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Anja Müller

Die Linke 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen, ich habe mich wirklich über die Äußerungen gefreut, die ich heute hier zum Bestand des Landeswohnungsbauvermögens gehört habe, denn es gab ja auch schon mehrere Debatten dazu im Ausschuss. Dieses klare Bekenntnis, das heute aus Ihren Reihen kam, hat mich doch sehr gefreut. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass wir im Zuge der Haushaltsberatungen den Entschließungsantrag „Landeswohnungsbauvermögen erhalten und aktiv für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen nutzen“ gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Darin ist auch ein Prüfauftrag an die Landesregierung enthalten, dass wir bis zum 31. März dieses Jahres noch mal öffentlich darüber diskutieren und debattieren, wie man das Landeswohnungsbauvermögen wirklich für den sozialen Wohnungsbau noch intensiver nutzt. Ich höre wohl immer die Kritik aus den Reihen der Koalitionsfraktionen mit dieser Zahl, man hätte im Jahr 2023 nur 74 Wohnungen genehmigt. Ich kann gern hier noch mal die Zahlen nennen: 2015 waren es 61 Wohnungen, 2016 88, dann kam die Steigerung, da waren es 114 Wohnungen, im Jahr 2018 492 Wohnungen, im Jahr 2019 383, 2020 207 und die Krönung waren im Jahr 2021 728 Wohnungen, die für den sozialen Wohnungsbau daraus finanziert wurden. Diese Zahlen relativieren ein wenig, was immer von Seiten des BSW kommt. Ich kann auch sagen, natürlich ist das Landeswohnungsbauvermögen in unserem Sinne im Kern ein ganz solidarischer, aber einfacher Gedanke und zwar ist es Geld, das bereitgestellt wird, um eine Wohnung zu bauen. Dann ist es dauerhaft im System geblieben, denn man nimmt dieses Geld, investiert, baut und dann fließt dieses Geld wieder zurück in diesen Wirtschaftskreislauf. So kann man das deutlich sagen. Und das ist eben – das kam auch von Herrn Liebscher schon deutlich – unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen in diesem Land und auch von politischen Debatten im Zuge des Haushalts. Das ist enorm wichtig für die Verlässlichkeit im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, für den wir einfach einstehen. (Beifall Die Linke) Ich habe mir dann wirklich die Frage gestellt: Warum will die AfD auf einmal das eine Sondervermögen abschaffen, dann wieder ein anderes Sondervermögen abschaffen? Was steckt denn in Wirklichkeit dahinter? Natürlich muss man dabei die Anträge, die im Vorfeld zu dieser Debatte von Ihnen kamen, mit bedenken. Da geht es um die kleine Bauvoranfrage für Einfamilienhäuser auf einer grünen Wiese beispielsweise. Das ist eben kein sozialer Wohnungsbau. Also steckt auch dahinter wieder der Versuch, Menschen in Not zu bringen, denn wenn wir hier beim sozialen Wohnungsbau politisch oder haushalterisch abhängig werden, dann wird der irgendwann nicht mehr stattfinden, es wird nicht mehr gebaut und das verschärft die soziale Lage in diesem Land sträflich. Dann zählt man eins und eins zusammen und dann weiß man eigentlich, was die AfD damit wieder bezweckt, nämlich Unsicherheiten in Thüringen zu schüren, Menschen in Not zu bringen und den sozialen Wohnungsbau ad acta zu legen. Dabei will ich es belassen. Wir werden weiter für ein stabiles, verlässliches Landeswohnungsbauvermögen kämpfen und streiten. Daher freue ich mich auf die Debatte, die wir dann öffentlich zum Bericht der Landesregierung führen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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