Sven Küntzel
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, heute bringt die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes in den Landtag ein. Dabei geht es nicht um eine technische Detailfrage. Es geht um eine Grundsatzentscheidung: Wie verbinden wir den Sicherheitsauftrag des Staates mit der Freiheit des Einzelnen? Das Polizeiaufgabengesetz ist der Werkzeugkasten der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr, also dort, wo der Staat handelt, bevor eine konkrete Straftat begangen wird.
(Beifall BSW)
Für die Strafverfolgung gibt es ein anderes Regelwerk, die Strafprozessordnung. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Eingriffe im Vorfeld einer Tat verlangen besondere Sorgfalt und Zurückhaltung. Ein guter Werkzeugkasten zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er möglichst voll ist, sondern dadurch, dass das richtige Werkzeug zur richtigen Zeit eingesetzt wird. Manchmal braucht es einen Hammer, wenn akute Gefahr besteht und schnelles, entschlossenes Handeln nötig ist, aber sehr oft braucht es einen Schraubendreher, präzise, gezielt, mit Gefühl.
(Beifall BSW)
Wer staatliche Eingriffe verantwortungsvoll gestalten will, muss wissen, wann entschlossenes Handeln nötig ist und wann Präzision gefragt ist. Genau deshalb müssen wir beim Polizeirecht sehr genau hinschauen, welche Werkzeuge wir zur Verfügung stellen und unter welchen Voraussetzungen sie genutzt werden dürfen. Für das BSW ist klar, wir wollen einen handlungsfähigen Staat. Wir wollen eine starke Polizei, die Gefahren wirksam abwehrt, und wir nehmen den Schutz von Opfern sehr ernst.
(Beifall BSW)
Wir sagen aber auch, Sicherheit um jeden Preis soll es nicht geben. Absolute Sicherheit wird es nie geben. Entscheidend ist eine gesunde Balance zwischen dem Schutzauftrag des Staates und der Freiheit des Einzelnen.
(Beifall BSW)
Ein starker Staat zeigt sich nicht darin, dass er immer mehr darf, sondern darin, dass er Maß hält und seine Macht begrenzt. Der vorliegende Entwurf erkennt zu Recht, dass sich Gefahrenlagen verändern und dass neue Antworten erforderlich sind. Zugleich muss Ziel der Änderung des PAGs sein, der Polizei ein klares und verlässliches, rechtliches Rüstzeug für ihre tägliche Arbeit an die Hand zu geben, verständlich, praktikabel und rechtssicher. Das ist die richtige Ausgangsbasis. Gerade weil aber neue Werkzeuge hinzukommen, müssen wir sorgfältig prüfen. Wie früh darf eingegriffen werden? Wie lange dürfen Maßnahmen wirken und wie stellen wir sicher, dass Verantwortung klar zugeordnet bleibt? Das sind keine Randfragen. Das sind die Kernfragen eines Polizeigesetzes. Gerade weil das PAG Eingriffe ermöglicht, bevor eine Straftat begangen wird, müssen Eingriffsschwellen, Dauer und Kontrolle besonders eng gefasst sein. Je früher der Staat eingreift, desto höher müssen die rechtlichen Hürden sein.
(Beifall BSW)
Der Entwurf setzt dabei auch auf neue technische Möglichkeiten. Gerade beim Einsatz künstlicher Intelligenz müssen wir eine klare Grenze ziehen. Algorithmen dürfen Hinweise liefern, aber dürfen niemals selbst entscheiden, ob und wie tief in Grundrechte eingegriffen wird. Die Verantwortung bleibt beim Menschen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ja!) Sie muss politisch und rechtlich überprüfbar sein.
(Beifall BSW)
Für uns als BSW ist entscheidend, dass dieses Gesetz am Ende auf einer breiten Akzeptanzbasis steht. Diese breite Akzeptanz erreichen wir nur, wenn wir die fachlichen Einschätzungen im Rahmen einer Anhörung sorgfältig zusammentragen, schriftlich wie mündlich. Wir werden uns die Perspektiven der Gewerkschaften der Polizei, von Juristinnen und Juristen mit besonderer verfassungsrechtlicher Expertise, von Datenschutzexperten und von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft sehr genau anhören, prüfen und in der weiteren Beratung berücksichtigen. Nicht weil alle einer Meinung sein müssen, sondern weil gute Gesetze dann entstehen, wenn unterschiedliche Perspektiven ernsthaft gehört werden.
(Beifall BSW)
Auch beim Opferschutz gilt, Opferschutz darf im Polizeirecht nicht nur mitgedacht werden, sondern muss handlungsleitend sein. Gerade bei häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohungslagen brauchen Polizei und Justiz Instrumente, die schnell, wirksam und rechtssicher greifen und zum Schutz der Betroffenen nicht erst nach der Eskalation. Wer Opfer wirksam schützen will, muss früh handeln können. Wer aber Freiheit bewahren will, muss staatliches Handeln begrenzen. Beides ist kein Widerspruch, sondern Kern verantwortungsvoller Politik.
(Beifall BSW)
Die heutige Einbringung ist kein Endpunkt. Sie muss der Startschuss für ein gutes Gesetz sein. Deshalb sprechen wir uns ausdrücklich für eine Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung aus. Zugleich halten wir eine Mitberatung im Justizausschuss für notwendig. Ein Gesetz dieser Tragweite braucht sowohl die sicherheitsfachliche Prüfung als auch eine sorgfältige, rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Betrachtung. Genau deshalb übernehmen wir Verantwortung, indem wir diesen Weg der intensiven parlamentarischen Befassung gehen. Das gelingt nur durch eine offene Beratung, durch genaues Zuhören und durch die Bereitschaft, an den richtigen Stellen nachzuschärfen.
(Beifall BSW)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein guter Werkzeugkasten ist nicht der größte, sondern der, der mit Sachverstand, Maß und Fingerspitzengefühl genutzt wird. Das BSW wird diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten und darauf achten, dass Sicherheit und Freiheit in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben. Denn unsere Überzeugung ist klar: Es gibt keine Sicherheit um jeden Preis, aber es gibt Sicherheit mit Verantwortung. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW)
