, was keine Sonderbehandlung mehr rechtfertigt und damit zurück in den regulären Vermögensbestand des Landes gehört. Kurz gesagt: Ende der Dauerverwaltung, Ende des Sonderstatus, vor allem Ende der Ausreden. Genau an diesem Punkt wird diese Regierung anscheinend unleidlich und nervös. Nach der Beratung im HuFA sind die vorgetragenen Nebelkerzen durch Staatssekretär Suckert aus der ersten Lesung in sich zusammengefallen. Die angeblich noch offene Kampfmittelberäumung ist abgeschlossen. Das Risiko von Restfunden ist nach fachlicher Einschätzung gering. Nach aktueller Auskunft des Wirtschaftsministeriums sind aktuell noch drei Liegenschaften verwertbar. Alle anderen Flächen sind daher perspektivisch sowieso im Regelbetrieb des Freistaats zu führen oder gehen an die Landesforstanstalt. Damit ist mehr als klar: Das Sondervermögen ist faktisch abgewickelt und Punkt. (Beifall AfD) Das Sondervermögen soll nach Vorstellung des Wirtschaftsministeriums weitere sechs Jahre künstlich separiert werden, bewirtschaftet über einen Dienstleistungsvertrag mit der LEG. Man kann nur vermuten, warum die LEG das auch nicht ändern will. 2025 flossen vom Freistaat an die LEG für die Verwaltung und Abwicklung der noch 24 Liegenschaften des Sondervermögens ganze 986.000 Euro. Sehr verstörend, aber auch bezeichnend war für mich die Aussage von Staatssekretär Suckert in der ersten Lesung, wonach die Übertragung von Liegenschaften auf die LEG eine Abkehr vom einstigen politischen Ziel sei, die ehemaligen Liegenschaften der Sowjetarmee zu entwickeln und zu verwerten. Daher erlaube ich mir, Herr Staatssekretär, einen kurzen Exkurs zur LEG. Die LEG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Freistaats und sie heißt nicht umsonst Landesentwicklungsgesellschaft. Über 230 Beschäftigte kümmern sich dort um Industrie-, Gewerbe- und Sonderliegenschaften. Die LEG betreute 2024 82 Industrie- und Gewerbestandorte sowie 14 Dienstleistungsobjekte der Thüringer Sonderabfalldeponiegesellschaft. Mit unserem Gesetzentwurf sollen es dann ab 2027 nur wenige mehr werden, aber in Eigenregie und nicht als Auftrag, für den man aus dem Kernhaushalt jährlich ca. 900.000 Euro bekommt. Die 31 Jahre Sondervermögen sind ausreichend, nun wird es wohl Zeit, Struktur zu schaffen. Drei Liegenschaften werden aktuell noch als verwertbar eingeschätzt, keine offenen Altlasten. Also ist es jetzt an der Zeit, die momentan 23 WGT-Liegenschaften in den elf Monaten weiterzuentwickeln, um dann diejenigen, die Verwertungsperspektive haben, geordnet an die LEG zu übertragen. (Beifall AfD) Es blieben die gleichen Abwickler und Verwalter wie jetzt auch, es gäbe keinen Bearbeiterbruch, keine Unterbrechung der Verwertung usw., wie es von Staatssekretär Suckert in der ersten Lesung behauptet wurde. Und nein, man würde die LEG damit nicht überfordern. Bilanzsumme zum 31.12.2024: knapp 587 Millionen Euro, Eigenkapital über 75 Millionen Euro und Jahresumsatz über 73 Millionen Euro. Werte Kollegen, die LEG ist liquide und die Abwicklung von Liegenschaften ist ihr ureigener Zweck. Als Tochtergesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ist ihr die Abwicklung verwertbarer WGT-Liegenschaften durchaus zuzumuten. Im Gegenzug erhält sie ja auch die Erträge aus den avisierten Verkäufen. Werte Kollegen, unser Gesetzentwurf hat auf die Finanzen des Kernhaushalts einen klaren positiven Effekt. Die Verwaltungsvergütung fällt nur noch einmalig an. Fünf weitere Jahre Verwaltungskosten, also mehr als 4 Millionen Euro, entfallen. Der Kernhaushalt des Freistaats erhält die freien Mittel des Sondervermögens von ca. 22 Millionen Euro, die in eine andere Form der Landesentwicklung gehen könnten, zum Beispiel, werte Kollegen, in Bildungsstätten oder Bäderstrukturen. Jetzt lassen Sie mich kurz auf die Pressekonferenz in der vorigen Woche zu diesem Plenum eingehen, in der der Kollege Augsten und der Kollege Liebscher von der SPD erklärten, die AfD bringe kei ­ ne fachlichen Anträge ein, die es wert seien, in die Ausschüsse überwiesen zu werden. Werte Kollegen, Ihre Aussagen sind tatsächlich schwer entlarvend. Eigentlich sagen sie mehr über Ihre Kompetenz aus als über unsere. (Beifall AfD) Denn was liegt Ihnen denn heute vor? Ich will es Ihnen klar und einfach zum Mitschreiben geben: ein Gesetzentwurf mit klarer Zieldefinition, mit Bestandslogik, mit haushaltsrechtlicher Ordnung und, werte Kollegen, mit einer sauberen Abwicklungsperspektive. Wer die Veröffentlichung von Zahlen scheut, werte Kollegen, fürchtet offensichtlich Kontrolle. Die im Dezember 2025 veröffentlichte Haushaltsrechnung für 2024 enthält wiederholt nicht eine einzige Zahl zum Sondervermögen WGT. Warum fortwährend das WGT-Sondervermögen das einzige Sondervermögen ist, zu dem die Publizierung im Anhang der Haushaltsrechnung fehlt, bleibt ein Rätsel Ihrer Regierung. Und deshalb teilen wir die Vorstellung der Landesregierung nicht, die da heißt, wir schauen mal noch sechs Jahre, was bis dahin eventuell noch verwertbar ist, und bis dahin behalten wir die Struktur und unsere Intransparenz. Werte Kollegen, das ist aus meiner Sicht Arbeitsverweigerung in Reinform. Werte Kollegen, machen Sie sich als Parlamentarier heute ehrlich und gehen Sie in sich. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Er ist fachlich und inhaltlich konsistent, Herr Augsten, und völlig ideologiebefreit. (Beifall AfD) Reines Handwerk, Herr Augsten. Danke. (Beifall AfD)

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