Dorothea Marx
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, was soll man dazu noch sagen? Diese Gruselbotschaften, immer diese Story: Da sitzt dieser böse Innenminister und legt jetzt persönlich den Extremisten die Fußfesseln an. Und das bezeichnen Sie als das, was der Kern des PAG sein soll. Sie haben ja den § 34 selber vorgelesen, da geht es um gewaltbereiten Extremismus. Ich glaube, der Innenminister hat sehr viele andere Dinge zu tun. Er ist für Katastrophenschutz, für Polizei und nicht nur für die Polizei, auch für die Feuerwehren zuständig, für das Technische Hilfswerk, für die Sicherung der zivilen Infrastruktur.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Aber
auch die Kommunen und die Landesplanung!) Vielleicht mögen Sie demnächst dann auch wieder so eine KI-Montur in Ihren sozialen Netzwerken aufstellen, wo Herr Maier persönlich einem Ihrer besten Führer eine Fußfessel ankettet und sagt, „Das droht“ und das müsste jetzt Volk verhindern, „Steht auf“. Aber ich komme jetzt mal zur Sache zurück. Das Erste ist, es ist ja schon mal sehr gut, dass dieses PAG jetzt erst mal das Licht der Welt in Form eines Gesetzentwurfs erblickt, der diesem Parlament vorliegt. Ich sage Ihnen, auch wenn Sie es auf der ganz rechten Seite nicht glauben mögen, weil Ihr Staatsverständnis ein anderes ist, wir sorgen mit verhältnismäßigen Mitteln für mehr Sicherheit.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wie zu
Corona!) Wo sind Polizeibefugnisse derzeit ungenügend? Welche Änderungen sind die Seele dieses Polizeiaufgabengesetzes? Im Zentrum stehen die Betroffenen von Straftaten. Die Arbeit von Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt wird erleichtert. Wir beobachten seit Jahren mit Schrecken und Sorge, dass die Gewalttaten in diesem Bereich ständig zunehmen, und dass eben gerade da auch gehandelt werden muss. Wir schaffen klare Rechtsgrundlagen, um Opfer in schweren, anhaltenden Bedrohungslagen zu schützen. Dazu gehört nicht nur die Fußfessel, dazu gehört zum Beispiel auch die Möglichkeit, Tarnidentitäten zu vergeben. Das ist kein schönes Mittel, aber wenn es nicht anders geht … Ich habe lange genug in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt gearbeitet und weiß, wie schlimm die Lage von bedrohten Opfern ist. Natürlich ist bei jedem Eingriff, den der Staat anordnen kann oder den die Polizei anwendet, immer der Dreiklang zu wahren. Das ist der Rechtsstaat. Ich erkläre es immer wieder gern, auch gerade den Herren und wenigen Damen auf der rechten Seite: Jeder Eingriff in Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, selbst gegenüber Straftäterinnen und Straftätern, muss erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sein. Das gilt natürlich immer für jede staatliche Maßnahme, gerade auch im Polizeibereich. Und wenn man jetzt sagt, weil es Maßnahmen gibt, die in Grundrechte eingreifen, führt natürlich Herr Maier persönlich, also nicht der Rechtsstaat an sich – also die ganzen anderen, die das auch machen, Polizei, die sind nicht so schlimm wie du – den Überwachungsstaat ein. Der Überwachungsstaat ist nicht der Staat, der mit Grund irgendwelche Menschen kontrolliert, sondern wir müssen das Gewaltmonopol des Staates bei zunehmender Kriminalität durchsetzen. Wichtig ist auch in diesen Gesetzen – das werden wir in der Einzelberatung dann noch sehen –, für jede neue Polizeibefugnis gibt es rechtsstaatliche Schranken. Es werden klare Eingriffsschwellen für Polizeimittel normiert. Maßnahmen sind von Polizeichefs oder gar Richtern anzuordnen, zu dokumentieren und zu befristen. Es steht jederzeit der Rechtsweg offen – wird von Ihnen auch immer gern vergessen, war ja auch gestern der Fall. Ungewünschtes wird ausdrücklich verboten. Bewegungsprofile dürfen nahezu ausnahmslos nicht erstellt und selbstlernende Systeme zur Datenanalyse nicht verwendet werden. Unerlässliche Fortschritte für Rechtsstaat und Demokratie sind in diesem Entwurf mit enthalten. Zum Beispiel wird die Vorsorge verbessert, damit medizinische Notfälle von Menschen in Polizeigewahrsam besser erkannt werden können. Vielleicht auch nur eine kleine Regel, aber das ist wichtig. Sensible Informationen der Polizei werden besser vor Menschen geschützt, die im Sicherheitsbereich nichts verloren haben, insbesondere vor Verfassungsfeinden. Da haben wir es ja mit unklaren und ungerechtfertigten Datenabflüssen zu tun gehabt. Der Gesetzentwurf soll also nicht Grundrechte abschaffen, sondern soll sie eigentlich gerade in zentralen Fragen stärken. Es geht um ein rechtsstaatliches Verfahren durch Anforderungen bei Wohnraumüberwachung, bei den Auskünften zu Telekommunikationsbestandsdaten sowie auch bei dem Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern. Damit werden wesentliche Maßgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils umgesetzt, bei denen wir teilweise eben noch agieren, ohne dass dem ausreichende rechtliche Regelungen zugrunde liegen. Selbstverständlich brauchen wir bei so einem wichtigen und grundrechtssensiblen Gesetz – und das ist es, das haben wir auch nie infrage gestellt –, auch eine Weiterentwicklung der einzelnen Paragrafen, Vorschriften und Maßnahmen in den ausführlichen Landtagsberatungen, die wir selbstverständlich haben werden. Wir werden eine umfangreiche Anhörung durchführen, wir werden uns sämtlichen Sachverstands bedienen, den wir zu fassen bekommen, und natürlich diskutieren wir auch untereinander, wo es noch im Einzelnen Verbesserungs- oder Änderungsbedarfe gibt. Also alles ganz normal, aber unerlässlich zur Bewahrung des staatlichen Gewaltmonopols, zum Erhalt unserer Sicherheit, zur Bekämpfung von Kriminalität und zum besseren Schutz von Opfern. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
