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Georg Maier

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für die vielen sachlichen Redebeiträge. Ich habe diese Debatte als sehr sachlich empfunden und nehme auch die vorgetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Allerdings möchte ich auch aus Gründen der Sachlichkeit ganz kurz auf den Vorwurf eingehen, der vonseiten des Herrn Mühlmann gemacht wurde, oder das Szenario, das Angstszenario, dass wir jetzt Abgeordneten der AfD Fußfesseln anlegen wollen. Einfach nur zum Verständnis, wann ein derartiges Mittel zur Anwendung kommen kann: Dazu muss ganz konkret – so steht es auch im Gesetz – Gefahr im Verzug sein. Das heißt, wir müssen unmittelbar Kenntnis von terroristischen Anschlägen, einer konkreten Gefahr – keine abstrakte Gefahr – haben, dann ist auch dieses Mittel anwendbar. Ich weiß schon, was Sie bezwecken wollten, ich meine, es ist klar, dass hier Videosequenzen aufgenommen und Bilder gezeichnet werden, dass ich jetzt der Innenminister bin, der Sie drangsalieren will, der Sie mit Fußfesseln versehen möchte usw. Das möchte ich an dieser Stelle mal sehr deutlich in Abrede stellen. Darum geht es nicht. Sie sollten nicht immer dem Verfolgungswahn erliegen, dass es nur um Sie geht. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Heiterkeit AfD) Wissen Sie, Sie sind eine extremistische Bestrebung. Das wurde vom Thüringer Verfassungsschutz (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist viel zu positiv!) so festgestellt und Sie sind nicht gerichtlich dagegen vorgegangen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich müsste auch ein SPD-Parteibuch haben!) Seit mehreren Jahren gibt es diese Einstufung und Sie sind nicht dagegen vorgegangen. Warum eigentlich nicht? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Weil Sie Ihre Opfer- und Verfolgungswahngeschichte erzählen wollen. Darf ich, Herr Präsident?

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