Lena Saniye Güngör
Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe natürlich den Kardinalfehler gemacht und hatte mich bei einem AfD-Antrag auf das vorbereitet, was im Antragstext steht. Das ist offensichtlich die falsche Strategie. Sich hier hinzustellen und vom Single-Patienten mit der fürsorglichen Helferin zu sprechen und den kleinen blauen Pillen und der netten zahnärztlichen Helferin mit Bezug zur Sexualität im Alter – haben Sie ein bisschen zu viel Bergdoktor geguckt oder was ist hier eigentlich los?
(Heiterkeit und Beifall Die Linke)
Dass Ihnen das nicht peinlich ist, Ihr Gesundheitswissen, Ihre Gesundheitskompetenz offensichtlich aus ziemlich schlechten Serien zu haben! Anders kann ich es nicht beschreiben. Ich versuche jetzt trotzdem über das zu sprechen, was Sie eigentlich in Ihrem Antragstext geschrieben haben. Machen Sie sich keine Hoffnung, der ist gar nicht so viel klüger. Es geht um die Frage, ob wir die elektronische Patientenakte gerecht und sicher gestalten oder ob wir sie blockieren. Die AfD entscheidet sich natürlich für die Blockade. Wir als Linke sagen klar, Patienten- und Patientinnenschutz entsteht durch Gestaltung, nicht durch Rückabwicklung. Wenn Sie in Ihrem Antrag ein Bild der ePA als Flickwerk, als Sicherheitsrisiko, als Bedrohung für Patienten- und Patientinnenrechte darstellen und dann als Beispiel von einer Mail sprechen, die aus einem Krankenhaus heraus verschickt worden wäre, dann habe ich noch viel mehr Fragen, als ich vielleicht ansonsten über berechtigte Lücken in der Versorgung und über berechtigte Fragen zu Störungen in der Telematikinfrastruktur, komplizierte Logins, fehlende barrierefreie Information, Kritik an der Zugriffssteuerung hätte. Also ja, man kann gern kritisch darüber sprechen, wo wir bei der elektronischen Patientenakte sind, aber einfach nur auf diesem Level eine Diagnose zu stellen, ist dann eben nicht die richtige Therapie. Ihr Vorschlag, so wie er hier dargelegt wird, heißt, zurück zum Papier, zurück zur Zettelwirtschaft, zurück zu Doppeluntersuchungen. Das schützt niemanden. Es belastet zum Schluss nur diejenigen, die ohnehin in unserem Gesundheitssystem viel zu tragen haben. Zweiter Punkt – Selbstbestimmung: Die AfD behauptet hier, ein Opt-in-Verfahren würde die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten stärken. Das ist sozial nicht ganz korrekt, denn formale Freiheit bedeutet wenig, wenn faktisch Zugangshürden bestehen. Denn wer wenig Einkommen hat, wer kein Smartphone hat, wer keine stabile Internetverbindung hat, wer gesundheitlich eingeschränkt ist, wer vielleicht wenig Deutsch spricht, der wird auch ein Opt-in nicht schaffen. Er wird so oder so draußen bleiben. Wer bleibt denn dann draußen? Na, es sind eben nicht die Gutverdienenden, nicht die Digitalprofis, sondern ältere, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen. Das heißt, die, die von einer besseren Versorgung am meisten profitieren würden, sind genau diejenigen, die die AfD mal wieder komplett an der Seite liegen lässt. Aber Hauptsache, Sie haben es geschafft, in Ihrer Einbringung einmal „Putin“ zu sagen. Das war bestimmt sehr gut für das fraktionsinterne Tippspiel. Ich kann es mir anders wirklich nicht erklären, warum man sich sonst mit so einem Satz hier im Thüringer Landtag verewigt. Es ist total unangemessen. Dritter Punkt – Forschung: Wenn die AfD fordert, dass Forschungszugriffe auf Gesundheitsdaten im Grunde zu verbieten wären, dann heißt das keine Nutzung, auch keine anonymisierte Nutzung. Das heißt keine Weiterentwicklung von Therapien, keine bessere Versorgung. Gesundheitsforschung lebt aber davon, dass Menschen freiwillig anonymisierte Daten teilen, damit Herzmedikamente sicherer werden, damit Krebsbehandlungen gezielter werden, damit seltene Erkrankungen besser erkannt werden. All diese Möglichkeiten würden damit abgeschafft werden. Ja, Forschung muss freiwillig sein. Ja, sie muss anonymisiert erfolgen. Sie braucht klare Regeln und Zuständigkeiten sowie transparente Verfahren. Aber sie so allgemein zu verbieten, würde zum Schluss bedeuten, dass man eben auch Chancen verhindert – Chancen auf eine neuartige Therapie, auf eine Prävention, Chancen auf Gesundheit und damit eben wieder auf soziale Teilhabe. Und ganz ehrlich, das ist einfach unethisch, zu fordern, dass wir weniger forschen im Gesundheitsbereich. Wir müssen darüber reden, wie wir forschen und wer von Forschung profitiert.
(Beifall Die Linke)
Was Thüringen tun kann – vieles von dem ist ja auch auf Bundesebene, wenn wir uns hier mal ehrlich machen –, ist etwas anderes. Und ich finde es auch völlig legitim, mehr darüber zu sprechen. Was ist mit barrierefreien, mit analogen, mit digitalen Informationsangeboten und deren Ausbau? Wie steht es um die Unterstützung von Arztpraxen, Apotheken und anderen Dienstleistern im Gesundheitsbereich bei der Nutzung etwa durch Kompetenzzentren, durch Hotlines, durch Assistenzstrukturen? Wie sieht es aus mit verständlichen und mehrsprachigen Materialien, die eben auch ohne Smartphone funktionieren? Wie sieht es aus mit unabhängigen Sicherheitsprüfungen und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse? All das sind Varianten, mit denen wir natürlich auch auf Landesebene darüber reden können, wie wir die elektronische Patientenakte gut begleiten. Das heißt, Thüringen kann die ePA nicht neu erfinden, aber dafür sorgen, dass sie gerecht genutzt wird. Genau diesem Anspruch genügt der vorliegende Antrag nicht und deswegen lehnen wir ihn ab. Ich glaube aber, die Zeit, die Sie hier mit Ihrer Rede verbringen, können Sie weiter mit Bergdoktor, mit Grey’s Anatomy, was auch immer Ihr persönlicher Stil ist, verbringen. Wahrscheinlich nehmen Sie daraus wirklich die Ideen für das, was Sie hier auf Papier schreiben.
(Beifall Die Linke)
