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Dr. Stefan Wogawa

BSW 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, im Jahr 2026, da sind wir uns wahrscheinlich alle sicher, darf gute Versorgung im Gesundheitswesen nicht immer noch an einem fehlenden Faxgerät scheitern. Die elektronische Patientenakte ist deshalb kein Technikprojekt, sondern ein Lackmustest politischer Handlungsfähigkeit. (Beifall BSW) Wer sie weiter verzögert, verteidigt nicht den Datenschutz, sondern den Stillstand. Und Stillstand kostet in diesem Fall im Zweifel Gesundheit und Vertrauen. Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht, dass es keinen Verbesserungsbedarf gibt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Still- stand ist der Tod!) Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, soll Behandlungen verbessern, Abläufe vereinfachen und den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern. Das ist ein wichtiges Ziel, doch in der Realität sind eben auch Datenschutzlücken, technische Probleme sowie mangelnde Aufklärung bekannt geworden. Diese gilt es deutlich zu benennen. Aber, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, die Antragsteller, wir müssen bei Ihrer Initiative etwas genauer hinschauen. Ihr Antrag greift zwar auch berechtigte Kritikpunkte auf, richtet seine Forderungen dann aber in zentralen Punkten an die völlig falsche Adresse. Und er bleibt deshalb wie ein falsch adressierter Brief nicht zustellbar. (Beifall CDU, BSW) Ich möchte das begründen. Unter Punkt III verlangen Sie, die Landesregierung solle eine Informationskampagne zum sogenannten Opt-out durchführen. Opt-out, das ist die Notwendigkeit, der Einwilligung aktiv zu widersprechen, wenn man die ePA nicht nutzen möchte. Ihr Ziel ist, dass die Landesregierung diese Kampagne auch finanziert. Doch Sie übersehen – oder vielleicht nicht, das war bei der Begründung jetzt nicht ganz klar geworden –, dass die elektronische Patientenakte ein Bundesprojekt ist, geregelt im Sozialgesetzbuch V, entwickelt und gesteuert durch die gematik GmbH, ein Unternehmen unter Bundesaufsicht. Es ist also keine Aufgabe des Landes und Ihr Antrag bleibt leider nur Symbolpolitik. (Beifall CDU, BSW) Und Symbolpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, löst bekanntlich keine Probleme, sie hilft weder Patientinnen und Patienten, sie hilft keinen Ärztinnen und Ärzten und sie verbessert die ePA leider nicht. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab, denn wir wollen als Koalitionsfraktionen echte Verbesserungen, mehr Transparenz für Versicherte und wir wollen auch eine spürbare Entlastung für die Leistungserbringer. Digitalisierung im Gesundheitswesen muss sicher, sozial und sinnvoll sein. Genau dafür haben wir als Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag eingebracht, den wir im nächsten Tagesordnungspunkt debattieren werden. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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