Sascha Schlösser
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, das ist – es wurde gerade schon erwähnt – der letzte Akt eines Gesetzesvorhabens, das mit drei Bausteinen begann: der Gerichtsstruktur, den Roben für Rechtspfleger und eben diesem § 13b des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, der Erlaubnis für mobile Abhörgeräte bei Justizbediensteten. Das ist ein Unterschied zu dem, was die Redner im Vorfeld angesprochen haben, die den Eindruck erweckten, dass es sich ausschließlich um eine Regelung für Gerichtsvollzieher handeln würde. Diese Regelung ermöglicht, sämtliche Justizbediensteten mit einem Abhörgerät in die Wohnungen der Thüringer zu schicken. Zwei dieser Bausteine wurden bereits verabschiedet, trotz unserer klaren Kritik an der fakultativen Robe, eine Uniform nach Tagesform – ein Unikum in ganz Deutschland wahrscheinlich. Jetzt wollen Sie mit diesem dritten Teil noch eins draufsetzen. Was Sie hier als Sicherheitsmaßnahme für Gerichtsvollzieher verkaufen, ist in Wahrheit ein weiterer leichtfertiger Schritt auf dem Weg vom Rechtsstaat zum Abhörstaat. Es ist vielleicht eine gute Fügung, dass dieser Tagesordnungspunkt ausgerechnet nach dem Polizeiaufgabengesetz weitere große Eingriffsmöglichkeiten des Staats in die Rechte der Bürger betrifft. Es ergibt sich langsam, aber sicher ein rundes Bild.
(Beifall AfD)
Was heute zu beschließen bleibt, ist ein unnötiger und völlig nutzloser Angriff auf die Privatsphäre der Thüringer Bürger. Sie wollen Justizbediensteten erlauben, bei dringender Gefahr Tonaufnahmen zu fertigen, sogar versteckt, sogar in Wohnungen, ohne richterlichen Beschluss, ohne echte Kontrolle, ohne wirkliche Begrenzung, und das nennen Sie dann Schutzmaßnahme. Ich nenne es, und meine Fraktion ist da sicherlich bei mir, einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Wohnung, wie wir es in Artikel 8 der Thüringer Verfassung festgehalten haben, sowie in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – da steckt übrigens auch die von Ihnen viel zitierte Menschenwürde drin –, und zwar ohne Nutzen, ohne Notwendigkeit und ohne jede Bereitschaft zur Selbstkritik.
(Beifall AfD)
Was ist eine dringende Gefahr? Das soll der Gerichtsvollzieher ganz allein entscheiden. Ich garantiere Ihnen, nicht nur drei Juristen, drei Meinungen. Auch wenn ich die 88 Abgeordneten hier fragen würde, würde ich 88 verschiedene Definitionen von „dringender Gefahr“ erhalten. Alarmgeräte gibt es außerdem bereits, sie werden mitgeführt und eingesetzt und keines wurde in Thüringen jemals aktiviert. Ganz wichtig aber: Herr Küntzel – er ist nicht da, glaube ich –, ich musste vorhin ein bisschen schmunzeln. Ein Landesdatenschutzbeauftragter ist für Sie offenbar nur Staffage. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme zu Ihrem Gesetz klare, fundierte, verfassungsrechtlich begründete Einwände erhoben. Die Maßnahme sei untauglich, also nicht geeignet, und unverhältnismäßig, der Anwendungsbereich zu unklar und die verdeckte Tonaufnahme am Ende ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Und was machen Sie mit dieser Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten? – Deshalb musste ich schmunzeln, als Herr Küntzel sagte, wir würden jetzt beim Polizeiaufgabengesetz ganz wesentlich auf den Datenschutzbeauftragten zurückgreifen wollen. – Sie nehmen die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, falten sie wie einen Bierdeckel, legen sie Ihrer Regierungsbeschlussempfehlung bei und ignorieren sie vollständig. Das ist institutioneller Hochmut, das ist datenschutzpolitische und verfassungsrechtliche Ignoranz.
(Beifall AfD)
Abhörgerät oder Mithörgerät – Spitzfindigkeit statt Substanz. Zuletzt wurde versucht, den von mir gewählten Begriff „Abhörgerät“ zu kritisieren und durch „Mithörgerät“ zu ersetzen. Sie haben es ja eben auch in Ihren Vorreden verwendet. Das ist semantisches Schönreden auf orwellschem Niveau und es ist in der Sache schlicht und einfach falsch.
(Beifall AfD)
Der Gesetzentwurf erlaubt die Anfertigung von Tonaufnahmen und deren Übermittlung an eine Leitstelle. Ein Mithören ermöglicht eben nur das Mithören, nicht das Aufzeichnen. Es bleibt Abhören und damit ein unerträglicher Eingriff. Die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist keine Gefahrenabwehr einer konkreten Gefahr. Es ist die Schaffung einer Beweislage gegen Betroffene staatlicher Maßnahmen und gegen Thüringer Bürger. Sie haben keinerlei Bereitschaft gezeigt, diesen Gesetzentwurf auch nur in irgendeiner Weise auf die Hinweise des Datenschutzbeauftragten hin zu modifizieren.
(Beifall AfD)
Genau hier offenbart sich die Blockadehaltung Ihrer Brombeerkoalition. Die Ausschussüberweisung hätten wir uns glatt sparen können. Sie berücksichtigen ausschließlich die Stellungnahmen, in denen Sie sich bestätigt sehen. Nicht ein einziger Versuch, wenigstens die vom Datenschutzbeauftragten kritisierte Speicherung des gesprochenen Wortes zu verhindern oder darauf zu verzichten oder die Abhörmöglichkeit wenigstens transparent anzukündigen. Es wäre doch das Mindeste gewesen, technisch sicherzustellen, dass lediglich die Leitstelle live mithört, ohne Aufzeichnungen zu ermöglichen. Nicht einmal dafür waren Sie offen. Also, Ihr Gesetzentwurf ist effektlos für die Sicherheit, aber effektiv gegen die Freiheit, und das, meine Damen und Herren, führt zur entscheidenden Frage: Hilft diese Maßnahme überhaupt? Das haben Sie in Ihren Vorreden hier einfach unterstellt. Die bittere Wahrheit lautet aber: Nein. Kein Gerichtsvollzieher – die das neben anderen Justizbediensteten auch betrifft – wird durch ein Tonbandgerät gerettet, wenn er Opfer eines plötzlichen Gewaltakts wird. Auch der tragische Tod des 50jährigen Obergerichtsvollziehers, den Herr Schard erwähnt hat, so schmerzhaft er ist, wäre durch dieses Gesetz nicht verhindert worden. Wenn Sie hier das Gegenteil behaupten, Herr Schard, dann instrumentalisieren Sie einen Toten für ein Überwachungsgesetz, und das ist unanständig.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das habe
ich überhaupt nicht gesagt!) Ich habe Sie so verstanden. Das können Sie ja richtigstellen. Was wäre wirklich nötig? Wenn Sie es mit der Unterstützung der Gerichtsvollzieher ernst meinten, dann würden Sie mehr Personalstellen schaffen, um Überlastungen zu reduzieren und den Dienst zu zweit zu ermöglichen – aber Sie streichen Stellen –, polizeiliche Begleitung zur Regel machen, nicht zur Ausnahme, Gefahrenabfragen etablieren, die auf der realen Bedrohungslage basieren und nicht auf vagem Bauchgefühl. Und vor allem – ich kann ja damit rechnen, dass die Frau Justizministerin das aufgreifen wird – würden Sie erst einmal evaluieren, ob bestehende, erst kürzlich ergriffene sowie angekündigte Maßnahmen nicht schon längst genügen, statt einfach blind immer draufzusatteln wie ein selbstverliebter Hobbykoch, der jedes Gericht mit Salz zuschüttet und dann die anderen zum Auslöffeln zwingt.
(Beifall AfD)
Was bleibt, ist ein Paragraf, der kein Problem löst, keine Gewalt verhindert, kein Menschenleben rettet, aber dem Staat eine neue Tür öffnet, die Tür zum Abhören in Wohnräumen ohne Urteil, ohne Warnung, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Meine Damen und Herren, das ist glatt verfassungswidrig und das ist ein Preis, den wir als AfD nicht bereit sind zu zahlen. Wer Bürgerrechte ernst nimmt, der hört nicht mit oder ab – das hatten wir schon –, sondern der hört auf den Datenschutzbeauftragten, auf die Verfassung und das gesunde Empfinden der Bürger für ihre Freiheit, die das bestimmt auch nicht mittragen wollen.
(Beifall AfD)
Deshalb lehnen wir diese Regelung entschieden ab, nicht aus Prinzip, sondern aus Verantwortung für die Grundrechte der Thüringer Bürger. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
