Christian Schaft
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Dass kein Redner außer mir gemeldet war, zeigt, dass man vielleicht davon ausgehen könnte, bei der Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes handele es sich nur um eine Formalie. Das mag auf den ersten Blick auch so aussehen, wenn es darum geht, dass durch die Neuzuschnitte der Ministerien und damit auch die Veränderung der Geschäftsbereiche entsprechende Anpassungen erfolgen. Ich will aber dennoch die erste Aussprache hier nutzen, um durchaus schon mal auf ein paar Kniffligkeiten hinzuweisen, die dann sicherlich auch noch im zuständigen Ausschuss beraten werden. Im Grunde ist es erst mal sinnvoll, denn es ist ja so, dass natürlich die unterschiedlichen Bereiche – das ist ja ein Ministerium, da sind die Bereiche „Schule“, „Wissenschaft“, „Kultur“ – alle unterschiedliche Anforderungen an die Frage der Beschäftigungsverhältnisse und damit natürlich auch die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter in den Personalräten unterschiedliche Aufgaben haben. Deswegen ist sicherlich die Anpassung auch notwendig. Die Frage ist aber – und das ist ja auch schon im prälegislativen Konsultationsverfahren deutlich geworden –: Haben diejenigen, die am Ende dort wirken, nämlich die Kolleginnen und Kollegen in den Personalräten, schon mal Bedenken hinsichtlich vorgezogener Neuwahlen, insbesondere durch die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf nach dem Inkrafttreten angezeigt? Und ich würde das deswegen nicht nur als eine Formalie betrachten, sondern sagen, so wie auch schon im prälegislativen Konsultationsverfahren, da wurde ja auch durch die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Neuwahl des Hauptpersonalrats auf Bitten der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften per Verordnung verschoben wurde und dann im Prinzip jetzt erst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Ich glaube, die Bedenken, die damals angeführt wurden, die sollten jetzt auch in diesem Verfahren mit angeführt und auch ernsthaft angehört werden, weil natürlich die Sorge besteht, dass nach dem Inkrafttreten und damit den vorgezogenen Neuwahlen ein paar Probleme entstehen, die zumindest auch für die Frage der Mitwirkung der Beschäftigten nicht ganz irrelevant sind. Beispielsweise gibt es in Gesprächen jetzt schon die Bedenken, dass es durch das Auseinanderfallen der Wahlen dann eine geringere Wahlbeteiligung geben könnte; dass es aber auch sinnvoll wäre, zu schauen, wann und wie die Wahlen stattfinden, um beispielsweise einen zusätzlichen Aufwand der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu verhindern, wenn es unterschiedliche Wahltermine für die unterschiedlichen Personalräte gibt; und auch die Frage, je nachdem, wann das Gesetz in Kraft tritt, nach den Zeiträumen, wenn beispielsweise über den Sommer Wahlen organisiert werden müssen. Ich finde, das sind alles keine Lappalien, auch wenn der Gesetzentwurf erst mal eine logische Schlussfolgerung aus der Veränderung der Zuschnitte des Ministeriums und damit auch für die Anpassung der Strukturen bei den Personalvertretungen ist. Deswegen war es mir mit Blick auf die Bedenken der Kolleginnen und Kollegen wichtig, hier in der ersten Lesung durchaus darauf hinzuweisen, dass wir uns die notwendige Sorgfalt und Zeit nehmen und diesen Gesetzentwurf nicht nur als eine technische Veränderung betrachten, sondern tatsächlich dann – wie schon auch im prälegislativen Verfahren und damals auch bei der Frage der Verordnung – auch mit denjenigen sprechen, die am Ende die Personalvertretung in den entsprechenden Gremien machen, nämlich den Beschäftigten. Ich glaube, das darf nicht zu kurz kommen. Deswegen ist es uns wichtig, das hier heute schon mal als Thema mit anzuzeigen, und wir beantragen an dieser Stelle auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
