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Georg Maier

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch darum, die Zusammenarbeit mit den anderen Polizeien der Länder und des Bundes zu verbessern, indem wir die Rechtsgrundlage für eine einheitliche und vernetzte Datenverarbeitung und -weiterleitung schaffen. Das ist für einen föderalen Staat von fundamentaler Bedeutung, gerade für die Abwehr terroristischer Gefahren oder die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel bei Drogenhandel, Menschenhandel oder der Verbreitung von Kinderpornografie. Es geht darum, unsere Wirtschaft und unsere kritische Infrastruktur vor Spionage und Sabotage zu schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht mehr länger hinnehmen, dass wir sogenannte unkooperative Drohnen über Thüringen, über unserer kritischen Infrastruktur zwar detektieren, aber eben nicht vom Himmel holen können. Es gibt die entsprechende Abwehrtechnik. Ich möchte sie rechtssicher zum Einsatz bringen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Letztlich geht es mit diesem Gesetz um eine verbesserte Strafverfolgung durch den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten, wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz. Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, weil sie hier bei uns dann geringeren Ermittlungsdruck spüren würden. Natürlich muss es dabei Grenzen geben. In autoritären Staaten erleben wir, wie diese Technik dazu eingesetzt wird, Menschen zu überwachen, zu drangsalieren und ihre Grundrechte einzuschränken. Wir wollen KI so einsetzen, dass das eben nicht geschieht. Dazu braucht es aber bestimmte Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für deren Einsatz. Ich will ein Beispiel geben. Nach unseren Vorstellungen soll zum Beispiel bei der Videoaufzeichnung an kriminalitätsbelasteten Orten eine automatisierte Erkennung von Gefahrensituationen möglich sein. Zum Beispiel eine Person fällt zu Boden und eine Waffe, ein Messer wird gezückt. Hier kann uns KI helfen, dass das sofort in Sekundenbruchteilen erkannt wird, und soll den Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit geben, schnell zu reagieren. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei findet keine Gesichtserkennung statt. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt oder gar gespeichert. Und ganz wichtig: Die Entscheidung über polizeiliches Handeln trifft keine Maschine, trifft nicht die KI. Diese Entscheidung trifft der Mensch. (Beifall BSW, SPD) Und wenn es erforderlich ist, Grundrechte einzuschränken – und das ist in der Strafverfolgung manchmal erforderlich –, dann immer nur mit Richtervorbehalt. Den Vorwurf, das neue PAG wäre ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat, diesen Vorwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, weise ich scharf zurück. (Beifall CDU, SPD) Ich möchte es an dieser Stelle noch mal ausdrücklich und unmissverständlich sagen: Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute hier in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf soll ein mit einer hohen Priorität versehenes Vorhaben aus dem Regierungsvertrag umgesetzt werden. Denn die Sicherheit Thüringens ist eben keine Selbstverständlichkeit. Neben auskömmlichem Personal und bestmöglicher Ausstattung erfordert eine erfolgreiche Arbeit unserer Polizei insbesondere einen bedarfsgerechten und zeitgemäßen Handlungsrahmen, wie ich eben schon ausgeführt habe. Wir sind ja auch schon in die Diskussion eingestiegen und haben das prälegislative Konsultationsverfahren durchgeführt. Wir haben Verbände angehört und es gibt schon Veränderungen im Referentenentwurf, zum Beispiel das sogenannte spanische Modell. Das ist das Modell, was in Spanien erfolgreich praktiziert wird, bei dem gefährdete Frauen sofort informiert werden, wenn sich ein Gefährder ihrem häuslichen Umfeld nähert, sodass sie sich selbst in Schutz bringen können, und gleichzeitig die Polizei informiert wird. Aber es geht eben auch darum, ganz klar zu regeln, wann Taser eingesetzt werden dürfen und wann nicht. Auch das findet sich im Referentenentwurf schon wieder. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen in Thüringen in einem der sichersten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland leben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Das soll uns aber nicht dazu verleiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir jetzt die Hände in den Schoß legen und sagen, schön, dass es so ist. Das soll so bleiben. Wir stehen dafür ein, dass Thüringen auch in Zukunft sicher bleibt. Die innere Sicherheit ist ein ständiger Handlungsauftrag für die Politik, auch jenseits von Regierungsverträgen. Die Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassung verpflichten uns, alles dafür zu tun, dass die Menschen in Thüringen möglichst sicher leben und sich auch sicher fühlen. Wenn wir in Thüringen auch hier maßvoll und verhältnismäßig und mit unabhängiger richterlicher Kontrolle endlich den Anschluss an die Rechtslage unserer Nachbarbundesländer schaffen, um nicht zu sagen, den Anschluss an ganz Deutschland finden, dann ist das etwas Gutes und nicht etwas Schlechtes, vor dem man Sorge haben muss. Denn wir sind und bleiben auch mit den neuen Befugnissen ein Rechtsstaat. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unser Maßstab, das ist mein Maßstab – rechtsstaatlich orientiertes Polizeirecht. Ein Polizeirecht, was auf den Menschen orientiert ist. Ein Polizeirecht, was die Grundrechte wahrt. Noch mal, mit mir wird es keinen Schritt in den Überwachungsstaat geben, aber wir dürfen die Augen nicht verschließen, dass sich auch das polizeiliche Gegenüber technischer Mittel bedient. Wir müssen an dieser Stelle abwehrbereit sein. Wir müssen Gefahrenabwehr betreiben können, auch mit modernen technischen Mitteln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine angeregte und sachliche Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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