Alexander Kästner
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Auflösung des Sondervermögens der Westgruppe der Truppen ist zwar jetzt mal ein Gesetzentwurf, den die AfD hier eingebracht hat, da hat sie tatsächlich mitgewirkt, allerdings – da kann ich mich im Ergebnis im Wesentlichen dem, was Herr Henkel auch noch mal abschließend gesagt hat, nur anschließen – ist dieser Gesetzentwurf nach unserer Auffassung unnötig und nutzlos. Deshalb bedarf es dieses Gesetzentwurfs nicht und wir werden ihn auch ablehnen.
(Beifall CDU, BSW)
Warum? Das Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetz regelt in § 7 Abs. 2 ganz klar: „Nach Abschluss der Verwertung wird das Sondervermögen aufgelöst. Nach Abzug der Kosten und notwendigen Rückstellungen für die Altlastenbehandlung und -beseitigung wird der [entsprechende Restbetrag dem Landeshaushalt] zugeführt“ etc. Also das, was Sie heute mit dem Gesetz sofort wollen, wird, sobald die Aufgabe der Liegenschaftsverwertung dieser ehemaligen Konversionsflächen abgeschlossen ist, ohnehin in den Landeshaushalt, in das Landesvermögen zurückfließen. Voraussetzung ist aber gerade, dass diese Maßnahmen abgeschlossen sind. Sie führen ja selber in Ihrer Problemschilderung, also der Einleitung zu dem Gesetzentwurf, aus, dass von diesen 11.200 Hektar Fläche noch 2.178 Hektar Fläche weiterhin nicht verwertet worden sind. Gleichzeitig haben Sie auch ausgeführt, dass es noch einige größere Projekte gibt, die es noch abzuwickeln gilt. Sie haben auch an den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss teilgenommen und da wurden von dem zuständigen Referenten auch noch einige größere Projekte, die noch abzuwickeln und zu verwerten sind, genannt. Ich möchte beispielhaft erwähnen: die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets in Eisenach-Kindel, ein relativ großes Projekt; die Schaffung weiterer Bauabschnitte im Wohngebiet an der Lützendorfer Straße in Weimar, wo es noch um sehr viele Wohnflächen und Wohngebäude geht, die entstehen sollen; auch die Weiterentwicklung der Muna, also der ehemaligen Garnison und Munitionsanstalt in Crawinkel und auch noch kleinere Flächen. Das sind drei recht große Projekte, die noch abgewickelt werden müssen. Dafür, so wurde deutlich gemacht, bedarf es weiterhin der Aufrechterhaltung der derzeitigen Gegebenheiten auf der gesetzlichen Grundlage. Es wurde auch klar geäußert, insoweit haben Sie die Zahl richtig genannt, dass prognostisch etwa im Jahr 2032 mit dem Abschluss dieser Maßnahmen zu rechnen ist und dann natürlich der Rest entsprechend der gesetzlichen Regelungen, so wie Sie es ähnlich auch wollen, in den Landeshaushalt und das Landesvermögen zurückfließen kann und soll. Das haben wir aber eben noch nicht erreicht und demzufolge macht es überhaupt keinen Sinn, eine funktionierende Struktur, ein geordnetes Sondervermögen kurz vor dem Abschluss, will ich mal sagen, jetzt zu beenden und diese interministerielle Arbeitsgruppe, die relativ gut über die vielen Ministerien hinweg arbeitet, gegebenenfalls in eine andere Struktur zu versetzen. Das macht keinen Sinn. Warum sollte man das jetzt tun?! Zu den wirtschaftlichen Erwägungen, die Sie vorgetragen haben, Herr Kollege Abicht, hat Herr Henkel klar ausgeführt, dass sich das ganz anders verhält und dass dieser wirtschaftliche Effekt, den Sie behaupten, damit erreichen zu wollen, nicht erreichbar sein wird. Von daher spricht auch dieses Argument, was Sie für diesen Gesetzentwurf verwenden, nicht dafür, dem zu folgen, sondern es spricht eher alles dafür, die gegebene, funktionierende institutionelle Bearbeitung so beizubehalten, bis der endgültige Abschluss prognostisch 2032 erfolgt sein wird und die benannten Projekte und auch ein paar weitere kleinere auf dieser Basis abgewickelt sein werden. Deshalb sage ich: nutzlos und unnötig zum jetzigen Zeitpunkt. Das, was Sie erreichen wollen, wird genauso mit dem erreicht, wie es jetzt ist, und daher bedarf es dieses Gesetzentwurfs nicht. Deshalb werden wir den Vorschlag und den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
