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Lena Saniye Güngör

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Es ist 13.40 Uhr, sodass wir nun vereinbarungsgemäß weitermachen wollen. Ich gehe davon aus, auch wenn der Blick in den Raum das noch nicht unbedingt bestätigt, dass wir nun weitermachen können. Vereinbarungsgemäß rufe ich nun auf TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2787 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung wird Herr Abgeordneter Jens Cotta vorgeschlagen. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Kramer und Frau Abgeordnete Stark. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte nun die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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