Roberto Kobelt
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist ein bisschen Tag der Auflösung der Sondervermögen oder möglicher Auflösung. Dies betrifft in diesem Tagesordnungspunkt das Sondervermögen sozialer Wohnungsbau. Um mal kurz zu verdeutlichen, um was es geht: Die AfD-Fraktion argumentiert, dass das Sondervermögen in den letzten Jahren angewachsen ist, ohne aufgelöst und ohne vollständig genutzt zu werden. Das ist erst mal verständlich, dass es da Nachfragen gibt, muss ich sagen, also eine berechtigte Frage. Allerdings würde die Lösung, die Sie vorschlagen, dem Zweck nicht dienen, denn, ich denke, es ist ein ganz wichtiges Thema, dass wir finanzielle Mittel für sozialen Wohnungsbau, für Investitionen, für preisgünstiges Wohnen haben, und die sind in diesem Sondervermögen sozusagen für diesen Zweck reserviert. Sie können sich das vielleicht so vorstellen, was die AfD vorhat: Stellen Sie sich jetzt mal vor, der Finanzhaushälter ist eine Familie und in der Familie gibt es eine Entscheidung. Es soll ein neues Auto gekauft werden, vielleicht ein Bus mit sechs Sitzen, drei Kinder. Sie machen zu Hause eine kleine Kasse, legen dort jeden Monat Geld hinein und sparen das an, damit in drei, vier Jahren so ein Familienbus gekauft werden kann. Das funktioniert dann auch, das wird genommen und davon wird dann der Bus bezahlt. Jetzt kommt aber jemand bei Ihnen in der Familie auf die Idee zu sagen, wir machen das jetzt mal ganz anders. Wir nehmen das einfach aus dieser reservierten Sparbüchse in unser ganzes Familienbudget und da haben alle Zugriff drauf. Die Kinder können ihre Wünsche erfüllen, die Frau, der Mann mit Sport usw. Alle haben darauf Zugriff. Sie können sich vielleicht vorstellen, was in vier, fünf Jahren dann von dieser Summe, die eigentlich für das Auto reserviert war, übrig ist. Wenn Sie Glück haben, kriegen Sie noch einen gebrauchten Golf oder können zur Arbeit mit dem Fahrrad fahren, aber der große VW-Bus ist auf jeden Fall nicht mehr drin, weil das natürlich insgesamt im Familienvolumen untergegangen ist. Und so ist auch die Idee zu verstehen, die Sie jetzt hier eingebracht haben. Deswegen sagen wir als BSW-Fraktion, das ist keine gute Idee. Wir wollen diese Mittel für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus reservieren, auch für die nächsten Jahre. Natürlich muss aber was passieren, da haben Sie vollkommen recht in Ihrer Analyse. In den letzten Jahren wurde unter der alten Landesregierung zu wenig von diesen Mitteln verbraucht und abgerufen. Das liegt daran, dass die Konditionen für die kommunalen Wohnungsgesellschaften zu schlecht waren, die Richtlinien zu kompliziert gestaltet waren, aber es natürlich auch einen Umbruch im Bau gab und die Zinsen gestiegen sind. Das sind alles Eckpunkte, die dazu geführt haben, dass viel zu wenig in den sozialen Wohnungsbau eingebracht wurde. 2023 wurden 74 Wohnungen genehmigt. Das ist natürlich für ganz Thüringen ein Witz, und deswegen geht es jetzt darum, so schnell wie möglich die Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau zu vereinfachen, attraktiver zu gestalten, die Summen so zu erhöhen, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen wieder investieren. Unser Ziel als BSW-Fraktion ist, dass für die Menschen, die Wohnraum dringend benötigen, sozialer Wohnraum ansteigt, aber auch, dass Familien und Menschen davon profitieren können, die zum Beispiel nicht nur Bürgergeldempfänger sind, sondern auch arbeiten, mit geringem und mittlerem Einkommen. Dafür wollen wir das Wohnungsbauvermögen, was mittlerweile schon auf fast 100 Millionen Euro angewachsen ist, stärker nutzen. Die Finanzierungen sind da. Jetzt geht es los, die Richtlinien zu vereinfachen und das Geld auf die Straße zu bringen und für günstigen Wohnraum zu sorgen. Dafür werben wir, aber das Auflösen des Wohnungsbauvermögens ist der falsche Ansatz und deswegen lehnen wir den Antrag der AfD ab. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
