Sascha Schlösser
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Ihre Erinnerungslücken aus der Ausschussarbeit kann ich hier nicht nachvollziehen.
(Beifall AfD)
Dem kann ich auch nicht abhelfen. Wir haben uns eingebracht. Und wenn wir Ihnen sagen, eine dringliche Gefahr müsste legal definiert werden, dann sind Sie doch Juristin genug, eine Legaldefinition ins Gesetz zu schreiben. Das, was Sie hier gesagt haben, zeigt genau das Problem. Natürlich finde ich einen Gerichtsvollzieher, der mir sagt, das ist eine dringende Gefahr und das ist eine dringende Gefahr. Wenn er dort falsch liegt – und das ist der Bärendienst, den Sie den Gerichtsvollziehern mit Ihrem Gesetz heute aufzwingen –, ist er sofort in der Strafbarkeit nach § 201 StGB und hat das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet. Das nehmen Sie denen nicht ab.
(Beifall AfD)
Und noch etwas: Wenn der Datenschutzbeauftragte sagt, bei Ihrer Regelung mangelt es schon an der Geeignetheit, dann ist diese Regelung glatt verfassungswidrig. Ich hoffe, es findet sich jemand, der sie vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof angreift. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
