Beate Meißner
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Herr Mühlmann, sparen Sie sich doch die Polemik. Also, ganz ehrlich, das ist doch jetzt nicht das erste Mal, dass aus Ihrer Fraktion keine Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen kommen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich habe eher den Eindruck, dass Sie die drohende Ablehnung als Entschuldigung für die mangelnde Fleißarbeit oder die Ideenlosigkeit nutzen, denn ich hätte mich schon sehr dafür interessiert, welche konkreten Änderungsvorschläge Sie für diesen Gesetzentwurf haben. Wir haben im Ausschuss auch darüber gesprochen, aber es kam kein Vorschlag, weder mündlich, noch schriftlich.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Doch!)
Deswegen finde ich das sehr bedauerlich, aber es passt am Ende auch in Ihr Verhalten, sich hier konkret im Parlament in die übliche parlamentarische Praxis einzubringen. Diese Praxis besteht nun mal hier nicht darin, dass man sich irgendwelche Sachen an den Kopf wirft, sondern dass man an Gesetzentwürfen arbeitet und Vorschläge auch schriftlich auf den Weg bringt. Die Thüringer Landesregierung hat noch ein ganz neues Verfahren auf den Weg gebracht, nämlich unser Konsultationsverfahren, das wir vor Einbringung des Gesetzes hier an die Fraktionen im Landtag richten. Das Entlarvende ist doch, dass Sie sich selbst an diesem nicht beteiligen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das ist auch der Unterschied zwischen Opposition und konstruktiver Opposition. Wenn Sie ein Interesse gehabt hätten, dass wir frühzeitig, nämlich bevor hier im Parlament Abstimmungen passieren, Ihre Vorschläge mit einbringen, dann hätten Sie das in diesem Verfahren eingebracht.
(Unruhe AfD)
Aber – und das möchte ich auch für die Anwesenden hier im Parlament und auf der Tribüne sagen – die AfD verweigert sich komplett diesem Verfahren. Wer dann hier heuchlerisch ist, das kann dann jeder auch selbst entscheiden.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
