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Georg Maier

05.02.2026 Sitzungen 8/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Diese Einstufung ist erfolgt und Sie sind nicht gerichtlich dagegen vorgegangen. Das ist Fakt! Insofern gelten Sie als eine extremistische, als eine rechtsextremistische Bestrebung. Das heißt aber nicht, dass die Fußfessel jetzt das Mittel der Wahl wäre, sondern natürlich erst mal die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem, was Sie hier vertreten. Und noch einmal, weil hier die Unwahrheit verbreitet wurde, weil einfach erzählt wurde, wir könnten jetzt die Fußfessel als Mittel der Wahl einsetzen: Gefahr im Verzug, unmittelbar droht eine Straftat, eine schwere Straftat gegen die Bundesrepublik Deutschland, dann wäre das einsetzbar. Aus der polizeilichen Praxis möchte ich Ihnen aber eines sagen, Herr Mühlmann, das müssten Sie eigentlich wissen: Gerade bei der Abwehr von terroristischen Gefahren ist die Fußfessel eigentlich gar nicht das geeignete Mittel, denn ich müsste einem potenziellen Terroristen erst einmal habhaft werden, um dann die Fußfessel anzulegen, um ihn damit zu kontrollieren. Also sorry, Herr Mühlmann, Sie sind Polizist, Sie erzählen hier Dinge, die einfach so weit von der polizeilichen Praxis entfernt sind, und machen ein Bild auf – und das ist ganz klar, das geht jetzt über die sozialen Medien und wird im „Blauen Mut“ gedruckt usw. usf. –, dass ich Sie mit Fußfesseln versehen möchte. Das ist nicht der Fall. Mir geht es um den Rechtsstaat und an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich: Der Rechtsstaat steht im Vordergrund und Sie scheinen damit ein Problem zu haben. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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