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Lutz Liebscher

SPD 05.02.2026 Sitzungen 8/36

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir setzen heute hier die Beratung über den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes fort. Seit der ersten Lesung im Dezember ist eines gleich geblieben, nämlich die Wohnungskrise. Sie ist real, aber unsere wohnungspolitische Antwort entwickelt sich weiter. Dieser Gesetzentwurf, den wir hier diskutieren, bleibt falsch. Zum Jahresende 2025 ist die bisherige Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens ausgelaufen. Im Infrastrukturministerium wird derzeit gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, mit der Bauwirtschaft und mit den Kommunen eine neue Wohnraumförderrichtlinie erarbeitet, die ab diesem Jahr dann auch gelten soll. Als SPD verbinden wir damit große Erwartungen. Wir brauchen in Thüringen endlich eine Wende im Wohnungsbau. Wir wollen mehr bezahlbare Wohnungen, mehr sozialen Wohnungsbau. Wir wollen bessere Bedingungen für diejenigen, die bauen wollen, und trotzdem faire Mieten anbieten. Genau dafür ist das Thüringer Wohnungsbauvermögen gedacht. Es ist die finanzielle Basis, um diese neue Förderrichtlinie mit Leben zu erfüllen. Unser Ziel ist es, dass dieses Vermögen nicht nur in Tabellen steht, sondern dass es in der Fläche ankommt, bei den kommunalen Gesellschaften, bei den Genossenschaften und Investoren, die bereit sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In dieser Situation schlägt die AfD vor, ein wichtiges Instrument zu zerschlagen – die Auflösung des Wohnungsbauvermögens, die Überführung der Mittel in den Kernhaushalt, Aufbau von Zweckbindung und von Langfristigkeit. Das wird zwar als Haushaltsklarheit etikettiert, ist aber in Wahrheit ein Rückschritt in der Wohnungspolitik. Herr Krell, Sie haben das in der ersten Beratung gesagt. Sie sprachen von einer versteckten Kasse und von Millionen im Dunkeln und heute von einer Schatztruhe. Diese Bilder sind natürlich bewusst zugespitzt, aber sie sind sachlich falsch. Das Wohnungsbauvermögen ist kein Geheimkonto, sondern es ist ein gesetzlich geregeltes Sondervermögen, im Haushalt ausgewiesen, vom Landtag beschlossen und vom Thüringer Rechnungshof geprüft. Wer daraus einen Schattenhaushalt macht, arbeitet mit Misstrauen statt mit Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Und ja, der Rechnungshof hat aufgestaute Mittel und Verbesserungsbedarf bei Bedarfsermittlung und Programmsteuerung kritisch angesprochen. Das nehmen wir ernst, aber daraus abzuleiten, dann schaffen wir das Instrument ab, ist natürlich eine grobe Überinterpretation. Verantwortliche Politik heißt, Kritik aufzunehmen, Ziele zu schärfen, Steuerung zu verbessern, und nicht, die finanzielle Grundlage für künftige Wohnraumförderung zu beseitigen. Sie argumentieren, durch die Überführung in den Kernhaushalt werde alles transparenter. Tatsächlich würde aber Folgendes passieren: Aus einem zweckgebundenen mehrjährig nutzbaren Vermögen würde eine anonyme Haushaltsmasse werden. Förderzusagen wären nicht mehr verlässlich über Jahre abgesichert, sondern jedes Jahr Teil des allgemeinen Haushaltsstreits. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Falsch!) Für Wohnungsunternehmen, die in Jahrzehnten planen, ist das kein Fortschritt, sondern ein Risiko. Gerade mit Blick auf die neue Wohnungsbauförderrichtlinie brauchen wir das Gegenteil. Wir brauchen eine stabile finanzielle Basis, auf die sich die Praxis verlassen kann. Wir wollen, dass Kommunen und Genossenschaften wissen, diese Förderschiene trägt, wir können Projekte anstoßen, wir können sanieren, wir können umbauen, wir können neu bauen, und das auch bei schwierigen Bau- und Zinsbedingungen. Die neue Richtlinie soll das Wohnungsbauvermögen endlich konsequent zur Anwendung bringen. Wer das Vermögen jetzt auflöst, sägt an genau diesem Fundament. Herr Krell, wenn Sie immer wieder auf liegende Millionen verweisen, blenden Sie aus, dass ein Teil dieser Mittel heute schon laufende Programme absichert und dass Verzögerungen häufig an Lieferketten, an langen Verfahren und eben auch am Fachkräftemangel liegen, nicht aber an der Existenz des Vermögens. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Richtig! Ich kenne die Zahlen!) Diese Probleme lösen sich nicht durch eine Umbuchung im Haushalt. In der ersten Beratung ist deutlich geworden: Keine andere Fraktion in diesem Haus folgt Ihrem Weg. CDU, BSW, Linke und wir als SPD kommen zwar aus unterschiedlichen Traditionen, wir ziehen aber die gleiche Schlussfolgerung. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Das haben wir immer so gemacht!) Es braucht eine bessere Nutzung und Steuerung des Wohnungsbauvermögens und nicht etwa dessen Abschaffung. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Das Ergebnis sieht man ja!) Unsere Position als SPD ist dabei unmissverständlich, Herr Krell. Wir wollen das Wohnungsbauvermögen erhalten, weil es die Grundlage für die neue Wohnraumförderrichtlinie ist, und wir wollen eine neue, moderne Förderrichtlinie, die dafür sorgt, dass das Geld in konkrete Bauvorhaben, in Sanierungen und in sozialen Wohnraum fließt, und zwar in Stadt und Land. Sie hingegen bieten keine einzige konkrete Idee, wie mehr bezahlbare Wohnungen entstehen sollen. Das ist doch die eigentliche Frage. Kein Konzept für sozialen Wohnungsbau, kein Vorschlag für Mieterschutz, keine Antwort auf Klimaschutz im Gebäudebestand. Stattdessen wird eine haushaltstechnische Verschiebung zur großen Lösung erklärt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer es mit der Lösung der Wohnungskrise ernst meint, der baut Instrumente aus, anstatt sie abzuschaffen, der stärkt Zweckbindung und Planbarkeit, anstatt sie aufzulösen. Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf der AfD deshalb auch heute in zweiter Lesung klar zurückweisen. Wir setzen auf eine starke, neue Wohnraumförderrichtlinie, auf ein aktiv genutztes Wohnungsbauvermögen und auf eine Wohnungspolitik, die Menschen und ihre Wohnungen in den Mittelpunkt stellt und nicht Buchungstricks. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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