Rudolph
Elektronische Patientenakte (ePA) – Datensicherheit, Datenschutz und Patientenrechte stärken, Intransparenz beseitigen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Digitalisierung hat natürlich immer den Anspruch, das Leben der Menschen besser zu machen und ist kein Selbstzweck, sondern natürlich geht es darum, sie so zu gestalten, dass sie wirklich hilft und das Leben vereinfacht. Warum stelle ich das bei einer Debatte um die elektronische Patientenakte voran? Weil ich schon finde, dass es, wenn es 20 Jahre gedauert hat, eine solche einzuführen, einen Unterschied macht, ob man darauf hinweist, dass in einem Prozess der Einführung manche Dinge immer noch nicht so hundertprozentig glatt laufen und man bei manchen Dingen auch noch darüber sprechen muss, dass eine Anwendbarkeit gestaltet werden kann, dass es immer mal wieder zu technischen Problemen in den ersten Monaten kommt, oder ob man das ganze Vorhaben fundamental infrage stellt, so, wie es dieser vorgelegte Antrag tut. Wenn man es, auch in Deutschland, nach diesen 20 Jahren endlich schafft, das hinzubekommen, was andere Länder, Estland, Spanien – und mir fällt jetzt gerade auf, ich sollte gar nicht anfangen aufzuzählen, denn man könnte mittlerweile fast alle anderen Länder aufzählen, die im Vergleich zu Deutschland eine funktionierende elektronische Patientenakte haben, die auch auf Akzeptanz stößt und anerkannt ist – dann, glaube ich, ist es ein Unterschied, ob man hier mit einigen Spiegelstrichen versucht, auf vielleicht relevante Probleme hinzuweisen oder ob das eigentliche Ziel dahinter ist, das Vertrauen in die elektronische Patientenakte an sich fundamental zu erschüttern und den ganzen Prozess zurückzudrehen. Warum das ein Fehler ist – wie gesagt, man hat das gar nicht so sehr in Ihrem Antrag, aber man hat es auf jeden Fall in den von Ihnen hier vorgebrachten Reden gemerkt, was Sie eigentlich wollen, nämlich den Leuten Angst machen vor der elektronischen Patientenakte. Das würde ich Ihnen gern noch einmal auseinandernehmen und zwar an dem Beispiel, das Sie selbst gewählt haben. Und zwar – ich muss es mal zitieren, weil das so wunderbar lyrisch war –: Der fiktive Patient hat Probleme mit arteriellen Polstern an ungünstigen Stellen. Die Hälfte des Saales hat gelacht und wusste wahrscheinlich, was das bedeutet. Es ging um Erektionsstörungen. Da kann ich Ihnen sagen, für Leute im medizinischen Bereich ist das durchaus normal, über solche Sachen zu reden und das vielleicht auch direkt auszusprechen. Aber viel wichtiger ist ja, was ist die Folge aus so etwas? Und das ist tatsächlich auch ein relevanter und oft vorkommender Fall, dass nämlich ein solcher Mensch zur Behandlung dieser Erektionsstörungen in Selbsttherapie Viagra konsumiert und ein Interesse daran hat, dass das vielleicht nicht alle wissen. So auch die von Ihnen in dem Beispiel zitierte oder angebrachte neugierige Praxishelferin oder Schwester. Jetzt gibt es aber einen relevanten Grund, warum die das wissen sollte, nämlich nicht, weil die ein voyeuristisches Interesse daran hat oder weil die solche Sachen ausplaudern würde – das darf sie übrigens sowohl mit als auch ohne elektrische Patientenakte nicht, weil ärztliche Schweigepflicht im medizinischen Bereich gilt und übrigens auch ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ist. Also, das war, ist und bleibt verboten. Aber das sollte sie wissen, weil einige Menschen, die Viagra nehmen und das zum Beispiel nicht transparent so sagen, auch noch in die Verlegenheit kommen könnten, Nitrate oder andere Herzmedikamente zu nehmen. Dann passiert das, was man nämlich eigentlich möchte, jemandem mit einem blutdrucksenkenden Medikament eine bessere Überlebenswahrscheinlichkeit einzuräumen. Noch mal Blutdrucksenkung ergibt dann eine sehr ungünstige Kombination, nämlich eine viel zu starke Blutdrucksenkung, und dann wird das zu einem lebensgefährlichen Risiko, was dadurch zustande kommt, dass nicht bekannt ist, was die Patientinnen und Patienten nehmen. Das ist ein gutes Beispiel, das ist vielleicht sogar ein sehr bekanntes, und wer ein bisschen Grey‘s Anatomy geguckt hat, kennt das Beispiel vielleicht auch. Aber lassen Sie sich gesagt sein, es gibt noch ein paar andere solcher Beispiele, die man als normaler Bürger oder normale Bürgerin nicht kennt, auch wenn man ein paar Folgen Grey‘s Anatomy geguckt hat, und die auch gar nicht jeder wissen muss, weil nicht jeder einen Grundkurs Pharmakologie gemacht haben muss. Aber medizinisches Fachpersonal weiß das, und deswegen ist es so wichtig, dass medizinisches Fachpersonal so etwas auch sieht und Zugriff auf solche Daten hat. Damit haben Sie selber eigentlich den fundamentalen Grund geliefert, warum die elektronische Patientenakte gut und richtig und wirklich hilfreich ist. Weil sie das nämlich möglich macht, dass bezüglich solcher Dinge auch ein besserer und schnellerer Datenaustausch stattfindet und dass alle, die an einer Behandlung beteiligt sind, so etwas auch sehen und dass es nicht zu solchen Vorfällen kommt.
(Beifall BSW, SPD)
Das ist das Relevante. Man kann über die elektronische Patientenakte und ihre Praxistauglichkeit sicher auch aufgrund der letzten Monate in einigen Punkten noch streiten und auch weiter diskutieren. Thüringen bringt sich auch in dieser Hinsicht natürlich ein, um Dinge auch weiterhin zu adressieren und dafür Sorge zu tragen, dass Datenschutz, dass Patientenrechte weiterhin gewahrt bleiben. Da darf man aber auch nicht verschweigen, dass die elektronische Patientenakte ja nicht irgendetwas ist, was irgendjemand mal in einer Excel- oder Google-Tabelle oder so hingezimmert hat, sondern dass das immer in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, erarbeitet worden ist. Und dass man ehrlicherweise – ja – dem Chaos Computer Club auch dankbar sein kann, dass sie sich die elektronische Patientenakte genau angeguckt haben.
(Beifall Die Linke)
Und dass die auch gesehen haben, dass da vielleicht Schwachstellen sind, denen man sich besonders hinwenden muss. Aber auch da muss man gucken, unter welchen Voraussetzungen haben die das geschafft, an die elektronische Patientenakte heranzukommen. Die haben gesagt, es geht, wenn ich eine Versichertennummer habe – ist schon erst mal zweifelhaft, warum man die haben sollte –, und es geht, wenn ich mir einen elektronischen Heilberufeausweis klaue – ist übrigens eine Straftat, sollte man nicht machen und ist strafbewährt –, und das gilt, wenn ich mir illegalerweise Zugang zur gematik und zur digitalen Infrastruktur verschaffe, was nach wie vor strafbewährt ist. Und deswegen noch einmal zum Grundsätzlichen. Es gibt Kritikpunkte und denen muss man sich widmen, und die muss man sich auch im Verlauf weiter angucken. Aber wenn daraus geschlussfolgert wird, dass man so etwas wie die elektronische Patientenakte mit ihren wirklich vielen und, ja, auch sehr handfesten Vorteilen dahingehend wieder komplett einstampfen möchte, weil man keine hundertprozentige Sicherheit garantieren kann und weil es unter bestimmten Voraussetzungen und unter der Begehung von Straftaten möglich sein kann, sich Daten anzueignen, dann sollte das nicht die Schlussfolgerung sein, meine Damen und Herren. Dann sollte es eher unser Anliegen sein, konstruktiv solche Prozesse zu begleiten, und das ist genau das, was dieser Antrag eben nicht tut, sondern er stellt die fundamentale Frage. Das haben Sie auch in Ihren Reden hier noch einmal sehr gut zum Besten gegeben, dass es Ihnen eigentlich darum geht, die elektronische Patientenakte am besten wieder ganz abzuschaffen und den Menschen möglichst Angst davor zu machen. Das wird dem Anliegen nicht gerecht.
(Beifall CDU, SPD)
Dem widerspricht übrigens auch, dass die meisten Leistungserbringenden – ja, bei vielen ist das schon eine Frage, klappt das in meiner Praxis, bekomme ich die Komponenten rechtzeitig geliefert. Es hat auch Probleme gegeben, wenn Hersteller zum Beispiel Komponenten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt haben, und hat einen gewissen Stress verursacht, aber was wir eigentlich sehen, ist, dass viele Leistungserbringer mittlerweile fragen: „Wann sind wir dran? Wann haben wir Zugriff? Wann können wir die elektronische Patientenaktie auch nutzen?“, und das eher als Vorteil auch für ihre Arbeit sehen, wenn dadurch Dinge erleichtert werden können. Das ist auch etwas, was mit Ihrem Antrag überhaupt nicht unterstrichen wird, sondern wo das Rad wohl eher zurückgedreht werden soll. Deswegen, um das generell abzurunden: Das Verständnis, sich dem Thema zu widmen und auch weiterhin um Akzeptanz zu werben und auch auf berechtigte Sorgen einzugehen, das ist im Grunde absolut nachvollziehbar. Das dann aber konkret damit zu untersetzen, dass man eigentlich die elektronische Patientenakte zurückdrehen möchte und dann hier Spiegelanstriche schreibt, dass Thüringen irgendwas im Bund machen soll, und überhaupt nicht differenziert, was eigentlich Landes-, was Bundes- und was Europaregeln sind, sondern einfach nur eine Fundamentalkritik damit zusammenschreibt und es überhaupt nicht konstruktiv meint, das ist ehrlich gesagt etwas, was in dieser Geschichte nicht hilft. Deswegen wäre auch nicht die Empfehlung, das an den Ausschuss zu überweisen, sondern diesen Antrag abzulehnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
