Martin Henkel
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne, leider zeigt der AfD-Antrag keine Einsicht und nimmt uns erneut die Zeit mit der Illusion, man könnte den Landeshaushalt dadurch besserstellen, indem man das Sondervermögen Westgruppe auflöst. Das ist und bleibt sachlich einfach falsch. Wir haben darüber mehrfach hier gesprochen, zweimal auch bereits hier in diesem Saal, bei der ersten Lesung zum Gesetzentwurf und bei der Haushaltsberatung. Da die AfD als antragstellende Fraktion aber immer noch nicht verstanden hat, wiederhole ich es gern noch mal: Wenn Sie das Sondervermögen auflösen, um die vorhandenen Mittel in den aktuellen Haushalt zu holen, dann müssen zukünftige Haushalte auch die Kosten für die Aufbereitung und die Sanierung der verbleibenden Grundstücke übernehmen. Das bringt zwar einen Einmaleffekt für den aktuellen Haushalt, für alle weiteren Haushalte ist es aber eine Belastung, und deshalb lehnen wir dieses Vorhaben ab. Werte Kollegen der AfD, eines Ihrer Argumente ist die mangelnde Transparenz, auch das ist schon wirklich aberwitzig. Sie haben im Ausschuss die volle Transparenz über das Sondervermögen. Ich verweise hier auf das Schreiben vom 3. Februar mit der aktuellen Auflistung. Alle Gelder des Sondervermögens befinden sich völlig transparent auf einem separaten Konto, auf welchem auch die Erlöse eingehen. Der Plan der AfD besteht darin, das Sondervermögen aufzulösen und die Grundstücke unter anderem der LEG zu übergeben. Dadurch entstehen weitere praktische Probleme, zu denen wir bereits mehrfach hier ausgeführt haben. Insbesondere wird die LEG für diese Grundstücke nicht zahlen, sondern aufgrund der Altlasten Geld dafür haben wollen. Außerdem würden die Grundstücke der Kontrolle des Landtags bzw. der Kontrolle der zuständigen Ausschüsse entzogen und die Erlöse würden in den Konten der LEG aufgehen. Das ist nicht transparenter, sondern genau das Gegenteil. Sehr geehrte Damen und Herren, klüger ist jedoch das, was seit Jahren kontinuierlich und transparent läuft, diesen Prozess auch vernünftig abzuschließen. Erst dann macht es Sinn, das Sondervermögen aufzulösen mit allen Mitteln und den Erlösen, die bis dahin zusammengekommen sind. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, wenn Sie das Sondervermögen jetzt auflösen, können Sie die aktuell im Sondervermögen befindlichen Mittel gar nicht anderweitig nutzen, denn diese werden zukünftig vollständig für die Aufarbeitung der noch von Altlasten belasteten Grundstücke benötigt. Dass das Geld weiter benötigt wird, können Sie auch der Auflistung entnehmen, die Sie bereits im Ausschuss angefordert und auch bekommen haben. Es macht also keinen Sinn, einen bisher erfolgreich funktionierenden Mechanismus kurz vor seinem planmäßigen Abschluss komplett umzukrempeln, um kurzfristig Einmaleffekte zu generieren, aber damit zukünftige Haushalte zusätzlich zu belasten. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unseriös, und darum lehnen wir ihn auch ab. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
