Jens Thomas
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Windbeteiligungsgesetzes greifen wir ein zentrales Problem der Energiewende auf, das in der politischen Debatte oft benannt, aber viel zu selten konsequent gelöst wird: die Frage der Akzeptanz vor Ort. Thüringen steht wie alle Bundesländer vor der Aufgabe, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen. Das ist klimapolitisch notwendig, energiepolitisch geboten und wirtschaftlich sinnvoll. Windenergie ist dabei eine tragende Säule. Gleichzeitig erleben wir aber, dass der Ausbau gerade dort stockt, wo Menschen das Gefühl haben, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird und andere profitieren, während sie selbst mit den Auswirkungen leben müssen. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks ist erst 2024 in Kraft getreten. Es war ein richtiger Schritt, Kommunen finanziell an der Windenergie zu beteiligen, aber die Praxis zeigt inzwischen sehr deutlich, dass die Beteiligung der Gemeinden allein nicht ausreicht, um Akzeptanz dauerhaft zu sichern, denn Windenergieanlagen verändern das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen, sie prägen Landschaftsbilder, sie sind sichtbar und hörbar und sie betreffen eben nicht abstrakt die Kommune, sondern ganz konkret die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort. Bislang ist es so: Wirtschaftlich profitieren vor allem Projektgesellschaften, Betreiber und Flächeneigentümer. Das geltende Gesetz sieht seit 2024 zudem eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden vor, verbunden mit der Verpflichtung, diese Mittel zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen. Das ist richtig und wichtig. Gleichzeitig zeigt die Praxis aber, dass diese mittelbare Beteiligung über kommunale Projekte allein oft nicht ausreicht, um Akzeptanz dauerhaft zu sichern, denn für die unmittelbar betroffenen Menschen gibt es bislang keinen Anspruch auf eine direkte finanzielle Teilhabe an der Wertschöpfung der Windenergie. Unser Gesetzentwurf schießt genau diese Lücke. Wir schlagen vor, die bestehende kommunale Beteiligung konsequent zu erweitern und verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner einzuführen – nicht freiwillig, nicht als Goodwill einzelner Vorhabenträger, sondern als klar geregelten Bestandteil des Landesrechts. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Ausbau der Windenergie zu erschweren oder zu verzögern. Im Gegenteil, Akzeptanz ist der Schlüssel für schnellere Verfahren und weniger Konflikte. Wer frühzeitig beteiligt wird und konkret von der Wertschöpfung profitiert, ist eher bereit, den Ausbau mitzutragen. Andere Bundesländer sind diesen Weg längst gegangen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern haben Regelungen geschaffen, die über reine Kommunalbeteiligung hinausgehen. Thüringen darf hier nicht zurückbleiben. Eine bundesweite Lösung ist nicht in Sicht, also müssen wir auf Landesebene handeln. Der Gesetzentwurf ist dabei bewusst pragmatisch und ausgewogen angelegt. Er verpflichtet Vorhabenträger dazu, mit Standort- und betroffenen Gemeinden über eine Beteiligungsvereinbarung zu verhandeln, die auch die Einwohnerinnen und Einwohner einbezieht. Gleichzeitig lässt er Spielräume bei der Ausgestaltung. Unterschiedliche Beteiligungsmodelle von Bürgerenergie über Nachrangdarlehen bis hin zu pauschalen Zahlungen oder vergünstigten Stromtarifen sind möglich. Es geht nicht um ein starres Modell, sondern um passgenaue Lösungen vor Ort. Wichtig ist uns außerdem: Wo keine Einigung zustande kommt, darf Beteiligung nicht ins Leere laufen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf eine verbindliche Ersatzbeteiligung vor. Sie stellt sicher, dass sowohl Gemeinden als auch Bürgerinnen und Bürger tatsächlich profitieren und dass Beteiligung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt. Meine Damen und Herren, die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie als gemeinschaftliches Projekt verstanden wird. Sie braucht Akzeptanz, Fairness und eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung. Genau dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag. Wir stärken die Menschen vor Ort, wir stärken die Kommunen und wir stärken damit letztlich auch den Ausbau der Windenergie in Thüringen. Deshalb bitten wir um eine sachliche Beratung und Unterstützung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
