Moritz Kalthoff
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Wir als SPD werden nicht müde zu betonen, dass das Ladenöffnungsgesetz für uns weit mehr als ein bürokratisches Regelwerk ist. Es ist ein zentrales Instrument zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Rechte, ihrer Planbarkeit und ihrer Gesundheit. Heute liegt uns ein Entwurf der Landesregierung vor, der eine Rechtsunsicherheit für 24-Stunden-Läden beseitigen soll, digitale Kleinstmärkte oder Verkaufsstellen ohne Personal, deren Öffnung bisher unklar geregelt war. Wir begrüßen, dass diese Lücke nun geschlossen werden soll, denn Rechtssicherheit ist für die Betreiberinnen und Betreiber ebenso wichtig wie für die zuständigen Behörden. Wenn wir uns Thüringen anschauen, stellen wir fest, dass 92 Prozent von Thüringen ländlicher Raum sind, eben nicht urbane Zentren. Wenn wir uns Thüringen anschauen, sehen wir, dass wir Versorgungsprobleme haben. Hier legt der Entwurf Eckpunkte fest, wie wir diese Versorgungslücken schließen wollen, aber wir definieren auch klar, dass die Öffnung an Sonn- und Feiertagen künftig möglich ist, wenn die Verkaufsfläche 400 Quadratmeter nicht überschreitet. Gerade habe ich Kritik daran gehört, dass das zu viel sei. Schauen wir aber mal nach Hessen: Die teo-Läden sind übrigens teilweise 50 Quadratmeter groß. Das heißt, die Quadratmeterzahl allein bestimmt sicherlich nicht den Einfall der großen Supermärkte etc. Warum also diese 400 Quadratmeter und warum auch diese Diskussion? Wir finden im ländlichen Raum auch Strukturen vor. Abgeordnete aller Fraktionen sind gemeinsam in Judenbach gewesen. Da waren es knapp unter 400 Quadratmeter, auf denen ganz viel Service und ganz viele Leistungen auch für so einen kleinen Ort stattfinden, indem dort halt nicht nur der Supermarkt untergebracht war, sondern auch die Poststelle. Anwohnerinnen und Anwohner bestätigten uns, dass das sonntags auch einfach ein sozialer Anker ist. Ein sozialer Anker, der auch fortbestehen soll. Wir finden auch in vielen anderen Orten in unserem Freistaat Räumlichkeiten vor, die vielleicht auch dazu dienen, die Direktvermarktung besser zu gestalten. Ich kenne da eine Kartoffelhalle im Saale-Holzland-Kreis, die ist natürlich auch deutlich größer als vielleicht 125 oder 150 Quadratmeter. Vielleicht ist für diese ja auch eine digitale Lösung möglich, um dort Verkauf anzubieten und Direktvermarktung zu ermöglichen. Die Regelung gilt für Grundzentren und Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das haben wir festgelegt. Wir haben gerade noch Kritikpunkte vonseiten der Linken gehört, die wir natürlich auch mit in die Diskussion einfließen lassen. Ja, unser Ziel ist es natürlich, vor allem den ländlichen Raum in den Blick zu nehmen, weil der in diesen Debatten sehr oft vergessen wird und sich die Debatten vorwiegend um die Großstädte drehen. Die hybride Betriebsweise erlaubt es, während der regulären Ladenöffnungszeit Personal einzusetzen, außerhalb dieser Zeiten nur unter Einhaltung der Beschränkungen. Ich habe gerade die Rede von Frau Güngör gehört, da ging es um die Logistik. Da möchte ich auf § 10 des Arbeitszeitgesetzes verweisen, dass in der Logistik ja bisher schon der Standard angelegt ist, dass Sonntagsarbeit prinzipiell für den Transport von verderblichen Waren möglich ist. Wir wollen aber natürlich nicht, dass hier gearbeitet wird, dass Regale aufgefüllt werden und diese Paragrafen in Anspruch genommen werden. Im Gegenteil, wir wollen da klare Regelungen haben, damit eben keine Sonntagsarbeit stattfindet, zum Schutz der Beschäftigten. Also kein Personaleinsatz sonntags, auch nicht an Feiertagen, keine planbaren Tätigkeiten sollen dann zulässig sein. Damit ist sichergestellt, dass unsere Regelung nicht zu einer Ausweitung der Sonntagsarbeit führt, im Gegenteil. Dieser Punkt ist für uns auch unverhandelbar und wir begrüßen ausdrücklich, dass er im Entwurf verankert ist. Gleichzeitig, und das ist wichtig – ich sagte es schon gerade –, begrüßen wir Ausnahmeregelungen, die auf ländliche Regionen fokussiert sind. Gerade dort, wo Nahrungsversorgung eben eingeschränkt oder weggefallen ist, müssen wir Strukturen sichern, ohne die Rechte der Beschäftigten zu untergraben. Deswegen freue ich mich jetzt schon auf die weitere konstruktive Arbeit im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, genauso wie im Wirtschaftsausschuss, der im Übrigen nicht nur den Namen Wirtschaftsausschuss trägt, sondern Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und eben Ländlichen Raum. Ich bedanke mich und wünsche noch eine gute Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
