Dr. Wolfgang Lauerwald
Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung – Praxen entlasten und Patientenversorgung verbessern
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Herr Zippel, ich muss Sie mal loben. Ihre Rede war wieder ein typischer Zippel, ich denke aber, dass Ihre Gespräche mit den Standesvertretungen bisher nicht viel bewirkt haben. Frau Güngör, zu Ihnen: Es hat keiner die Absicht, jetzt irgendwelche Hygienevorschriften abzusenken und die Patienten zu gefährden. Es geht nur um Überregulierung.
(Beifall AfD)
Das Thema unseres Antrags ist „Bürokratieabbau“. Das Zahnmedizinstudium war schon immer eines der begehrtesten. Der Beruf des Zahnarztes war in der Gesellschaft anerkannt, erstrebenswert, auskömmlich und zukunftssicher. Als Zahnarzt lohnte sich das eingegangene wirtschaftliche Risiko einer Selbstständigkeit, denn die erbrachten Leistungen wurden adäquat honoriert. In einer bestehenden Arbeits- und Vertragskultur zwischen Kassenpolitik und Leistungserbringern, die grundsätzlich auf Vertrauen basiert, sind nur wenige bürokratische Vorgaben notwendig. Die Banken vergaben anstandslos notwendige Kredite. Durch Qualität, Fleiß und Hingabe in der täglichen Praxis erntete man nicht nur die Anerkennung und Dankbarkeit durch die Patienten, sondern ebenso Achtung und Wertschätzung in der Gesellschaft. Die Berufsgruppe der Zahnärzte hat über Jahrzehnte ihre hohe fachliche Kompetenz erfolgreich bewiesen. Die regelmäßige Weiterbildung und Einbindung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in den Berufsalltag gehören zum Selbstverständnis auch dieses akademischen Berufs. Die komplette Praxisorganisation beinhaltet neben fachlichem Können ebenso Kenntnisse in Personalausbildung und Führung, Umgang mit medizinischen Produkten, Instrumentarium und Gerätschaften und den erforderlichen Hygienemaßnahmen. Diese Prozess- und Strukturqualität ist entscheidend für die Ergebnisqualität, sprich die bestmögliche Therapie und den Heilerfolg am Patienten. Zum Selbstverständnis des Berufsbilds des Zahnarztes gehört es auch, alle sicherheitsrelevanten und hygienischen Maßnahmen zur Patientensicherheit einzuhalten. Wie sieht die aktuelle Lage aus? Wir verzeichnen einen zunehmenden Mangel an Zahnärzten in Thüringen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die gesellschaftlichen und politisch zu verantwortenden Rahmenbedingungen haben sich gravierend zum Negativen verändert. Damit ist der Beruf des Zahnarztes gefährdet. Eine der Rahmenbedingungen, welche die massive Kritik der Zahnärzte und ihrer Standesvertretungen, der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammer Thüringen, hervorrufen, ist die ausufernde Bürokratie. Statt Vertrauen in die fachliche Kompetenz von Leistungserbringern zu setzen, hat sich eine Misstrauenskultur mit Kontrollwahn etabliert, die kontraproduktiv ist.
(Beifall AfD)
Diese Bürokratie lähmt zunehmend den Praxisbetrieb und entzieht wertvolle Behandlungszeit für die Patienten. Ein Großteil der Bürokratie entsteht durch überbordende und mehrfache Kontrollmaßnahmen durch Behörden in den Zahnarztpraxen. Die Praxen werden verpflichtet, fast jeden Handgriff zu dokumentieren, doch es liegen bislang keine einheitlichen Dokumentationsstandards vor. Doppelte Praxisbegehungen finden durch verschiedene Behörden regelmäßig zu gleichen Inhalten statt, unabhängig von der Praxisgröße. Es gibt völlig überzogene Medizinproduktebegehungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, kritisiert zum Beispiel Dr. Ralf Kulick, Präsident der Landeszahnärztekammer. Beispielhaft dazu erläutere ich das völlig unangemessene Vorgehen dieses Landesamts. Der Präsident der Landeszahnärztekammer hatte sich im Juli hilfesuchend mittels eines Schreibens mit dem Titel „Praxisschließungen aufgrund unverhältnismäßiger Vorgehensweise des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz“ – hier ist es – an den Gesundheitsausschuss gewandt. Die Nummer der Kenntnisnahme lautet 8/117. Es handelte sich um eine Zahnarztpraxis in Gera. Diese hatte ich nach Kenntnis dieses Schreibens aufgesucht und mich am 1. August letzten Jahres mit der Praxisinhaberin Frau Marquardt unterhalten. Sie hatte einen Thermodesinfektor – es war nicht das neueste Modell, aber es hat funktioniert und es war zugelassen und es diente zur Aufbereitung von Medizinprodukten mit Pulver. Die Behörde hat gesagt, ja, dem Gerät vertrauen sie nicht mehr, es müsste ein neues, ein digitales Gerät sein mit elektronischen Anzeigen, und sie hat auch der Praxis unterstellt, sie könnte das Pulver nicht richtig abmessen, damit es dann zum ordentlichen Ergebnis kommt. Bloß, die Kollegin hat mir gesagt, sie haben eine Waage, die misst drei Stellen nach dem Komma. Also das ist wieder eine Behauptung und ein Misstrauen gegenüber den Kollegen – unvorstellbar. Wie ist es weitergegangen? Es wurde massiver Druck auf diese Zahnarztpraxis ausgeübt und es wurden Zwangsgelder in Höhe von 14.000 Euro verhängt, die Praxis hatte 7.000 Euro Anwaltskosten und dann wurde der Druck so stark, dass die Praxisschließung drohte, und dann hat die Praxis sich ein neues Gerät für 13.000 Euro kaufen müssen, ist praktisch eingeknickt vor dem Druck der Behörde. Knallhart werden also wirklichkeitsfremde bürokratische Maßnahmen ohne Rücksicht auf die Folgen wie drohende Praxisschließungen durchgezogen. Für mich ist das eine Arroganz der Macht. In der Vergangenheit erfolgten mehrere konkrete Vorschläge der zahnmedizinischen Fachverbände und Kammern zum Bürokratieabbau, die an die Landesregierung gerichtet wurden. Leider fanden diese dort keine Berücksichtigung. Im Mai letzten Jahres stellte ich eine Dringlichkeitsanfrage an die Landesregierung zum Thema „Bürokratieabbau in der zahnmedizinischen Versorgung“ in der Drucksache 8/1028. Die Antworten waren in meinen Augen allgemein und nichtssagend. Konkreter Handlungsbedarf auf Landesebene war nicht zu erkennen. Jetzt greifen wir als AfD die Vorschläge der Fachverbände auf und fordern in unserem Antrag die Landesregierung zum Handeln auf. Wir wollen konkret wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung zum Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung seit ihrem Amtsantritt umgesetzt und welche Maßnahmen sie bis Ende dieses Jahres geplant hat. Wir fordern die Landesregierung konkret auf, folgende Maßnahmen umzusetzen: Durchführung von Praxisbegehungen nur anhand eines standardisierten Leitfadens, der je nach Gegebenheit, zum Beispiel der Praxisgröße, flexibel sein muss, Schulung der Prüfer im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, keine Pflicht zur Dokumentation und Validierung im Umgang mit Wischdesinfektionen bei semi-kritischen Medizinprodukten, Einführung eines risikobasierten Prüfkonzepts, Erarbeitung von Orientierungsrichtlinien zu anlassbezogenen Prüfungen oder die Vorgabe einheitlicher Hygiene- und Reinigungspläne sowie von Dokumentationsstandards. Mit der Umsetzung der konkreten Vorschläge in unserem Antrag durch die Landesregierung ergibt sich eine realistische Chance zum Bürokratieabbau. Das Ziel ist eine personelle, zeitliche und finanzielle Entlastung von Zahnarztpraxen, damit wieder mehr Zeit für die Versorgung der Patienten zur Verfügung steht. Dies ist vor dem Hintergrund der Praxisschließungen ohne Nachfolgeregelung überfällig. Es ist höchste Zeit zu handeln, um die zahnärztliche Versorgung in Thüringen zu erhalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
