Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 23. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Häußer und Herr Abgeordneter Kalthoff betraut. Ihr Fernbleiben zur heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete König-Preuss, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Minister Gruhner, Frau Ministerin Wolf zeitweise. Ich möchte noch einen allgemeinen Hinweis geben: Heute findet ein bundesweiter Warntag statt – das hat der eine oder andere sicherlich schon in der Zeitung gelesen oder im Radio gehört – und der dient der Erprobung der Warnsysteme. Das bedeutet, dass um 11.00 Uhr zahlreiche Warnsignale ergehen werden auf Handys, über Radio, andere Medien, was auch unseren Sitzungsverlauf beeinflussen kann. Deswegen würde ich vorschlagen – ich habe ja zu dem Zeitpunkt die Sitzungsleitung –, wenn dann viele Signale auftreten vielleicht von vornherein festzulegen, von 10.55 Uhr bis 11.05 Uhr zu unterbrechen, denn es ist einfach nicht schön, wenn jemand hier vorn redet und dann die Handygeräusche kommen. Also, es wird so kommen und es kann auch sein, dass es dann 4 Minuten oder 3 Minuten vorher ist, ich werde genau gucken, weil ich keinen Redner unterbrechen möchte.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Aber ich will es schon mal ankündigen, dass wir da unterbrechen. Und in dem Zusammenhang: Um 11.45 Uhr wird es dann auch eine Entwarnung geben, aber nicht als Warnsignal, sondern als Nachricht. Das sollte keinen Einfluss auf unsere Sitzung haben, aber ich möchte es vorher genannt haben. Nun kommen wir zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Folgende Festlegungen zur Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Die Tagesordnungspunkte 28 und 30 sollen als Erstes aufgerufen werden. Als letzter Punkt vor der Mittagspause soll der Tagesordnungspunkt 38 aufgerufen werden. Nach der Mittagspause sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 42 bis 46 aufgerufen werden, im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 29. Für eine Vororientierung möchte ich auch zu den Übereinkünften für die morgige Plenarsitzung informieren. Die Tagesordnungspunkte 12, 25 und 37 sollen morgen Vormittag aufgerufen werden. Zulässige Wahlwiederholungen sollen morgen nach der Mittagspause durchgeführt werden. Danach soll sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 5 und 14 zur jeweiligen zweiten Beratung anschließen. Der Tagesordnungspunkt 39 soll in der morgigen Plenarsitzung auf jeden Fall aufgerufen werden. Für die Tagesordnungspunkte 23, 40, 47 a und 47 b wurde die Übereinkunft erzielt, sie in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Für den Tagesordnungspunkt 34 wurde Übereinkunft erzielt, diesen nach dem Tagesordnungspunkt 22 aufzurufen. Ich komme nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir möchten für die Tagesordnungspunkte 44 und 45 die beiden Wahlvorschläge für die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD hiermit zurückziehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. In Anbetracht der Situation, dass uns langsam die Kandidierendenvorschläge für die Tagesordnungspunkte 44 und 45 ausgehen, beantrage ich deren Absetzung.
Gut. Also es ist ja eine ähnliche Wortmeldung. Zwei Wahlvorschläge sind zurückgezogen, aber wir können auch über die Absetzung der Tagesordnungspunkte 44 und 45 abstimmen. Ich frage: Wer der Absetzung des Tagesordnungspunkts 44 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen die Absetzung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich abgesetzt. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 45. Auch hier ist die Absetzung beantragt. Wer der Absetzung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen die Absetzung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich abgesetzt. Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist hiermit die Tagesordnung in der geänderten Form festgestellt. Wir kommen wie eben schon angekündigt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 28 und 30 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1696 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1828 Wird die Begründung zum Tagesordnungspunkt 28 gewünscht? Ist gewünscht. Frau Berger.
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Jugend, Freiheit – das erste Gefährt in Thüringen heißt auch heute noch oft Simson. Ob Schwalbe, die S50, die S51 oder der SR50, diese Namen stehen für deutsche Ingenieurskunst, für Jugendkultur. Sie sind Ausdruck von Freiheit und ein Stück Thüringer Identität. Die Simson ist Kult und Heimat. Sie verbindet Generationen und begeistert ihre Fans bis heute.
(Beifall AfD)
Wer einmal eine Simson gefahren ist, kennt dieses Gefühl, dieses typische Knattern des Motors, den Geruch des Zweitakters, das Schrauben in der Garage, die Ausfahrten am Wochenende. Für Jugendliche ist das das erste Stück eigener Freiheit, unabhängig zu sein, mobil zu sein, Gemeinschaft zu erleben. Für ältere Fahrer ist es Erinnerung, Nostalgie und Freude am Bewahren. Manche sagen ja, eine Simson erkennt man schon von Weitem am Knattern, am blauen Wölkchen, an Fahrern mit breitem Grinsen. Und wenn sich dann Vertreter dieser Brombeerkoalition aufs Moped schwingen, dann nur für ein paar PR-Runden auf einer Leihsimson.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
Es heißt Foto, Helm, Hashtag und dann zurück in den Dienstwagen und irgendwie volksnah wirken. Das findet sogar das CDU-Kampfblatt, die Bild-Zeitung, ziemlich aufgesetzt. Bei der AfD geht es nicht um Fotos, sondern um die Sache, den Erhalt dieses Kulturguts Simson.
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Ich wiederhole noch mal: Bei der AfD geht es nicht um Fotos, sondern um die Sache, den Erhalt dieses Kulturguts Simson.
(Beifall AfD)
Die Geschichte der Simson ist zugleich Industriegeschichte. In Suhl wurden ab dem frühen 20. Jahrhundert auch Automobile, Fahrräder und Motorräder gefertigt. Nach dem Krieg entstand aus dem Berg einer der größten Hersteller von Kleinkrafträdern in Europa. Über sechs Millionen rollten vom Band, allein 1,1 Millionen Schwalben und mehr als 1,6 Millionen S51. Und heute, Jahrzehnte nach Produktionsende, ist die Simson beliebter denn je. Die Nachfrage ist riesig, die Preise steigen und sie gilt längst als Kulturobjekt, nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch bei Älteren, die sie bewahren oder auch neu entdecken. Genau deshalb fordern wir, die Aufnahme dieses traditionsorientierten Engagements in das Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe zu unterstützen.
(Beifall AfD)
Einzigartig ist auch die Sonderzulassung für die 60 km/h, die fast alle Simson bis heute genießen. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen erreichen, dass diese 60 km/h nicht nur für die originalen DDR-Fahrzeuge gelten, sondern auch für baugleiche Modelle, die sogenannten Reimporte, über eine rechtssichere Einzelabnahme. So bleibt dieses Kulturgut für weitere Generationen lebendig, und zwar auf rechtlich klarer Grundlage.
(Beifall AfD)
Während die AfD-Bundestagsfraktion bereits 2024 einen Antrag zum Erhalt der Simson eingebracht hat und nun unsere Fraktion hier im Thüringer Landtag einen zukunftsorientierten Vorschlag macht, fällt der sogenannten Brombeerkoalition nichts Besseres ein, als unseren Antrag abzuschreiben.
(Beifall AfD)
Das zeigt einmal mehr: Die CDU und ihre Partner haben keine eigenen Ideen. Und hier bestätigt sich, was alle bereits wissen: AfD wirkt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
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Das war die Begründung zu Tagesordnungspunkt 28. Ich frage, ob die Begründung für Tagesordnungspunkt 30 gewünscht ist. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Waßmann für die Fraktion der CDU das Wort.
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauer, wenn man an einem Sommerabend über Thüringer Landstraßen fährt, dann hört man sie schon, bevor man sie sieht: den unverwechselbaren Klang der Simson. Für viele Thüringer ist das nicht nur ein Motorengeräusch, es ist ein Geräusch der Jugend, ein Gefühl von Freiheit, das erste Stück eigene Mobilität – gerade auf dem Land. Doch die Simson ist eben nicht nur ein Erinnerungsstück. Sie ist ein Kulturgut, ja, aber vor allen Dingen ist sie bis heute ein ganz praktisches Stück Mobilität. Auch deshalb wiegt das aktuelle Problem, das unseren Antrag angeht, so schwer. Baugleiche Fahrzeuge werden ungleich behandelt. Wer eine Simson fährt, die damals in der DDR zugelassen wurde, darf bis heute 60 km/h fahren. Wer jedoch ein baugleiches Fahrzeug fährt, das aus Ungarn, aus Bulgarien oder der Tschechoslowakei nach Thüringen zurückgekommen ist, der darf nur 45 km/h fahren. Das versteht kein Mensch. Das ist unlogisch, das ist unpraktisch und ist auch unsicher, weil man mit 45 km/h selbst in der 50er-Zone zum Verkehrshindernis werden kann. Genau an diesem Punkt hätten wir die Chance, im Interesse der Menschen in Thüringen für Klarheit zu sorgen. Doch der Antrag der AfD löst keines dieser Probleme. Sie haben lediglich reagiert, als Sie gesehen haben, dass unsere Bemühungen auf Interesse gestoßen sind.
(Heiterkeit AfD)
Da haben Sie in aller Eile Ihren Bundestagsantrag abgeschrieben. Das ist keine Politik, die Menschen hilft. Ihr Antrag klingt großspurig. Aber für die Betroffenen wird doch nichts besser, denn Sie setzen ausschließlich auf Veränderungen auf Bundesebene. Wir alle wissen, das dauert bestenfalls lange und ist mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Die Menschen da draußen brauchen aber keine Vertröstung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, sie brauchen Lösungen, die wirken – hier in Thüringen und nicht irgendwann in Berlin. Weil die AfD auf diese praktischen Fragen keine Antworten hat, flüchten Sie sich in touristische Broschüren, in Erlebnistouren, in Folklore – alles nett, aber kein einziger Reimport darf dadurch 60 km/h fahren, kein einziger Reimport wird dadurch sicher. Nur wir schaffen die Lösung mit unserem Antrag.
(Beifall CDU, BSW)
Ich sehe ja Ihre Aufregung dazu und ich weiß auch, warum. In der letzten Landtagssitzung stand Björn Höcke hier und hat gesagt, die AfD sei eine Bewegungspartei, während sich die anderen Parteien zu sehr um die kleinen Probleme der Menschen kümmern. Die Wahrheit ist: Wir kümmern uns um die konkreten Fragen der Leute, während Sie nur heiße Luft produzieren. Sie haben keinen Kern. Sie denken sich immer neue Varianten des einen Satzes aus. Irgendwie sind die Ausländer schuld. Aber es kommt nichts. Und das sieht man an diesem Antrag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Dieser Antrag zeigt doch, Sie benutzen große Worte – „Simson“, „Lebensgefühl“, „Freiheit“ –, aber es gibt keine Lösung in dem Antrag. Oder, um es auf den Punkt zu bringen: Sie sind keine Bewegungspartei. Sie sind eine Soufflé-Partei. Sie plustern sich auf, aber am Ende gibt es nur heiße Luft.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und was tun wir? Wir bringen als CDU gemeinsam mit BSW und SPD einen Antrag ein, der wirkt. Wir schaffen Rechtssicherheit für Simson-Reimporte. Baugleich heißt, gleich behandeln, und das heißt: 60 km/h. Wir ermöglichen pauschale Ausnahmegenehmigungen, damit niemand mehr monatelang auf Zulassungspapiere warten muss. Wir öffnen die Tür für die Zukunft. Elektroumrüstungen sollen unbürokratisch möglich sein.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Wie
denn?) Tradition und Innovation gehören zusammen. Und ja, auch wir setzen uns für allgemeine Regelungen auf EU- und Bundesebene ein. Aber wir warten nicht darauf, wir handeln selbst. Das Entscheidende ist, wir können das in Thüringen noch in diesem Jahr ändern. Das Infrastrukturministerium kann die Zulassungsstellen entsprechend anweisen. Und wenn eine Simson in Thüringen registriert ist, darf sie in ganz Deutschland 60 km/h fahren. Das ist eine Regelung, die wirkt, und das ist eine Politik, die nicht nur redet, sondern handelt. Warum ist das so wichtig? Weil es eben nicht nur um Motoren geht, sondern um Chancen. Für viele Jugendliche auf dem Land ist die Simson das erste und manchmal das einzige Verkehrsmittel. Sie ist der Schlüssel zur Ausbildung, zu Freunden, zum Sport. Wer jungen Menschen hier Steine in den Weg legt, nimmt ihnen Teilhabe, wer Hürden abbaut, gibt ihnen Freiheit. Und noch ein Punkt: Die 60-km/h-Simmen kosten heute ein kleines Vermögen, weil das Angebot künstlich verknappt ist. Wenn es uns gelingt, mehr auf die Straße zu bringen, wird der Preis sinken und damit fällt der Preis für alle, die zu ihren Familien, zum Ausbildungsplatz, zum Studium wollen. Das heißt, es wird bezahlbarer. Rechtssicherheit senkt also nicht nur das Risiko, sondern auch den Preis. Und genau hier liegt der Unterschied zwischen beiden Anträgen: Sie wollen die Simson ins Museum stellen, wir wollen sie auf die Straße bringen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sie schreiben ab, wir schreiben Lösungen. Sie wollen nach Berlin gehen, wir machen Politik für Erfurt, und zwar jetzt, denn die Simson ist kein Ausstellungsstück, sondern ein Kulturgut auf zwei Rädern, das für Freiheit, Selbstständigkeit und Thüringer Ingenieurskunst steht. Wer sie rechtlich absichert, sichert nicht nur Mopeds, sondern ein Stück Lebensgefühl. Dieses Parlament hat es in der Hand, aus heißer Luft echte Bewegung zu machen – nicht irgendwann, sondern in diesem Jahr. Die Entscheidung hier in Erfurt bedeutet mehr Simmen mit 60 km/h auf Thüringer Straßen – legal, sicher, bezahlbar. Das ist unser Antrag und das ist der Unterschied. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, und die Zuschauer am Livestream begrüße ich ebenfalls! Wir debattieren heute zwei Anträge, die sich tatsächlich mit einer Ikone aus Thüringen beschäftigen, den Simson-Kleinkrafträdern – Fahrzeuge, die nicht nur Technikgeschichte geschrieben haben, sondern auch ein Stück Alltagskultur in Ostdeutschland waren und – ja – bis heute sind. Die AfD thematisiert diese Geschichte der DDRFahrzeuge mit dem Antrag „Simson-Kleinkrafträder als technikgeschichtliches Kulturgut anerkennen und bewahren“. Das klingt erst mal unverfänglich. Doch wenn man genauer hinschaut, bleibt da wenig Substanz dafür, umso mehr Schaufensterpolitik. Das beginnt schon mit der Klassifizierung. Die AfD möchte, dass die Simsons in das Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen werden, sie spricht von Symbolen für freiheitliches Lebensgefühl und will touristische Vermarktungsrouten entwickeln. Werte Kolleginnen und Kollegen, wer die AfD sonst hier im Landtag erlebt, insbesondere, wenn es um kulturpolitische Themen geht, der weiß, diese plötzliche kulturpolitische Ader ist, um es freundlich zu sagen, lächerlich.
(Beifall Die Linke)
Dieselbe AfD, die in der Kulturpolitik ansonsten vor allem durch Kürzungsrhetorik, Diffamierungen und Attacken auf die freie Kulturszene auffällt, möchte plötzlich Hüterin des Kulturerbes sein. Kulturpolitische Kompetenz sieht aber anders aus. Hier geht es der AfD nicht um eine ernsthafte Förderung oder Bewahrung, sondern um symbolische Politik, um ein populistisches Andocken an ein emotionales Thema. Das lehnen wir als Linke klar ab –
(Heiterkeit AfD)
nicht weil Simson nicht wichtig wäre, im Gegenteil, sondern weil hier ein ernsthaftes Thema für billigen Populismus missbraucht wird. Technikgeschichte und Alltagskultur sind es wert, differenziert betrachtet und gefördert zu werden, aber nicht mit den schlichten Schlagworten einer Partei, die ansonsten wenig Interesse an einer lebendigen Kulturpolitik erkennen lässt. Es ist natürlich auch einfacher, hier im Landtag bedeutungsschwanger über Kulturgut zu dozieren, als die Frage zu beantworten, warum heute keine Mopeds mehr in Suhl gebaut werden. Auch die Koalition findet dazu keinen Mut. Warum wohl? Auch beim Ende dieser so traditionsreichen Thüringer Fahrzeugindustrie hat der Treuhandskandal seine fatalen Spuren hinterlassen. Übrigens: Auch bei Simson wurde die These klar widerlegt, die DDR hätte keine weltmarktfähigen Produkte hergestellt. Die Simson ist so marktfähig gewesen, dass sie noch Jahrzehnte nach Produktionsschluss offenbar mühelos im Konkurrenzkampf mit aktuellen Modellen besteht. Sonst würden wir uns heute nicht über Reimporte unterhalten.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das war
aber das Einzige!) Herr Henkel, hören Sie zu! Noch im Jahr der Einheit 1990 wurde Thomas Bieberbach mit der Marke „Simson“ Enduro-Weltmeister – Enduro-Weltmeister 1990! Trotz dieser Elfmeterchance für eine weltweite Vermarktung der Enduro-Maschine und trotz der von Roland Berger bestätigten Sanierungsfähigkeit wurde das Unternehmen im Treuhandstandardmodus verramscht. In einem windigen Bieterverfahren hat ein Investorenkonsortium am Schluss das Rennen für sich entschieden. Der ehemalige Chefkonstrukteur des SimsonWerks schilderte uns in der vergangenen Legislaturperiode im Untersuchungsausschuss „Treuhand in Thüringen“ sehr plastisch, wie er für den Erhalt des Werks de facto auf Betteltour ging. Bestellungen lagen vor, Finanzierungsfragen mussten geklärt werden. Zum Beispiel kämpfte er für die Weiterführung der in der DDR sonst üblichen Bartergeschäfte, also Dreieckstauschgeschäfte Ware gegen Rohstoffe und dann gegen Geld, mit Angola im Konkreten, wo eine große Bestellung vorlag. Das wäre eine große Chance gewesen, die Produktion damals fortzusetzen – alles vergeblich, die Treuhand war nur an Hochdruckprivatisierung interessiert. All das hat übrigens die Mitglieder Ihrer Fraktion, der AfD-Fraktion, im Untersuchungsausschuss nicht die Bohne interessiert. Damals gab es wohl noch kein führendes Interesse am nun heute
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das
stimmt nicht!) thematisierten ikonischen Kulturgut.
(Beifall Die Linke)
Kritische Nachfragen und Aufklärungsinteresse bestanden lediglich von unserer Seite, vonseiten der Linken. Wenn Sie es nicht glauben, Frau Hoffmann, schauen Sie gern noch einmal die Wortprotokolle der Ausschusssitzungen an. Zum Antrag „Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds“ der Koalition: Zur Erinnerung, mit einer Sonderregelung im Einigungsvertrag dürfen Simsons, die bis zum 28. Februar 1992 in der DDR erstmals zugelassen wurden bzw. auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, auch heute noch 60 Kilometer pro Stunde fahren und nicht wie nach EU-Vereinbarung 45 km/h. Das war damals ein politisches Zugeständnis an die Lebenswirklichkeit im Osten, eine der ganz wenigen Regelungen, die es tatsächlich als Ausnahme in das bundesdeutsche Recht geschafft haben. Angesichts der an anderer Stelle allgemein praktizierten Abwicklungspolitik haben die westdeutschen Verhandler – übrigens auf beiden Seiten saßen damals Politiker der CDU – als Anwälte der Marktchancen westdeutscher Konzerne offenbar unterschätzt, dass diese Fahrzeuge so langlebig sein würden und dass sie auch Jahrzehnte später noch Kultstatus genießen würden. Allerdings fallen weitgehend baugleiche Reimporte – das wurde schon vom Vorredner ausgeführt – aus den ehemaligen RGW-Staaten nicht unter diese Ausnahmeregelung. Offenbar hat man es sich schlicht und einfach nicht vorstellen können, dass die Schwalbe und ihre Schwestern noch Jahrzehnte nach der Wende die Straßen bevölkern. Heute wissen wir, sie tun es und sie tun es in großer Zahl. Ihre Robustheit, ihre Alltagstauglichkeit und ihre Wartungsfreundlichkeit sind Beweis genug für die Qualität ostdeutscher Ingenieurskunst. Mit der ungebrochenen Beliebtheit kommen die Reimporte/Fahrzeuge, die zu DDR-Zeiten nach Ungarn oder auch nach Bulgarien und andere ehemalige RGW-Länder exportiert wurden, in großer Zahl zurück. Das Problem: Diese Fahrzeuge sind nicht automatisch von dieser Ausnahmeregelung erfasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt für sie in der Regel keine entsprechende Betriebserlaubnis. Andererseits ist es aber auch kein Geheimnis, dass in manchen Fällen Export-Simsons beim TÜV oder bei der DEKRA vorgestellt werden und dort per Einzelabnahme eine 60-km/h-Zulassung erhalten. Mal wird es als Kleinkraftrad eingestuft, mal als Leichtkraftrad. Am Ende hängt es stark von der Einschätzung und dem Ermessen des jeweiligen Prüfers ab. Besitzerinnen und Besitzer solcher Reimporte stehen somit rechtlich unsicher da, obwohl es technisch eigentlich die baugleichen Modelle sind. Das ist nicht nur ein bürokratisches Ärgernis, sondern führt natürlich zu Rechtsunsicherheit bei diesen Eigentümerinnen und Eigentümern, weil nicht von vornherein klar ist: Bekomme ich eine Betriebserlaubnis? Darf ich dann mit dem Fahrzeug 60 km/h oder nur 45 km/h fahren? Darf ich überhaupt mit meiner Fahrerlaubnis dieses Fahrzeug fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn etwas passiert? Der Antrag der Brombeerkoalition nimmt diese Problematik auf. Er fordert, diese Ausnahmeregelungen generell auch für Reimporte zuzulassen. Die Zulassungen auch von Umrüstungen auf Elektroantrieb, wenn sie sicher und rechtskonform erfolgen, werden ebenfalls thematisiert. Und ja, das ist natürlich eine Teillösung für ein konkretes Problem, aber die Fixierung – und das ist unsere Überzeugung als Linke –, auf Simson greift zu kurz. Mobilitätspolitik in Thüringen darf sich nicht nur in der Frage erschöpfen, ob und wie viele Mopeds 60 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.
(Beifall Die Linke)
Zudem muss bei dem Thema auch die soziale Frage gestellt werden. Eine restaurierte Simson kostet heute schnell mal 4.000 Euro, die Kosten für die Fahrerlaubnis kommen noch on top und für ganz viele junge Menschen ist das einfach schlicht unerschwinglich. Das ist doch die Realität in unserem Land. Weil Mobilität für alle aber nach unserer Überzeugung erschwinglich sein muss, gerade für junge Menschen, die noch über kein oder nur geringes Einkommen verfügen, haben wir als Linke unseren Antrag zum Kinder- und Jugendticket eingebracht. 28 Euro für alle unter 28, das ist unsere Forderung. Ein Ticket, das alle jungen Menschen in Thüringen mobil macht,
(Beifall Die Linke)
in diesem Sinne auch genau für diejenigen eine Lösung bietet, die sich eben kein Moped leisten können oder wollen. Was hat die Koalition damit gemacht? Sie hat unseren Antrag im Ausschuss kurzerhand abgelehnt, ohne auch nur einen einzigen eigenen Vorschlag hier zu unterbreiten.
(Beifall Die Linke)
Das zeigt ganz klar, man kümmert sich um Einzelfragen des motorisierten Individualverkehrs, aber wenn es um die soziale Mobilitätspolitik für alle jungen Menschen hier im Lande geht, fehlt einfach der politische Wille.
(Beifall Die Linke)
Ich komme noch auf einen weiteren Punkt aus dem Antrag der Koalition zu sprechen, die Anerkennung der Elektroumrüstung von Simson-Mopeds. Es gibt mit Second Ride einen Anbieter, der umrüstet, Sätze entwickelt hat, um Simsons mit einem Elektromotor auszustatten. Ein Projekt, das Nachhaltigkeit und Tradition verbindet. Doch Ende letzten Jahres gab es erhebliche Probleme. Zulassungsstellen in Thüringen wollten zwischenzeitlich nicht mehr anerkennen, dass auch den umgerüsteten Fahrzeugen ihre 60-km/h-Privilegierung erhalten bleibt, und der Hersteller stand plötzlich vor der Situation, dass seine Umbauten faktisch nicht mehr zugelassen werden konnten. Es brauchte erst enorme bürokratische Anstrengungen des Herstellers sowie eine rechtliche Klarstellung durch das Kraftfahrt-Bundesamt, abgestimmt mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Und diese Klarstellung war dann auch eindeutig: Auch nach einer Elektroumrüstung verlieren Simsons nicht pauschal ihr 60km/h-Privileg. Das war eine sehr wichtige Entscheidung, auch ein gutes Signal aus unserer Sicht. Sie zeigt, dass Transformation und Tradition kein Widerspruch sind, aber das Beispiel zeigt erneut auch die rechtlichen Unsicherheiten auf und ist Zeugnis überbürokratisierten Behördenhandelns.
(Beifall Die Linke)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Fazit. Der Antrag der AfD ist abzulehnen. Er ist kulturpolitisches Blendwerk und kann nicht ernst gemeint sein. Heute spielt die AfD erneut die Geschichte vom Scheinriesen im Lummerland, der immer kleiner wird, je näher man ihm kommt. Den Antrag der Brombeerkoalition lehnen wir nicht ab. Wir sehen das reale Problem. Es löst eine Teilfrage, aber leistet keinen Beitrag, Mobilität junger Menschen generell zu verbessern. Wir erinnern daran: Mobilitätspolitik muss für alle jungen Menschen bezahlbar sein.
(Beifall Die Linke)
Sie muss funktionieren. Eine 4.000-Euro-Simson ist da keine Lösung für die Mobilität junger Menschen generell auf dem Land. Dafür braucht es einen starken und vor allen Dingen kostengünstigen, nach unserer Vision, perspektivisch einen kostenfreien ÖPNV, und deshalb bleibt unser Kinder- und Jugendticket aktuell. Simson ist Kult, und sie sind Zeugnisse ostdeutscher Ingenieurskunst. Diese Tradition dauerhaft zu würdigen, dem hat sich das Fahrzeugmuseum in Suhl verschrieben. Was auch mit Mitteln des Landtags, Herr Präsident, durchaus noch stärker in die öffentliche Wahrnahme gerückt werden sollte.
(Beifall Die Linke)
Aber Traditionen können eben nur ein sehr kleiner Teil der Lösung einer viel größeren Aufgabe sein, nämlich Mobilität in unserem Land insgesamt für alle zu sichern und sozial und nachhaltig zu gestalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte am Anfang meiner Rede kurz begründen, warum wir als Brombeerkoalition einen eigenen Antrag zu diesem Thema gestellt haben. Der Hauptpunkt ist, es geht um Authentizität. Herr Höcke, es ist sehr einfach, sich in einem Wahlkampf als Oberstudienrat aus Hessen mit Sonnenbrille auf ein geliehenes Simson-Moped zu setzen und sich fotografieren zu lassen und diese Plakate im ganzen Land aufzuhängen. Das ist Ihr gutes Recht. Das kann jeder machen. Aber es hat absolut nichts mit der ostdeutschen Identität zu tun.
(Beifall CDU, BSW)
Zwei Sachen kann die Generation meiner Eltern, die in der Wendezeit und Nachwendezeit eine schwere Zeit hatten, nicht leiden: Das Erste ist, dass ihnen nach der Wende gesagt wurde, wie ihr Leben war, wie schlecht es teilweise war, und wie sie jetzt zu leben haben. Der zweite, aber noch schlimmere Punkt – das machen Sie und deswegen kritisieren wir Sie auch dafür – ist, die Identität der Menschen für Propaganda, für Plakate, für Werbung zu nutzen – und das kann hier überhaupt niemand leiden.
(Beifall CDU, BSW)
Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie sich das anfühlt oder angefühlt hat, mit 14 Jahren nicht das Motorrad oder mit 16 oder 18 das Auto von den Eltern nutzen zu können, sondern so ein altes Moped zu bekommen, selber daran rumzuschrauben, in jeder Situation einsatzfähig sein zu müssen. Kennen Sie vielleicht das Gefühl, wenn Sie einmal im Monat zu spät zum Unterricht gekommen sind? Mein Schulweg war 8 Kilometer lang, wir mussten alle in unserem kleinen Ort mit einer Simson oder Schwalbe oder Star oder Sperber fahren. Wissen Sie, wie das war, wenn dann auf halber Strecke der Vergaser abgesoffen ist und man das Werkzeug rausholen musste?
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)(Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Ja!)(Beifall CDU, BSW)
Dann hatte man zwei Möglichkeiten, wenn man in der Schule angekommen ist: Entweder man hatte die Deutschlehrerin und dann hat man einen Verweis bekommen oder man hatte den Physiklehrer, der hat einen beglückwünscht, dass man es geschafft hat, sein Moped zu reparieren.
(Beifall CDU, BSW)
Und kennen Sie das Gefühl, wenn Sie vielleicht auf dem Weg zu Ihrer ersten Freundin waren und eine halbe Stunde zu spät gekommen sind, weil Sie zwischendurch die Zündkerze wechseln mussten?
(Beifall CDU, BSW)
Ich glaube, Sie haben das alles nicht erlebt, das können Sie auch nicht erlebt haben. In RheinlandPfalz, ich weiß nicht, vielleicht sind Sie Vespa gefahren oder was anderes, aber das Gefühl hatten Sie auf jeden Fall nicht. Deswegen ist es wichtig an so einer Stelle, auch einen Antrag zu stellen, der authentisch ist, der auch detaillierter ist, mehrere Punkte aufgreift – mein Vorredner, Herr Waßmann, hat es ja auch schon gesagt, ich möchte gar nicht im Detail darauf eingehen. Aber wir ermöglichen es mit unserem Antrag, dass sowohl die Elektromobilität, Umbau – das ist auch ein Marketingeffekt, kann man sagen, manche mögen es, manche nicht, aber wenn junge Leute sich aufmachen, die Optik nicht verändern und damit eine neue Zielgruppe erreichen und mehr junge Menschen, die vielleicht dann auf sowas stehen, auch mobil werden lassen, dann ist das auch in Ordnung. Zum Zweiten haben wir ganz klar gesagt und nicht nur mit Ankündigung, sondern ganz konkret in dem Antrag, wie man das auch erreicht, dass man es in Thüringen erreichen kann, dass man es auf Bundesebene erreichen kann, und dass die Reimporte auch qualifiziert so abgegolten werden können, dass sie umgesetzt werden – nicht nur mit Vorschlägen, sondern mit Umsetzung. Das werden wir in der Koalition tun und darauf können Sie sich verlassen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zum Abschluss möchte ich noch mal dazu kommen: Wir haben uns in unserer Fraktionssitzung – unsere dauern ja immer ein bisschen länger, vielleicht auch aus solchen Gründen – ein bisschen Zeit genommen und über das Thema gesprochen. Ich habe mal alle Kollegen gefragt, wie ihre Lebensereignisse dazu waren. Da kam für mich nichts Erstaunliches, aber dann doch Konkretes, jeder hatte eine Geschichte zu erzählen, der eine von seinen abgebrochenen Fußrasten, der andere vom Zuspätkommen, vom eigenen Schrauben. Es waren alle vertreten. Ich bin wirklich stolz, in der BSWFraktion zu sein. Alle unsere Abgeordneten sind früher Star, Simson, Schwalbe oder S 51 gefahren. Darauf bin ich sehr stolz und da maße ich mir auch an, sagen zu können, dass unsere Lebensgeschichte dazu auch authentisch ist. Das finde ich gut, deswegen bin ich auch zum BSW gekommen.
(Heiterkeit BSW)(Zwischenruf Abg. Stark, Die Linke: Nicht we-
gen der Inhalte?) Ja, das ist so. Wir sind alles Abgeordnete, die in Thüringen aufgewachsen sind. Das strahlt Authentizität aus, darauf bin ich stolz und freue mich. Das spiegelt sich auch in dem Antrag wider. Ganz vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn wir über Thüringen und Industriegeschichte sprechen, dann denken viele zuerst an Zeiss und Schott in Jena, an Opel in Eisenach, aber auch ganz sicher an Simson in Suhl. Diese Marken stehen für die Innovationskraft unseres Landes, für Fleiß, für handwerkliches Können und für Zukunft. Simson, das ist mehr als Moped. Es ist für viele ein Stück Jugend, Heimat, ein Stück Freiheit. Aber, meine Damen und Herren – und da war ich gerade ein wenig enttäuscht, als Frau Berger sprach, Sie fangen ja richtig an, wenn wir darüber reden, dass seit den 20er-Jahren in Suhl produziert wird, ein wunderbares Auto gab es damals, Luxusklasse, wunderbar –, Simson, das ist auch ein ganzes Stück jüdisches Industrieerbe.
(Beifall CDU, SPD)
Die Familie Simson hat das Unternehmen aufgebaut, sie hat Wohlstand, Arbeitsplätze und technischen Fortschritt nach Thüringen gebracht. 1935 wurde sie von den Nazis enteignet und in die Wilhelm-Gustloff-Stiftung überführt. Ab 1943 mussten Tausende KZ-Häftlinge in den Gustloff-Werken schuften, viele von ihnen starben. Daher – bevor ich in meiner Rede weitergehe – auch eine ehrlich gemeinte Entschuldigung an die Nachkommen von Moses Simson. Wenn wir über Kulturgeschichte reden, dürfen wir dabei auch nicht die dunkelsten Kapitel vergessen. Von daher ist es Zeit, den Tag heute auch zu nutzen, sich einmal ernsthaft und von Herzen zu entschuldigen für das, was in diesem Land auch geschehen ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Dieses Kapitel gehört zur Geschichte dieses Kulturfahrzeugs aus Suhl.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: The-
ma!) Thema? Wenn wir über jüdisches Industrieerbe und über die Wurzeln dieser Firma und darüber reden, dass dieser Name von Ihnen für Ihre Propaganda missbraucht wird, dann müssen wir doch erwähnen können, dass dies einmal ein jüdisches Unternehmen war – enteignet, verfolgt, aus diesem Land getrieben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und obwohl Ersatzteile vorhanden sind und obwohl viele im Originalzustand sind, ist es nicht möglich, viele Simsons aus dem Ausland, die hier mal produziert worden sind, zuzulassen. Das ist frustrierend. Deswegen wollen wir als Koalition handeln. Wir wollen auch für Reimporte die Zulassung von 60 km/h. Wir wollen damit Rechtssicherheit schaffen für die Besitzer, für die Jugend, für eine ganze Szene. Meine Damen und Herren, ich will das klar sagen: Die Simson-Szene ist bunt und vielfältig, die Allermeisten sind unpolitisch, begeistert und kreativ. Deshalb sage ich: Wer heute mit Simson Politik machen will, muss die Geschichte anerkennen. Und wer so tut, als wäre die Simson nur Mythos einer ostdeutschen Freiheitskultur, wie es die AfD versucht, der verschweigt bewusst die Opfer. Das machen wir nicht mit. Aber – und das ist mir wichtig – die Simson ist nicht nur Geschichte, sie ist auch Zukunft. Schauen wir in die Garagen und die Werkstätten unseres Landes gerade im ländlichen Raum, Jugendliche ab 15 Jahren machen den AM-Führerschein, sie schrauben, sie tüfteln, sie lernen Technik und Verantwortung. Aus diesen leidenschaftlichen Schraubern werden die Fachkräfte, Ingenieure und Mechatroniker von morgen. Und genau die brauchen wir in Thüringen.
(Beifall BSW, SPD)
Die Nachfrage nach den Mopeds ist nach wie vor riesig, doch viele stoßen eben auf diese Mauern der Bürokratie. Aber wir wissen auch, neben all diesen Schwierigkeiten gibt es Versuche der Unterwanderung von rechts: Hitlergrüße, Symbole, Codes. Dem stellen wir uns entgegen.
(Unruhe AfD)
Wir lassen nicht zu, dass ein Kulturgut Thüringens von Extremisten vereinnahmt wird.
(Beifall BSW, SPD)
Mit unserem Antrag geben wir den vielen ehrlichen Simson-Fans, Jugendlichen und Sammlern Rückenwind. Wir machen möglich, was lange blockiert war: Wir holen die Simson zurück nach Hause. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es bewusst so: Die Simson gibt den Takt im Grünen Herzen vor. Sie verbindet Tradition und Zukunft, sie ist Kulturgut und Mobilitätslösung zugleich. Wenn wir diesem Antrag zustimmen, dann machen wir deutlich: Thüringen steht zu seiner Geschichte, zu seiner Jugend und zu seiner Zukunft. Darum bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu, für Rechtssicherheit, für die Jugend, für das jüdische Erbe der Familie Simson, für das Grüne Herz Deutschlands. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Berger für die Fraktion der AfD auf. Nicht mehr?
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Herr Kra-
mer!) Okay. Ich erteile Ihnen das Wort.
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Simson-Freunde, niemand hätte 1990 gedacht, dass die Simson einmal ein solches Comeback erleben würde. Doch es ist so gekommen. Jahrzehnte nach Produktionsende ist sie gefragter denn je und hat ihren festen Platz in den Herzen und im Alltag der Menschen zurückerobert. Die AfD hat die Anerkennung der Simson als Kulturgut schon 2024 im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt und nun hier im Landtag.
(Beifall AfD)
Sicherlich auf unsere Initiative hin hat auch die Brombeerkoalition dieses Thema aufgegriffen, was zeigt, wir haben den richtigen Nerv getroffen. Es ist gut, dass wir dieses wichtige Stück Thüringer Identität nun überhaupt hier im Landtag behandeln.
(Beifall AfD)
Wie deutlich das geworden ist, zeigt eine bemerkenswerte Aussage des BSW-Fraktionsvorsitzenden. Er selbst hat gesagt, er sei bereits von Bürgern darauf angesprochen worden, dass Bürger zu Simson-Treffen der AfD gehen. Und genau deshalb habe die Koalition ihren Antrag vorgelegt, ausdrücklich, damit man das der AfD nicht allein überlässt.
(Beifall AfD)
Doch es ist ein Unterschied, ob man Simson lebt oder ob man sich nur für ein Foto draufsetzt.
(Unruhe CDU)
Wir als AfD leben Simson.
(Beifall AfD)
Und die Brombeerkoalition versucht hier, während der Fahrt hinten auf die Sitzbank aufzuspringen.
(Beifall AfD)
Doch entscheidend ist, dass wir gemeinsam Lösungen aufzeigen und die realen Probleme anpacken. Zum einen geht es um die ungerechte Zulassungssituation. Eine Simson, die 1988 in Suhl gebaut und in der DDR zugelassen wurde, darf heute selbstverständlich 60 km/h fahren. Dasselbe Modell, im selben Jahr gebaut, aber exportiert, darf nach seiner Rückkehr nur 45 km/h fahren – zwei baugleiche Fahrzeuge, zwei völlig verschiedene Rechtslagen. Viele Besitzer versuchen über TÜV oder DEKRA regelmäßig eine Einzelabnahme, doch das Kraftfahrt-Bundesamt lehnt regelmäßig ab. So entsteht ein Flickenteppich; technisch identische Fahrzeuge, aber unterschiedliche Regeln. Besonders für Fahranfänger ist das gefährlich, weil Versicherungsschutz und Führerscheinfragen im Raum stehen. Und hier müssen wir ehrlich sein: Reimporte hatten nie eine Betriebserlaubnis, weder in der DDR noch in der alten Bundesrepublik. Deshalb greift der Einigungsvertrag für sie nicht. Wer das ändern will, müsste den Vertrag selbst anfassen. Statt „in der DDR in Betrieb genommen“, müsste es heißen „in der DDR gebaut“. Das ist aber kein kleiner Schritt, sondern eine Grundsatzänderung in einem Staatsvertrag. Da hängen Wettbewerb, Industrie und etliche Behörden dran. Und es war nicht zuletzt die CDU, die damals am Einigungsvertrag mitgeschrieben und später mit dem KBA gemeinsam die Hürden für Reimporte immer weiter erhöht hat.
(Beifall AfD)
Um es klar zu sagen: Das ist nicht nur eine gefühlte Ungerechtigkeit, sondern steht schwarz auf weiß im Gesetz. Im Einigungsvertrag Anlage II ist der Bestandsschutz für DDR-Simsons geregelt: 60 km/h. In dem ehemaligen § 18 Abs. 5 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt die allgemeine Grenze von 45 km/h für Kleinkrafträder. Nach der Zulassungsordnung § 3 Abs. 3 Nr. 1 sind Kleinkrafträder eigentlich zulassungsfrei, doch das KBA verweigert Reimporten die Betriebserlaubnis. In der Fahrerlaubnis-Verordnung § 6 steht, Klasse AM gilt bis 45 km/h. Für die DDR-Simsons greift die Ausnahme, für Reimporte nicht. Das ist ein juristisches Wirrwarr und genau deshalb braucht es hier eine klare politische Entscheidung.
(Beifall AfD)
Stellen wir uns einen Jugendlichen aus Sonneberg vor. Er hat sich seine Simson mühsam zusammengespart und freut sich, dass er in Thüringen dank einer Ausnahmeregelung 60 km/h fahren darf. Alles wird geregelt, bis er an einem Wochenende nach Coburg fährt, vielleicht zu einem Treffen oder einfach zu Freunden. Dort gilt wieder Bundesrecht – für Reimporte nur 45 km/h. Wird er nun in einer ganz normalen Grenzkontrolle –
(Heiterkeit CDU, BSW)
Verkehrskontrolle angehalten, drohen Bußgeld und Punkte und schlimmstenfalls die Stilllegung seines Mopeds. Kommt es zu einem Unfall, könnte die Versicherung die Regulierung mit der Begründung, das Fahrzeug sei außerhalb Thüringens nicht rechtmäßig unterwegs gewesen, verweigern. Und wer den Führerschein der Klasse AM hat, steht zusätzlich im Verdacht, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Dieses Beispiel zeigt, eine Thüringer Sonderlösung allein ist keine endgültige Lösung, aber ein erster Schritt. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die Simson-Fahrern überall Rechtssicherheit gibt. Genau hier ist die Landesregierung gefragt. Sie muss Druck in Berlin machen und zeigen, dass sie wirklich hinter ihrem Antrag steht. Denn auch Sie haben in Ihrem Gegenantrag „Willkommen Zuhause“ die Problematik der vereinfachten Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds aufgegriffen. Ja, auch dort steht einiges Richtiges. Auch Sie benennen die 60-km/h-Regel, die Nachfrage bei Jugendlichen, die Probleme beim Kraftfahrt-Bundesamt. All das sind Punkte, die wir längst in unserem Antrag formuliert haben. Aber man kann deutlich sehen, dieser Antrag wurde mit einem gewissen heimatlosen Charakter zusammengeschrieben.
(Unruhe CDU)
Die Koalition versucht es allen irgendwie recht zu machen. Deswegen werden wohlklingende Schlagworte wie „Elektromobilität“ eingestreut, ohne dass hier ein echtes Konzept steht. Im Kern bleibt es jedoch bei einer bloßen Abschrift unseres Antrags. Dazu kommen weitere Luftnummern, die modern klingen, aber kein einziges reales Problem eines Simson-Fahrers in Thüringen lösen.
(Beifall AfD)
Und noch etwas: Eine Simson lebt von ihrem Motor, vom Knattern, vom Schrauben und dem unverwechselbaren Geruch, ja, und auch von gelegentlichen Zündaussetzern. Eine Simson ohne Motor ist wie eine Bratwurst ohne Rost: Sie verliert ihren Charakter.
(Beifall AfD)
Statt gemeinsamer Schrauberrunden gäbe es dann Treffen am Stromanschluss. Wer die Simson auf Elektromotor umrüsten möchte, verkennt ihren Charakter. Der Zweitakt ist ihre DNA.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Also
doch Motor, Sie hatten doch vorhin gesagt „ohne Motor“!) Allein am Beispiel der E-Schwalbe sieht man doch, dass beim Hersteller GOVECS, der in Polen produziert, die Verkaufszahlen in den letzten Jahren um zwei Drittel zusammengebrochen sind und dies keine Erfolgsnummer ist. So sind in Deutschland gerade mal 1.500 Fahrzeuge im Bestand. Außerdem sind diese mit Einstiegspreisen von um die 9.000 Euro viel zu teuer. Die Botschaft ist klar: Eine Elektro-Simson ist ein Ladenhüter, aber kein Kulturgut.
(Beifall AfD)
Wer das Original liebt, will keinen Marketing-Gag aus der Steckdose, sondern echtes Zweitakterlebnis aus Thüringen. Und wir als AfD wollen bewahren und nicht verfälschen. Darum ist der konsequente Weg: Anerkennung als Kulturgut, Rechtssicherheit für Reimporte, am besten bundesweit, Förderung der Vereine, Sammler und Treffen, die diese Tradition lebendig halten.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, beide Anträge gehören in den Ausschuss, wo wir einen Weg finden, den Simson-Fahrern wirklich zu helfen. Mit der Aufnahme als Kulturgut senden wir nicht nur ein Signal nach Thüringen hinein, sondern auch nach Berlin hinaus. Simson ist mehr als ein Moped. Sie ist Symbol, Erinnerung und ein Stück ostdeutsche Ingenieurskunst. Das verdient Respekt und Anerkennung und unseren Schutz. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich freue mich ja über die Emotionalität, mit der heute hier über das wirklich schöne Thema „Simson“ diskutiert wird. Ich glaube, das geht jedem Thüringer so. Jeder hat irgendwo eine Simson gehabt
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Ich ha-
be sie noch!) und deshalb ist es auch klar, dass man Emotionen hier mit reinbringt. Was ich aber ein Stück weit vermisse, ist auch die Selbstverständlichkeit, die dazugehörte, ein Moped zu haben, und die Notwendigkeit gerade für Menschen im ländlichen Raum, denn ohne Moped war man aufgeschmissen im ländlichen Raum.
(Beifall CDU)
Auch heute ist das noch ein Thema. Deshalb ist es so, dass junge Leute im ländlichen Raum auch noch Moped fahren. Und natürlich ist es so, dass damit auch die Emotionen verbunden sind. Es ist auch völlig normal, wenn ich als junger Mensch das erste Mal zur Freundin fahre, wenn ich zum Baggersee fahre, wenn ich bei plus 30 Grad irgendwo unterwegs bin und das Ding stottert und ich muss es aufschrauben, ich muss den Vergaser wechseln, dasselbe aber auch bei minus 15 Grad – das war nämlich meine Erfahrung. Ich bin mit dem Moped jeden Tag drei Jahre lang zur Ausbildung gefahren, 15 Kilometer weit, egal wie heiß und wie warm. Und ich hatte es drauf, innerhalb von knapp 10 Minuten den Vergaser sauber zu machen, weil der regelmäßig gestottert hatte. Das war eine normale Realität gewesen.
(Beifall CDU)
Das sind doch die Emotionen, die man damit hat. Auch die Kinder, wenn ich heute meine Söhne sehe: Natürlich regt es mich auf, wenn ich abends im Bett liege und nachts um 2.00 Uhr kommt dann das Moped reingefahren und alle Mann sind wach, weil es dort knarrt. Und wenn ich auf die Terrasse gucke und man hat es draußen stehen gelassen und da sind Ölflecken drauf, dann sagt der Papa: Auch nicht ganz toll. Aber das gehört eben dazu. Wir waren ja kein Stück besser gewesen. Das ist einfach so das Gefühl, das man als junger Mensch hat, und deshalb ist es auch völlig normal, dass heute emotional hierrüber diskutiert wird. Nur – das will ich mal an die Kollegen der AfD sagen –, wenn man uns als CDU jetzt vorwirft, dass wir auf das Thema aufgesprungen sind, das ist wirklich schäbig. Also ich glaube, jeder von uns, wie wir hier alle sitzen, wir sind alle Moped gefahren. Unsere Kinder fahren alle Moped oder Schwalbe, was auch immer. Und das Thema, das wir heute angehen mit unserem Antrag, ist einfach die rationale Tatsache, dass wir eine Rechtsunsicherheit haben, wenn Fahrzeuge, die ins Ausland exportiert wurden, heute wieder importiert werden. Das wollen wir anpassen, damit wir mehr Mopeds auf die Straße bekommen, damit unsere Jugendlichen das Lebensgefühl haben, was wir hatten. In diesem Sinne, muss ich sagen, freue ich mich über die Unterstützung, die von vielen signalisiert wurde. Und noch mal die ganz klare Aussage Richtung AfD: Das ist keine gute Manier, was Sie hier an den Tag legen. Jeder von uns hier ist Moped gefahren. Unsere Kinder fahren Moped.
(Beifall CDU, BSW)
Bei Ihnen gibt es Leute, die haben noch niemals in der DDR gelebt. Die haben kein Moped gehabt und setzen sich heute aufs Moped. Also wenn man jemandem den Vorwurf machen kann, das Moped zu instrumentalisieren, dann geht das in Ihre Richtung. Ich freue mich, dass es heute eine vernünftige Entscheidung geben wird für unsere Jugendlichen, für unsere Kinder. Lassen Sie uns so weitermachen. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henkel. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Benninghaus.
(Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Herr Höcke!)
Herr Abgeordneter Benninghaus, ziehen Sie zurück?
(Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!)(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Wo wa-
ren Sie vor 35 Jahren, als wir mit der Simson unterwegs waren?)
(Unruhe AfD, CDU)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
… schön, dass wir trotz der gebotenen Ernsthaftigkeit, weil wir auch zu einer guten Lösung kommen wollen – und ich denke, wir werden in diesem Sachverhalt auch eine gute konstruktive Lösung finden –, auch mal lachen und mit einem Augenzwinkern hier sitzen können. Ich finde das wichtig und richtig und gut. Ich will noch ein paar Punkte anmerken oder vertiefen, die mir in der Debatte aufgefallen sind. Das sei mir gestattet. Lieber Thomas, wenn ich dann noch Redezeit übriglasse – ich glaube es kaum, ich habe nur 12 Minuten, das ist nicht so viel –, kriegst du sie. Also, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Schubert, als Erstes muss ich mal in Ihre Richtung sprechen. Sie haben einen anderen Akzent in Ihrer Rede gesetzt, durchaus auch zu Recht. Das Thema „Treuhand“ haben Sie angeführt. Wichtig. Und da laufen und rennen Sie bei mir offene Türen ein. Das war stellenweise ein Raubzug, der nach der Wende durch die Treuhand orchestriert worden ist, da gebe ich Ihnen recht. Viele Betriebe hätten erhalten werden können, die abgewickelt worden sind, vorschnell abgewickelt worden sind. Den Punkt haben Sie gemacht, und da widerspreche ich Ihnen nicht.
(Beifall AfD)
Aber Fakt ist auch, dass es die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war, die sich dafür eingesetzt hat und zuerst den Untersuchungsausschuss „Treuhand“ beantragt und durchgesetzt hat,
(Beifall AfD)
um dieses Thema noch mal aufzuarbeiten. Und, sehr geehrter Herr Kollege Schubert, die Simson hat ein eigenes Unterkapitel in unserem Sondervotum. Das heißt, wir haben schon vor Jahren dieses Kulturgut, das wir heute hier schon von vielen Seiten beschrieben bekommen haben, thematisiert und unsere Wertschätzung auch indirekt dadurch ausgedrückt. Das vielleicht dazu.
(Beifall AfD)
Dann haben Sie noch gesagt, wir sind gegen die freie Kunstszene. Also, was frei ist, ist immer so eine Definitionssache. Nein, Herr Schubert, wir sind nicht gegen die freie Kunstszene, wir sind gegen eine linksgedrehte Staatskunst,
(Beifall AfD)
die am Dauertropf des Staats hängt und leider nicht mehr frei ist, weil sie Vorgaben ideologischer Art exekutieren muss, um am Dauertropf bleiben zu können, und das wollen wir tatsächlich nicht. Wir stehen für freie Kunst,
(Unruhe Die Linke)
für Kunst, die sich lebendig aus dem Volk, aus der Gesellschaft entwickelt. Und die darf der Staat durchaus auch fördern, aber niemals als Ideologieproduzent operieren. Das darf der Staat nicht und deswegen lehnen wir Ihre freie Kunst, die leider in Anführungszeichen zu setzen ist, in dieser Form auch ab.
(Beifall AfD)
Ich will dann zu Herrn Kobelt kommen. Herr Kobelt, sehr geehrter Herr Kollege, ich will jetzt erst mal eine sehr persönliche Anmerkung machen, die nichts mit der Simson zu tun hat, weil ich es mittlerweile auch nicht mehr hören kann – der hessische Oberstudienrat –, dieses permanente Stigmatisieren meiner Person über meine nicht thüringische Abstammung. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie den ehemaligen Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen ständig als den Verkäufer aus Hessen tituliert haben. Daran kann ich mich nicht erinnern. Also, das zum Thema „Gleichbehandlung“. Ansonsten will ich Ihnen jetzt mal sehr persönlich meine Familiengeschichte mitgeben, und da dürfen Sie ruhig gern alle zuhören, sehr geehrte Kollegen: Meine Familie kommt sowohl mütterlicher- als auch väterlicherseits nachweisbar über Jahrhunderte aus Ostpreußen und aus Hinterpommern. Ich bin tatsächlich in Westdeutschland groß geworden. Ich bin in der Nähe von Dortmund geboren worden, habe dort drei Jahre gelebt, bin dann mit meinen Eltern ins Rheinland gezogen, wo ich meine Jugend verbracht habe, bin aber durch meine Familiengeschichte und auch durch die Prägung meiner Großeltern immer in einer gesamtdeutschen Kultur aufgewachsen. Für mich war von klein an immer klar, sobald ich dann politisch denken konnte, dass die Einigkeit Deutschlands ganz oben auf der politischen Agenda stehen muss. Ich habe mich niemals als Westdeutscher gefühlt, sondern immer als Gesamtdeutscher.
(Beifall AfD)
An der Stelle noch – und das gilt jetzt für viele, nicht für alle Kollegen, ich möchte da auch durchaus Ausnahmen machen – an viele von Ihnen, die in den Reihen der Altfraktionen sitzen: Sie begrüßen jeden, um das jetzt mal etwas überspitzt auszudrücken, der es irgendwie schafft, aus welchem Land dieser Erde er auch immer kommt, der es irgendwie schafft, über die deutsche Grenze zu stolpern, als Neubürger, aber eine junge Familie, die vor fast 20 Jahren mit vier Kindern etwa fünf Kilometer aus dem hessischen Bereich des ehemaligen Grenzgebiets in den thüringischen Bereich des ehemaligen Grenzgebiets umgezogen ist, die seit fast 20 Jahren hier lebt – vier Kinder sind in die Thüringer Schulen gegangen, meine Familie ist völlig integriert und gehört zu den leistungsfähigen Teilen dieser thüringischen Gesellschaft, ich möchte es mal etwas salopp so einordnen –, muss sich ständig vorwerfen lassen, dass sie Fremde seien. Ich sage Ihnen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Altfraktionen, ich glaube, ich bin mittlerweile mehr Kilometer durch Thüringen gefahren, egal ob im Dienstwagen, auf dem Fahrrad oder auf der Simson, als manche Fraktionen in Summe durch Thüringen gefahren sind.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Auf
der Simson?)
(Beifall AfD)
Und glauben Sie mir, ich bin als Wanderer in vielen Gegenden Thüringen unterwegs gewesen, und als Wanderer lernt man die Gegenden und die Menschen besonders gut kennen. Ich bin als Fahrradfahrer in vielen Gegenden Thüringens unterwegs gewesen. Ich kenne das Eichsfeld, sehr geehrte Frau Tasch, wahrscheinlich besser – und das sage ich jetzt nicht in überheblicher Manier – als viele eingeborene Eichsfelder,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)
die jenseits des eigenen Dorfs oft über weniger geografische Kenntnisse verfügen. In diesem Sinne möchte ich einfach mal damit deutlich machen, ich bin ...
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Herr Höcke, ich habe und wir alle haben jetzt Ihre Herleitung gehört. Ich bitte Sie, zurück zum Thema der beiden Anträge zu kommen.
(Beifall Die Linke)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, ich danke Ihnen für die Anmerkung. Es sei mir trotzdem mal gestattet, diesen Ausflug zu machen, weil ich es wirklich nicht mehr hören kann. So, ich komme zurück zur Simson. Herr Kobelt hat von Authentizität gesprochen, das wäre der Hauptpunkt. Ja, sehr geehrter Herr Kobelt, das ist bei uns tatsächlich auch der Hauptpunkt, um den dreht sich alles, an dem ist alles in unserem Antrag aufgehangen. Simson leben heißt für uns, zu akzeptieren, dass Simson für Freiheit steht. Wenn ich im Sommer in Thüringen unterwegs bin, meistens leider im Auto, und ich sehe die jungen Menschen mit den Simsons durch die Gegend zum nächsten Baggersee fahren, da geht mein Herz auf. Ich erfreue mich auch als ehemaliger Lehrer an diesem Freiheitswillen und Freiheitsdrang der Jugend, die sich mit diesem Moped identifiziert und zeigt.
(Beifall AfD)
Ich freue mich an der Ästhetik der Simson. Ja, die Simson – und das ist von vielen schon berichtet worden – ist einfach konstruiert. Sie hat eine einfache, schlüssige Ästhetik, deswegen liebe ich sie genauso, wie ich meinen Lada Niva liebe. Er ist einfach und er ist robust und er steht für ein Stück Automobilgeschichte, und das finde ich klasse. Deswegen sage ich Ja zur Simson wie im Übrigen auch zum Lada Niva.
(Beifall AfD)
Sie ist ein Stück Protest. „Simson statt Lastenrad“ ist ein Slogan, den wir im Wahlkampf gebracht haben, und der das Herz der Jugend aufgeschlossen hat. Ja, natürlich ist der Zweitakter nicht besonders umweltfreundlich, da machen wir uns mal nichts vor, aber als guten alten Oldtimer wollen wir ihn dann doch am Leben erhalten. Ja, die Verbrennertechnologie in Deutschland, wenn man ihr von der Politik aus nicht den Garaus machen würde, hat Zukunft, sie ist innovationsfähig. Die modernen Diesel verbrauchen auch bei größeren Pkw nur noch 3 Liter im Durchschnitt. Warum macht man diese Verbrennertechnologie, mit der wir Marktführer in der Welt waren und die das Rückgrat unserer Industrie war, kaputt? Die Jugend erkennt diese fehlgeleitete Politik der Altparteien. Auch das ist ein Stück politischer Protest gegen etwas, das ideologisch aufgeladen ist und das die Jugend nicht will. Sie will eine Politik der Vernunft und sie will eine Politik des Augenmaßes. Deswegen ist die Simson auch ein Protest gegen überzogene Projekte, die Sie alle unterstützen.
(Beifall AfD)
Und die Simson ist ein Stück Identität. Da sind wir bei einem ganz wichtigen Thema, das haben Sie auch schon angesprochen, allerdings nicht in der notwendigen Breite und Tiefe. Sie haben eine Jugend da draußen, die sich nach Verortung sehnt, die sich nach einem Heimatgefühl sehnt, die sich nach einem ehrlichen, bescheidenen Patriotismus sehnt, den Sie, sehr geehrte Kollegen von den Altparteien, dieser Jugend vorenthalten. Und das geht nicht. Wir sagen Ja zu einem vitalen, lebendigen, bescheidenen Patriotismus. Das ist die AfD, die einzige Stimme, die das so deutlich artikuliert, weil wir wissen, eine Bürgergesellschaft, die keinen Zusammenhalt hat, dadurch dass sie keine ungeteilte Identität hat, hat keine Zukunft. Und die Zentrifugalkräfte, die wir in unserer Gesellschaft haben, die wir alle spüren, wenn wir unterwegs sind, die Polarisierung,
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
dass wir nicht bedingungslos Ja zu unserem Land sagen können. Wir sagen Ja zu unserem Land.
(Beifall AfD)
Ich versuche nur etwas psychologisch zu erklären, warum die Simson auch für die Identität so bedeutsam ist. So, jetzt komme ich noch mal zu dem Thema „Authentizität“ zurück, Herr Kobelt, und zu dem Vorwurf, wir meinen das nicht ernst. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die SimsonTour, die ich im Landtagswahlkampf gemacht habe, die war sehr spontan organisiert. Trotzdem sind 250 Jugendliche meinem Aufruf gefolgt. Warum sind sie dem Aufruf gefolgt? Weil ich nicht einfach mit dem Dienstwagen vorgefahren bin und ein Foto gemacht habe und dann wieder abgerauscht bin, sondern weil ich drei Stunden auf der Simson mitgefahren bin.
(Beifall AfD)
Als ich vor einigen Wochen am Schleizer Dreieck dasselbe gemacht habe, waren es 400, die unserem Aufruf gefolgt sind, und wir waren einige Stunden unterwegs. Ja, ich bin die gesamte Zeit mitgefahren und ich hatte meine Freude und jeder, der mich begleitet hat – Uwe Thrum und andere Kollegen waren dabei –, hat gespürt, wie viel Freude mir das macht, auch als ehemaliger Lehrer mit der Jugend zusammen zu sein und die Natur und das Knattern des Zweitakters zu genießen. Das ist Authentizität, aber nicht das.
(Beifall AfD)
Ich komme jetzt zum Ende. Lieber Thomas, du hast vielleicht noch 2 Minuten, wenn ich mich jetzt beeile, nachdem ich jetzt abschließend noch mal kurz auf unseren Ministerpräsidenten einprügeln – nein, war ein Spaß –, auf unseren Ministerpräsidenten zu sprechen kommen muss. Wenige Tage, nachdem ich dann, sehr geehrter Herr Voigt, meine Simson-Tour im Landtagswahlkampf gemacht habe, erschien ein Bild auf den sozialen Kanälen, da standen der Kollege Söder und der Kollege Voigt zusammen bei einer Wahlkampfveranstaltung mit einer amerikanischen Batschkapp auf dem Kopf und darauf stand „Simson“. Das ist eben nicht die Authentizität, die die Jugend draußen wünscht. Das ist tatsächlich politischer Klamauk. Der kommt nicht von der AfD, der kommt von Kollege Voigt und Co. und von Ihnen. Da machen wir nicht mit. Aber noch mal, ich will versöhnlich abschließen: Wir haben zwei Anträge, beide haben ihre Stärken, beide haben ihre Schwächen. Lassen Sie uns doch einfach mal gemeinsam im Ausschuss da eine pragmatische Lösung finden, wo wir die Landesebene und die Bundesebene perspektivisch in den Blick nehmen und hier zu einem guten Ergebnis für die Simson-Fahrer in Thüringen und vielleicht auch darüber hinaus kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich natürlich, dass wir Sie ein bisschen aus der Reserve locken können, dass Sie sagen, ich muss die Scherben ein bisschen zusammenkehren und selber nach vorn, um noch irgendwie was zu halten, Herr Höcke. Aber Sie haben ja über viel gesprochen, über Ihre Familiengeschichte, Wanderungen im Eichsfeld. Aber eins haben Sie nicht gesagt: Warum Sie nicht in Thüringen tätig werden wollen. Sie haben versucht, den zentralen Punkt Ihres Antrags immer zu überspielen und noch eine Geschichte und noch eine Geschichte, aber nicht den zentralen Punkt.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Doch, habe
ich getan!) Warum machen Sie nicht die Lösung, die wir vorschlagen? Eins kann ich Ihnen auch sagen: Sie haben gesagt, man muss das auch mal mit einem Lächeln, mit einem Augenzwinkern sehen, alles gut. Aber an dem entscheidenden Punkt, als Kollege Kalthoff hier gestanden hat und gesagt hat, wir müssen auch mal an das jüdische Erbe, an die Geschichte dieses Unternehmens denken, da kam aus Ihrer Fraktion der Satz: „Thema!“. Den habe ich nicht einmal gehört, als Sie über Ihre Familiengeschichte geredet haben, sondern dann, wenn es darum geht, dass Juden in diesem Land verfolgt worden sind. Das ist einfach symptomatisch für Ihre Partei.
(Beifall CDU, SPD)
Sie haben gesagt, man wird aufgrund der Herkunft stigmatisiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemand in diesem Raum würde Leute aufgrund ihrer Herkunft stigmatisieren außer eine Partei – immer und immer wieder –, und das ist die AfD. Das machen Sie jetzt selbst bei dem Simson-Antrag und bringen das Thema vor. Es bleibt beim Kern: Wir wollen die Simson auf die Straße bringen, Sie wollen sie ins Museum bringen. Sie haben nicht gesagt, was Sie ändern wollen, Sie haben nicht gesagt, was Sie besser machen wollen. Mit unserem Antrag dürfen die Leute in Thüringen 60 km/h fahren und damit in ganz Deutschland, mit Ihrem nicht, das ist der Unterschied.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waßmann. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Schütz zu Wort gemeldet.
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, man hat das Gefühl, zu diesem schönen und wichtigen Thema ist alles gesagt, nur noch nicht von allen. Und ich weiß nicht, Herr Höcke, ob Sie das jetzt erfreuen wird: Man kann ja als blauer Knatterton durchs Land fahren. Aber wenn man nur blaue Luft aus dem Zweitaktrohr bläst, dann sollte man vielleicht, nachdem man sich den Fahrtwind durch die Frise hat wehen lassen, absteigen, den Scheitel wieder nach rechts kämmen und arbeiten, denn eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich wage mal einen Versuch in Stakkato. Liebe Frau Berger, wenn Sie eben – ich habe gerade mal gegoogelt, als Digitalminister kann mal googeln, Sie sind Jahrgang 1982 – den Rest des Hauses diskreditiert haben, sie würden nur Fotos machen – nebenbei gesagt, ich erinnere mich an ein Foto bei Facebook, das Herrn Höcke mit Plakaten zeigt, geschenkt, kann er machen, überhaupt kein Problem –, kann ich Ihnen sagen: Während die Mehrheit derer, die hier sitzen, in diesem Jahr an ihrer Schwalbe, an ihrem Specht, an ihrem Sperber geschraubt haben, hat Ihr Parteivorsitzender wahrscheinlich den Fuchsschwanz an sein Bananenrad geschraubt.
(Beifall CDU, BSW)
Simson ist heute Kult – ja, wir haben das schon gesagt – und Simson hat eine lange Geschichte. Und ja, ich bin dem Kollegen aus der SPD-Fraktion dankbar, zu dieser langen Geschichte gehört eben auch – das ist zu Recht erwähnt worden –, dass die Nazis dieses Unternehmen entschädigungslos enteignet haben. Und wer dann schreit „Thema“, der muss sich Fragen gefallen lassen. Zur jüngeren Geschichte gehört aber auch: Fast sechs Millionen gebaute Krafträder machen Simson zum größten Zweiradhersteller der DDR. Und ja, ich teile Ihre Auffassung: Es war eine Schande, nicht nur, was in Suhl passiert ist, auch, was in Eisenach passiert ist, was die Treuhand dort angerichtet hat, da sind wir vollkommen beieinander. 2003 kam das Aus, heute haben diese Mopeds zu Recht Kultstatus nicht nur in den neuen Bundesländern, längst auch im Westen. Die vorliegenden Anträge thematisieren den Umgang mit reimportierten Simson-Kleinkrafträdern. Alles ist dazu gesagt worden. Aber eins ist klar: Diese Geschichte hat eben eine Verwaltungsgeschichte. Hier hat der Amtsschimmel gewiehert und die Landesregierung hat gehandelt, und zwar unverzüglich. Da konnten Sie noch nicht auf Ihrem S 50 oder S 51 sitzen, das war zwei Wochen nach meinem Amtsantritt. Da rief mich – für die Geschichtsvergessenen unter Ihnen – Carlo Schmid an – das ist der Enkel eines berühmten Sozialdemokraten, Geschäftsführer von Second Ride –, der mir gesagt hat, welche Schwierigkeiten er als Unternehmer hat. Und ja, es kann durchaus so sein, dass Sie sagen: Wer einen Elektromotor an eine Schwalbe bastelt, der beschädigt das Kulturgut. Nein, finde ich nicht, ich finde das genau richtig. Wissen Sie, Sie sagen entweder/oder. Und das ist der Unterschied zu dieser Landesregierung: Sie sagen Lastenrad oder Simson, wir sagen beides.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Weil diese Mopeds beliebt sind, weil die bisherige Regelung nicht zu begründen ist, setzt sich die Landesregierung aus meiner Sicht zu Recht für eine bundesweite Regelung von reimportierten SimsonMopeds ein. Alle in Suhl gebauten Mopeds sollen 60 km/h fahren dürfen. Alles andere führt wiederum zum Amtsschimmel. Und: Die neue Landesregierung ist angetreten, Bürokratie nicht nur abzubauen, sondern abzuschaffen. Hier haben wir ein gutes Beispiel. Ich habe in dieser Sache deshalb Bundesverkehrsminister Schnieder um Unterstützung gebeten. Um ebenfalls im Antrag angeführte Fahrzeuge mit den Elektroantrieben, von denen ich gerade sprach, habe ich mich sofort gekümmert und wir haben dort ein Teilgutachten erlangt, sodass auch dieses Problem gelöst ist. Das ist unser Anspruch! Wir reden vielleicht weniger, wir machen keine Fotos. Ich setze mich nicht auf eine Schwalbe, wir machen es einfach. Und darauf bin ich stolz.
(Unruhe AfD)(Beifall CDU, BSW)
Meine Damen und Herren, nun zum kulturellen Aspekt, der in Ihrem Antrag auch eine Rolle spielt: Natürlich ist der unbestritten groß. Ich sehe ebenso, dass diese Mopeds zum Thüringer Kulturerbe gehören. Aber der Fehler im AfD-Antrag liegt – wie so oft – in Ihrer autoritären Staatsvorstellung, was Kultur ist und was nicht.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Einbildung
ist auch Bildung!) Ja, das gebe ich gern zurück, Frau Muhsal, da kennen Sie sich aus. Die Aufnahme in das Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe setzt – das müssten Sie eigentlich wissen – eine Bewerbung zum Beispiel der vielen Simson-Klubs voraus, und nicht eine Anordnung der Landesregierung. Ich habe gestern Abend Ihren Kollegen Prophet gehört. Der hat gestern Abend gefordert: Der Staat ist kein Unternehmer, der Staat soll sich raushalten. Sie haben doch gestern selber gesagt, der Staat soll nicht überall eingreifen, der Staat soll sich zurücknehmen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD)
Ja, an der Stelle sagen Sie genau das Gegenteil. Die Initiative der Eintragung kommt also aus der Gesellschaft, aus der Zivilgesellschaft, und nicht aus den Reihen der Regierung. Auch hier: Simson statt Lastenrad bringt uns keinesfalls weiter, beides bringt uns weiter. Erst dann entscheidet eine unabhängige Jury nach fachlichen Kriterien über die Aufnahme in das Thüringer Landesverzeichnis. Und damit das auch klar ist: Eine solche Bewerbung würde ich jedenfalls ausdrücklich begrüßen und gutheißen, die Mitglieder der Simson-Community – ich weiß nicht, ob Sie die auch kennen oder ob Sie mal in Suhl waren im Museum, das kann ich nur empfehlen. Da kann man sich auch über das Kulturerbe und das Erbe dieses Unternehmens informieren. Sehr geehrte Damen und Herren, neben einer kulturellen Würdigung fordert die AfD-Fraktion auch eine stärkere touristische Vermarktung der SimsonTradition. Ja kann man machen. Aber auch hier blitzt sie wieder durch, Ihre autoritäre Staatsvorstellung. Der Antrag unterschlägt nämlich, dass Thüringer Tourismus sozusagen Bottom-up angelegt ist. Das heißt, wenn eine Initiative gewünscht wird, dann geht die von den Akteuren vor Ort aus. Und ja, auch die würde ich unterstützen. Dort liegt die größte fachliche Kompetenz. Die wissen vor Ort am besten, was gemacht werden soll, wie es gemacht werden soll, und wir schaffen den Rahmen dafür. Eine Vermarktung durch die Landesregierung über die Köpfe der regionalen Akteure hinweg widerspricht diesem Prinzip. Der Antrag unterschlägt ebenso, dass sich viele Menschen und Institutionen in Südthüringen der Simson-Tradition widmen, zum Beispiel die vielen Simson-Treffen vor Ort im Fahrzeugmuseum in Suhl, welches zu Recht publikumswirksam die wechselvolle Geschichte der Firma Simson beleuchtet. Aber klar, auch hier gilt: Sollten die Akteure vor Ort mehr Tourismus wünschen und anstreben, was immer zu begrüßen wäre, die Beratungsund Informationsangebote, die wir hier im Land haben und die funktionieren, stehen zur Verfügung, und die Unterstützung des Verkehrsministers allemal. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, Sie haben es mehrfach gesagt, 1989/90 hätte wohl niemand geglaubt, auch ich nicht, dass Simson-Mopeds eine derartige Karriere machen. Sorgen wir dafür, dass dies in Zukunft so bleibt. Und, Herr Höcke, der darf hier nicht fehlen: Das Grüne Herz schlägt natürlich im Zweitakt, aber nicht nur. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schütz, herzlichen Dank. Ich glaube, es wurde eindrücklich deutlich gemacht, was die Sicht vieler hier im Hohen Haus ist: Simson ist Thüringen. Simson ist Freiheit auf zwei Rädern. Simson bedeutet, ein Lebensgefühl – Alltag, Freiheit, Freundschaft, Dinge, die uns alle ausgemacht haben, weil es die Älteren durchlebt haben – auch für die nächste Generation, die Jüngeren – zu bewahren. Deswegen ist der Anspruch, der mit dem Antrag auch deutlich wird, dass wir Simsonfahren bezahlbar, rechtsicher und zukunftssicher machen wollen, Kern der Debatte, die wir heute haben, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall CDU, BSW)
Das bedeutet auch, es geht um Thüringer Identität. Es geht um die Frage, dass eine Simson robust, erfinderisch, immer wieder auch einen Tick schneller war – typisch Thüringen also. Ich bin noch mal nach vorn gegangen, weil ich glaube, dass es, wie Steffen Schütz es gerade deutlich gemacht hat, sogar einen Impuls gegeben hat bei einer Veranstaltung, wo alle Fraktionen anwesend waren. Da ist der Geschäftsführer von Simson bzw. der Zulieferfirma, Carlo Schmid, auf uns zugekommen und hat uns deutlich gemacht, wo das Problem liegt. Wir – Steffen Schütz – sind von Tag eins an dieser Thematik nachgegangen, die Fraktionen haben es thematisiert, weil wir wirklich wollen, dass das Problem gelöst wird und nicht einfach kulturelle Aneignung betrieben wird. Ich will gestehen, lieber Herr Höcke, ich fand das höchst amüsant, weil Sie sich schon wieder hier am Pult im Prinzip selber widerlegt haben. Das fand ich höchst spannend, weil Sie auch durch das Erzählen Ihrer Lebensgeschichte deutlich gemacht haben, wie weit Sie eigentlich emotional entfernt sind von dem Lebensgefühl, das hier jetzt gerade viele beschrieben haben.
(Beifall CDU)
Ich will das auch beschreiben, denn – das werfe ich Ihnen gar nicht vor – das hat nichts mit ostdeutsch oder westdeutsch oder woher man auch immer kommt zu tun. Simson war ein Lebensgefühl, denn wer Simson gefahren ist, der wusste, man konnte in die Welt hinaus, obwohl ihr enge Grenzen gesetzt waren. Das ist das Lebensgefühl, das dahinterstand – für jeden Einzelnen spürbar. Was ich jetzt immer beobachte und wie Sie das heute auch hier beschrieben haben, ist, Sie versuchen, sich diese Zugehörigkeit, die jeder empfindet, weil er es gehabt hat, künstlich irgendwie anzueignen. In der Psychologie nennt sich das „sekundäre Identitätsübernahme“, weil Sie ja von Psychologie gesprochen haben. Ich verkürze es mal: Man versucht, die eigene Außenseiterrolle dadurch zu kaschieren, dass man versucht, Dinge zu nutzen, die andere auch getan haben – ich bin, wie ihr seid. Ich kenne eure Symbole. Ich gehöre dazu. Aber daran merken Sie auch, wie paradox das eigentlich wirkt. Für mich, als jemand, der im Osten groß geworden ist, als Thüringer, wirkt das auf eine Art und Weise aufgesetzt. Ich muss nicht jeden Tag auf einer Simson sitzen, um zu beweisen, dass ich Simson gefahren bin. Muss ich nicht. Aber das versuchen Sie auf eine Art und Weise, dass für mich und, ich glaube, für einen Großteil der Thüringer eine innere Dissonanz entsteht, nach dem Motto: Da versucht jemand, Nähe herzustellen, und eigentlich belegt er dadurch, wie fern er davon ist. Ich glaube, dass das etwas ist, was ich Ihnen freundschaftlich mitgeben will: Machen Sie einfach in den Sachfragen Ihren Job! Versuchen Sie nicht, sich Dinge anzueignen. Denn Simson ist ein Geist der Freiheit. So, wie Sie es hier gerade wieder dargestellt haben, wollen Sie daraus ein Symbol der Abgrenzung machen. Das lassen wir nicht zu.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Simson bedeutet Offenheit, Zusammenhalt, Freiheit. Das, was wir als Landesregierung machen, ist, das Problem für die junge Generation zu lösen. Das werden wir lösen, weil es eine Thüringer Identitätsmarke ist. Wir werden sicherstellen, dass es rechtlich funktioniert, dass es dadurch auch bezahlbar wird, weil nicht mehr Schwarzmarktpreise gezahlt werden müssen, und dass wir am Ende eine Sache sichern: Diese Identität, die unser Heimatland, das Grüne Herz Deutschland ausmacht, tatsächlich so für die Zukunft zu bewahren, dass es nicht aufgesetzt ist, sondern vor allen Dingen für die junge Generation funktioniert. Ich finde, das muss uns gemeinsam ausmachen. Ich bin sehr dankbar, dass viele Fraktionen das heute deutlich gemacht haben, auch das kulturelle und historische Verständnis, was dahinter wirkt. Ich darf wirklich Danke sagen, denn damit geht etwas einher, was wir in Thüringen wieder mehr spüren wollen, nämlich Zuversicht und nicht einfach nur das Schlechtreden unseres Landes. Recht herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Ich mache es ganz kurz. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, danke noch mal für Ihre Ausführungen, die ich natürlich nicht so unkommentiert stehenlassen kann. Erst mal bin ich irritiert darüber, dass Sie einen ganz zentralen Begriff des Wokismus – wobei ich annehme, dass die CDU auch mittlerweile stark wokistisch transformiert ist – hier gesetzt haben, nämlich den der kulturellen Aneignung. Durch die Begrifflichkeit, die Sie verwenden, die Sie anscheinend in Ihren Alltagssprachgebrauch integriert haben, zeigen Sie zumindest dem Wissenden an, welch Geistes Kind Sie sind.
(Beifall AfD)
Sie stellen sich hier vorn hin und machen auf traditionsbewusst und sind letztlich in einem Geist unterwegs, der sämtliche Kulturen und sämtliche Traditionen ausreißen und jäten will. Diese Diskrepanz ist jedem deutlich geworden, der hinter die Kulissen schaut.
(Beifall AfD)
Zur Außenseiterrolle, die wir angeblich kompensieren als AfD, sehr geehrter Herr Ministerpräsident.
(Zwischenruf Prof. Dr. Voigt, Ministerpräsi-
dent: Sie! Sie!) Ah, ich kompensiere. Ich bin jetzt hier Fraktionsvorsitzender der AfD seit über 10 Jahren, ich bin seit über 10 Jahren Landesvorsitzender, habe diesen Landesverband mit einigen Mitstreitern zusammen aufgebaut, bin der dienstälteste Landes- und Fraktionsvorsitzender meiner noch relativ jungen Partei.
(Unruhe CDU)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, mit Blick auf die aktuellen Umfragewerte kann ich nur sagen: Die AfD hat in Thüringen keine Außenseiterrolle mehr, wir sind im Gegensatz zu Ihnen allen die einzig noch verbliebene Volkspartei. Das ist das Faktum. Sie sind der Außenseiter.
(Beifall AfD)
Wenn ich mit 25 Prozent hier als Ministerpräsident sitzen würde, dann würde ich mich schämen wie ein Bettnässer – mit Verlaub, ich muss es mal deutlich so sagen.
(Beifall AfD)
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Abschließend dazu, dass Sie meiner Kollegin Berger den Vorwurf machen – oder der Kollege Schütz hat das gemacht –, dass sie in den 80er-Jahren geboren ist und gar nicht mehr aktiv Simson zur DDR-Zeit gefahren ist:
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Sie sind 1977 geboren, Sie waren bei der Wende entsprechend 13 Jahre alt und sind die Simson auch zu DDR-Zeiten nicht gefahren, so viel zum Thema „Authentizität“. Danke schön.
(Beifall AfD)
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Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor.
(Unruhe AfD, CDU)
Ich habe nichts gehört. Wir werden das überprüfen. Eine weitere Wortmeldung, Herr Abgeordneter Henkel. Es sind noch 7 Minuten 57 Sekunden.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch 7 Minuten, ich mache es aber kurz, denn wenn ich auf die Uhr schaue, das ist der absolute Gockel. Ich will es mal mit den Worten meiner Söhne sagen, was die uns sagen würden: Boah, Alter, geht’s bei euch noch? Beschließt jetzt endlich den Kram und macht eure Arbeit!
(Beifall CDU, BSW)
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Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 28, Antrag der AfD „Simson-Kleinkrafträder als technikgeschichtliches Kulturgut anerkennen und bewahren“. Ich habe keine Ausschussüberweisung vernommen. Frau Abgeordnete Muhsal.
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Doch, es gab Anträge auf Ausschussüberweisung. Wir wollen, dass im Übrigen beide Anträge an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen werden.
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Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung für Tagesordnungspunkt 28? Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Abstimmung der Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wer der Überweisung des Tagesordnungspunkts 28 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur abgelehnt. Es gibt eine weitere Beantragung einer Überweisung, und zwar an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, BSW und der CDU. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag, Ausschussüberweisung ist abgelehnt. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 30, dem Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD „Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds“. Auch hier frage ich: Ist Ausschussüberweisung gewünscht? Frau Abgeordnete Muhsal.
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Dann frage ich: Wer der Überweisung des Tagesordnungspunkts 30 an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der übrigen Abgeordneten des Hohen Hauses. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur abgelehnt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Die Linke. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wer stimmt gegen den Antrag? Niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Hat zuge-
stimmt!) Hat zugestimmt? Okay, Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen, ich habe nicht darauf geachtet, es tut mir leid. Also damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1178 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat sich Frau Abgeordnete Schweinsburg zu Wort gemeldet. – Ich bitte um Ruhe.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste live und per Übertragung, ich gebe zu, ich bin kein Simson gefahren. Vielleicht könnte das ein bisschen zur Friedensstiftung beitragen. Damals bin ich noch aus dem Stand aufs Pony draufgehüpft, das kann ich heute auch nicht mehr. Mal ein kleiner Hinweis: Wenn man es vielleicht ein bisschen behindertengerechter aufbauen kann. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf, der in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung unserer Kommunen eingreift. Er untersagt dort, wo Eigenverantwortung gefragt ist, und er schwächt genau das, was wir als CDU seit Jahrzehnten stärken wollen: den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip. Die antragstellende Fraktion beabsichtigt mit ihrem Elften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes eine mögliche kommunale Einnahme, die Verpackungssteuer pauschal zu verbieten, und sie beruft sich dabei ausdrücklich und ausgerechnet auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, eine Entscheidung, die genau das Gegenteil dessen aussagt, was die Fraktion daraus ableitet. Lassen Sie mich das klarstellen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss nicht etwa die kommunale Verpackungssteuer kritisiert. Im Gegenteil, es hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen und damit bestätigt, dass es sich um eine zulässige örtliche Verbrauchssteuer handelt. Wer sich also auf diese Entscheidung beruft und dann genau das verbieten will, was das höchste deutsche Gericht für verfassungskonform erklärt hat, der argumentiert nicht nur widersprüchlich, er ignoriert auch bewusst die Rechtslage. Aber es geht um mehr als juristische Spitzfindigkeiten. Es geht um ein Grundverständnis dessen, wie unser demokratisches Gemeinwesen funktioniert. Es geht um die Frage: Trauen wir unseren Kommunen zu, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen? Oder glauben wir, dass wir es hier im Landtag besser wissen, was vor Ort richtig und falsch ist? Wir haben darauf als CDU eine klare Antwort: Wir vertrauen unseren Bürgermeistern, unseren Stadträten und Gemeinderäten.
(Beifall CDU)
Danke. Das ist meine erste Rede. Ich werde nicht sehr leidenschaftlich sein. Wir vertrauen darauf, dass demokratisch legitimierte Kommunalpolitiker die Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort am besten kennen.
(Beifall Abg. Wolf, BSW)
Wir vertrauen darauf, dass sie im Dialog mit ihren Bürgern pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln können.
(Beifall CDU, BSW)
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur politische Überzeugung, das ist Verfassungsauftrag.
(Beifall CDU)
Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eindeutig: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
(Beifall CDU)
Und dieses Recht ist nicht verhandelbar.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ist es!)
Es ist das Fundament unserer föderalen Ordnung. Ebenso klar ist das Konnexitätsprinzip: Wer den Kommunen Aufgaben entzieht oder neue Regelungen vorgibt, muss auch die finanziellen Folgen mit einrechnen und tragen. Es darf nicht sein, dass das Land durch pauschale Verbote in die kommunale Entscheidungshoheit eingreift, ohne zugleich für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Alles andere bedeutet, Verantwortung nach unten abzuwälzen und den Städten und Gemeinden Gestaltungskraft zu nehmen. Der bisher gebräuchliche Hinweis auf Zuweisungen vom Land ist nicht zielführend. Zu häufig wurde in den letzten Jahren gesagt, das wird vom KFA von den Schlüsselzuweisungen vom MBA abgedeckt, was ja nun leider nicht so war. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Entzug einer kommunalen Aufgabe nur bei zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig. Diese liegen hier nicht vor. Im Gegenteil, es wird mit Vermutungen und Befürchtungen argumentiert. Es wird ein Flickenteppich heraufbeschworen. Man befürchtet Wettbewerbsverzerrung und man befürchtet Bürokratie. Aber das sind lediglich Drohgebärden, aber keine Lösungsansätze. Lassen Sie mich deutlich werden: Wir als CDU mögen nicht jede Verpackungssteuer für sinnvoll halten, wir mögen unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob eine solche Steuer das richtige Instrument zur Abfallvermeidung ist. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet aber auch kommunale Selbstverantwortung. Und jeder, der in Kommunalräten, Gemeinderäten, Stadträten aktiv ist und mitentscheiden muss, weiß, dass das nicht immer schöne Entscheidungen sind. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch, dass Kommunen selbst entscheiden dürfen, und das wiederum bedeutet, dass Entscheidungen hin und wieder einmal unbequem für uns alle sein können. Das müssen wir aushalten. Es ist das gute Recht unserer Kommunen, auch für uns unbequeme Entscheidungen zu treffen. Was wir nicht tun werden, ist, das Recht unserer Kommunen zu beschneiden, solche Entscheidungen selbst treffen zu können oder zu müssen. Subsidiarität, ein weiterer essenzieller Punkt, den die antragstellende Fraktion scheinbar gar nicht kennt. Subsidiarität ist mehr als ein politischer Begriff, es ist ein Versprechen,
(Beifall BSW)
ein Versprechen dafür, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie am besten getroffen werden können, dass nicht von oben bevormundet wird, was unten eigenverantwortlich geregelt werden kann und soll. Die christliche Soziallehre, aus der dieser Grundsatz stammt, warnt davor, kleineren Gemeinwesen das zu entziehen, was sie leisten können. Aber das genau tut dieser Gesetzentwurf. Die CDU steht für starke Kommunen und einen starken Föderalismus. Wir wollen Entscheidungsfreiheit, nicht Gängelung. Wir wollen Eigenverantwortung, nicht Bevormundung. Und wir wollen, dass brachliegende Potenziale der örtlichen Gemeinschaft gehoben und nicht durch pauschale politische Verbote verschüttet werden. Schauen wir auf die Praxis. In Tübingen hat die Verpackungssteuer dazu geführt, dass man kein schlechtes Gewissen mehr hatte und Mehrweggeschirr verstärkt genutzt wird. In anderen Kommunen mag man zu anderen Lösungen kommen. Manche setzen auf Aufklärung, andere auf Anreizsysteme, wieder andere auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Diese Vielfalt ist kein Problem, sie ist Stärkung unseres Systems.
(Beifall CDU, SPD)
Sie ermöglicht es, verschiedene Ansätze zu erproben, zu bewerten und auch von den Erfahrungen anderer zu lernen. Auf die besondere Belastung der Bundes- und Landesstraßen durch Einwegverpackungen von Fast-Food-Filialen sei an dieser Stelle hingewiesen. Was als Flickenteppich diffamiert wird, nennen wir Föderalismus. Und was als Belastung bezeichnet wird, kann für die örtliche Gemeinschaft durchaus ein sinnvolles Steuerungsinstrument sein. Aber selbst wenn wir Zweifel an der Wirksamkeit einer konkreten Verpackungssteuer haben sollten, die Antwort darauf kann nicht sein, den Kommunen generell und pauschal diese Möglichkeit zu nehmen. Die Antwort muss sein: Dialog, Beratung, Erfahrungsaustausch und Vertrauen in die demokratischen Prozesse vor Ort. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns uns ehrlich machen: Dieser Gesetzentwurf löst kein einziges Problem.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Jawohl. – Er schafft ein neues, er schwächt die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Er beschneidet die Handlungsfähigkeiten und Möglichkeiten unserer Städte und Gemeinden.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Selbstverwaltung – das ist das Letzte – bedeutet Selbstverantwortung, Selbstentscheidung. Verbotskultur steht hier gegen Entscheidungskultur und hat nichts mit Kleinstaaterei zu tun.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die AfD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die kommunale Verpackungssteuer verboten werden soll, obwohl und mit dem Wissen, dass das Bundesverfassungsgericht vor ziemlich genau einem Jahr ausdrücklich die Zulässigkeit der kommunalen Verpackungssteuer erklärt hat. Das macht noch einmal deutlich, dass die AfD ganz offensichtlich auch Probleme mit dem Rechtsstaat hat. Und wir lehnen das ab.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Sie haben
keine Ahnung vom Rechtsstaat!) Frau Schweinsburg, ich will an dieser Stelle sagen, das war eine sehr gute Rede von Ihnen. Es überrascht mich, dass wir in dieser Frage politisch mal auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind. Das will ich ausdrücklich lobend erwähnen,
(Beifall Die Linke)
weil auch wir als Linke diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wäre. Die Verpackungssteuer, wie sie möglich ist, ist nämlich geeignet – und das hat auch Karlsruhe festgestellt –, das Müllaufkommen zu reduzieren und Menschen zu ressourcenschonendem Verhalten anzuleiten. Insofern will ich da nur noch mal auf die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf verweisen. Was mich allerdings auch irritiert, ist nun nach Ihrer Rede, Frau Schweinsburg, dass ich offensichtlich einen Konflikt innerhalb der Brombeerkoalition feststelle. Denn das BSW hat in der ersten Lesung ausdrücklich erklärt, sehr viel Sympathien für diesen Gesetzentwurf der AfD zu haben. Sie lehnen ihn aus einer Verfahrensfrage beim BSW ab, weil sie kein Verbotsgesetz wollen, sondern das BSW will eine Verbotsverordnung von der Landesregierung erlassen wissen. Inhaltlich deckt sich das aber mit dem, was die AfD vorgeschlagen hat. Dass so eine Verbotsverordnung verfassungsrechtlich auch gar nicht möglich ist, weil das Kommunalabgabengesetz dem entgegensteht, macht hier noch mal das laienhafte Verständnis des BSW deutlich.
(Beifall Die Linke)
Insofern will ich das nur kurz am Rande erwähnt haben. Frau Schweinsburg, der Konflikt ist aber auch innerhalb Ihrer eigenen Fraktion, denn zur ersten Lesung – da waren Sie nicht da – hat Ihr Fraktionskollege eine Rede gehalten und er hat noch mit der AfD darum gestritten, wer als Erster die Idee geboren hatte, die kommunale Verpackungssteuer in Thüringen zu verbieten. Das hat mich vollkommen aus der Bahn geworfen. Es gab ja keine rechtliche oder verfassungsrechtliche Bewertung der CDU in der ersten Lesung, sondern sie hat gesagt, sie findet das auch gut, aber sie war zuerst da. Und weil die AfD sozusagen das von der CDU angeblich abgekupfert hat, wollten Sie das damals ablehnen. Insofern war die Rede von Ihnen, Frau Schweinsburg, tatsächlich fachlich fundiert und auch verfassungsrechtlich sauber
(Beifall Die Linke)
hergeleitet. Deswegen bleiben wir als Linke bei unserer Auffassung, dass die Kommunen selbst entscheiden können müssen, ob und inwieweit sie eine kommunale Verpackungssteuer erheben oder nicht, weil wir tatsächlich hohes Vertrauen in die Kompetenz der Stadträte, der Gemeinderäte haben, im Übrigen, Frau Schweinsburg, gemeinsam mit den Menschen vor Ort in den Dialog zu treten, immer wenn kommunalpolitische Entscheidungen anstehen, und dann die richtige Entscheidung im Gemeinderat oder im Stadtrat zu treffen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall Die Linke)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in Erfurt ist es mittlerweile aufgrund eines Stadtratsbeschlusses so weit, dass die Stadtverwaltung nun dazu gezwungen ist, eine aufwendige Verpackungssteuersatzung vorzulegen, und das, obwohl Gastronomie, Handel und einige Verbände ausdrücklich davor gewarnt haben.
(Beifall AfD)
Andere Städte werden nun folgen und in Thüringen wird es ein Wirrwarr an überregionalen Regelungen geben, was vor allem Betrieben, die überregional tätig sind, den letzten Nerv rauben wird. Und warum das Ganze? Nur weil sie dem Antrag der AfD nicht zustimmen wollte.
(Beifall AfD)
Gerade die CDU hat sich auf der kommunalen Ebene dafür eingesetzt, ganz stark dafür eingesetzt, dass die Einführung der Verpackungssteuer nicht erfolgt, während sie hier im Plenum Ausreden erfindet und irgendwelche halbherzigen Begründungen vorschiebt, nur um unserem AfD-Antrag nicht folgen zu müssen. Die CDU zeigt sich hier wieder einmal als Wendehals und die Thüringer müssen es ausbaden.
(Beifall AfD)
Verpackungssteuern sind keine Lösung, sie sind reine Gängelung. Verpackungssteuern schaffen Bürokratie, belasten die Mitte der Gesellschaft und liefern keinen ökologischen Nutzen. Wir als AfD-Fraktion sehen es als unsere Aufgabe an, die Bürger und Betriebe da draußen vor diesen Steuern zu schützen. Schon vor der Sommerpause und auch heute wurde im Plenum immer wieder das Mantra der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit bespielt. Und es handelt sich, das möchte ich klarstellen, bei unserem Entwurf eben nicht um einen unrechtmäßigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern vielmehr fällt das Ganze in die Gesetzgebungskompetenz des Landes.
(Beifall AfD)
Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert den Kommunen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Ja, das bestreiten wir nicht. Aber dieses Recht gilt eben auch nicht schrankenlos. Die kommunale Selbstverwaltung bedeutet nämlich nicht, dass jede Kommune hier machen kann, was sie möchte. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch nicht, dass ein Anspruch auf Erlass einer ganz bestimmten Steuer besteht. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet vielmehr Verantwortung im Rahmen der Gesetze, und genau diesen Rahmen wollen wir mit diesem Gesetzentwurf schaffen.
(Beifall AfD)
Dem Legalitätsprinzip zufolge dürfen Steuern durch die Gemeinden ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage, mithin hier auf Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, erhoben werden. Der Landesgesetzgeber kann und darf bestimmen, dass bestimmte Sondersteuern ausgeschlossen sein sollen. Die Untersagung der Verpackungssteuer ist folglich kein Bruch mit der kommunalen Selbstverwaltung und erst recht nicht verfassungswidrig.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf schützt Bürger und Betriebe vor willkürlichen Alleingängen und sorgt zugleich für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. Und ja, Frau Schweinsburg, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich verfassungsgemäß sein können. Aber es hat nicht gesagt, dass diese auch sinnvoll sind und die Länder sie zulassen müssen.
(Beifall AfD)
Vielmehr obliegt es den Ländern im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz, bestimmte Sondersteuern zu untersagen, um übergeordnete Interessen zu schützen. Die kommunale Verpackungssteuer widerspricht aus unserer Sicht einer Reihe übergeordneter Interessen, die dem Einzelinteresse der Kommune überwiegen und das Wohl des gesamten Landes betreffen. Sie gefährden die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, weil mit jeder neuen Satzung der Flickenteppich wächst, was insbesondere überregional tätige Unternehmen in unzumutbarer Weise überfordert. Schon heute zeigen Städte wie Tübingen und Konstanz, dass jede Kommune eigene Steuersätze, eigene Ausnahmen und eigene Kontrollpflichten schafft.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war
bei der Hundesteuer auch so!) Ein Unternehmer mit mehreren Standorten wäre jeweils unterschiedlichen Anforderungen, Kriterien und Nachweispflichten ausgesetzt. Die kommunale Verpackungssteuer schwächt die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, da gerade kleine und mittlere Betriebe den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand nicht schultern können und dadurch auch in ihrer Existenz gefährdet werden, weil das Personal nunmehr vermehrt für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden muss. Die kommunale Verpackungssteuer verschärft Schieflagen, weil am Ende die Bürger die Kosten tragen müssen und vor allem Menschen mit besonders niedrigem Einkommen belastet werden. Schließlich fehlt auch der Nachweis eines ökologischen Nutzens, wie die Studie bezüglich Tübingen belegt hat. Die übergeordneten Interessen gebieten daher die Unterlassung einer solchen Steuer, um wirtschaftliche Fairness, rechtliche Klarheit und ökologische Effektivität auf übergeordneter Ebene sicherzustellen. In NRW warnen viele Handels- und Unternehmensverbände mit einem gemeinsamen Positionspapier vor der Einführung einer solchen kommunalen Verpackungssteuer. In Bayern wurde kürzlich konsequent gehandelt und die Einführung landesrechtlich untersagt. Thüringen muss nun folgen.
(Beifall AfD)
Die kommunale Verpackungssteuer darf nicht dazu genutzt werden, dass die tragenden Interessen wie ein verlässlicher Rechtsrahmen oder die berechtigten Anliegen von Bürgern und Betrieben unterlaufen werden. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Verantwortung im Rahmen des Gesetzes und nicht Willkür auf Kosten unserer Unternehmen und Bürger. Darum ist es richtig und notwendig, dass wir im Thüringer Kommunalabgabengesetz unmissverständlich festhalten, dass die kommunale Verpackungssteuer in Thüringen keinen Platz hat. Folgen wir dem Beispiel Bayerns, verhindern wir ein Bürokratiemonster, bevor es entsteht, und setzen damit ein klares Signal für Rechtssicherheit, für wirtschaftliche Vernunft und für soziale Ausgewogenheit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Auch die Regierung hat sich nicht zu Wort gemeldet, sodass wir in die Abstimmung gehen können. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Es ist 10.55 Uhr, fast eine Punktlandung wegen des Warntags. Ich würde jetzt für 10 Minuten unterbrechen. Es wurde eben ein Zwischenruf des Ministerpräsidenten moniert. Es ist das Wort „Dünnbrettfahrer“ gefallen. Ich möchte dazu anmerken: Wenn der Ministerpräsident diese Äußerung als Abgeordneter getätigt hätte, hätte er einen Ordnungsruf erhalten. In dem Sinne, dass er als Regierungsmitglied gesprochen hat, bitte ich auch die Regierung nochmals um Mäßigung hier in der Plenardebatte.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was ist
mit dem „Bettnässer“ – Höcke?) „Bettnässer“ habe ich jetzt nicht gehört.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Aber wir
alle!) Wird kontrolliert, gucke ich mir noch mal an. Okay. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für 10 Minuten.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Auch wenn die Reihen noch etwas gelichtet sind, fahren wir jetzt in der Tagesordnung fort. Wir sind, da TOP 2 beendet wurde, bei TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1220 dazu: Dauerhafte Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Thüringen-, Deutschlandund Europaflagge Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1351 Neufassung ZWEITE BERATUNG Wir haben hier die zweite Beratung und ich möchte damit die Aussprache eröffnen. Als ersten Redner bitte ich Herrn Hande von den Linken nach vorn.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte in der ersten Lesung bereits mit einem Augenzwinkern und mit dem Verweis auf die Serie „The Big Bang Theory“ versucht deutlich zu machen: Flaggen lösen keine Probleme.
(Beifall Die Linke)
Sie sanieren keine Schulen, sie schaffen keinen bezahlten Wohnraum, sie retten keine Frau vor Gewalt. An dieser Analyse hat sich auch jetzt nichts geändert. Im Gegenteil, die letzten Wochen haben bestätigt, wie schief diese absurde Debattenlage um das Thema „Flaggen“ derzeit ist. Als Linke haben wir verschiedene Initiativen in dieses Plenum eingebracht, etwa die Einführung eines 28-Euro-Tickets für Kinder und Jugendliche, die Schließung der Wohnkostenlücke beim Bürgergeld oder den Ausbau der vertraulichen Spurensicherung. Und wir nehmen verwundert zur Kenntnis, dass Simson-Mopeds und Flaggen scheinbar die beiden wichtigsten Anliegen der Brombeerkoalition und der AfD in diesem Plenum sind. Der hier in zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist nichts anderes als ein autoritärer Angriff auf Vielfalt. Dauerbeflaggung mit Deutschland- und Thüringenflagge, zugleich ein Verbot aller anderen Symbole, vor allem der Regenbogenfahne und der Europaflagge, das nennen Sie Neutralität. In Wahrheit ist es Intoleranz.
(Beifall Die Linke)
Das ist das alte Muster: spalten, verbieten, Vielfalt unsichtbar machen. Für uns ist aber klar: Dieser Gesetzentwurf gehört eindeutig abgelehnt.
(Beifall Die Linke)
Die Brombeerkoalition aus CDU, SPD und BSW will uns nun weismachen, ihr Entschließungsantrag sei die demokratische Variante. Aber was ist das Ergebnis? Sie springen letztendlich auf den identitätspolitischen Zug der AfD auf, statt ihn zu stoppen. Im vorauseilenden Gehorsam führen Sie eine Flaggenpflicht auf Landesebene ein. Und was ist die Folge? Verunsicherung in den Kommunen. In Breitungen, Schmalkalden und anderswo haben Rathäuser erst einmal abgeflaggt, weil niemand mehr wusste, wie verbindlich die Landesregierung ihren – in Anführungszeichen – Spaß mit Flaggen denn jetzt eigentlich gemeint hat. Das Landesverwaltungsamt musste auf Nachfrage klarstellen, kommunal ist es eher eine Empfehlung als eine Verpflichtung. Und der CDU-Fraktionschef räumt beim MDR ein, dass für die Gebäude, für die nun die Pflicht eingeführt wurde, entsprechend zu beflaggen, noch Flaggenmasten fehlen, die rund 3.000 bis 5.000 Euro pro Flaggenmast kosten. Da werfen Sie öffentliche Mittel zum Fenster raus, obwohl das für viele Thüringerinnen und Thüringer eine ganze Stange Geld ist. Für die langjährig etablierten LOTTO-Ladies-Thüringen-Tour hat die Landesregierung die Förderung beendet und das ganze Projekt beerdigt, aber für Identitätspolitik wird unter der Regierung von Mario Voigt fröhlich die Kasse geöffnet.
(Beifall Die Linke)
Das ist der Regierungsstil Ihrer neuen Landesregierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier umwerben, ist kein Bekenntnis zur Demokratie. Das ist Symbolpolitik auf Kosten von Vertrauen, auf Kosten von Rechtsstaatlichkeit, auf Kosten der realen Probleme in diesem Land.
(Beifall Die Linke)
Meine Kollegin Katja Maurer hat richtigerweise betont, dass die Lebensrealität der Menschen in Thüringen so unterschiedlich ist, dass ein Symbol dies nicht überdecken kann. Wir erleben hier aktuell nichts anderes als eine Simulation von Einheit, eine patriotische Kulisse, die von den eigentlichen Baustellen in diesem Land ablenkt. Ja, es ist ein Ablenkungsantrag und ein Ablenkungsgesetz. Von den wichtigen Baustellen gibt es genug, meine sehr geehrten Damen und Herren: marode Schulen, fehlender Wohnraum, soziale Einrichtungen, die ums Überleben kämpfen, Fachkräftemangel in den Landratsämtern, steigende Armut. Aber statt hier an dieser Stelle zu handeln, beschäftigt sich dieser Landtag zum zweiten Mal nun mit Fahnen. Das ist die falsche Prioritätensetzung. Da sagen wir: Das ist der falsche Weg, hier weiter Politik für die Menschen im Land zu machen.
(Beifall Die Linke)
Wir als Linke sagen stattdessen klar: Keine Dauerbeflaggung in Thüringen, keine neuen Verbote! Die bisherige Praxis – anlassbezogen und verantwortungsvoll – würde völlig ausreichen. Wer das Land stärken will, investiert in Menschen, nicht in Fahnenmasten,
(Beifall Die Linke)
denn es ist nicht ein Stück Stoff vor dem Rathaus, der Schule oder der Behörde, das uns als Gesellschaft in Thüringen weiterbringt, sondern es sind die Menschen, die darin arbeiten und leben – Menschen, die die zentralen Werte aus dem Grundgesetz vertreten und dafür einstehen: Menschenwürde, Gleichheit, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit. Wir brauchen keine Zwangsrituale, sondern Geld für Demokratie, für Teilhabe, für Gerechtigkeit, für Krankenhäuser,
(Beifall Die Linke)
für öffentliche Sicherheit und natürlich auch für Infrastruktur und vieles mehr.
(Beifall Die Linke)
Oder um es mit der Logik von Sheldon Cooper aus der von mir eingangs benannten Serie zu sagen: Wenn man die falsche Gleichung zweimal löst, kommt trotzdem nicht das richtige Ergebnis raus. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Herzlichen Dank, Herr Hande. Als nächster Redner hat Herr Schlösser von der AfD-Fraktion das Wort.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, ich widme meine Rede heute Fabian Klaus von der „Thüringer Allgemeinen“ aus dem Hause FUNKE Medien –
(Beifall AfD)
für Sie ganz speziell heute meine Rede in Einfacher Sprache, denn Sie waren von unserer Pressekonferenz zum Gutachten über die Richterund Staatsanwaltswahlausschüsse gestern offensichtlich intellektuell überfordert und konnten außer der vermeintlichen Parteimitgliedschaft des Gutachters kaum etwas für Ihre Leser mitnehmen. Das ist selbst für die TA unterirdisch und Sie liegen auch noch falsch, der Gutachter ist nicht AfD-Mitglied. Aber geben Sie sich nicht auf!
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Ja. Wir sprechen heute über das Gesetz der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen. Es gibt also schon ein Gesetz und das wollen wir ändern. Untertitel: Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes. Und ich sage gleich zu Beginn in Richtung CDU und insbesondere in Richtung von Herrn Bühl – er ist ja dankenswerterweise jetzt da –: Auch Sie brauchen diese Rede offensichtlich in Einfacher Sprache, und keine Sorge, ich werde das gleich aufklären. Wir haben drei Regelungen vorgesehen, Herr Bühl: Alle Einrichtungen des Landes Thüringen sind verpflichtet, ihre Gebäude dauerhaft mit der Deutschlandflagge und mit der Thüringenflagge zu beflaggen. Den Gemeinden wird dauerhafte Beflaggung mit diesen beiden Flaggen empfohlen. Keine Beflaggung mit Symbolen oder Fahnen, die nicht staatliche Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen repräsentieren.
(Beifall AfD)
So hatten wir es am 20. Juni hier an dieser Stelle vorgestellt und das kann Ihnen, Herr Bühl, eigentlich nicht entgangen sein. Jetzt kommt ein kleiner Skandal: Sie haben mit der Brombeerregierung eiligst und mit heißer Nadel eine Flaggenverordnung in Konkurrenz zu unserem Gesetzentwurf verabschiedet – das ist noch nicht der Skandal – und der MDR hat Ihnen den roten Teppich zur öffentlichen Vermarktung Ihrer Flaggenverordnung ausgerollt – das ist auch noch nicht der Skandal. Vertreter der AfD allerdings waren nicht eingeladen – natürlich nicht, zwei konkurrierende Entwürfe und der öffentlich-rechtliche Rundfunk lädt nur die Regierungsfraktionen ein –, ein kleiner Skandal, aber das ist noch nicht der Skandal. Und jetzt kommt der Skandal, öffentlich verbreitet mit der MDR-Sendung „Fakt ist!“ am 25. Juni, also keine fünf Tage, nachdem wir hier zusammengesessen haben, mit dem Titel „Schwarz-Rot-Gold – Wie viel Patriotismus darf's denn sein?“ Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Andreas Bühl behauptet dort, keine Woche, nachdem wir hier unseren Gesetzentwurf unmissverständlich vorgestellt haben, die AfD will nur die Deutschlandfahne, nicht aber die Thüringenflagge, Thüringen sei der AfD egal. Als ich das gehört habe, ist mir glatt der Rotwein aus dem Gesicht gefallen. Das ist die kreative Wahrheit eines CDU-Funktionärs. Die Thüringer sagen, und insbesondere die Leute, die mich in ErfurtNord gewählt haben, die nehmen kein Blatt vor den Mund: Das ist glatt gelogen und das ist bewusst gelogen.
(Beifall AfD)
Und da wäre es ja noch kein Skandal, denn die CDU lügt ja ständig. Aber der Moderator Lars Sänger sekundiert mit einem „Punkt gemacht, Herr Bühl“ und macht sich damit für den MDR diese Lüge, diese Falschbehauptung zu eigen. Glaubt irgendjemand, dass Lars Sänger nicht wusste, dass das gelogen war? Gut, dass ich im Urlaub war, denn wären Sie und der MDR mit Ihrer konzertierten Desinformationsaktion zu unserem Flaggengesetz zu einer Zeit aufgeflogen, während der ich mich hätte juristisch um die Sache kümmern können – ich hätte Sie und den MDR juristisch auf links gedreht.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie wa-
ren wohl länger weg?) Soweit man das noch kann – links ist ja Ihre Standardausrichtung.
(Beifall AfD)
Auf meine unverzügliche Intervention, zu der ich mich dann doch noch habe hinreißen lassen, musste selbst der MDR kleinlaut einräumen: Ja, die Behauptung ist nicht korrekt. Und weiter: Die Redaktion hat sich entschlossen, den Fehler im Rahmen einer redaktionellen Richtigstellung zu korrigieren. In der August-Sendung von „Fakt ist!“ erfolgte dann die Richtigstellung. Alles gut? Ich denke, nein. Meine Damen und Herren, wer im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Ausschluss der in der Sache betroffenen Opposition gemeinsam mit dem CDUFraktionschef kollusiv lügt, der tut das nicht versehentlich, der verfolgt eine Agenda gegen die Opposition mit öffentlichen Mitteln, mit den Mitteln der Beitragszahler. Das ist nicht lediglich peinlich, das ist verstörend.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ist das ein Me-
dienbeitrag, oder was ist das jetzt?) Ja – und ich habe es gut vorbereitet, glaube ich. Ich sage das mit der Rückendeckung der Verfassung. Wer nachweislich lügt, der darf im Landtag auch als Lügner bezeichnet werden. Da hilft kein Gezeter.
(Beifall AfD)
Ich zitiere den Juristen und Medienrechtler Steinhöfel: „Aber natürlich darf man Lügenkanzler auch im Parlament sagen, das freie Mandat ist dazu da, der Abgeordnete ist seinem Gewissen unterworfen, im Bundestag […]“ und natürlich auch im Landtag „[…] darf man alles sagen, schmähen und sonst was, außer Verleumdung. Das ist laut Verfassung verboten. Der Rest ist erlaubt und das soll auch so sein, weil dort die politische Meinungsbildung und der politische Wahlkampf stattfinden, und der soll keinerlei Einschränkungen unterliegen.“ Was für den Kanzler gilt, Herr Bühl, das gilt auch für Sie. Sie haben ohne Not die Thüringer über unseren Gesetzentwurf belogen, Sie sind ein Lügner, Herr Bühl.
(Beifall AfD)
Ja, die CDU und ihre neu entdeckte Flaggenliebe, ein Trauerspiel, jedenfalls in Erfurt. Ich war ja wirklich gespannt, wie diese neue Flaggenbegeisterung der CDU und die Liebe zu den staatlichen Symbolen in der Praxis aussehen würden. Und ich kann sagen, der CDU-Oberbürgermeister von Erfurt hat meine schlimmsten Befürchtungen eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Rathaus wehten stolz die Deutschlandfahne, die Thüringenfahne, die Erfurter Flagge und leider auch die Fahne der EU. Man kann nicht alles haben. Aber dann, pünktlich zum Christopher Street Day, der gefühlt jede Woche einmal irgendwo stattfindet, stellte sich die Frage, welche der vier Flaggen denn geopfert würde, und Überraschung, nicht etwa die Flagge der Europäischen Union musste weichen, nein, die Erfurter Stadtflagge wurde eingerollt am Erfurter Rathaus. Das, meine Damen und Herren, sind die Prioritäten eines CDU-Oberbürgermeisters, das sind nicht unsere Prioritäten.
(Beifall AfD)
Und jetzt noch einmal zurück zu unserem Gesetzentwurf: An öffentlichen Gebäuden wehen die Hoheitszeichen des Landes, sonst nichts, keine Modezeichen, keine Partikularinteressen, keine ständig wechselnden Gruppensymbole. Und wir haben ja drei Dinge, die heute hier in Konkurrenz stehen: Das ist einmal die Flaggenverordnung, das ist unser Flaggengesetz und das ist Ihr Entschließungsantrag der Brombeerkoalition. Dazu hatte ich mich beim letzten Mal schon geäußert. Was diesen Entschließungsantrag betrifft, das ist kein Antrag, das ist eine kollektive Selbstumarmung im besten Hofnarrenstil. Sie feiern sich für das, was Sie hier per Verordnung bereits längst angeordnet haben, und wir sollen mitfeiern. Und während Sie sich so gemeinsam für Ihren Entschluss feiern, vergessen Sie das Wichtigste: Die gesetzliche Grundlage für Ihre Verordnung fehlt, denn die Flagge einer supranationalen Einrichtung, also der EU, hat im Gesetz über Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen schon vom Wortlaut her und auch sonst keine Ermächtigungsgrundlage. Diese Ermächtigung, die Sie sich hier eigenmächtig herausnehmen, gibt es schlichtweg nicht. Die Kompetenz dazu liegt allein hier im Thüringer Landtag. Ihre Verordnung ist grob rechtswidrig und sie missachtet die Kompetenzen des Thüringer Landtags.
(Beifall AfD)
Wir wollen nicht, dass öffentliche Gebäude zur Projektionsfläche ideologischer Spielereien werden. Wir wollen Ordnung, und diese Ordnung fängt beim Sichtbaren an. Flagge zeigen, aber eben mit Substanz. Herr Hande, das ist das Gegenteil von Spaß mit Flaggen, weil wir nicht jeden Wimpel zur Schau stellen. Der Gesetzentwurf ist eindeutig: Dauerhafte Beflaggung aller Landesgebäude mit Deutschland- und Thüringenfahne – Herr Bühl, jetzt verstanden? –, zweitens keine fremden Symbole und drittens eine klare Empfehlung zur Beflaggung an unseren Gemeinden. Wer den Staat ernst nimmt, der muss auch seine Symbole ernst nehmen. Unser Gesetzentwurf legt hierfür eine zuverlässige Grundlage.
(Beifall AfD)
Was allerdings aus der Debatte um unseren Gesetzentwurf zur Dauerbeflaggung bleiben wird, den Sie selbstverständlich ablehnen werden, ist ein verstörender Blick auf die Medien in unserem Land. MDR und Brombeerfraktionen lügen gemeinsam mit der Regierung um die Wette und die Regierung verklagt die Opposition, das Lügen der AfD müsse ein Ende haben.
(Beifall AfD)
Wenn das die Reaktion bei einer solchen Selbstverständlichkeit wie einem Gesetz zur Dauerbeflaggung ist, dann möchte ich nicht wissen, wozu Sie sich künftig noch hinreißen lassen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Herr Schlösser, ich hatte Sie am Anfang aufgefordert, beim Thema zu bleiben. Sie haben die ersten 5 Minuten nur dafür verwendet, den MDR, einen öffentlichen Rundfunk, zu verunglimpfen. Dafür hätte ich Ihnen eigentlich eine Rüge erteilt. Nichtsdestotrotz sind Sie ja dann noch weitergegangen und haben Herrn Bühl als einen Lügner beschimpft. Wir hatten uns hier verabredet, respektvoll miteinander umzugehen. Deswegen erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Beifall SPD)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Was ist
respektvoller als die Wahrheit?) Ich habe als nächsten Redner Herrn Bühl.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Sehr verehrte Damen und Herren, die Rede von eben, die sich ja überhaupt nicht auf das Thema bezogen hat, sondern einfach nur eine plumpe Medienschelte war, ist von Ihnen nichts Neues, sondern ist das, was Ihnen immer wieder vorkommt, dass Sie sich da nicht genug gehört fühlen. Aber das in einer so ekligen Art und Weise verpackt, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Wir hatten das ja hier am Samstag schon zum Tag der offenen Tür mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden, der in gleicher Art und Weise hier vorgetreten ist. Das zeigt, wie nötig Sie es haben, dass Sie hier wirklich überhaupt keinen Anstand mehr wahren, weil Sie nämlich einfach nur noch billige Punkte machen wollen, Ihre kleine, billige Botschaft hier formulieren. Das ist das, was Sie machen wollen. Ihnen geht es nicht um die Sache und das macht Herr Schlösser hier immer in besonders perfekter Art und Weise jedes Mal deutlich. Wirklich traurig.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Flagge der Europäischen Union nicht für eine staatliche Institution steht und dass sie nicht hängen dürfte und dass die Verordnung der Landesregierung rechtswidrig ist, dann legen Sie doch Rechtsmittel ein. Das machen Sie doch sonst auch. Sie sind doch hier der Oberanwalt der Fraktion oder stellen sich zumindest so dar.
(Beifall CDU)
Versuchen Sie es doch und dann werden wir vor Gericht sehen, ob Ihre Einschätzung zur Flagge der Europäischen Union auch die von unabhängiger Justiz ist, die Sie regelmäßig kritisieren und die Sie ja auch nicht mehr als unabhängig dargestellt sehen wollen, weil Sie eben auch diese Institution diskreditieren wollen, wie Sie alles versuchen zu diskreditieren, nur um persönlich für sich, für Ihre Partei Vorteile zu erringen. Ihnen geht es nicht um das Land. Ihnen geht es nur darum, für sich, für Ihre Partei Vorteile zu erringen. Das hat diese Rede wieder deutlich gemacht.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich will an dieser Stelle Danke sagen, Danke sagen auch in Richtung der Landesregierung, dass es eben nicht diese Anträge von Ihnen und Ihre Gesetze braucht, sondern dass hier einfach umgesetzt wird. Das hat diese Landesregierung gemacht. Sie hat die Flaggenverordnung geändert. Dazu braucht es Ihren Klamauk überhaupt nicht, sondern hier wird einfach getan. Das ist auch die Einstellung dieser Landesregierung, dass Dinge umgesetzt werden, dass Dinge schneller gehen, dass wir einfach dazu kommen, dass die Leute eine Veränderung spüren – und die ist ganz deutlich mit diesen Flaggen, die jetzt vor den Landesgebäuden hängen. Das ist schon ein paar Wochen so und ich finde, das ist gut so.
(Beifall CDU, BSW)
Ich will auch an der Stelle noch mal sagen, dass es gut ist, dass dort drei Flaggen hängen und nicht nur zwei, wie Sie es beschrieben haben. Denn es ist wichtig, dass wir dort Weiß-Rot hängen haben für unsere Heimat. Es ist wichtig, dass wir dort Schwarz-Rot-Gold für Freiheit und Einheit hängen haben, aber auch blau mit den zwölf Sternen für die europäische Zukunft in Gemeinschaft. Das ist umso wichtiger in den aktuellen Zeiten, wo um uns herum überall der Sturm tobt und wir versuchen, hier bei uns die Dinge so ruhig zu halten, dass der Sturm nicht über uns hinwegzieht. Dass Sie sich den Sturm wünschen, ist klar. Aber wir wünschen uns, dass wir hier das Ganze in Ruhe und vor allen Dingen in geordneten Verhältnissen bewahren können. Dazu steht die Europäische Union.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Dass auch die Möglichkeit, die eingeräumt wurde mit dieser Rechtsverordnung, genutzt wird, zeigt sich ja in den Landkreisen, denen es freigestellt ist, die Beflaggung anzuordnen. Wir sehen das aktuell in Schmalkalden-Meiningen, wo jetzt vor dem Meininger Landratsamt die drei Fahnen wehen. Wir sehen das aber zum Beispiel auch bei mir in Ilmenau, wo die Fahnen aufgehangen worden sind, im Saale-Orla-Kreis, Sie haben es von Erfurt beschrieben, im Schleizer Landratsamt wehen die Flaggen, in Greiz, in Sömmerda ebenso. Also man sieht, dass diese Verordnung umgesetzt und angewandt wird,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: In
Sonneberg weht die Flagge von Franken!) weil es augenscheinlich auch den kommunalen Gremien wichtig ist, dass man das dort tut, und auch unseren Landräten und Oberbürgermeistern und Bürgermeistern. Auch das zeigt, dass die Landesregierung hier etwas Richtiges gemacht hat. Ich will aber noch zu einem anderen Punkt kommen. Ich finde, das gehört hier auch noch mal in die Diskussion. Das Ganze überlagert sich ja so ein Stück auch mit dem, was der jetzige Vizepräsident im Bundestag, Bodo Ramelow, geäußert hat, unser ehemaliger Ministerpräsident von Thüringen, der die Flagge eben am liebsten austauschen möchte. Ich finde, das sollte man hier auch noch mal deutlich machen, dass wir zu diesen Symbolen des Staates und auch zur Nationalhymne selbstbewusst stehen, und dass wir damit nicht fremdeln sollten, weil wir sonst, wenn damit gefremdelt wird, nur den ganz Extremen hier einen Vorschub leisten. Deswegen sage ich noch mal ganz deutlich an der Stelle, dass das ein gefährlicher Irrweg ist und dass Bodo Ramelow der Sache hier keinen Gefallen getan hat mit diesen Äußerungen, die er damit gemacht hat.
(Beifall CDU, BSW)
Schwarz-Rot-Gold ist ein positives Signal, ein Symbol der deutschen Geschichte. Von den Anfängen in der Jenaer Urburschenschaft über das Hambacher Fest bis hin zur Gründung der Bundesrepublik und der friedlichen Revolution von 1989 steht diese Flagge für Einheit, Freiheit und Demokratie. Wer diese Hymne und diese Flagge austauschen will, der hat ihren Wert nicht verstanden. Wer die sichtbaren Zeichen der deutschen Demokratie infrage stellt, der rüttelt am Fundament, das unser Land zum Guten geführt und bis heute geprägt hat. Gerade hier bei uns in Ostdeutschland sind die Menschen im Herbst 1989 – meine Eltern auch mit Fahne, davon gibt es auch noch Bilder, und mit mir auf dem Rücken – im Fahnenmeer von Schwarz-Rot-Gold auf die Straße gegangen, um sich dafür einzusetzen, dass wir Freiheit und Einheit erreichen. Und als aus „Wir sind das Volk“ „Wir sind ein Volk“ geworden ist, trugen die Demonstranten eben genau diese Flagge mit dem Willen der Deutschen Einheit. Wer wie Bodo Ramelow heute behauptet, viele würden mit dieser Flagge fremdeln, spricht nicht für die Menschen, die damals eben Geschichte geschrieben haben. Es ist die Flagge der Freiheit, der Demokratie und der Einheit, und aus der Jenaer Urburschenschaft und aus dem Hambacher Fest kommend, ist dann – ob 1949 oder 1989 – keine Flagge mehr strahlend für das Positive der deutschen Geschichte hervorgegangen. Ihre Farben sind Schwarz-Rot-Gold und vor allen Dingen – das hat 1989 gezeigt – ohne Hammer, ohne Zirkel und ohne Ährenkranz, und diese Flagge bleibt.
(Beifall CDU, BSW)
Wir fühlen uns da auch bestätigt in der Mehrheit der Deutschen, denn 79 Prozent der Deutschen sind gegen eine neue Nationalhymne und 86 Prozent der Deutschen sind gegen eine neue Flagge. Auch bei uns hier in den neuen Bundesländern will nur eine Minderheit die Symbole ändern. Deswegen sind Ramelows Vorschläge ein Irrweg, der vom Volk nicht mitgetragen wird. Wo heute Richtung und Verbindendes gebraucht werden, befeuert Bodo Ramelow genau das Gegenteil. Dagegen stellen wir uns auch mit diesem Antrag. Meine Damen und Herren, unsere Heimat ist Thüringen und das Grüne Herz Deutschlands, unser Vaterland ist Deutschland und unsere gemeinsame Zukunft ist Europa. Das ist der Dreiklang, den unsere Fahnen sichtbar machen, und wer auch nur an einer dieser drei Dimensionen rüttelt, der verletzt das Ganze. Wir erleben eine Zeit, in der Demokratie wieder kämpferisch sein muss, und das zeigen ja heute auch wieder alle Reden, die hier stattfinden, in der wir nicht nur erklären, sondern bekennen müssen, in der man sich nicht mehr hinter Neutralität verstecken kann, sondern zeigen muss, um was es geht. Wir zeigen das mit diesen Flaggen, weil wir wissen, was auf dem Spiel steht, weil wir wissen, dass Europa unsere gemeinsame Freiheit ist, dass Deutschland unser Vaterland und Thüringen unsere Heimat ist. Das alles zu verteidigen, sichtbar und jeden Tag, hat die Landesregierung mit dieser Verordnung gemacht, das werden wir heute tun und wir werden es auch weiter tun. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Danke schön. Ich habe keine weiteren Redner gemeldet, schaue aber noch mal. Frau Maurer, bitte.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, dass ich etwas zu den Zwischentönen in diesen Reden kommentiere. Ich muss ehrlich sagen, ich bin schockiert, dass Ihr blanker Ableismus, den Sie hier nicht das erste Mal an den Tag legen, nicht gerügt wird. Ich will mich noch mal dazu äußern, weil hier junge Menschen zuhören, weil die Öffentlichkeit zuhört und weil das ständig einfach so stehen bleibt. Es sollte kein Parlament geben, in dem Ihre blanke Behindertenfeindlichkeit so offen ausgesprochen werden kann und eben nicht gerügt wird. Es gibt einen berechtigten Bedarf von Menschen nach Einfacher Sprache, und dass Sie diesen Bedarf nutzen, um Presse und Abgeordnete zu beleidigen, ist einfach nur eine Schande.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und ich werde hier nicht sitzen und so tun, als wäre das in Ordnung. Ich werde stellvertretend für die Menschen, die genau diesen Bedarf haben, das so deutlich ansprechen. Ich möchte das ehrlich sagen: Ich finde es unerträglich, dass das Präsidium das nicht genauso offen und klar anspricht. Deswegen werde ich das an dieser Stelle tun. Das, was Sie hier tun, ist ein schleichender Weg in Richtung Ableismus, die Herabsetzung von Menschen mit Behinderungen. Ganz ehrlich: Das wird hier an der Seite der Linken, die hier in diesem Haus sitzen, so nicht einfach passieren können.
(Beifall Die Linke)(Unruhe AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Hatten Sie sich jetzt auch noch zu Wort gemeldet, Frau Muhsal?
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Ich hatte mich gewundert, warum Frau Maurer absolut nicht zur Sache spricht und nicht ermahnt wird und andere ermahnt werden, obwohl sie zur Sache sprechen.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Ich habe Frau Maurers Rede als eine Replik auf die vorangegangene Rede wahrgenommen und inhaltlich eher auf die Art und Weise der vorangegangenen Rede, aber insofern auch noch in Bezug darauf. Wir wollen ja auch miteinander ins Gespräch treten und nicht nur irgendwie hier frontal Reden halten. Gibt es weitere Redebedarfe? Frau Muhsal.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jetzt möchte ich mich doch noch mal zu Wort melden, weil jetzt wiederholt dem Abgeordneten Schlösser, obwohl wir zum Thema, zu einem Flaggengesetz reden, vorgeworfen wurde, er würde nicht zum Thema sprechen. Ich finde es schon krass, wenn wir hier im Parlament eine Debatte zu unserem Gesetzentwurf führen, es daraufhin eine öffentliche Darstellung gibt, die schlicht nicht den Tatsachen entspricht, und das hier von einem Abgeordneten transportiert wird, dann gehört das in seine Ausübung des freien Mandats, weil ja auch das, was dann öffentlich diskutiert wird, Ausfluss dessen ist, was hier im Parlament diskutiert worden ist.
(Beifall AfD)
Letztlich, Herr Bühl, haben Sie schlicht in diesem Fernsehbeitrag nicht die Wahrheit gesagt. Ich weiß nicht, warum das ordnungsrufwürdig sein sollte oder warum Herr Schlösser das hier nicht sagen sollte im Rahmen seines Mandats. Das gehört zum Thema, und wenn Sie damit nicht leben können, dann ist das Ihr Problem und nicht seins.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Möchte noch jemand reden? Die Landesregierung? Dann bitte, Herr Maier.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Na ja, Frau Muhsal, was hat Herr Schlösser hier gemacht? Er hat nicht nur Herrn Bühl der Lüge bezichtigt – kann er ja machen. Er hat aber auch zwei Journalisten, zwei aufrechte, seriöse Journalisten, Fabian Klaus und Lars Sänger, hier einzeln aufgerufen, hat sie beleidigt und hat sie der Lüge bezichtigt und hat sie wieder mal so hingestellt, die beiden, als ob sie quasi verlängerter Arm der Regierung wären. Und das ist bei den beiden definitiv nicht der Fall, die gehen regelmäßig hart ins Gericht mit der Regierung, was auch ihre Aufgabe ist, was seriöse Medien, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk hier auch leisten muss. Deshalb möchte ich das ganz klar deutlich machen, das ist System bei der AfD, einzelne Personen hier auch namentlich zu nennen, sie verächtlich zu machen und auch Errungenschaften der Demokratie zu diskreditieren, da gehört die freie Presse mit dazu.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die müssen
aber die Wahrheit schreiben!) Ich kann einfach nur an alle Journalistinnen und Journalisten appellieren: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen sieht im Kern eine dauerhafte Beflaggung aller Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes mit der Deutschlandflagge und der Thüringenflagge vor. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden soll empfohlen werden, ebenfalls eine dauerhafte Beflaggung mit diesen Flaggen durchzuführen. Darüber hinaus soll abweichend von der bisherigen Rechtslage eine Beflaggung mit Symbolen oder Fahnen, die nicht staatliche Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen repräsentieren, künftig nicht mehr möglich sein. Am 24. Juni dieses Jahres hat die Landesregierung die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude beschlossen und damit eine dauerhafte Beflaggung aller Behörden und Dienststellen des Landes mit der Europaflagge, der Bundesflagge und der Landesdienstflagge eingeführt. Die Änderungsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nummer 10 vom 17. Juli dieses Jahres auf Seite 183 verkündet und ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten. Damit hat die Landesregierung dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/1351 entsprochen. Für den von der AfD vorgelegten Gesetzentwurf sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit und hält ihn inhaltlich aus folgenden Gründen für falsch: Die Beflaggung auf das Setzen der Bundes- und Landesflagge zu beschränken und somit die Europaflagge aus der Beflaggung auszuschließen, wird elementaren Grundsätzen unseres Gemeinwesens nicht gerecht und ist deshalb nicht hinnehmbar. Gerade in einer Zeit, in der Europa noch mehr als bisher zusammenstehen muss, ist ein Sichtbarmachen Europas besonders wichtig. Aus diesem Grund werden die Thüringer Dienstgebäude zukünftig selbstverständlich auch durchgehend mit der Europaflagge beflaggt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringen würde im Übrigen aus der bestehenden Beflaggungstradition von Bund und Ländern ausscheren, sollte die Europaflagge bewusst fehlen. Ebenfalls erwähnen möchte ich die in § 2 Abs. 3 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung, wonach künftig keine Beflaggung mit Symbolen oder Fahnen, die nicht staatliche Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen repräsentieren, erfolgen soll. Solche Beflaggungen sollen auch zukünftig mindestens möglich bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den genannten Gründen lehnt die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Danke schön. Gibt es noch weiteren Aussprachebedarf? Herr Schlösser, bitte.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Herr Maier, Ihre Unterstellungen, die Sie scheinbar auch bewusst tätigen, weise ich natürlich zurück. Ich habe Fabian Klaus nicht der Lüge bezichtigt. Ich habe gesagt, dass er von der Pressekonferenz überfordert war. Das heißt, er hat seinen journalistischen Sorgfaltspflichten nicht genügt. Er hätte nachfragen können, ob der Gutachter Mitglied der AfD ist. Das hat er nicht getan. Klarer Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten.
(Beifall AfD)
Lars Sänger habe ich nicht der Lüge bezichtigt, sondern ich habe gefragt, ob irgendjemand hier glaubt, dass er nicht wusste, dass das nicht die Wahrheit war. Und wenn Sie die Frage für sich dahin gehend beantwortet haben, dass er es scheinbar wusste, dann ist das doch für uns als Ergebnis in Ordnung, aber lassen Sie Ihre Unterstellungen.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Ich sehe noch eine weitere Wortmeldung. Herr Hey, bitte.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Lassen Sie eine Frage zu, Herr Schlösser? Bitte schön.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Danke, Herr Schlösser, für die Möglichkeit einer Nachfrage. Ich habe Ihrer Rede sehr genau zugehört. Dort fiel auch der Satz, der MDR und die Brombeere würden um die Wette lügen. Sie nicken. Sie bleiben bei dieser Bezeichnung oder bei dieser Behauptung? Okay. Dann frage ich Sie jetzt mal nach Ihrer jetzigen Ausführung, ob Herr Sänger ebenfalls ein Teil des MDR ist und damit ja quasi mit Ihrer Replik, die Sie da gebracht haben, auch mit einbezogen wird. Also auch er lügt ja dann gemeinsam mit der Brombeere um die Wette oder täusche ich mich da?
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Juristisch ist es so, dass so eine Äußerung eben keine Tatsachenbehauptung ist, sondern eine Wertung. In dieser Wertung bin ich ziemlich frei. Ich habe die Frage, die ich Ihnen allen gestellt habe, für mich innerlich beantwortet. Bei der inneren Beantwortung, die ich mir selbst gegeben habe, bleibe ich.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wird jetzt ganz offensichtlich, dass – wie war noch mal Ihr Name?
(Zuruf aus der Fraktion der AfD: Mayer, Mül-
ler!) Schlösser? – Sie in Erklärungsnöte kommen. Sie versuchen das jetzt so hinzudrehen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das waren
Fakten!) Sie haben eben behauptet, wie Abgeordneter Hey richtigerweise gesagt hat, dass sowohl die Brombeere als Ganzes – da gehöre ich zum Beispiel als Regierungsmitglied dazu – als auch der MDR – und da gehört Herr Sänger als Mitarbeiter des MDR dazu – als Ganzes lügen. Das haben Sie hier eben behauptet. Das möchte ich an dieser Stelle einfach nur noch mal feststellen. Danke schön.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
So, Herr Schlösser, wir gucken mal, wie viel Sie noch haben. 10 Sekunden wahrscheinlich. Sie können aber gern noch mal nach vorn kommen. Wie viel ist es denn noch? 16 Sekunden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Also noch mal: Sie haben mit der Bewertung juristischer Vorgänge so Ihre Probleme. Wenn ich sage, der MDR lügt um die Wette, dann weiß ich doch nicht, ob jemand Lars Sänger diese Erklärung bewusst untergeschoben hat und damit dafür verantwortlich ist. Es bleibt dabei, irgendjemand im MDR wird gelogen haben. Ob das Lars Sänger war, weiß ich nicht. Beantworten Sie sich die Frage selbst. Sie haben es scheinbar getan.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Ich möchte jetzt alle noch mal auffordern, sich auf unser Thema zu konzentrieren. Es geht um die Beflaggung öffentlicher Gebäude.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Damit frage ich jetzt noch mal: Gibt es weiteren Redebedarf? Die AfD-Fraktion hat keine Redezeit mehr. Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem TOP? Gut, damit würde ich jetzt die Aussprache beenden. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der Drucksache 8/1220: Wer diesem Entwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer dem Entschließungsantrag in der Drucksache 8/1351 – Neufassung – zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke und der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen so angenommen.
(Beifall CDU)
Wollen Sie noch mal zählen lassen? Okay, dann zählen wir noch mal. Gern, machen wir. Ich bitte noch mal alle Hände nach oben, die dafür sind. Jastimmen haben wir 42. Ich bitte nun die Hände nach oben, wer dagegenstimmt. 42 haben wir gezählt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: 43!)
Wir zählen jetzt noch mal die Gegenstimmen und dann können wir gern noch einmal anfangen. Wir zählen jetzt erst mal die Gegenstimmen. Die Gegenstimmen, bitte die Hände nach oben. Danke schön. Wir haben 42 Stimmen. Ich habe gerade die Info bekommen, dass das Parlamentssekretariat mich in der Tat vergessen hatte. Danke für den Hinweis. Das heißt, es waren vorher 43 Stimmen. Wir haben also bei Ja 43, bei Nein 42 und Enthaltungen hatten wir keine. Ich frage trotzdem noch mal: Gab es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Herr Voigt, bitte.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Es ist zwar angenommen, ich würde nur feststellen, rein vom Subtraktionsverfahren, der Kollege Höcke fehlt, der Kollege Laudenbach fehlt, die Kollegin König-Preuss fehlt, bei 44 Oppositionsstimmen minus drei können nur 41 rauskommen.
(Beifall CDU, BSW, SPD, Die Linke)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen – Einführung einer dauerhaften Beflaggung an Einrichtungen des Landes
Sie sehen, dass hier vorn auch Fehler passieren. In jedem Fall war die Differenz da und damit ist wie zuvor festgestellt worden, der Entschließungsantrag ist angenommen. Ich halte noch mal fest: Wir haben über den Entschließungsantrag abgestimmt. Wir haben durchgezählt, es gab eine Mehrheit für den Entschließungsantrag. Damit ist er angenommen. Damit würde ich jetzt gern an dieser Stelle diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir hatten uns vor der Mittagspause verabredet, den Tagesordnungspunkt 38 aufzurufen. Da wir jetzt bei dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt schon eine relativ lange Diskussion hatten, würde ich gern zunächst den TOP 38 aufrufen, damit wir auch wie vereinbart verfahren. Sollten wir hier wider Erwarten schneller unterwegs sein, können wir dann gern noch den Rest auf der Tagesordnung weiter abarbeiten. Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1872 Ich habe die Frage: Ist hier die Begründung gewünscht? Möchte mir jemand ein Zeichen geben? Ich sehe jetzt niemanden, der eine Begründung wünscht. Okay. Dann gehe ich mal davon aus, es wird keine Begründung gewünscht. Wir können damit zu der Frage kommen: Der Antrag enthält in Nummer III.1 ein Berichtsersuchen und die Landesregierung erstattet hier einen Sofortbericht. Wer möchte das tun? Dann möchte ich Sie schon mal nach vorn bitten, sofern der Sofortbericht gewünscht ist. Ich gucke mal wieder in die Reihen: Wird eine Beratung zum Sofortbericht verlangt?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein,
ich will ihn erst einmal hören!) Ja, aber es gibt keinen Widerspruch dagegen. Gut, sehr schön. Dann dürfen Sie nach vorn kommen.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, lassen Sie mich zuallererst sagen: Dass wir heute gemeinsam den Antrag der regierungstragenden Fraktionen zum Ehrenamt und bürgerschaftlichen Engagement beraten, ist ein wichtiges Zeichen. Denn diese Beratungen zeigen, dass wir regelmäßig und immer wieder in der Regierung wie im Parlament all die Menschen ins Zentrum unserer Politik rücken, die unser Grünes Herz jeden Tag aufs Neue kraftvoll zum Schlagen bringen. Diese Menschen, das sind über 750.000 ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte in unserem Freistaat, Menschen, die nach Feierabend nicht die Füße hochlegen, sondern anpacken, für ihre Mitmenschen, für ihre Heimat, für uns alle. Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen und Monaten war ich gemeinsam mit dem Ehrenamtsbeauftragten der Thüringer Staatskanzlei, Guntram Wothly, überall im Land unterwegs, bei den unterschiedlichsten Vereinen und Initiativen in Städten und Dörfern, überall dort, wo Ehrenamtliche unser Leben jeden Tag prägen, häufig, ohne dass wir es bemerken. Genau daran zeigt sich, was wir an unserem Ehrenamt haben. Diese Menschen sind die stillen Helden unserer Gesellschaft, weil sie jeden Tag Gutes tun, nicht für die Kamera oder für öffentliche Auszeichnungen. Umso entscheidender ist, dass wir heute darüber sprechen, wie wir unfassbar wertvolles Engagement landesseitig noch besser unterstützen können. Ich möchte hier ganz konkret werden. Von wem sprechen wir, wenn wir – manchmal sehr abstrakt – von unserem Ehrenamt reden? Ich rede zum Beispiel vom Helping Angels e.V. in Gotha. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, unheilbar kranken oder hochbetagten Menschen, die sich am Ende ihres Lebenswegs befinden, ihren letzten Herzenswunsch zu erfüllen: ein letzter Urlaub an der Ostsee, letzte Treffen mit Freunden oder Bekannten oder schlicht eine letzte Reise in die alte Heimat. Ich selbst durfte den Verein vor Kurzem besuchen und kann Ihnen sagen: Mir haben schlicht die Worte gefehlt. Die Leidenschaft und die Einfühlsamkeit, mit der hier todkranken Menschen schöne Momente ermöglicht werden, muss man selbst gespürt haben, nur dann bekommt man ein Gefühl dafür, was wir denjenigen verdanken, die anderen in ihrem letzten Lebensabschnitt eine Stütze sind. Ich rede aber auch von den Grünen Damen und Herren der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe, die ehrenamtlich in Thüringer Krankenhäusern unterwegs sind und Patienten Gesellschaft leisten, in Zeiten des Schmerzes und der Angst beistehen oder einfach nur trösten, wenn Einsamkeit droht. Ich meine auch die ehrenamtlichen Übungsleiter und Trainer in den über 3.200 Thüringer Sportvereinen, die unseren Kindern tagtäglich zeigen, was Zusammenhalt, Fairness und Gemeinschaft bedeuten – weit über den Wettkampf hinaus.
(Beifall BSW)
Und ich rede natürlich von den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, der Bergwacht und des Technischen Hilfswerks, die bei den verheerenden Bränden auf der Saalfelder Höhe tapfer ihren Mann und ihre Frau gestanden und so noch schlimmeres Unheil verhindert haben. All diese Menschen, meine Damen und Herren, tun ihren kostbaren Dienst im Ehrenamt.
(Beifall CDU, BSW)
Sie stehen für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wo andere Gräben aufreißen, auf keines der drängenden Probleme in diesem Land eine Antwort haben und hetzen um des Hetzens willen, bauen diese Menschen jeden Tag Brücken zwischen Jung und Alt, zwischen Stadt und Land, zwischen denen auf der Sonnenseite des Lebens und denen, die unserer Hilfe bedürfen. Für diese ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten gibt es kein Geht-nicht. Sie richten sich nicht wie manch anderer in der Schmollecke ein und jammern über eine angeblich so ungerechte Welt, sondern tun jeden Tag alles dafür, dass diese Welt für viele Menschen ganz konkret und spürbar besser wird. Das, meine Damen und Herren, ist echte Heimatliebe, ist echte Nächstenliebe, das ist der Thüringer Zusammenhalt, mit dem unser Land die großen Herausforderungen nach der Wiedervereinigung gestemmt hat. Diese Menschen haben großen Anteil daran.
(Beifall CDU, BSW)
Deshalb ist es aus Sicht der Landesregierung das Mindeste, dass wir diese großartige Arbeit unserer Ehrenamtlichen zur Chefsache machen. Darum verstehen wir den vorliegenden Antrag auch als dauernde Aufforderung an uns alle, in der Regierung und im Parlament, alles dafür zu tun, dass unsere Ehrenamtlichen bestmögliche Rahmenbedingungen erhalten, um sich auf ihr Engagement konzentrieren zu können. Mit der Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel in unserer Verfassung und mit dem im letzten Jahr beschlossenen deutschlandweit einmaligen eigenständigen Ehrenamtsgesetz wurden bereits wichtige Pflöcke eingeschlagen. In diesem Sommer haben wir mit der Ehrenamtsrichtlinie erst mal 15 Millionen Euro für all die großartigen Projekte und Initiativen zur Verfügung, die von unseren Engagierten mit viel Herzblut aufgesattelt werden. Ich kann schon jetzt sagen, auch wenn noch bis zum 15.09. Anträge für das Förderjahr 2025 gestellt werden können: Allein die Anzahl, der seit Antragsbeginn am 11.08.2025 bereits vorliegenden Anträge zeigt, welch großer Bedarf hier vorhanden ist. Mit Stand 8. September haben sich 1.600 Antragsteller online registriert und rund 550 Anträge mit einem Volumen von 7,2 Millionen Euro wurden eingereicht. Das sollte uns alle optimistisch stimmen – nicht etwa, weil es belegt, dass wir als Landesregierung mit dieser Richtlinie goldrichtig lagen, sondern weil wir hier ganz konkret sehen, wie vielfältig und facettenreich unsere Ehrenamtslandschaft wirklich ist. Seit Februar dieses Jahres arbeitet eine Projektgruppe unter Leitung der Staatskanzlei an der Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes. Ziel ist es, unbürokratisch, zielgerichtet und ortsnah zu fördern, denn vor Ort weiß man am besten, wo die Mittel gebraucht werden. Dafür haben wir beim Landesverwaltungsamt ein digitales Verfahren eingeführt, das Antragstellung, Beratung und Bearbeitung einfach und sicher macht. Gefördert werden Einzelpersonen, Initiativen, Vereine und juristische Personen, die sich gemeinwohlorientiert engagieren. Die Förderung deckt die gesamte Breite des Ehrenamts ab – von Heimat, Demokratie, Kultur, über Sport, Bildung und Gesundheit bis hin zu Brand- und Katastrophenschutz, sozialem Engagement, Kirche und Religion sowie Natur- und Tierschutz. Einzelprojekte erhalten Zuschüsse bis zu 50.000 Euro, Kooperationsprojekte bis zu 100.000 Euro. Neben dem Landesprogramm stärkt die Thüringer Ehrenamtsstiftung mit ihrem Programm „Aktiv vor Ort“ kleinere Vorhaben bis 5.000 Euro, besonders im ländlichen Raum. Von 2021 bis 2024 wurden so 1.520 Projekte gefördert. 2025 unterstützen wir die Stiftung erstmals institutionell mit 3,5 Millionen Euro. Daneben gibt es weitere Instrumente. Im 1. Halbjahr haben wir über 400.000 Euro aus Lottomitteln für gemeinnützige Projekte bereitgestellt. Durch einen neuen GEMA-Pauschalvertrag entlasten wir Vereine finanziell. 200.000 Euro stehen dafür in 2025 bereit, ab 2026 jährlich 300.000 Euro. Auch Kultur und Tradition fördern wir gezielt, etwa den Heimatbund Thüringen mit über 93.000 Euro und den Thüringer Landestrachtenverband mit über 116.000 Euro. Diese Maßnahmen zeigen, wir unterstützen Ehrenamtliche dort, wo sie tätig sind: in Sport, Kultur, Katastrophenschutz oder dem sozialen Bereich. Wir arbeiten aber nicht nur im Land, sondern auch auf Bundesebene daran, Ehrenamt zu stärken. Ich habe Thüringen bei der ersten Fachkonferenz Ehrenamt im Mai dieses Jahres in Berlin vertreten, wo die Entlastung für Ehrenamtliche und Vereine im Fokus stand. Kurz darauf habe ich mich mit meiner Kollegin aus Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, in Erfurt über konkrete Maßnahmen ausgetauscht. Zudem stehen wir in engem Kontakt mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, zuletzt bei einem Treffen im Juli. Die Thüringer Staatskanzlei beteiligt sich außerdem an den monatlichen Länderrunden zum Ehrenamt. Das Thema hat Fahrt aufgenommen und wir gestalten diese Debatte aktiv mit, weil wir davon überzeugt sind, dass das Ehrenamtsland Thüringen als Vorreiter auch Impulse über die Landesgrenzen hinaus geben kann. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ost am 25. September in Ettersburg wird das Thema auf Initiative Thüringens auf der Tagesordnung stehen. Dort setzen wir uns ein für die zeitnahe Umsetzung des Zukunftspakts Ehrenamt, die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, die Anhebung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen, die Vereinfachung des Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrechts und die Verbesserung des Haftungsprivilegs. Ergänzend wollen wir einen bundesweiten Ehrenamtspauschbetrag einführen sowie die Entlastung für Vereine bei gestiegenen Sicherheitsauflagen etwa bei Karnevalsumzügen, wo Kommunen künftig auch finanziell unterstützt werden sollen. Zugleich ist festgelegt, dass die Landesregierung dem Landtag im II. Quartal 2026 einen umfassenden Bericht zur Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes mit allen Erfahrungen aus dem neuen Landesprogramm vorlegen wird. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bin überzeugt, Thüringen hat Zukunft, weil unser Ehrenamt Zukunft hat. Die Engagierten, die ich in den letzten Wochen bei meiner Ehrenamtstour getroffen habe, brauchen keine zusätzliche Motivation. Sie brennen für ihre Sache. Was sie brauchen, sind verlässliche Strukturen, einfache Verfahren, digitale Möglichkeiten und das klare Signal, dass wir hinter ihnen stehen. Diese Landesregierung wird weiter liefern für unser Ehrenamt, weil wir sehen, was jeden Tag geleistet wird, weil wir dankbar sind und weil Dankbarkeit mehr ist als ein Wort. Es ist ein Versprechen, dass wir an ihrer Seite stehen und unterstützen, so wie unsere Ehrenamtlichen Tag für Tag an der Seite unzähliger Menschen in unserem Lande stehen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Danke schön, Herr Staatssekretär Möller. Wird die Beratung zum Sofortbericht verlangt? Ich sehe ein Kopfnicken. Gut, dann sind wir jetzt in der Aussprache und ich eröffne damit die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer III.1 sowie zu den Nummern I, II und III sowie III.2. Wir haben dadurch, dass jetzt die Beratung zum Sofortbericht verlangt wurde, eine verlängerte Redezeit. Darauf möchte ich noch mal hinweisen, also doppelte Redezeit. Ich habe als ersten Redner Herrn Benninghaus von der AfD.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Keine Sorge, ich nutze die 20 Minuten nicht aus. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen – viele schon in der Mittagspause –, das Ehrenamt ist wichtig und da sollten an sich ganz viele hier anwesend sein.
(Beifall AfD)
Ich möchte mich zum vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD äußern, der „[d]as gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen“ soll – schwieriger Name von Grund auf her, aber, wie gesagt, ein wichtiges Thema, weil Ehrenamt uns prinzipiell alle angeht. Zunächst verdient es Anerkennung, dass das Ehrenamt in Thüringen eine tragende Säule unserer Gesellschaft darstellt, mit über 750.000 engagierten Bürgern, die unentgeltlich in Vereinen, Initiativen und Stiftungen für das Gemeinwohl eintreten. Ihre Leistungen verdienen echte Wertschätzung, wie der Antrag in seinen Feststellungen auch in zutreffender Weise betont.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dass
ausgerechnet Sie das sagen! Meine Güte!) Dennoch erweist sich der vorliegende Antrag bei genauerer Betrachtung als Luftnummer und typisches Beispiel politischer Selbstinszenierung, die mehr Bürokratie schafft als echte Unterstützung bietet. Ich hatte gehofft, dieser Antrag würde eine Erleichterung bei der Beantragung von Fördermitteln beinhalten und dabei die ehrenamtlich Tätigen sowie die zuständigen Vereine von unnötiger Bürokratie entlasten. Aber nein, das Gegenteil ist der Fall. Der Antrag gliedert sich in endlose Feststellungen, Bitten an die Landesregierung – wohlgemerkt Ihre Landesregierung – und weitere Forderungen, die letztendlich nur neue Berichtspflichten für die Ehrenamtlichen generieren, also für die letzten Glieder in der Kette, die ohnehin mit knappen Ressourcen auskommen müssen. In Teil III.1 Ihres Antrags ein Sofortbericht, in Teil III.2 wieder ein Bericht – solche abstrakten Berichtspflichten belasten die Beschäftigten unnötig, ohne den ehrenamtlichen Alltag konkret zu verbessern. Sie dienen eher der Erzeugung von Papierbergen und dem politischen Schein, statt handfeste Maßnahmen zu fördern, die den Engagierten direkt zugutekommen. Noch gravierender wird dies durch die bereits im August 2025 veröffentlichte Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes, die den aktuellen gesetzlichen Stand widerspiegelt, die Richtlinien etabliert, ein hochkomplexes System aus Fördersäulen, Clustern und detaillierten Zuwendungsverfahren, das mit einem Mindestbudget von jährlich 15 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Anträge erfordern umfangreiche Dokumentationen wie Haushaltspläne, Verwendungsnachweise, Nachweise der Gemeinwohlorientierung, darunter Freistellungsbescheinigung, Gemeinwohlbestätigung usw., was gerade kleine Vereine und Initiativen überfordern dürfte und dann wohl eher der Förderungsmaschinerie Ihrer Kartellparteien dient.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Bitte was?)
Dies schafft bürokratische Hürden, die Ihrem eigenen Regierungsvertrag entgegen laufen, der einen Bürokratieabbau und ein Paket für weniger Belastungen verspricht inklusive Vereinfachung von Prozessen für Vereine. Ich weiß nicht, wie dick die Wandungen in Ihrer Blase mittlerweile geworden sind oder ob Sie sich nicht mehr trauen, den Ehrenamtlichen in die Augen zu blicken. Die Ehrenamtlichen erwarten von Ihnen nicht mehr Geld – das ist die Resonanz der Gespräche, die ich in den letzten Tagen mit den Ehrenamtlichen geführt habe –, sie fordern und benötigen Akzeptanz. Die Ehrenamtlichen wollen Rahmenbedingungen, welche dem Ehrenamt und der Bevölkerung würdig sind: Sie wollen bespielbare Fußballplätze, begehbare Leichtathletikanlagen, welche jeweils nicht nach Regenschauern für eine Woche nicht mehr bespielbar sind und wo das Wasser in den sanitären Einrichtungen nicht noch aus DDR-Kunststoffwasserhähnen in DDR-Betonwaschbecken fließt. Dadurch, dass Kegler in maroden Kegelanlagen spielen müssen, droht denen der Zwangsabstieg, da die Anlagen aufgrund des baulichen Zustands nicht mehr für höhere Ligen geeignet sind. Ehrenamtliche Feuerwehrleute wollen eine modern ausgestattete Feuerwehr, sie wollen Löschroboter, denn sie sind es, die den Allerwertesten hinhalten und in den Flammen stehen, und kein Minister, der denen das abspricht.
(Beifall AfD)
Der Regierungsvertrag selbst unterstreicht in seiner Prioritätenliste eine verlässliche und wohnortnahe Versorgungsinvestition in die Infrastruktur und Kommunen, doch dieser Antrag ignoriert das und fordert stattdessen abstrakte Berichte, bundesweite Initiativen, die den ehrenamtlichen Einsatz in der Praxis nicht spürbar verbessern werden.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Im Gegen-
teil!) Es ist ein klarer Widerspruch, wo Ihr Regierungsvertrag konkretes Handeln und Pragmatismus propagiert, liefert der Antrag nur leere Versprechungen und mehr Bürokratie. Aus diesen Gründen werden wir, die AfD-Fraktion, diesen Antrag auch ablehnen. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung. In diesem Zusammenhang können Sie mir noch erklären, was mit „Zivilgesellschaft“ gemeint ist, wie in Ihrem Punkt I.1 genannt, die als Fundament der Demokratie dargestellt wird. Ich vermute, darunter fallen linke Ideologiefabriken, die Steuergelder für Indoktrination generieren sollen.
(Unruhe CDU)
Die AfD plädiert für eine Politik, die Ehrenamt stärkt, ohne Lippenbekenntnisse und mit der Ehrenamtliche bereit sind, auch weiterhin alles für Thüringen zu geben. Danke.
(Beifall AfD)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Als nächsten Redner habe ich Herrn Urbach von der CDU-Fraktion auf der Liste.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Rede vom Kollegen von der AfD ist für mich etwas schwer zu verstehen gewesen, um ehrlich zu sein. Es war ein bisschen eine wilde Mischung aus verschiedensten Dingen, die man hier anbringt. Es sei aber auch noch einmal erwähnt an dieser Stelle, dass die AfD dem Ehrenamtsgesetz nicht zugestimmt hat. Ja, das ist auch in der letzten Legislatur so nicht erfolgt von Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regierungskoalition ist der Auffassung, dass 35 Jahre deutsche Wiedervereinigung in wenigen Tagen zweifellos einen Anlass bieten, zu diesem wichtigen Jubiläum auch einmal den bedeutenden Beitrag der vielen ehrenamtlich engagierten Thüringerinnen und Thüringern besonders herauszustellen. Aus unserer Sicht haben die Ehrenamtler in den vergangenen 35 Jahren einen beachtlichen Anteil an der Bewältigung der enormen Herausforderungen der deutschen Einheit, wobei wir allerdings niemals vergessen dürfen, was die Gründe dafür waren und sind: 40 Jahre deutsche Teilung, SEDUnrecht und DDR-Misswirtschaft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Der
Zweite Weltkrieg war die Ursache!) Mit ihrer Kraft, ihren Ideen und vor allem ihrer Lebenszeit haben sich viele Thüringer in diesen Transformationsprozess eingebracht, Veränderungsprozesse aktiv mitgestaltet, mit ihrem persönlichen Einsatz gesellschaftliche und individuelle Krisen abgefedert oder gar verhindert. Aus heutiger Sicht und in Anbetracht besorgniserregender aktueller Entwicklungen in und außerhalb Deutschlands sind diese Erfahrungswerte nicht hoch genug einzuschätzen und werden auf jeden Fall gebraucht, wenn es heißt, tiefgreifende Umbrüche in Zeiten multipler Krisen im positiven Sinne mitzugestalten und beeinflussen zu können. Eine in Thüringen inzwischen gewachsene Ehrenamtslandschaft mit über 750.000 Ehrenamtlichen – es ist erwähnt worden vom Staatssekretär – ist zweifellos eine sehr große Stütze für das gesellschaftliche Zusammenleben sowie eine lebendige und auch wehrhafte Demokratie in unserem Land. Diese Engagierten tragen zweifellos zur Verständigung zwischen den Menschen bei, bauen Brücken über Meinungsgräben und gewährleisten Teilhabe. Auch und gerade im 35. Jahr der deutschen Wiedervereinigung sind sie nicht mehr wegzudenken, wenn es darum geht, gegen zunehmenden Vertrauensverlust in Institutionen, die Verbreitung von Desinformationen und vor allem gegen eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung zu wirken. Wie wichtig gerade Letzteres ist, zeigten uns die hier im Rund anwesenden Claqueure der AfD tatsächlich bei der Runde der Fraktionsvorsitzenden am Tag der offenen Tür. Das war schon etwas merkwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement machen die vielen Verbände, Vereine, Stiftungen und die zahlreichen Initiativen und Projekte ehrenamtlich aktiver Menschen unser Land lebenswert. Sie engagieren sich, weil sie gern Thüringer sind, weil sie gern etwas Konstruktives beitragen wollen, weil sie nicht nur über Solidarität reden, sondern sie leben. Dies tun sie oft unaufgeregt, ohne ausreichende Anerkennung und unbemerkt, jedoch mit unermesslicher Wirkung für den Einzelnen, für jeden Thüringer und für jede Thüringerin. Denn nur in einem solidarischen Land, meine sehr verehrten Damen und Herren, halten die Menschen zusammen und sind bereit, füreinander Verantwortung zu übernehmen und sich in ihr Gemeinwesen einzubringen. Dieses Engagement wiederum ist Ausdruck einer starken und lebendigen Bürgergesellschaft in unserem Land und eine tragende Säule unseres Zusammenlebens, auch der Zivilgesellschaft, sehr geehrter Herr Kollege. Ehrenamtlich Tätige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein lebenswertes Leben aller Menschen sowie für den Zusammenhalt in unserem Land, indem sie unentgeltlich viele soziale, kulturelle, gesundheitliche, sportliche, ökologische und auch Brand- und Katastrophenschutzaufgaben wahrnehmen, die der Staat in dieser Breite und Vielfalt niemals allein wahrnehmen könnte. Durch ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens und die Übernahme von Verantwortung bereichern sie unsere Gesellschaft und tragen entschieden dazu bei, dass unsere soziale Gemeinschaft überhaupt funktioniert. Darüber hinaus wirken bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in hohem Maße integrativ, zugehörigkeits- und identitätsstiftend mit der Gesellschaft sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene und tragen wesentlich zur Sicherung des sozialen Friedens in unserem Lande bei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses enorme Potenzial zum Schutz unserer demokratischen Grundordnung und Sicherung des sozialen Friedens gilt es, noch stärker zu nutzen und auch anzuwenden. Dafür haben wir im Land – im Übrigen als erstes und bislang auch einziges – die Förderung des Ehrenamts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und finanziell verstetigt. Mit der im August veröffentlichten Förderrichtlinie ist nun auch die Umsetzung des Gesetzes in vollem Gange. Auch wenn es durchaus noch die eine oder andere Frage gibt, die im Prozess zu beantworten ist, möchten wir einfach der Landesregierung dafür danken, dass im Sofortbericht eben auch schon mal erwähnt worden ist, dass eine große Summe an Geld auch schon auf dem Weg zu Vereinen und Verbänden bei uns im Freistaat ist. Wir sind sehr froh, dass wir das hinbekommen haben und danken auch der Verwaltung, die diese Richtlinie aus dem Gesetz heraus realisiert hat. Es ist zu konstatieren: Thüringen hat seine Hausaufgaben gemacht. Dennoch, für eine kontinuierliche Unterstützung und Förderung der Entwicklung von ehrenamtlichem Engagement in Thüringen sind neben einer Änderung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auf Landesebene – das ist erwähnt worden – allerdings auch eine stärkere Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern einerseits als auch zwischen den Ländern selbst, eine Verbesserung der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und des Rechtsrahmens zugunsten bürgerschaftlichen Engagements und ehrenamtlicher Tätigkeit auf Bundes- und EU-Ebene erforderlich. Es ist doch etwas – Herr Kollege, wenn Sie kurz zuhören möchten –, was tatsächlich auch dem Bürger was bringt, wenn wir Bundesgesetze ändern, aber es scheint die AfD nicht zu interessieren. Gerade die Fragen von Vereinsgemeinnützigkeit und Steuerrecht auf Bundesebene, aber auch die EUDatenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene und noch einige andere Regelungen müssen angepasst werden, um hier ehrenamtsfreundlicher zu sein. Da geht es eben nicht nur um finanzielle Anreize und Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement in Thüringen und darüber hinaus, sondern insgesamt auch die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Vereine und Institutionen bzw. der engagierten Menschen dort, indem durch Vereinfachung von behördlichen Auflagen und insbesondere den Abbau – es ist wieder mal viel erwähnt worden – bürokratischer Hürden deren Arbeit für die Betroffenen spürbar erleichtert wird. Mit unserem Antrag haben wir konkrete Maßnahmen in diesem Sinne vorgeschlagen – Sie können sie auch noch mal nachlesen – und bitten die Landesregierung, deren Umsetzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten über den Bundesrat auf den Weg zu bringen, denn es ist ja kein Geheimnis, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Vorgaben auf Bundesrecht beruht und eben nicht hier in Thüringen zu verorten ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Engagement ist Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger freiwillig einen solidarischen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bund und in der EU sollten daher so weiterentwickelt werden, dass sich eine aktive Zivilgesellschaft – hier ist sie noch mal – besser entfalten kann. Insbesondere Bürokratieabbau und Verfahrenserleichterungen können kurzfristig den Organisationen und Ehrenamtlichen spürbar helfen, ihre Kernaufgaben einfacher zu erfüllen. Die verbindliche Klärung offener Rechtsfragen schafft Planungssicherheit für steuerbegünstigte Organisationen. Die Entschärfung der Haftung für ehrenamtlich Tätige und die Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung des Ehrenamts erhöhen die Attraktivität von bürgerschaftlichem Engagement. Dieses Engagement, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedarf einer stetigen Unterstützung durch den Staat, durch die Politik, und das auf sämtlichen Ebenen, nicht nur in Wahlkampfzeiten – wir haben glücklicherweise keine –, sondern es muss dauerhaft gestärkt, gefördert, ausgebaut, wertgeschätzt und auch sichtbar gemacht werden. Die Regierungskoalition in Thüringen und die CDU im Besonderen nimmt diese Herausforderung an und stellt sich dieser Aufgabe. Ich bitte daher alle Fraktionen um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Danke schön. Als nächste Rednerin hat Frau Mitteldorf von den Linken das Wort.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier und am Livestream, als ich den Antrag der Koalitionsfraktionen das erste Mal gesehen und gelesen habe, habe ich gedacht: Aha, okay, in dem Antrag steht nichts Falsches drin.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
An keiner Stelle würde ich sagen: Ja, ist jetzt irgendwie doof, kann ich nicht mittragen. Deswegen finde ich ehrlicherweise die Verrenkungen hier von rechts auch sehr amüsant. Es ist – und so verstehe ich das auch – in gewisser Weise natürlich ein Antrag, der auch als Zeichen nach außen für die vielen Ehrenamtlichen in Thüringen gelten soll, von denen hier schon gesprochen worden ist.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)
Ich verstehe durchaus, dass es notwendig ist, solche Zeichen aus dem Thüringer Landtag zu senden. Das haben wir ja an anderen Stellen versucht, damit sind wir ein bisschen gescheitert. Aber wir reden noch darüber. An dieser Stelle glaube ich, dass es total sinnfrei wäre, sich jetzt an diesem Antrag irgendwie in die Haare zu kriegen, sondern stattdessen tatsächlich an die Ehrenamtlichen dieses Signal zu senden, denn – ja – auch mit dem Staatsziel haben wir schon in der vergangenen Legislatur einen großen Fokus darauf gelegt, dass Ehrenamt eine wichtige Säule in dieser Gesellschaft ist – und ich glaube, fast jeder und jede von uns ist ja auch in gewisser Weise ehrenamtlich unterwegs, das heißt, das betrifft uns an vielen Stellen selbst – und dass es natürlich wichtig ist, dieses Ehrenamt weiter zu unterstützen und auch den unterschiedlichen Ehrenamtlichen eine Stimme zu geben. Das ist nicht zuletzt Sinn und Zweck des Ehrenamtsgesetzes aus der letzten Legislatur gewesen und jetzt – Herr Staatssekretär, vielen Dank übrigens für Ihren Sofortbericht, hat es jetzt noch mal ausgeführt – mit der Umsetzung der Ehrenamtsrichtlinie. Ich will sagen, was auch zur Debatte gehört – einfach nur, damit wir gemeinsam noch mal rekapitulieren, wie es dazu kam –, ist, dass nach der Verabschiedung des Ehrenamtsgesetzes selbstverständlich bereits begonnen wurde, an einer Richtlinie zur Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes zu arbeiten, woran berechtigterweise sehr viele Verbände und Organisationen aus dem ehrenamtlichen Bereich, und zwar aus allen verschiedenen Ebenen, eingebunden waren, die dann irgendwann relativ vor den Kopf gestoßen waren, weil sie lange nichts mehr hörten. Aber es ist selbstverständlich das Recht einer neuen Landesregierung, sich anzugucken: Ist das, was angearbeitet wurde, das, was wir uns darunter vorstellen, oder ist es das nicht. Und die Anpassung der Richtlinie, die auch am Ende ein bisschen ein längerer Prozess war, hat schon für Unruhe bei den Verbänden im Ehrenamtsbereich gesorgt. Wir haben sie jetzt. Es ist auch schon vom Kollegen Urbach gesagt worden: Wahrscheinlich oder mit hoher Sicherheit werden wir bei der Umsetzung natürlich auch an den Punkt kommen, dass wir uns fragen müssen, ob man noch was anpassen oder was besser machen muss, um Dinge zu ermöglichen. Ich glaube, das ist alles Teil des Prozesses. Trotzdem ist es natürlich so, dass ziemlich viel Zeit ins Land gegangen ist, bis die Ehrenamtsrichtlinie jetzt tatsächlich greift. Es wurde an vielen Stellen gesagt, noch bis 15. September gibt es die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Ich bin positiv optimistisch – so will ich es mal sagen –, dass es, auch wenn das alles jetzt ein bisschen zeitversetzt war, noch möglich sein wird, Ehrenamtliche in allen möglichen Bereichen mit dem Geld noch zu bedenken, auch wenn Bearbeitungsfristen für Anträge usw. natürlich alles ihre Zeit brauchen. Ich bin – und das ist vielleicht auch ganz wichtig für Leute, die sich bis jetzt nie an dieser Debatte beteiligt haben – sehr dankbar, dass wir im zuständigen Ausschuss, der jetzt auch den Namen „Ehrenamt“ mittragen darf, dazu intensiv debattiert haben. Das heißt, die ganze Genese und auch die Fragen, die wir im Vorfeld hatten und die wir jetzt auch in der Umsetzung sicherlich haben werden, finde ich, war ein ziemlich gutes Miteinander in diesem Ausschuss, deswegen herzlichen Dank an die Landesregierung, angefangen vom Minister über den Staatssekretär und alle anderen, die unter der Brombeerregierung jetzt alle so gemeinsam für Ehrenamt zuständig sind. Im Übrigen ein kleiner Ausflug dazu: Es gibt durchaus Ehrenamtliche, die sich noch fragen: Wer genau ist jetzt eigentlich für mich zuständig?
(Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz,
Migration und Verbraucherschutz: Wir alle!) Ja, genau, das sage ich dann auch immer: wir alle. Aber es hilft manchmal schon, wenn man einmal klare Strukturen gesagt bekommt, weil irgendwie manchmal der Staatssekretär und manchmal der Minister der Ehrenamtsbeauftragte ist. Nur als kleiner Hinweis, dass man da vielleicht noch mal gucken kann, wie man das für die Ehrenamtlichen erleichtert. Ich will noch einen Punkt sagen, der mir wichtig ist, weil das jetzt auch im Sofortbericht des Staatssekretärs rausgekommen ist. Herr Staatssekretär, Sie haben als Beispiel genannt, dass der Heimatverbund und der Landestrachtenverband auch von dieser Ehrenamtsförderung profitieren. Ich will das als Anlass nehmen, auf etwas hinzuweisen, wovor ich Sorge habe, in der Hoffnung, dass das nie Realität wird und wenn es geplant ist, Realität zu werden, dass wir darüber miteinander ins Gespräch kommen können. Der Heimatbund und der Landestrachtenverband sind gute Beispiele dafür, die vorrangig – bevor jetzt der ganze Ehrenamtsbereich so unterfüttert wurde – aus der Landesförderung – in dem Fall Kulturförderung – unterstützt worden sind. Es ist auch weiterhin Kultur und es ist selbstverständlich klar, dass im Heimatbund wie auch im Landestrachtenverband im Übrigen wie auch dem Thüringer Chorverband, dessen Präsidentin ich sein darf, sehr viel ehrenamtlich passiert. Meine Sorge – ich sage nicht, dass es so kommen wird, ich möchte es aber formulieren – ist, dass es einen Prozess gibt, dass irgendwann die Haushaltstitel der Kulturförderung der regulären Förderung des Staats an solche Bereiche und in solchen Aspekten – ich kann das für den Kulturbereich im Besonderen sagen – leise irgendwie immer weiter in diese Ehrenamtsförderung geschoben werden.
(Beifall CDU)
Davor möchte ich zumindest warnen, weil das bedeuten würde, dass wir auf der einen Seite entweder sagen – also nicht wir, sondern im Zweifelsfalle die Landesregierung und die Regierungskoalition –: Hauptsache, die kriegen weiterhin Geld – ich mache das jetzt ein bisschen flapsig –, ist ja völlig egal woher. Und da sage ich: Nein, denn es ist ein Unterschied, ob man, um in dem Bereich zu bleiben, als Kulturland Thüringen für sich fest verankern kann, dass unter anderem diese eben Benannten, aber eben auch Weitere eine zentrale Aufgabe in der kulturellen Vielfalt und der Teilhabe haben, die auch landesförderbedürftig sind und nicht nur – in Anführungsstrichen – unter dem Aspekt Ehrenamt abgehandelt werden.
(Beifall Die Linke)
Denn sobald es quasi nur Ehrenamt ist, stellt sich immer die Frage: Was machen wir, wenn wir irgendwann feststellen, wir können – aus welchen Gründen auch immer – sozusagen die 15 Millionen Euro nicht ausreichen? Ohne dass ich jetzt sage, dass das der Plan ist, aber ich will zumindest darauf hinweisen, weil ich glaube, dass wir so auch in eine Schieflage geraten können. Ich bin gespannt, wie wir das zum Ende des Jahres hin auswerten, wenn wir weiter auch darüber im Ausschuss reden, wie sich die Antragslage entwickelt hat, welche Problemlagen man vielleicht noch sieht, was man am Ende noch verändern muss usw. Ich hoffe, dass wir es sehr intensiv auswerten, weil es uns am Ende – allen, die daran Interesse haben, so muss ich es ja formulieren – nur darum gehen kann, dass wir das Ehrenamt tatsächlich weiter stärken und unterstützen und dass wir gleichzeitig, wie ich gerade schon gesagt habe, relevante Bereiche, die Teil der Daseinsvorsorge sind, auch weiterhin als solche bedenken und finanzieren. Deswegen bleibt mir nur zu sagen: Ich wünsche den Ehrenamtlichen sehr, dass sie in der Zeitspanne vom 15. September, wenn die Antragsfrist endet, bis Ende Dezember noch die Möglichkeit haben, das Geld, was sie bekommen, auch tatsächlich umzusetzen, denn das ist ja auch immer so ein bisschen die Frage, das Geld muss ja dann auch noch schnell verausgabt werden. Jetzt zweifele ich nicht daran, dass viele Ehrenamtsbereiche sehr viele Dinge haben, die sie in der Pipeline haben, wofür sie das Geld verwenden und brauchen. Aber wir leben natürlich auch – das wissen wir alle – in einer Zeit, wo es zum Teil irgendwie notwendig ist, sich Angebote einzuholen, man muss überlegen, ob man jetzt die Auszeichnungsveranstaltung überhaupt zeitlich noch hinkriegt und, und, und, um jetzt nicht alle möglichen Beispiele aufzuzählen. Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: Der Antrag ist völlig okay, da steht, wie gesagt, nichts Falsches drin. Wir werden dem auch zustimmen in der Hoffnung und auch mit dem Angebot – kann ich zumindest für meine Person sagen –, dass wir sehr gern weiterhin in der Umsetzung eng beieinanderbleiben können und dass Sie hoffentlich meine Bedenken, die ich hier mitteile, nicht als persönlichen Angriff verstehen, sondern als ernst gemeinte Auseinandersetzung mit der Thematik, bei der wir, so hoffe ich, zumindest alle denselben Fokus haben, und das sind die Ehrenamtlichen in ihrer Vielfalt im Freistaat Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Danke schön, Frau Mitteldorf. Als nächster Redner hat Herr Hey von der Fraktion der SPD das Wort.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der letzte Redner, es ist alles schon gesagt, nur nicht von jedem.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nein, nein,
nein, wir haben noch einen!) Ach, okay. Herr Quasebarth noch. Heute mal ausnahmsweise vor dem BSW, das ist gar kein Problem. Ich habe meine Rede einfach mal weggelegt, weil mich ein Teil der Vorredner dann doch schon beschäftigt hat. Darauf will ich gleich eingehen. Meine geschätzte Kollegin Mitteldorf hat gesagt, na ja, sie hat den Antrag durchgearbeitet, es steht nichts Falsches drin. Das ist ja schon mal was. Dass der aber nicht einfach nur eine Petitesse ist und im Grunde – das will ich auch noch mal betonen – etwas flankieren soll, was wir im Thüringer Landtag in den letzten Wochen, Monaten und eigentlich auch schon seit Jahren mit auf den Weg gesetzt haben, nämlich die Unterstützung des Ehrenamts, das will ich gern hier noch mal ausführen, weil es, wenn Sie sich den Antrag unter II.3 mal anschauen, da einen sehr wichtigen Anstrich gibt, zu dem ich speziell reden möchte. Es geht darum, dass wir in diesem Antrag die Landesregierung bitten, auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, dass dieser Zukunftspakt Ehrenamt, der im Moment gerade im Bund debattiert wird, relativ zügig verabschiedet wird, und dass darin auch Vereinfachungen im Vereins-, im Zuwendungs- und im Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen werden. Warum sage ich das? Ich will mich jetzt mal outen. Sie müssen nicht lange nachgucken und googeln, wenn Sie mich hier vorn stehen sehen. Ich habe 14 Jahre lang in der sympathischsten Behörde des Freistaats Thüringen gearbeitet, in einem Finanzamt, bin ausgebildet worden im Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung, eine wunderbare Einrichtung in der noch wunderbareren Stadt Gotha. Und ich kann Ihnen sagen: Was allein das Steuerrecht für Vereine bereithält und was das für Tücken hat, das kann man sich eigentlich gar nicht ausdenken. Und deswegen ist unter anderem dieser Anstrich unter 3 a), den ich Ihnen eben genannt habe, so unglaublich wichtig, weil – ich will Ihnen mal ein Beispiel machen: In unseren Klausurarbeiten, die wir in Gotha fertigen mussten, war es im Fach Umsatzsteuer zum Beispiel so, da wurde ein Fall konstruiert, wenn Sie eine Kiste Seife von Dänemark nach Deutschland bringen und die hierher verkaufen, von einer Firma an die andere, dann klingt das erst mal gar nicht so toll. Aber was das umsatzsteuerrechtlich und vorsteuerabzugsrechtlich für Probleme macht, das kann ich Ihnen hier gar nicht aufzeigen, das ist großartig. All das ist geregelt in der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Das kann jeder, der in Gotha gelernt hat, singen. Das ist eine wunderbare Richtlinie, 242 Seiten stark. Sie können sie nachgoogeln, die ist öffentlich. Das ist, wenn man so will, das Sahnebaiser der Steuerbeamten. Also was in dieser Richtlinie alles geregelt, zum Teil eben aber auch nicht geregelt ist, das ist schon nicht von schlechten Eltern. Wissen Sie – und deswegen bin ich auch noch mal hier vorgegangen und habe meine Rede weggelegt –, wenn Sie gemeinnützige Organisationen und Vereine in Form von Sachspenden unterstützen, also denen nichts aufs Konto überweisen, nicht als Abgeordneter mit einem Schmuckscheck vorbeigehen, wenn Sie sagen, okay, ich unterstütze das Ganze mal beim Feuerwehrfest mit zwei Fässern Bier oder der Hotelier sagt, ich möchte gern die Tafel vor Ort unterstützen, also diese Einrichtung, die sozial Schwache mit Essen usw. mit ausstattet –, was das umsatzsteuerrechtlich bedeutet? Es ist bis heute nicht klar, es gibt in Deutschland da nach wie vor – das ist also kein Witz – unterschiedliche Rechtsprechungen und auch rechtliche Unsicherheiten und Unschärfen, was das bedeutet, ob solch eine Sachzuwendung umsatzsteuerrechtlich und wenn ja, wie zu behandeln ist. Das heißt also, es gibt Leute, Bäcker, die sagen: Ich weiß bis jetzt nicht, wenn jeden Tag bei mir von der Tafel da ein kleiner Laster vorbeikommt und ich gebe denen mein übrig gebliebenes Brot und die Brötchen usw. usf., was das für mich bedeutet, wenn der Betriebsprüfer irgendwann bei mir in der Tür steht. Das alles müsste eigentlich, wenn man so will, in so einer Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie stehen, aber, wie gesagt, da gibt es so Zacken an Unschärfen. Unter anderem soll auch dieser Antrag – und deswegen ist er auch so wichtig – bei uns über die Landesregierung im Bund Klarheit schaffen, damit das Ehrenamt, das wir fördern wollen, letzten Endes auch da zum Schluss Klarheit hat und nicht der ein oder andere meint: Oh, wenn ich in zwei oder drei Jahren bei der nächsten Prüfung vom Finanzamt Pech habe, stehe ich plötzlich mit einer Nachforderung da. Das ist keine Petitesse. Deswegen bin ich auch dafür, dass in dem Antrag nicht nur nichts Falsches drinsteht, sondern dass der auch etwas ist, worunter wir uns alle, glaube ich, versammeln können. Und das noch mal als Hinweis an meinen Vorredner von der AfD, weil Sie gesagt haben, das ist ja alles so unglaublich kompliziert, wenn man dann den Antrag öffnet und das seien sechs Seiten usw.: Ich sage Ihnen nur, gucken Sie mal ins deutsche Steuerrecht, wenn Sie wirklich komplizierte Sachen sehen wollen. Das, was wir jetzt auf den Weg gebracht haben, ist, glaube ich, für Vereine auch mit zu stemmen und in diesem Sinne ein sehr guter Antrag. Danke an die Landesregierung und die Aufforderung und den Mut. Machen Sie sich im Bund auch bei diesem Zukunftspakt und eben auch bei den steuerlichen Problemen einfach mal stark. Das würde uns allen nutzen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Herzlichen Dank. Wie schon festgestellt, hat Herr Quasebarth vom BSW jetzt noch das Wort. Er ist als Redner gemeldet.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Abgeordnetenkollege Hey, ich habe nicht die Größe und auch nicht die Erfahrung, meine Rede einfach wegzulegen. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich meine mitgebracht habe. Aber ich würde gern einstimmen in die persönlichen Erfahrungen zum Thema „Ehrenamt“, weil ich glaube, das ist ein bisschen wie das Salz in der Suppe und macht es auch für unsere Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne etwas abwechslungsreicher. Ich kann über das Steuerrechtliche eines Vereins, also die Probleme, die man bekommen kann in einem Verein, durchaus auch referieren, weil ich selber einmal der Vereinsvorsitzende des Vereins für gewaltfreie Kommunikation in Thüringen war. Und in dieser Rolle und Funktion hatten wir auch die eine oder andere monetäre Bewegung zu bewältigen. Das hat tatsächlich sehr schnell sehr viele Ordner gefüllt. Ich hoffe, dass unser Antrag dazu beiträgt, dass das in Zukunft etwas weniger wird.
(Beifall BSW)
Aber ich möchte eigentlich etwas anderes tun in der mir zur Verfügung stehenden Zeit. 13 Minuten, mein Gott, Wahnsinn, bin ich gar nicht gewohnt, sonst muss das hier in 5 Minuten gehen. Ich habe Sie ja gestern eingeladen, in Erinnerungen zu schwelgen. Sie erinnern sich vielleicht, als es um Social Media ging. Heute möchte ich Sie dazu einladen, mit mir eine kleine Zukunftsreise zu unternehmen, zum Thema „Ehrenamt“. Ich möchte Sie einladen, mit mir in eine typische Thüringer Kleinstadt mitzukommen. Also typisch ist sie, aber wenn wir durch diese Kleinstadt wandeln, dann fällt Ihnen gleich auf, wenn ich sie beschreibe, dass da irgendetwas fehlt. Die Sportplätze beispielsweise sind merkwürdig zugewachsen. Da wächst also sehr viel mehr Gras auf den Spielflächen, als sein sollte. Die Bäume sind auch lange nicht geschnitten worden. Der Marktplatz verdient eigentlich mehr oder weniger den Ausdruck „verwahrlost“. Spielende Kinder sind auf den Straßen nicht zu sehen, auf den Sportplätzen nicht und auch sonst wenig im Stadtbild, denn die hocken zu Hause allein vor ihrem Bildschirm und daddeln. Die Gärten in dieser Kleinstadt, in denen früher Nachbarschaft gelebt wurde, sind verlassen und wildern so langsam vor sich hin. Und mit den Kleingärtnern ist auch dieser typische schöne Thüringer Laubenpiepergeist auf und davon. Im Klubhaus unserer Kleinstadt singt kein Chor mehr, auf dem Fußballplatz rollt kein Ball, dafür ist der Rasen auch zu hoch. Und die Senioren im Ort fühlen sich mehr und mehr einsam. Sicher, könnte man jetzt sagen, das ist ein sehr dystopisches Bild, aber ich habe es gezeichnet, um uns allen hier im Saal klar zu zeigen, was auf dem Spiel steht, wenn wir ehrenamtliches Engagement nicht schützen, wie wir es tun. Es geht eben hier nicht um ein paar billige Freizeitangebote. Es geht hier um nicht weniger als um das Fundament unseres gesamtgesellschaftlichen Miteinanders.
(Beifall CDU, BSW)
Unser schönes Thüringen ist zum Glück nicht diese Stadt, die ich eben beschrieben habe, in die ich Sie mitgenommen habe. Zum Glück weben in Thüringen über 750.000 Menschen täglich das unsichtbare Netz unserer Gesellschaft: kleine Sportvereine, die sonntags Kinder aufs Spielfeld begleiten, die SommerKomödie hier in Erfurt, die Tanz, Theater und Humor vereinen, die freiwillige Feuerwehr, die in der Nacht ausrückt, weil Menschen Hilfe brauchen. Ehrenamt ist gelebte Gemeinschaft der Demokratie. Als erstes deutsches Bundesland – und ich bin stolz, das an dieser Stelle betonen zu dürfen – fördern wir unsere Zivilgesellschaft jährlich mit 15 Millionen Euro. Wir unterstützen und wir ersetzen nicht. Wer von staatlich finanzierter Zivilgesellschaft spricht, sehr geehrte Abgeordnete von der AfD, der missversteht den Kern unseres Auftrags. Herr Abgeordneter Benninghaus, ich denke, ich muss Ihnen nicht wirklich erklären, was Zivilgesellschaft ist. Auch wenn Sie diese Frage gestellt haben, ich gehe davon aus, es war eine rhetorisch gemeinte Frage. Zivilgesellschaft sind in meiner Vorstellung wir alle, tatsächlich alle, die hier leben und die sich einbringen, alle, mit Ausnahme derer, die für den Staat arbeiten und derer, die privatwirtschaftlich unterwegs sind, aber ansonsten sind das tatsächlich alle. Sie sehen, ich spanne den Bogen besonders weit und bewusst weit, um niemanden auszuschließen, weil ich festgestellt habe, Ausschluss bringt uns nicht weiter in der Gesellschaft.
(Beifall CDU, BSW)
Ehrenamtliches Engagement kommt eben von unten, kommt von den Menschen. Der Staat stellt bestenfalls die Bühne, er schafft die Rahmenbedingungen, aber stellt nicht die Schauspieler. Da stimme ich jetzt wiederum Frau Mitteldorf zu. Sie haben recht, wir müssen gerade im kulturellen Bereich des Ehrenamts aufpassen, dass wir Ehrenamt nicht mit den Menschen vermischen, die Anspruch auf gutes Geld für gute Arbeit haben. Wir kommen ja auch nicht auf die Idee, die Musikerinnen und Musiker der diversen Thüringer Staatsorchester ehrenamtlich zu beschäftigen, sondern die bekommen aus guten Gründen ein gutes Honorar für ihre Arbeit. Aber zurück zu unserem Antrag: Unser Antrag leistet viel. Dennoch müssen wir dranbleiben und die konkreten Bedürfnisse der Menschen in den Blick nehmen. Das ist unser Auftrag als Abgeordnete, als Dienstleister der Menschen hier in unserem Land. Konkret heißt das: Bürokratie abbauen. Herr Hey hat darauf hingewiesen, wie wichtig das ist, da weiter dranzubleiben und dadurch auch noch weiter zu verbessern. Bürokratie abbauen, damit kleine Vereine nicht in Antragsformularen ersticken. Die Ehrenamtler in allen Landkreisen unterstützen und mithelfen, dass ihre Arbeit finanziell da unterstützt wird, wo es nötig und möglich ist, nicht nur projektbasiert, sondern und das ist mir besonders wichtig, verlässlich über Legislaturperioden hinweg. Eine Perspektive kann das Demokratiefördergesetz sein, dass wir als Koalition auf den Weg bringen wollen. Ehrenamt ist gelebte Gemeinschaft. Es ist die Form, in der wir Verantwortung füreinander sichtbar machen. Es ist eine moralische Infrastruktur. Ehrenamt ist Vertrauen, und zwar solches, das wir nicht mit Geld kaufen können, dafür aber mit Respekt. Wenn Demokratie ein Haus ist, dann sind die Ehrenamtlichen diejenigen, die die Blumen gießen, die Fenster putzen, die Räume mit dem Licht ihrer vielfältigen Charaktere fluten, ganz ohne große Scheinwerfer, oft manchmal nur mit einer ganz kleinen Kerze, aber dafür mit der Entschlossenheit, dass dieses Haus, unser Haus, lebenswert bleibt. Darum an dieser Stelle unser Dank an all die vielen Menschen, die jeden Tag für unser Land einstehen. Mit unserem Antrag möchten wir diese Dankbarkeit in die Alltagspraxis unseres Hohen Hauses setzen. Meine Damen und Herren, ich habe Sie vorhin in unsere Thüringer Kleinstadt mitgenommen. Lassen Sie mich damit enden. Es gibt zwei Arten, so eine Kleinstadt zu schützen: Wir können Mauern bauen, wir können aber auch Wege pflastern. Wir bauen mit unserem Antrag keine Mauern, sondern wir legen um das Ehrenamt herum Steine. Damit jeder, der sich einsetzen möchte, auf diesem Pflaster gehen kann, denn am Ende ist das Ehrenamt nicht das, was man bezahlt, es ist das, was man teilt. Darauf legen wir Wert als BSW. Lassen Sie mich das abschließend noch sagen: Ehrenamt ist das stärkste Fundament unseres gesellschaftlichen Friedens. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Danke schön, Herr Quasebarth. Ich habe eine weitere Wortmeldung, Frau Meißner von der CDU.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ich möchte die Gelegenheit gern noch mal nutzen, um insbesondere auf den Sofortbericht des Herrn Staatssekretärs einzugehen. Dem zugrunde liegt das Thüringer Ehrenamtsgesetz, ein Gesetz, das es deutschlandweit nur einmal gibt, nämlich in Thüringen. Und dass der vergangene Landtag es geschafft hat, dieses Gesetz, wenn auch mit heißer Nadel gestrickt, zu verabschieden, ist ein großer Gewinn für unser Parlament gewesen, aber auch für den Freistaat Thüringen. Deswegen möchte ich gern an dieser Stelle auch das noch mal in den Mittelpunkt stellen. Dieses Gesetz beinhaltet nicht nur Geld, dieses Gesetz beinhaltet ganz viele unterschiedliche Aspekte, die jetzt durch diese Richtlinie ihre Wirksamkeit entfalten können. Das sind Aspekte im Hinblick auf GEMA, im Hinblick auf Nachwuchsgewinnung, im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen – alles das, was es an Ehrenamt gibt. Natürlich ist ein Großteil dessen die finanzielle Förderung. Jetzt mag der eine oder andere sagen: Ehrenamt heißt Ehrenamt, weil es ohne Bezahlung ist, sondern ehrenamtliche Leistung beinhaltet. Aber das reicht nun mal nicht. Es braucht in der Fläche, in jedem kleinen Zipfel Thüringens finanzielle Unterstützung, damit Ehrenamt sich auch entfalten kann und damit unser Grünes Herz hier in Thüringen auch weiterhin so kraftvoll schlagen kann. Dieses Ehrenamt, das wir gerade hier in Thüringen so mannigfaltig haben ist ein Schatz. Das ist ein Schatz, den wir auch positiv so in der Öffentlichkeit darstellen sollten. Deswegen tut es mir im Herzen weh, ich sage das so, wenn Abgeordnete wie Herr Benninghaus oder andere Vertreter von der AfD dieses Gesetz, dieses Thema zum Anlass nehmen, um negative Dinge in den Vordergrund zu stellen. Natürlich gibt es Dinge, die sind nicht perfekt. Aber sind wir doch dankbar für jeden Einzelnen, der das Wertvollste, was er hat, nämlich seine Zeit, für andere Menschen opfert.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und ihn dabei zu unterstützen, das ist unser aller Pflicht – unser aller Pflicht. Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch mal sagen: Die Unterstützung der AfD für dieses Ehrenamtsgesetz war null Komma null. Weder im Ausschuss noch durch einen Antrag und auch nicht hier bei der Abstimmung haben Sie dazu beigetragen, dass unser Ehrenamt Unterstützung findet. Und sich dann hierhinzustellen und so zu tun, als würde man es selbst besser machen, ohne eigene Vorschläge zu bringen, das finde ich schon besonders schäbig.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen sollten die Menschen da draußen wissen, wer hier das Ehrenamt fördert und unterstützen will und wer die negativen Aspekte in den Vordergrund stellt und damit hier eine Stimmung erzeugt, aufgrund dessen es sich vielleicht so manch Ehrenamtlicher überlegt, hier noch weiter tätig zu sein. Und Sie wissen wahrscheinlich alle, was Corona mit unserer Gesellschaft und auch mit dem Ehrenamt gemacht hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein, die
Regierung war es!) Wir müssen dafür sorgen, dass das Ehrenamt deswegen umso mehr unterstützt wird. Das ist auch nicht selbstverständlich, dass man rausgeht und was tut und nicht lieber auf der Couch sitzt und vielleicht die eine oder andere schlechte Botschaft über WhatsApp oder Twitter verbreitet.
(Beifall CDU)
Deswegen bin ich dankbar und hoffe, dass dieses Gesetz und letztendlich jetzt auch die Richtlinie dazu beitragen, mehr Menschen zu motivieren, ehrenamtlich tätig zu sein und anzupacken und zu gucken, wie man eben auch Dinge verbessern kann. Deshalb möchte ich abschließend auch meinen Dank an die Staatskanzlei richten, die es geschafft hat, dieses doch komplizierte Gesetz in eine Richtlinie zu packen. Der eine oder andere weiß, wie lange es manchmal dauert, eine Richtlinie zu erarbeiten. Auch die Vorgänger-Landesregierung weiß, welche Richtlinien eben nicht erarbeitet wurden oder liegen geblieben sind. Aber diese Richtlinie zur Ehrenamtsförderung ist jetzt durch die neue Landesregierung im schnellstmöglichen Rahmen umgesetzt worden, auch in Beteiligung mit der Thüringer Ehrenamtsstiftung und dem Kuratorium. Natürlich wird es den einen oder anderen Fehler oder das eine oder andere Problem in der Umsetzung geben. Aber es ist ein Anfang. Bei all dem können wir uns einer Sache bewusst sein und sollten auch stolz darauf sein: Es ist das erste Ehrenamtsgesetz Deutschlands und ist die erste Richtlinie der Umsetzung. Ich bin davon überzeugt, es wird ein Erfolg. Der AfD kann ich nur sagen: Dass wir innerhalb von vier Wochen 550 Anträge haben, zeigt doch, dass unsere Thüringerinnen und Thüringer anpacken wollen, um gestalten zu können, und nicht auf Ihre Miesmacherei hineinfallen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Danke, Frau Abgeordnete Meißner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich gucke noch mal zur Landesregierung. Nein, okay. Kann ich davon ausgehen, dass damit erst mal das Berichtsersuchen zu Nummer III.1 erfüllt wurde, oder erhebt sich Widerspruch? Ich sehe keinen Widerspruch, dann gehe ich davon aus, dass das so festzustellen ist. Dann wäre die Frage, ob Sie vielleicht die Beratung zum Sofortbericht noch fortsetzen möchten? Nein, das möchten Sie nicht. Nein, wir haben das erfüllt, also setzen wir damit die Beratung zum Berichtsersuchen nicht weiter fort. Dann würde ich gern jetzt zur Abstimmung über den Antrag selbst kommen. Hier wäre zunächst die Frage, ich habe keine Ausschussüberweisung gehört, deswegen möchte ich ganz kurz sicherheitshalber nachfragen: Habe ich etwas überhört? Wünscht jemand die Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall, dann habe ich richtig gehört. Damit können wir direkt über den Antrag abstimmen und ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag Nummern I, II und III.2 so zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag so beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. In Anbetracht der Zeit – wir verabreden uns ja immer, ab spätestens 13.00 Uhr in die Mittagspause zu gehen – würde ich jetzt hier gern die Sitzung für 30 Minuten unterbrechen. Wir würden nach der Mittagspause, also 13.20 Uhr, mit Tagesordnungspunkt 42 fortfahren, den Wahlen. Herzlichen Dank.
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten vereinbart, dass wir unsere Sitzung um 13.20 Uhr fortsetzen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Menge an Hunger nicht möglich gewesen sei, dass alle schon satt sind. Ich würde jetzt noch ein paar Minuten geben, hoffe aber, dass wir dann gemeinsam pünktlich fortsetzen können. So, ich habe jetzt noch mal 5 Minuten obendrauf gegeben. Ich hoffe, alle hatten nun die Gelegenheit, die Mittagspause für sich zu nutzen. Wir fangen nun vereinbarungsgemäß nach der Mittagspause mit den Wahlen an und starten zunächst mit Tagesordnungspunkt 42 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/1202/1090/1035 Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben dem Präsidenten des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern besteht, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören dürfen. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie sollen aus der bzw. dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Bisher haben der Wahlvorschlag für den Bereich der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und der Wahlvorschlag für den Bereich einer ehemaligen Richterin bzw. eines ehemaligen Richters am Thüringer Verfassungsgerichtshof die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Fraktion Die Linke schlägt für eine erste Wahlwiederholung den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herrn Dr. Peter Wurschi, vor. Für den Bereich der Thüringer Betroffenenverbände liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der AfD schlägt Frau Claudia May vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen für eine erste Wahlwiederholung Frau Marie-Luise Tröbs vor. Ich eröffne zunächst die Aussprache und frage, ob es Redebedarf gibt. Den kann ich nicht erkennen. Über die Wahlvorschläge wird nun offen durch Handzeichen abgestimmt. Die Wahl vollzieht sich in zwei Teilakten. Die Reihenfolge des Aufrufs der Teilwahlakte orientiert sich an der gesetzlichen Grundlage. Daher kommen wir nun zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen von Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der AfD. Gibt es jemanden, der sich noch enthält? Das kann ich nicht erkennen. Damit hat der Wahlvorschlag die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, üblicherweise im Ältestenrat, möglich. Nun kommen wir zur Abstimmung bezogen auf die Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten aus der AfD. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Kolleginnen und Kollegen von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Wer enthält sich? Hier sehe ich niemanden. Damit hat keiner der beiden Wahlvorschläge die Zweidrittelmehrheit erreicht und ich bitte kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn, um das weitere Verfahren zu besprechen. Vielen Dank. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt für heute schließen und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 43 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD und der Fraktion der SPD - Drucksachen 8/1879/1913 Gemäß den rechtlichen Vorgaben setzt sich der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden und Regionen zusammen, die entweder ein auf direkten Wahlen beruhendes allgemeines Mandat in einer Gemeinde oder Region innehaben oder gegenüber einer direkt gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Der Ministerpräsident hat mit Schreiben vom 22. August 2025 mitgeteilt, dass das Kabinett den Beschluss gefasst hat, dem Landtag das Entsenderecht für das dem Freistaat Thüringen zustehende ordentliche Mitglied für die anstehende 13. Mandatsperiode des KGRE zu überlassen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt vor. Die Fraktion der SPD schlägt Frau Abgeordnete Dorothea Marx vor. Ich eröffne die Aussprache und frage, ob es Redemeldungen gibt. Frau Abgeordnete Merz, bitte.
Entsendung eines Mitglieds des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 13. Mandatsperiode (2026 bis 2031)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will kurz erklären. Man könnte fragen, warum die kleinste Fraktion des Landtags hier einen Vorschlag einreicht. Es ist ja eine kleine Wiederholungswahl, weil jetzt in diesem Kongress die nächste Mandatsperiode ansteht. Dorothea Marx hat bis dato das schon für uns, für den Landtag, vertreten. Es ist aber so, dass der Wahlvorschlag der SPD auch von CDU und BSW unterstützt wird und somit auch eine repräsentative Mehrheit hier im Rund unterhält, außerdem auch – darauf will ich noch mal hinweisen, weil es auch um eine kommunalpolitische Vertretung geht – langjähriges Stadtrats- und Kreistagsmitglied ist. Deshalb werbe ich dafür, den Wahlvorschlag von Dorothea Marx zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Entsendung eines Mitglieds des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 13. Mandatsperiode (2026 bis 2031)
Ich danke Ihnen, Frau Merz. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich hier nicht erkennen. Dann zum Wahlverfahren: Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD konkurriert mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen wie immer so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD? Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Gibt es jemanden, der sich enthält? Das sehe ich nicht. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD die relative Mehrheit erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Marx als Mitglied des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat für die 13. Mandatsperiode entsendet. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)
Dann herzlichen Glückwunsch und Ihnen eine gute weitere Arbeit in diesem Gremium.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 46 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1881 Gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter bestellt. Dieser besteht unter anderem aus sieben Vertrauensleuten und sieben Vertreterinnen bzw. Vertretern, die aus den Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag für fünf Jahre gewählt werden. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. In den Plenarsitzungen im Mai und Juni wurde eine überwiegende Anzahl an Vertrauensleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern gewählt. Einige Positionen blieben jedoch offen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der AfD schlägt für das Verwaltungsgericht Weimar als Vertreterin Frau Christin Zorr, als Vertreter Herrn Thomas Raspe vor. Für das Verwaltungsgericht Meiningen wird als Vertreter Herr Sven Jahn vorgeschlagen. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben eine Stimme. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und des BSW. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der SPD. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag die vorgeschlagene Wahlbewerberin und die vorgeschlagenen Wahlbewerber gewählt hat. Ich gratuliere diesen gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 29 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1825 Ist die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Jankowski.
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, jeden Tag gehen in Thüringen rund 200.000 Kinder und Jugendliche zur Schule, in der Hoffnung, dort in Sicherheit zu lernen, Freunde zu finden und ihre Talente zu entfalten. Doch für immer mehr von ihnen ist die Schule kein Schutzraum mehr, sondern vielmehr ein Ort der Angst. Gewalt, Mobbing und Einschüchterung gehören inzwischen für viele Schüler leider zum Alltag, sei es auf dem Weg zur Schule oder sei es in der Schule selbst. Das Thema „Gewalt an Schulen“ wird trotz seiner enormen Bedeutung in der Politik sehr wenig diskutiert und oftmals auch nur dann, wenn wieder ein trauriger Höhepunkt den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat, wie zum Beispiel erst Ende Februar in Eisenach, als ein 15-jähriger tschetschenischer Schüler einen Lehrer mehrfach ins Gesicht geschlagen hat und dann auch noch einen Stuhl nach ihm geworfen hatte. Der Lehrer musste dann am Ende notärztlich behandelt werden. Solche Taten schockieren, solche Taten lösen für kurze Zeit eine Empörung aus, solche Taten sind aber bei Weitem nur die Spitze des Eisbergs und der Fall in Eisenach ist kein Ausreißer, sondern vielmehr Symptom einer Entwicklung.
(Beifall AfD)
Beinahe wöchentlich bekomme ich Nachrichten von besorgten Eltern, die meinen, dass ihr Kind sich teilweise nicht mehr in die Schule traut, aus Angst vor Schlägen durch Mitschüler, aus Angst vor Schutzgelderpressung auf dem Schulweg oder aus Angst, von Mitschülern psychisch fertiggemacht zu werden. Die Eltern sind oft verzweifelt, da sie weder Hilfe durch die Schule bekommen, da den Lehrern und Schulleitungen beinahe jegliche Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten fehlen und auch die Polizei oftmals nichts tun kann, weil die Täter einfach zu jung sind. Ich weiß, einige werden das jetzt hier alles wieder als Einzelfälle abtun, aber dass das bei Weitem nicht so ist, zeigt schon allein das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des thüringer lehrerverbands von Anfang des Jahres. Das Ergebnis ist schockierend und zeigt vor allem eins: dass wir ein massives Gewaltproblem an den Schulen haben. Laut dieser Umfrage haben rund 15 Prozent des schulischen Personals angegeben, dass sie selbst Opfer von Gewalt an der Schule wurden. Insgesamt 82 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Vorfälle von Gewalt an ihrer Schule mitbekommen haben und 70 Prozent sahen einen Anstieg von Gewalt in den letzten fünf Jahren. Wer bei solchen alarmierenden Zahlen von Einzelfällen spricht, der verhöhnt die Opfer.
(Beifall AfD)
Natürlich werden Sie jetzt, liebe Kollegen von den anderen Fraktionen und wahrscheinlich auch vom Ministerium, das Ganze wieder beschwichtigen, es wird ja angeblich genug unternommen, und Sie werden auf verschiedene Präventionsprojekte verweisen. Sie werden erklären, dass man ja alles schon längst irgendwie im Auge hat und dass schon viel gemacht wird. Aber die Wahrheit ist, diese Projekte sind oft politisch gefärbt, wirkungslos und für die Opfer blanker Hohn.
(Beifall AfD)
84 Prozent der Lehrer geben an, dass es an ihren Schulen solche Konzepte gibt, aber gleichzeitig sagt fast die Hälfte der Lehrer, dass die Gewalt trotzdem zunimmt, und das ist ein Offenbarungseid.
(Beifall AfD)
Echte Prävention heißt nicht, Arbeitskreise einzuberufen oder bunte Broschüren zu drucken. Echte Prävention heißt, Risikofaktoren zu reduzieren, zum Beispiel durch den Abbau von Sprachbarrieren, bevor Kinder in die regulären Schulklassen kommen, zum Beispiel durch die Isolierung von aggressiven und gewaltaffinen Schülern in Förderschulklassen, statt sie in die regulären Klassen zu stecken, wo sie andere Kinder tyrannisieren, oder aber auch Lehrern den Rücken zu stärken und pädagogische Maßnahmen an die Hand zu geben, damit sie wirksam gegen Störer und Gewalttäter vorgehen können.
(Beifall AfD)
Vor allem braucht es aber den politischen Willen, dieses Problem auch anzugehen, und schon daran habe ich hier meine Zweifel. Es braucht zunächst einmal überhaupt erst mal belastbare Zahlen und da fängt das ganze Problem ja schon an. Die derzeitige Erfassung von Gewalttaten an Schulen ist mehr als mangelhaft und man bekommt den Eindruck, dass eine ordentliche Erfassung überhaupt nicht gewollt ist. Wir sagen: Schluss mit den derzeit inhaltsleeren Statistiken! Gewalt an Schulen muss endlich sichtbar gemacht werden. Unser Antrag fordert deshalb eine ehrliche, belastbare Statistik mit klaren Meldepflichten für Schulen, mit Angabe von Täter- und Opfermerkmalen und mit der Veröffentlichung der Zahlen. Nur wer das Problem offen benennt, nur wer durch ungeschönte Statistiken die Realität in den Schulen zur Kenntnis nimmt, nur der kann das Problem dann auch lösen. Schulen müssen wieder zu Schutzorten für alle Schüler werden.
(Beifall AfD)
Unser vorliegender Antrag soll als Diskussionsgrundlage dienen. Wir wollen damit auf das Problem von Gewalt an unseren Schulen hinweisen und wir wollen vor allem eins: eine ehrliche Diskussion über den Umfang und die Ursachen von Gewalt an unseren Schulen ohne politische Scheuklappen. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion zu unserem Antrag und beantrage schon jetzt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wir debattieren heute einen Antrag, der das Thema „Gewalt und Mobbing an Schulen“ aufgreift. Ich sage gleich zu Beginn: Dieses Thema ist wichtig. Das haben Sie sicherlich gestern in meinen Ausführungen gemerkt, dass mir auch dieses Thema etwas bedeutet, denn es ist ernst und es verdient eine sorgfältige Debatte. Die Zahlen sind alarmierend, sie wurden eben eingangs schon kurz erwähnt. Ich spreche hier nicht von Einzelfällen, Herr Jankowski. Sie haben auf die Erhebung des Lehrerverbands hingewiesen. Deswegen mache ich das jetzt nicht noch mal. Aber, Herr Jankowski, die Frage ist doch: Wie begegnen wir diesem Problem verantwortungsvoll, nachhaltig und ohne neue Ungerechtigkeiten zu schaffen? Genau hier offenbart sich meiner Meinung nach die Schwäche des vorliegenden Antrags. Er bedenkt ein echtes Problem, liefert aber keine Lösungen, die unseren Schulen tatsächlich helfen. Stattdessen setzt er auf Misstrauen, Ausgrenzung und Bürokratie, die wir doch alle abbauen wollen.
(Beifall CDU, BSW)
Schauen wir doch etwas genauer hin. Die Erfassung von Herkunft und vermeintlicher Deutschfeindlichkeit in Statistiken ist nicht nur rechtlich durchaus fragwürdig, sie ist auch pädagogisch kontraproduktiv. Wir als CDU-Fraktion sagen ganz klar: Schulen müssen Lern- und vor allen Dingen auch Schutzort sein, aber sie dürfen nicht zu einem Ort werden, an dem Kinder und Jugendliche nach Herkunft oder Zuschreibungen sortiert und stigmatisiert werden.
(Beifall CDU)
Das hilft niemandem, weder Lehrkräften noch den betroffenen Eltern und Kindern.
(Beifall SPD)
Die geforderte Trennung von Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder mit auffälligem Verhalten geht am Kern der Sache vorbei. Ja, Sprachförderung ist wichtig, das sehe ich definitiv ein. Deshalb setzen wir uns als CDU-Fraktion für verbindliche Sprachstandserhebungen, frühe Förderung und gezielte Unterstützung gerade auch im Vorschulalter ein.
(Beifall CDU)
Integration kann aber eben nur dann gelingen, wenn diese Kinder ein Teil der Gemeinschaft sind und wir nicht durch Ausgrenzung eine Parallelwelt schaffen. Und noch ein Punkt, der die Schwäche des Antrags offenbart: Sie fordern, dass Lehrkräfte frühzeitig zu Ordnungsmaßnahmen greifen sollen, noch bevor pädagogische Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wir alle wissen, Lehrkräfte brauchen Rückhalt und klare Regeln. Das ist richtig, aber sie brauchen eben auch die Freiheit, und diese Freiheit möchte ich auch selbst als Lehrkraft haben, die regelmäßig vor einer Klasse steht, flexibel zu reagieren und eine richtige Balance zu finden, denn jeder Schüler ist im Endeffekt individuell. Wenn wir den Ermessensspielraum der Lehrer einengen, schaden wir der Professionalität und schwächen genau diejenigen, die wir doch eigentlich stärken wollen, unsere Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat. Für uns als CDU-Fraktion steht fest: Wir wollen Lehrerinnen und Lehrer wirklich unterstützen, indem wir Bürokratie abbauen, indem wir Schulsozialarbeit und Schulpsychologie flächendeckend stärken, indem wir sicherstellen, dass Gewaltvorfälle konsequent aufgearbeitet werden, denn das ist wirklich ein entscheidender Punkt. Wir setzen dabei auf Prävention, klare Wertevermittlung und Integration, und nicht auf gezielte Spaltung. Und eines möchte ich hier auch sagen, das habe ich gestern auch angemerkt: Eltern müssen unbedingt stärker mit eingebunden werden. Erziehung ist nicht nur die Aufgabe von Schulen, von Lehrerinnen und Lehrern, sondern vor allen Dingen von Elternhäusern. Deswegen treten wir für eine enge Zusammenarbeit von Schule, Eltern und außerschulischen Partnern ein. Nur so schaffen wir eine Kultur des Respekts und der Verantwortung, die Gewalt vorbeugt. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel ist es, dass Kinder in Thüringen sicher lernen und sich frei entfalten können, unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund. Gewalt darf definitiv keinen Platz haben, egal ob auf dem Schulhof, auf dem Schulflur oder im Klassenzimmer. Unsere Antwort darauf darf aber nicht Ausgrenzung sein. Der AfDAntrag greif daher zu kurz. Er verkennt die Komplexität der Ursachen und er gefährdet den Grundsatz der Chancengleichheit. Für uns steht ein anderer Weg im Vordergrund, nämlich starke Lehrer, klare Regeln, gezielte Sprachförderung und verlässliche Präventionsarbeit. Für uns sind Schulen Orte des Miteinanders und nicht der Trennung. Deshalb werden wir diesen Antrag folgerichtig ablehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich darf die Abgeordneten Jary und Gottweiss noch mal darauf hinweisen, dass wir keine Fotos im Plenarsaal zulassen. Das ist unsere Regelung. Es ist natürlich möglich, über die Fraktionsmitarbeitenden entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Als Nächster erhält Herr Hoffmeister für das BSW das Wort. Bitte sehr.
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute einen Antrag der AfDFraktion mit dem Titel „Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden“. Auf den ersten Blick klingt das harmlos. Wer wollte nicht, dass Schule ein sicherer Ort ist, frei von Gewalt und Mobbing? Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich: Dieser Antrag verkennt die Realität an unseren Schulen, er verzerrt bestehende Regelungen und er stigmatisiert ganze Gruppen von Schülerinnen und Schülern. Deshalb lehnen wir ihn entschieden ab. Lassen Sie mich drei Punkte herausgreifen. Erstens – der Schutzraum für Kinder mit besonderem Förderbedarf: Kinder mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung brauchen einen geschützten Lernraum. Das ist unstrittig. Aber sie gehören nicht stigmatisiert, sondern gefördert. Förderschulen mit diesem Schwerpunkt erfüllen hier eine klare und wichtige Aufgabe und diese Kapazitäten müssen wir ausbauen. Aber die AfD lenkt die Debatte auch auf eine reine Abschiebung auffälliger Kinder aus den Regelschulen, so kann man das ja bei Ihnen nachlesen. Das löst keine Probleme, das verschärft sie. Notwendig sind vielmehr individuelle Förderkonzepte, multiprofessionelle Teams und eine enge Beratung der Eltern. Eltern müssen wissen: Die klassische Schule ist nicht immer der passende Lernort für ihr Kind. Es braucht manchmal einen geschützten Rahmen mit speziell geschulten Lehrerinnen und Lehrern. Das ist eine pädagogische, keine sicherheitspolitische Verantwortung. Zweitens – der Umgang mit Gewalt an Schulen: Hier erweckt die AfD den Eindruck, es gäbe gar keine wirksamen Strukturen. Das ist schlicht falsch! Schulen sind heute schon verpflichtet, Gewalthandlungen, schwerwiegende Vorfälle als Besonderes Vorkommnis zu melden.
(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Sie tun es
nicht!) Ein Besonderes Vorkommnis – jetzt kommt gleich die Regelung – bedeutet: jede Störung des Schulalltags, die den Betrieb gefährdet oder das Wohl von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigt – so die offizielle Definition. Dazu gehören selbstverständlich Gewalt, sexualisierte Übergriffe und andere gravierende Entwicklungen. Diese Fälle werden von den Schulen an die Schulämter und von dort an das Bildungsministerium gemeldet. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wird automatisch das Landesjugendamt eingeschaltet. Wir haben also klare Meldewege, die konsequent einzuhalten sind. Wer das Gegenteil behauptet, streut Misstrauen gegenüber Lehrkräften und Schulbehörden, und das ist unverantwortlich.
(Beifall BSW)
Drittens – die Behauptung einer systematischen Verharmlosung deutschfeindlicher Taten ist bei Ihnen zu lesen: Das ist ein besonders problematischer Punkt in Ihrem Antrag. Denn hier werden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unter Generalverdacht gestellt. Das ist nicht nur ungerecht, das ist auch gefährlich.
(Beifall BSW, SPD)
Gewalt an Schulen hat viele Ursachen: familiäre Belastungen, psychische Erkrankungen, soziale Konflikte. Sie allein auf Herkunft und Nationalität zu reduzieren, das ist eine Stigmatisierung. Sie spaltet statt zu integrieren. Unsere Aufgabe ist es, allen Kindern gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe zu geben.
(Beifall BSW, SPD)
Wer Herkunft zum zentralen Kriterium für Gewalt macht, will nicht Lösungen, er will Feindbilder. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die AfD versucht mit diesem Antrag, berechtigte Sorgen von Eltern und Lehrkräften für ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren.
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Vielen Dank für die Möglichkeit, ich mache es auch kurz. Ist Ihnen bewusst, dass es bei der Polizei bereits mehrere Statistiken gibt, die genau solche Taten, auch so benannt „deutschfeindliche Taten“, schon erfasst? Und wenn ja, wie würden Sie das einordnen in Bezug auf den Antrag?
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Ich würde Ihre Frage gern nach Beendigung meiner Rede beantworten. Doch Sicherheit und Schutz im Bildungswesen erreicht man nicht mit Populismus und Schuldzuweisungen, sondern mit mehr Schulsozialarbeit, ausreichend Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und mit Förderschulen, die als geschützte Lehrräume gezielt gestärkt werden. Vor allem aber brauchen wir eine Debatte, die sachlich bleibt und nicht Kinder gegeneinander ausspielt. Und nein, wir sind nicht im Krieg. Darum sagen wir klar: Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Schulen sind Orte der Bildung und des sozialen Lernens, sie dürfen nicht zu Schauplätzen politischer Stimmungsmache werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und jetzt komme ich gleich zur Beantwortung Ihrer Frage. Es kann sein, dass bei der Polizei solche Taten als deutschfeindliche Taten – aber es kommt immer in dem Zusammenhang darauf an, wie Sie das jetzt hier haben, aus dem Kontext lässt sich da etwas anderes herauslesen bei Ihnen. Es wäre jetzt im Einzelnen zu klären, wie das in der Polizeistatistik dann ist, aber ich müsste mich jetzt erst mal dazu kundig machen, in welchem Kontext das hier geäußert wird. Dazu möchte ich mir jetzt kein Urteil erlauben.
(Beifall CDU, BSW)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Meine sehr geehrten Damen, Herren, Kolleginnen, liebe Zuhörende am Livestream, mit dem hier vorgelegten Antrag will die sogenannte Alternative für Deutschland mal wieder ihre rassistische Gesinnung zur Schau stellen. Ich will vorab gleich klarstellen: Gewalt hat keine Nationalität. Die AfD-Fraktion hat noch nie dazu beigetragen, Lösungen für dieses Land anzubieten, sondern versucht, immer zu spalten, Angst zu verbreiten und davon noch zu profitieren. Das hilft in unserem Land niemandem und am allerwenigsten den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern in den Schulen im Land. Insgesamt, da bin ich ganz einig, muss mehr gegen Gewalt an Schulen und für Integration getan werden. Da sind sich, glaube ich, auch nach den Redebeiträgen hier die demokratischen Fraktionen im Haus, auch wenn die CDU gerade nicht so viel anwesend ist, einig. Aber die eigentliche Frage ist doch: Was braucht es denn an einer Schule für eine gelingende Integration? Integration bedeutet mehr als nur das Zusammenleben verschiedener Kulturen oder das Erlernen einer neuen Sprache. Integration bedeutet, Menschen miteinander in Verbindung zu bringen, Verständnis und auch Respekt füreinander zu fördern. Schulen sind dabei ein zentraler Schlüssel. Hier wachsen Kinder und Jugendliche zusammen im Sozialraum auf, lernen voneinander, entdecken Gemeinsamkeiten und überwinden Vorurteile, mehr als hier mancher im Hohen Haus. Schulen sind ein Spiegel unserer Gesellschaft, bunt und vielfältig und voller Chancen. Aber Integration gelingt nur, wenn wir sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen. Das heißt, nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer sind gefordert, sondern wir alle, Eltern, Schülerinnen und Schüler, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die gesamte Gesellschaft. Laut Statistik lernen im Schuljahr 2024/2025 32.876 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte an allgemeinen und berufsbildenden Schulen in Thüringen. Das ist jedes achte Kind. Schulen schaffen offensichtlich Räume, in denen jede Kultur und jede Herkunft willkommen ist. Unterschiedliche Sprachen, Traditionen und Perspektiven sind kein Hindernis und werden auch nicht als solches begriffen, sondern sind eine Bereicherung. Gleichwohl, wenn es gelingen soll, dann braucht es eine gute Zusammenarbeit von Schulträgern, dem Schulamt, dem Land und der Kommune vor Ort. Nur dann kann eine Schule räumlich so gut ausgestattet sein, dass das Lernen vor Ort gut funktioniert. Und da sind wir leider in Thüringen noch lange nicht. Integration ist eine Herausforderung für Lehrkräfte. Sie benötigen Fortbildung, Ressourcen, vor allem Zeit. Das hören wir immer wieder in jedem Gespräch: Zeit. Finanzielle Mittel und Unterstützung, um den vielfältigen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden – das, meine Damen und Herren, ist unsere Aufgabe hier im Parlament. Die Forderung der AfD nach noch mehr statistischen Berichtspflichten ist für Lehrkräfte überlastend. Dass Sie das nicht wissen, zeigt auch, dass Sie zu Schulen und den Problemen dort keinen Bezug haben, sondern offensichtlich eher eine ideologische Schlafmaske aufhaben.
(Beifall Die Linke)
Schon heute kommen Lehrkräfte kaum hinterher, weil so viele Daten und Statistiken gepflegt werden müssen. Lehrkräfte übernehmen schon jetzt viele Aufgaben, wie die Organisation von Projekttagen, Lernentwicklungsgespräche, Ausgestaltung von Höhepunkten wie Weihnachten oder eben auch des letzten Schultags vor den Ferien, die sie von der eigentlichen, von der pädagogischen Arbeit abhalten. Viele Lehrkräfte sehen auch, dass ihre Schülerinnen und Schüler dringend Hilfe brauchen, aber keine Zeit und keine finanziellen Mittel haben, um sich darum zu kümmern. Ich denke, hier sollten wir ansetzen, um mehr für unsere Schulen zu tun und nicht auf separaten Unterricht und noch mehr Erfassung von Daten zu setzen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne, in der Einbringung habe ich bereits deutlich gemacht, dass Gewalt an unseren Schulen keine Randnotiz mehr ist, sondern ein ernstes, wachsendes Problem. Das haben ja auch einige meiner Vorredner zugegeben. Jetzt möchte ich in der Debatte aber auf das eingehen, was uns hier im Plenum voneinander unterscheidet, nämlich der Umgang mit dieser Realität. Da gibt es einen entscheidenden Unterschied, und das haben wir jetzt gehört. Wir wollen als AfD das Problem nicht kleinreden oder relativieren, wir wollen es lösen.
(Beifall AfD)
Dazu gehört vor allem erst mal Ehrlichkeit, Ehrlichkeit über die Zahlen, Ehrlichkeit über die Täter-Opfer-Strukturen und vor allem auch Ehrlichkeit über die Ursachen. Und wenn ich einmal beim Thema „Ehrlichkeit über Zahlen“ bin, da sind wir dann auch schon wieder bei den mangelnden statistischen Erfassungen von Gewalttaten an Schulen, was ich in der Einbringung schon sagte. Momentan werden Gewalttaten an Schulen als sogenannte Besondere Vorkommnisse erfasst. Da gebe ich Ihnen recht, Herr Hoffmeister. Und Besondere Vorkommnisse sind laut Dienstanweisung – ich zitiere – „Gewalthandlungen bzw. sexualisierte Gewalt sowie Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen bzw. der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigen können“. Und hier ist der Knackpunkt bei der Formulierung „erheblich beeinträchtigen“, Herr Hoffmeister. Hier sitzt die Hürde für meldepflichtige und damit auch statistisch erfassbare Gewalttaten an Schulen extrem hoch und vor allem ist die Einordnung willkürlich. Damit haben wir ein Problem. Dies muss selbst die Landesregierung immer wieder zugeben. Wenn man mit Kleinen Anfragen nach Besonderen Vorkommnissen an Schulen fragt, bekommt man immer wieder als Antwort – ich zitiere –: „Die Auswertungen der BV-Meldungen sind statistisch nicht belastbar, da die Einschätzung, ob ein Vorkommnis an Schulen als ein ‚Besonderes Vorkommnis‘ eingestuft wird, immer auch subjektiv ist.“ Mit anderen Worten: Die derzeitige Erfassung ist komplett sinnlos und spiegelt nicht mal ansatzweise die Realität an unseren Schulen wider. Eine solche geschönte Erfassung hilft niemandem.
(Beifall AfD)
Wir fordern deswegen, dass sämtliche Fälle von Gewalt und Mobbing an Schulen auch erfasst werden, inklusive Herkunft von Tätern und Opfern sowie mögliche Tatmotive. Wir brauchen eine echte Transparenz durch eine belastbare Statistik, denn ohne ehrliche Zahlen kann es hier auch kein ehrliches Handeln geben. Und, Frau Gerbothe, wenn Sie das als zu viel Bürokratie sehen: Auch meine Fraktion ist immer gegen Bürokratieabbau, wo es nur geht. Aber an bestimmten Stellen ist Bürokratie auch sinnvoll, und das ist da, wenn es um den Schutz unserer Kinder in den Schulen geht.
(Beifall AfD)
Bis es jetzt endlich auf Landesebene eine belastbare statistische Erfassung von Gewalttaten an Schulen gibt, haben wir als AfD-Fraktion unter www.gewalt-schule.de ein Meldeportal geschaffen, auf dem Betroffene anonym Gewalterfahrungen an Schulen mitteilen können. Bereits in der ersten Woche nach der Veröffentlichung gab es über ein Dutzend Rückmeldungen, und das, obwohl die Seite noch nicht mal richtig bekannt gemacht wurde. Das zeigt: Das Bedürfnis vieler Betroffener, endlich Gehör zu finden, ist riesig.
(Beifall AfD)
Transparenz allein reicht aber nicht. Wir brauchen endlich auch den Mut, Konsequenzen zu ziehen. Genau hier liegt ein weiterer großer Unterschied zwischen der AfD und den anderen Fraktionen hier im Rund. Sie reden immer gern von Prävention. Wir reden von wirksamen Maßnahmen. Prävention bedeutet für Sie irgendwelche Arbeitskreise, die Erstellung von Konzepten, wohlklingende Broschüren oder auch neue Integrationsprogramme. Aber es gibt eine ganz einfache Frage, die wir uns ganz ehrlich stellen müssen: Wenn die bisherigen Konzepte wirken würden, warum steigen die Gewalttaten in unseren Schulen immer weiter an? Die Antwort ist klar: All diese schönen Konzepte wirken nicht. Sie beruhigen vielleicht Ihr eigenes Gewissen, aber sie helfen weder den betroffenen Schülern noch den betroffenen Lehrern.
(Beifall AfD)
Deswegen ist es endlich Zeit, nicht nur gut klingende Konzepte zu erstellen, sondern auch die Risikofaktoren für Gewalt an Schulen zu verringern. Dazu gehört es, dass Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse nicht in die regulären Schulklassen gesetzt werden. Wir brauchen Vorschaltklassen mit dem Schwerpunkt Sprachförderung. Nur wer ausreichende Deutschkenntnisse besitzt, darf in die regulären Schulklassen überwechseln. Alles andere führt zu Frust, Konflikten und auch Gewalt. Nichts anderes sehen wir doch heutzutage an den Schulen. Gerade an den Schulen mit den höchsten Migrationsanteilen haben wir auch die meisten Gewalttaten. Des Weiteren dürfen gewaltaffine und auch aggressive Schüler nicht länger die gesamte Klasse terrorisieren. Sie gehören in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Verhaltensauffälligkeit und Aggressivität. Da gebe ich Ihnen recht, Herr Hoffmeister. Aber oftmals sind sie nicht dort. Dort hätten sie aber das spezielle Personal, das im Umgang mit ihnen geschult ist. So können sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen, und stören dort vor allem nicht den Schulfrieden oder terrorisieren ihre Lehrer und Mitschüler. Als weiterer wichtiger Punkt dürfen vor allem die Lehrer und Direktoren nicht länger mit den Problemen von Gewalt an Schulen alleingelassen werden. Wenn man mit Lehrern und Direktoren über das Problem spricht, kommt immer wieder Folgendes: Erstens, dass sie sich mit den Problemen von höheren Stellen wie den Schulämtern und dem Ministerium alleingelassen fühlen, zweitens, dass sie die Probleme von Gewalt an ihren Schulen nicht ansprechen wollen, aus Angst dann an den Pranger gestellt zu werden, und drittens, dass sie Angst haben, als unfähig dazustehen und als Nestbeschmutzer zu gelten. Die Lehrer brauchen endlich den kompletten Rückhalt der Politik. Sie brauchen die Möglichkeit, wirksame Ordnungsmaßnahmen gegenüber gewalttätigen Schülern zu verhängen. Vor allem muss gelten: Wer einen Lehrer angreift, begeht keinen Streich oder sonst was, sondern eine Straftat, und die muss automatisch auch zur Anzeige gebracht werden.
(Beifall AfD)
Natürlich heißt es jetzt hier wieder von den anderen Fraktionen – das haben wir ja schon gehört –, die Forderungen der AfD seien zu hart, sie seien zu radikal oder auch stigmatisierend.
(Beifall SPD)
Wissen Sie, was wirklich hart und radikal ist? Wenn Eltern Angst haben müssen, ihr Kind in die Schule zu schicken. Wenn Kinder vor Mitschülern fliehen, anstatt mit ihnen zu lernen und zu spielen, und wenn Lehrer krank werden, weil sie täglich Beleidigungen, Drohungen und Gewalt ausgesetzt sind. Das ist aber zum Teil die Realität und diese Realität lässt sich nicht irgendwie mit schönen Worten ändern.
(Beifall AfD)
Wir als AfD-Fraktion haben nun Vorschläge auf den Tisch gelegt, mit denen wir der Gewalt an unseren Schulen entgegentreten wollen: durch ehrliche Statistiken, durch klare Meldepflichten, durch Schutz der Lehrer, Sprachförderung vor Integration und Stärkung der Förderschulen – alles Maßnahmen, die sofort wirken könnten, wenn man den politischen Willen dazu hätte. Zum Schluss sage ich: Unsere Kinder haben ein Recht auf Schule ohne Gewalt. Unsere Lehrer haben ein Recht auf Respekt und Rückhalt und unsere Gesellschaft hat ein Recht darauf, dass Probleme ehrlich benannt und konsequent gelöst werden. Unsere Kinder und Lehrer warten darauf, dass wir endlich auch hier im Landtag handeln. Deswegen fordere ich Sie auf, stimmen Sie einer Ausschussüberweisung unseres Antrags zu. Lassen Sie uns im Ausschuss über das Thema „Gewalt an unseren Schulen“ ausführlich diskutieren und lassen Sie uns die Schulen wieder zu Schutzorten machen, in die alle Schüler gern und angstfrei gehen! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jankowski, da hat er wieder abgelegt, der Dampfer der schlechten Laune bei der AfD. Ich muss mal sagen, wie man so viel in einen Antrag hineinwürgen und so viel vermischen kann, das bewundere sogar ich. Wir fangen mal an: Es geht also um die aus Ihrer Sicht ungenügende Erfassung von Gewaltvorfällen an Schulen, insbesondere deutschfeindliche. Da habe ich jetzt auch was dazugelernt. Ich weiß jetzt auch, dazu gibt es eine Kriminalstatistik. Ich frage mich dann immer: Wenn wir das noch mal gesondert erfassen, das ist tatsächlich ein gesonderter bürokratische Aufwand, was passiert dann damit? Werden die Schüler, die aus Ihrer Sicht heraus deutschfeindlich waren – ist überhaupt ein toller Begriff –, anders bestraft, kriegen die andere Ordnungsmaßnahmen oder doppelte, dreifache, oder brauchen Sie diese Statistik möglicherweise für eigene Argumentationspapiere? Das muss man ja mal fragen dürfen. Dann sagen Sie, es sei auch so, dass Schulbehörden systematisch verhindern, dass Ordnungsmaßnahmen gegen solche Schülerinnen und Schüler vorgenommen werden können. Das ist schon starker Tobak gegenüber den Schulämtern, gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen. Ich finde das eine Unverschämtheit, dass in so einer Situation so ein Vorwurf von Ihnen auch völlig unbegründet, auch wieder unbewiesen in Ihrer Rede hier aufgemacht wird. Dann wird es noch schöner, dass gesagt wird, die Präventionsmaßnahmen, die es zweifellos gibt, seien alle linkslastig. Das musste aber unbedingt noch mit rein. Das ist großartig, dass man das noch mit in den Antrag reingebracht hat. Auch das ist eine Unterstellung, die so gar nicht von Ihnen belegt wurde. Und ganz zum Schluss – und das ist ja wirklich die Wucht auf Krücken – kommen Sie und sagen, weil Sie als AfD die Einzigen sind, die die Realität in der Form auch ansprechen und erkennen würden, Ihre Lösung ist: weg mit diesen Schülerinnen und Schülern aus den Klassen, rein in die Förderschulen oder aber in Extraklassen mit extra Personal, mit sonderpädagogischem Personal, extra Räumen an den Schulen. Da weiß ich nicht, ob Sie vielleicht eine gewisse Form von Realitätsverweigerung in Ihren Reihen vorherrschen haben, wenn Sie wissen, wie es bei den Raumbedarfen, beim pädagogischen Personal generell aussieht. Ich weiß nicht – ich habe mir diese Mühe nicht gemacht, aber vielleicht hätte ich es tun sollen –, ob Sie mal bei Interessenverbänden, die in den Förderschulen tätig sind, wo auch großartige Arbeit geleistet wird, vorgefühlt haben, was die von Ihrem Vorschlag halten würden. Da wäre ich mal sehr gespannt, ob sie dazu hier auch noch Stellung nehmen können. Das ist das Problem bei den Anträgen der AfD: dass sie Probleme benennen, aber die Lösungen, die Sie aufzeigen, wirklich nicht taugen. Das sieht man auch heute wieder. Deswegen abschließend noch einmal in kurzen fünf Worten: kein guter Antrag – keine Zustimmung. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, ich möchte zunächst ausdrücklich für die Landesregierung zurückweisen, was Herr Jankowski hier jetzt in den letzten 10 Minuten getan hat, nämlich die pauschale Verurteilung und den pauschalen Angriff auf unsere Lehrer, auf unsere Schulämter und auf die Schulaufsicht. Nichts anderes ist es, was Sie in den letzten Minuten hier gemacht haben
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das
hat er gar nicht gemacht!) und das kann man so nicht stehen lassen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sie zeichnen hier ein Bild von Schule und ein Bild von pädagogischer Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen, das schlichtweg nicht so ist. Klar, ja, es gibt Probleme mit Gewalt, die gab es aber auch schon zu Ihrer Schulzeit, zu unserer Schulzeit
(Unruhe AfD)
und trotzdem dürfen wir die Augen davor nicht verschließen. Ich bin den Landtagsfraktionen, insbesondere den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, die in ihren Redebeiträgen noch mal beschrieben haben, was die Landesregierung tut, was sich die Koalition vorgenommen hat. Ich möchte alle auffordern, genau dabei zu unterstützen, die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit wir in den Schulen die Prävention vorantreiben können. Die Schulen sind Orte des Lehrens, unsere Schulen sind Orte des Lernens, sie sind Orte der Erziehung, der Bildung und sie sind für unsere Schülerinnen und Schüler zuallererst auch Orte der Freude, wo sie gern hingehen. Natürlich gibt es die Situationen, an die wir alle uns wahrscheinlich auch erinnern, als es Tage gab, vielleicht auch Wochen, an denen es in den Schulen nicht so einfach ist. Darum müssen wir uns kümmern, aber dafür sind zuallererst auch die Schulen in ihrer Eigenverantwortung prädestiniert. In dem Sinne ist auch unser Thüringer Schulsystem organisiert. Ich darf für die Landesregierung jetzt zu dem Antrag der AfD Stellung nehmen und möchte auf ein paar Punkte eingehen, die genau das noch mal beschreiben, wie eigenverantwortlich, aber letztendlich auch unterstützend mit Blick auf die Schulaufsicht das Thüringer Schulsystem an der Stelle organisiert ist. Schulen müssen Ort des Schutzes sein. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Damit Schulen ein Schutzort sein können, ist die Auseinandersetzung der Schulgemeinschaft mit der Schulkultur, mit Haltungen und Regeln stets erforderlich und wird getan. Zu diesem Zweck sind die Schulen verpflichtet, zum Beispiel ein individuelles Schutzkonzept zu entwickeln und allen Anzeigen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Thüringen ist übrigens eines der ersten Bundesländer, wenn nicht sogar das erste Bundesland, das ein eigenes individuelles Schutzkonzept in dieser Richtung auf den Weg gebracht hat. Um die Schulen zu einem sicheren Ort, einem Schutzort zu machen, besteht neben vielen Maßnahmen auch die Meldepflicht für die sogenannten Besonderen Vorkommnisse. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schulen sämtliche Handlungen, sämtliche Dinge, wo Anstand und Respekt verloren gegangen sind, wo wir uns natürlich alle fragen, wie das sein kann, ob das zu akzeptieren ist, melden können. Das können sie schlichtweg auch nicht, weil sie sich auf das Lehren, Lernen und auf die pädagogische Arbeit mit ihren Kindern und Jugendlichen konzentrieren wollen. Aber die Besonderen Vorkommnisse sind zu melden und dies liegt in der Eigenverantwortung begründet, mit der die Schulen ihren Bildungs- und Schutzauftrag wahrnehmen können und auch sollen. Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen reagieren dann im Bedarfsfall mit Maßnahmen auf die Vorkommnisse an den Schulen, holen sich oftmals auch Beratungen von den Schulämtern und nicht selten – das konnte ich in den letzten neun Monaten natürlich auch beobachten und nachfragen – beim Ministerium selber. Das ist auch gut so, dass diese Meldeketten und dieses Unterstützungssystem schnell und – das kann ich einschätzen – reibungslos funktionieren. Bei gravierenden Vorfällen werden die staatlichen Schulämter einbezogen und – ich habe es eben schon gesagt – auch das Ministerium um Unterstützung gebeten. Darüber hinaus bietet die Herkunft von Beschuldigten und Geschädigten auch statistisch keinen tauglichen Ausgangspunkt, um auf etwaige Ursachen für die Vorkommnisse an den Schulen reagieren zu können, darauf schließen zu können. Außerdem sind Schulen keine Strafverfolgungs- oder Ermittlungsbehörden, das müsste der AfD eigentlich bekannt sein. Schon jetzt werden die gemeldeten Besonderen Vorkommnisse an den Schulen erfasst und weitergegeben, wobei die Erfassung keine Statistik im eigentlichen Sinne darstellt und auch nicht darstellen kann. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass die Einschätzung auch immer von subjektiven Faktoren der Schulleitung, des Klassenlehrers, des Pädagogen oder der Eltern und Kinder abhängig ist. Eine Veröffentlichung der erfassten Meldungen ist nicht beabsichtigt. Wir vertrauen auf die Eigenverantwortung der Schulen und unterstützen als Ministerium und in der Schulaufsicht dann im Bedarfsfall. Zu Ihrem Punkt II.2: In Deutschland kann grundsätzlich jede Person eine Anzeige erstatten – das ist auch gut so –, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Dies kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht geschehen. Eine Anzeige kann von den direkt Betroffenen, sie kann von Zeugen oder auch von Dritten gestellt werden. Die Logik und Praxis des deutschen Rechtssystems basieren darauf, dass jeder Fall Gott sei Dank individuell dann auch betrachtet und geprüft wird. Die Staatlichen Schulämter im Freistaat Thüringen bearbeiten alle Fälle von Gewalt an Schulen, die ihnen gemeldet werden, umfassend und unverzüglich. Die Schulämter fungieren als zentrale Anlaufstelle für Meldungen und spielen eine entscheidende Rolle bei der Koordination von Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulaufsichtsreferenten, mit den Schulpsychologen und mit den weiteren Behörden, meistens dann auch mit der Polizei. Die Schule hat unter anderem die Aufgabe, die ihr anvertrauten Kinder zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft, zu einem gewaltfreien und friedlichen Zusammenleben zu erziehen und sie darin zu befähigen. Folglich sind die vom Strafgesetzbuch geschützten Rechtsgüter auch im schulischen Kontext zu berücksichtigen und bei Missachtung entsprechend zu ahnden. Neben vielfältigen pädagogischen Maßnahmen, zum Beispiel den Gesprächen mit unseren Schülerinnen und Schülern oder mit ihren Eltern, Aufgaben zur Reflexion des Fehlverhaltens, Distanzierungsberatung durch die Fachstellen, die Thematisierung im Unterricht – also ich erkenne daran auch nichts Linksideologisches – gibt es eben auch Ordnungsmaßnahmen, ja, Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen oder gar den Schulausschluss. Nach §§ 51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes, wenn es zu extremen Vorfällen in der Schule kommt, werden die strafbaren Handlungen seitens der Schule auch zur Anzeige gebracht. Die verbindliche Anwendung von pädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen ist in § 51 des Thüringer Schulgesetzes bereits ausführlich geregelt. Dort heißt es: „Pädagogische Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Schule und gewährleisten die Entwicklung des Schülers im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Gefährdungen dieser Entwicklung ist zunächst mit pädagogischen Maßnahmen zu begegnen. […] Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit pädagogische Maßnahmen […] nicht ausreichen.“ Zu Punkt II.5 Ihres Vorschlags: Thüringen stellt den Schulen Wochenstunden für besondere Unterrichtsangebote und Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zum Erwerb der deutschen Sprache zur Verfügung. Entsprechend dem vorab festgestellten Sprachstand werden eben diese in einem Vorkurs, manche sagen auch Vorschaltklassen, einem Grundkurs oder einem Aufbaukurs zugeordnet. Der Vorkurs erfolgt in der Regel als Intensivsprachkurs, um Deutschkenntnisse im Bereich A1 zu erreichen. Darüber hinaus wird in der Thüringer Schulordnung die Möglichkeit eines Intensiv- und Intervallkurses als Form der temporären Beschulung geboten, wenn notwendig auch schulübergreifend, und wird in allen Schulamtsbereichen auch tatsächlich nun genutzt. Ein Nachweis zum Übergang in bestimmte Beschulungsformen existiert bereits. So ist der Nachweis von B1 für die gymnasiale Oberstufe wie auch für den Zugang ins Berufsvorbereitungsjahr und für die Berufsfachschule notwendig. Zu II.6: Gewalt zeigt sich an Schulen in vielfältigen Formen und Ausprägungen und hat ebenso vielfältige Ursachen. Gewalttätiges Verhalten lässt sich entsprechend nicht auf bestimmte Alters- oder Schülergruppen eingrenzen, insbesondere nicht auf die Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Auch da, Herr Jankowski, war ich erschüttert, wie Sie über diese Kinder sprechen. Gerade die ESEKinder, ja, sie machen es unseren Kollegen oftmals nicht leicht, aber es sind auch die Kinder, denen es zu Hause meistens am schlechtesten geht.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Der Umgang mit gewaltaffinen und zur Ausübung von Gewalt bereiten Kindern und Jugendlichen ist eine komplexe gesellschaftliche Aufgabe, auch für unsere Schulgemeinschaften. Aufgabe von Förderschulen in Thüringen im Sinne von Zentren für Unterricht, für Förderung, für Kooperation und für Beratung ist es, unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihrem individuellen Förderbedarf gemäß zu unterrichten und zu fördern. Die Kultusministerkonferenz hat in ihren „Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung“, also ESE, beschrieben, dass Schülerinnen und Schüler mit diesem ESE-Förderschwerpunkt sonderpädagogische Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen und Strategien benötigen, „wenn sie […] dysfunktionale […] Verhaltensmuster und ‑ strategien über einen längeren Zeitraum zeigen, die sie bei der Begegnung und Auseinandersetzung mit den Anforderungen an das schulische Lernen einschränken“. Und das ist auch gut und richtig so. Thüringen folgt dieser Auffassung und berücksichtigt diese im Thüringer Diagnostikkonzept für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte. Zugang zu einer Förderschule haben Schülerinnen und Schüler, bei denen im Rahmen eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens sonderpädagogische Förderbedarfe festgestellt wurden. Aggressivität und Gewaltbereitschaft stellen das Lehren und Lernen sowie die individuelle Förderung in allen Schularten – ja, klar – vor große Herausforderungen. Gleichzeitig gibt es in Thüringen keine spezifische Schulart, welche sich auf dieses Verhaltensspektrum spezialisiert hat oder auch spezialisieren sollte. Schülerinnen und Schüler können ihr Verhalten dann kontinuierlich verbessern, wenn sie positive Verhaltensvorbilder haben. Diese finden sie an Schulen, in anderen Schülerinnen und Schülern, welche eben gerade dieses gewünschte positive Verhalten zeigen. Würden aggressive und gewaltbereite Schülerinnen und Schüler konzentriert an einem Ort unterrichtet werden – da schwebt Ihnen ja so was wie Jugendwerkhof vor –, hätten diese keine positiven Vorbilder und die Gewaltspirale würde sich auch aus unserer Sicht ausweiten. Die Wissenschaft jedenfalls stützt diese Auffassung des Ministeriums sehr. Letzter Punkt – Punkt II.7, den Sie vorschlagen: Die Thüringer Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, grundsätzlich alle Förderschulen des Landes zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung setzt auf Wertebildung, sie setzt auf Prävention, auch auf pädagogische und gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen, aber wir setzen nicht auf Ausgrenzung. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Vielen Dank, Herr Minister. Es wurde bereits ein Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gestellt. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir nun über diesen Antrag ab. Wer den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, der möge bitte jetzt die Hand heben. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Ausschussüberweisung nicht stattgegeben worden. Wir stimmen über den Antrag als solchen ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden, ist abgelehnt und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1272 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und rufe zunächst Herrn Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf. Bitte sehr.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, werte Präsidentin, wie ich auch schon in der ersten Lesung gesagt habe, ist das von Ihnen aufgerufene Thema tatsächlich eines, das die Mitglieder von Rettungsdienst und Feuerwehren bewegt. Worüber reden wir? Es geht darum, dass in manchen Fällen, wenn es einen medizinischen Notfall gibt und der Rettungsdienst mehr Zeit braucht, um zum Patienten zu kommen als beispielsweise eine vor Ort ansässige Feuerwehr, diese dann von der Leitstelle aktiviert wird, wenn sie denn als sogenannter First Responder dort auch eingetragen ist. Sie leistet dann Erste Hilfe bis zum Eintreffen von Rettungsdienst oder Notarzt. Was möchte die beantragende Fraktion? Sie möchte das Ganze mit einer gesetzlichen Grundlage versehen. Die Frage ist jedoch grundsätzlich, ob das zwingend geboten ist und ob es gut ist, so wie es die AfD hier vorschlägt. Das Ziel, die therapiefreien Intervalle zu verkürzen und Menschenleben zu retten, steht außer Frage. Aber gute Absichten allein machen noch nicht zwingend eine ganz gute Politik. Denn was wir heute debattieren, ist nicht nur ein Gesetzentwurf, es ist schon auch die Frage, ob wir ernsthafte Gesetzgebung betreiben möchten. Lassen Sie mich zunächst mit einer unbequemen Wahrheit beginnen: Diejenigen, die tagtäglich Menschenleben retten, die täglich in den Einsatz gehen, die das System von innen kennen, sehen diesen Vorschlag kritisch. Fachverbände wie der Feuerwehrverband haben deutliche Bedenken geäußert und warnen vor Risiken, sprechen mitunter von einer gut gemeinten, aber eben nicht wirklich bis zum Ende durchdachten Initiative. Das sind nicht irgendwelche Besserwisser, sondern das sind die Profis, die Tag und Nacht genau das machen. Wenn diejenigen, die das System am besten kennen, Alarm schlagen, dann ist es auch die Pflicht, da zuzuhören, insbesondere als Gesetzgeber. Eine zweite Kritik liegt in der rechtlichen Systematik. Die AfD will das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ändern. Das klingt auf den ersten Blick logisch, schließlich geht es um Feuerwehren. Aber es zeigt sich, dass zwischen ersten Eindrücken und fachlicher Realität doch oft eine Diskrepanz liegt. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist nach meinem Ermessen hier nicht einschlägig und eine weitere Überfrachtung des erst im letzten Jahr nach einem wirklich langen Prozess geänderten ThürBKG ist nicht unbedingt zielführend. Wer First-Responder-Systeme etablieren will, der müsste sie dort ansetzen, wo sie diesbezüglich rechtlich und organisatorisch auch eigentlich hingehören. Das ist nicht das ThürBKG. Das ist keine juristische Pingelichkeit, das geht um eine systematische Logik und es geht am Ende darum, dass wir ein Rechtssystem schaffen, dass nicht ein rechtlicher Flickenteppich wird, den am Ende niemand mehr durchschaut. Ein Rettungssystem braucht nun mal klare Zuständigkeiten, eindeutige Verantwortlichkeiten und nahtlose Übergänge. Was wir hier vorgeschlagen bekommen haben, schafft Parallelstrukturen ohne wirkliche systemische Integration. Das ist nicht unbedingt der richtige Weg. Kommen wir zum dritten Punkt, der praktischen Umsetzbarkeit. Die Gesetzesvorlage verspricht Rettung, verschweigt aber die Hürden. Nehmen wir beispielsweise den Versicherungsschutz. Feuerwehrleute sind im Einsatz über die Unfallkasse versichert. Aber gilt das auch für medizinische Erstversorgung, die vor ihrem Einsatz beginnt und gleichzeitig über ihre originären Aufgaben hinausgeht? Die Antwort ist nicht unbedingt befriedigend, denn das ist bisher nicht wirklich geklärt. Damit würden die ehrenamtlichen Helfer einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Oder nehmen wir das Thema „Ausrüstung“. First Responder brauchen spezielles medizinisches Equipment. Wer finanziert das? Wer wartet das? Wer stellt sicher, dass es einsatzbereit ist? Auch hierzu gibt es im Gesetzesentwurf keinerlei Äußerung. Auch eine Frage, die uns bewegen könnte, ist die nach den Schulungen. Es ist natürlich so, dass innerhalb der Grundausbildung ein jeder Kamerad natürlich auch lernt, wie man Erste Hilfe leistet. Allerdings ist die Frage, wenn man das verbinden möchte mit First Responder, ob das ausreichend ist oder ob man nicht hier regelmäßige Fortbildungen und Praxistrainings, Qualitätssicherungen und solche Dinge braucht. Auch hierzu ist kein Wort zu finden. Ein Punkt, der mir auch durchaus wichtig ist, den ich beim letzten Mal auch angesprochen habe, ist die Frage: Was passiert mit den Kameradinnen und Kameraden, wenn sie als First Responder im Einsatz sind und dieser Einsatz aber nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, das heißt, wenn diejenigen, die dort reanimiert werden sollten, versterben? Ich kenne Fälle aus dem Eichsfeld, insbesondere den einen Fall, als tatsächlich einmal ein Kamerad selbst Opfer einer Herzattacke geworden ist und die Kameradinnen und Kameraden, die kamen, um ihn zu retten, nicht erfolgreich sein konnten. In dem anderen Fall war es tatsächlich so, dass der Vater eines Kameraden früh in der Küche einen Herzinfarkt bekam, der nicht zu kurieren war, und auch verstorben ist. Diese Fragen – also die PSNV in solchen Fällen – müssen wir mitdenken, wenn wir das ganze Thema hier angehen. Da gibt es natürlich für Einsätze eine andere Art, aber hier in diesem Falle bin ich nicht ganz sicher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zweite Lesung ist der Moment, um die Details noch einmal zu prüfen. Der Gesetzentwurf schließt nicht unbedingt eine Regelungslücke, denn First-Responder-Einsätze sind heute schon möglich. Er verschiebt möglicherweise die Verantwortung von Land und Landkreisen auf die Schultern von Ehrenamtlichen, er klärt weder die Fragen der Finanzierung noch die der Versicherung oder die der seelischen Belastung – ich sagte es. Er schafft vielleicht auch gewisse Erwartungen. Denn wenn man das im Gesetz verankert, ist natürlich auch die Frage: Was machen die Wehren, die das personell nicht leisten können? Haben die dann eine gewisse moralische Verpflichtung, das doch zu tun und wenn sie es eben nicht machen, wie geht man damit um? Dieser Gesetzentwurf schafft eben diese Erwartung, ohne wirklich die Strukturen zu stärken. Es gibt die First Responder, die im Einsatz sind. Die machen das freiwillig. Aber das so zu regeln, wie Sie es vorschlagen, halte ich nicht für zielführend. Ein Pflicht- oder ein Halb-Pflichtgesetz bringt uns hier nicht unbedingt weiter. Die Debatte zeigt aber auch, wie sehr uns alle das Thema bewegt. Es geht um Menschenleben und wir wollen, dass niemand in Thüringen länger als nötig auf Hilfe warten muss. Deshalb sage ich Ihnen: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Rettungsdienst zu stärken, mehr Personal zu gewinnen und vielleicht auch digitale Ersthelferalarmierung konsequent auszubauen, wie das beispielsweise in Niedersachsen auch schon passiert. Das rettet Leben, ohne die Feuerwehren zu überfordern. Lassen Sie uns die Ehrenamtlichen unterstützen, statt ihnen neue Aufgaben aufzubürden, die sie nicht freiwillig übernehmen möchten. Wir haben das eben in dem Tagesordnungspunkt zum Thema „Ehrenamt“ auch angesprochen. Das ist nach meinem Dafürhalten der Weg einer modernen, effizienten und auch menschlichen Notfallversorgung. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, ein paar Worte noch von mir zu dem Antrag, der schon in erster Lesung abgelehnt wurde. Es wurde schon allerhand dazu jetzt auch wieder vom Kollegen Urbach und vom Staatssekretär gesagt. Man entnimmt daraus und aus der Zeitung, Thüringen setzt nun laut Pressemitteilungen und Verlautbarungen in Notfällen auf Profis, so wie zu lesen ist. Aber es ist auch zu lesen, dass der Thüringer Feuerwehr-Verband First-Responder-Einheiten für grundsätzlich sinnvoll erachtet, wenn sie die Aufgaben der Feuerwehr nicht beeinträchtigen, so wie wir es in unserem Gesetzentwurf bedacht hatten. In anderen Bundesländern funktioniert das schon. Uns ging es im Antrag übrigens nicht um normale Feuerwehrleute mit ihrer einfachen Sanitätsausbildung, die übrigens auch jährlich mit soundso viel Stunden aufgefrischt werden muss und nachgewiesen werden muss. Uns ging es, wie wir im Antrag geschrieben haben und von mir ausgeführt wurde, um Ärzte und Sanitäter, die sich da gern einbringen möchten. Unsere Feuerwehren werden übrigens nicht durch bereits bestehende First-Responder-Einheiten überlastet, sondern durch zunehmende Einsätze beim Tragen von Patienten zu medizinischen Rettungseinsätzen. Jetzt treten Feuerwehren, aufgrund des vorhandenen Personals, das sie haben, der Ausbildung und der Bereitschaft, solche Einheiten bilden zu wollen, mit dem Anliegen an uns heran. Allerdings verwehrt ihnen der zuständige Träger mit Verweis auf rechtliche Unsicherheiten im Brand- und Katastrophenschutzgesetz diese Möglichkeit, eine Möglichkeit, Lücken im schon oft benannten sogenannten therapiefreien Intervall zu schließen und Möglichkeiten, das Weiterleben und vor allem das Wie des Weiterlebens beispielsweise nach Herzkreislaufstillständen oder nach Schlaganfällen zu beeinflussen. Dann tragen wir dieses Anliegen von den Feuerwehrleuten aus dem Alltag und aus der Praxis heraus hier in das Plenum. Nun gibt es ja doch immer wieder Gespräche darüber, auch in der Presse, und allerlei Argumente. Herr Urbach, sicherlich gibt es da Bedenken, wenn jetzt so ein First Responder zu einem Einsatz bei einem Kameraden gerufen würde und dadurch Beeinträchtigungen hat. Ich denke aber, dass jeder Feuerwehrmann und jeder Sanitäter und jeder Notarzt, der als First Responder tätig sein möchte und wird, sowieso schon tagein und tagaus durch seine exzellente Ausbildung und die pure Erfahrung im täglichen Einsatz mit Extremsituationen umzugehen gelernt hat. Mir ist selber mal bei einem Löscheinsatz ein brennender Dachstuhl über dem Kopf zusammengebrochen und hat meinen Kameraden neben mir zum Teil unter sich begraben. In solchen Situationen greift man zu und tut, was richtig ist. In meinem Fall ist der nicht verstorben. Er hatte nur eine gebrochene Schulter – zum Glück. Aber ich habe vollstes Vertrauen in die Jungs und Mädels, die sich das als First Responder zutrauen und das freiwillig machen wollen. Wir hätten darüber auch im Ausschuss reden können, denn die Zeit bleibt nicht stehen, die Bevölkerung wird älter und Lagen verändern sich. Respekt den Rettern und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Vielen Dank. Ich würde für das Protokoll noch mal festhalten wollen, dass der Staatssekretär heute doch gar nicht gesprochen hat, oder ich war hier oben unaufmerksamer, als ich dachte. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Mit ihm sollen – wie bereits angesprochen – die freiwilligen First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren eingeführt werden. Konkret will die AfD – den Ansatz hat Kollege Urbach schon dargestellt – in § 10 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen neuen Absatz verankern, der die Feuerwehren ermächtigt, mit Zustimmung der Gemeinden und in Abstimmung mit den Rettungsdiensten als organisierte Ersthelfer tätig zu werden. Als Linke verfolgen wir seit geraumer Zeit das Ziel, das therapiefreie Intervall zu verkürzen, denn oft entscheiden tatsächlich Minuten über Leben und Tod. Aber Ihr Gesetz von der AfD ist weder am richtigen Ort, noch ist es der richtige Weg. Es berücksichtigt weder Fragen der Qualitätssicherung noch Haftungs- und Versicherungsfragen und entlastet die ohnehin stark beanspruchten Feuerwehren in keiner Weise. Bereits in der ersten Lesung haben fraktionsübergreifend erhebliche Bedenken dominiert, denn dieses Thema gehört in den Bereich des Rettungsdiensts, nicht in das Feuerwehrrecht. Wir haben das Thema „First Responder“ in den vergangenen Jahren intensiv parlamentarisch beraten und im Rettungsdienstrecht bereits Lösungen geschaffen. Mit § 14 Abs. 6 Thüringer Rettungsdienstgesetz haben wir die Möglichkeit eröffnet, eine Leitstellenschnittstelle zur smartphonebasierten Ersthelferalarmierung zu erproben. Darüber hinaus erlaubt § 34a als Experimentierklausel, neue Versorgungskonzepte zeitlich befristet, wissenschaftlich begleitet und unter Einbeziehung des Landtags zu testen. Das ist der richtige systemische Ansatz im Rettungsdienstrecht und nicht im Feuerwehrgesetz.
(Beifall Die Linke)
Im Kern geht es um medizinische Verantwortung, Qualitätsstandards, Dokumentation, Datenschutz, Haftung und die Integration in Leitstellenprozesse. Hinzu kommt, Ihr Entwurf bleibt vage: Welche Mindestqualifikationen sollen gelten? Welche Fortbildungspflichten? Welche Ausrüstung? Wer trägt die Verantwortung für die medizinische Qualität? Wie läuft die Dokumentation? All diese Fragen bleiben offen, doch genau diese Punkte sind für Patientensicherheit und Rechtssicherheit ganz entscheidend.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Alles Fra-
gen im Ausschuss!) Unter dem Strich droht Ihr Vorschlag die Feuerwehren sogar zusätzlich zu belasten. Schon heute leisten sie vielfach Unterstützung für den Rettungsdienst. Der Thüringer Feuerwehr-Verband warnt ausdrücklich davor, die Wehren zu überlasten, und begrüßt stattdessen die Erprobung der ErsthelferApps, also genau den Weg, den wir mit dem Rettungsdienstgesetz eröffnet haben. Als Linke setzen wir darauf, sowohl den Rettungsdienst als auch die Feuerwehren mit ausreichendem Personal,
(Beifall Die Linke)
einer verlässlichen Vorhaltung und moderner Leitstellentechnik zu stärken. First Responder können eine sinnvolle Ergänzung sein, aber niemals Ersatz für eine flächendeckende professionelle Versorgung.
(Beifall Die Linke)
Ihr Gesetzentwurf ist fachlich im falschen Gesetz, lässt zentrale Standards offen und ist zudem schlicht unnötig, denn wir haben ja relativ frisch erst am 2. Juli 2024 im Landtag eine aktuelle Regelung zur Ersthelferalarmierung beschlossen. Die AfD hat das offensichtlich übersehen und bringt deswegen einen überholten Entwurf ein. Wir als Linke wollen Rettungsketten schließen, nicht durch Symbolpolitik, sondern durch funktionierende Systeme. Wir wollen, dass Hilfe schneller und wirksamer ankommt. Dazu haben wir zum Beispiel den Telenotarzt eingeführt und weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Unser Ansatz lautet: Profis stärken, qualifizierte Ersthelfer sinnvoll einbinden, medizinisch geführt, rechtssicher und ohne zusätzliche Lasten für unsere Feuerwehren. Das müssen wir sachlich angehen, aber vor allem mit Respekt gegenüber den Einsatzkräften, die Tag für Tag ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten. Abschließend bleibt mir zu sagen, dass auch mit dieser zweiten Lesung dieser Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig ist. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es zieht sich wie so ein Faden eigentlich durch diese ganzen Anträge und Gesetzesinitiativen, die wir von der AfD gestern und heute hier behandeln: Sie haben ein Anliegen, das sich erst einmal vernünftig anhört, und was dann kommt, ist unpraktikabel und konträr zu dem, was Sie eigentlich wollen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Überweisen
Sie es doch an den Ausschuss!) Es ist seit Langem bekannt und wird auch von niemandem bestritten, dass wir Ersthelfer schneller aktivieren müssen, um mehr Leben retten zu können. Deswegen hat der Landtag bereits 2023 gehandelt und im Rettungsdienstgesetz geregelt, dass die Aufgabenträger des Rettungsdiensts die Alarmierung von Ersthelfern wie Feuerwehrleuten per App erproben dürfen, sogenannte ErsthelferApps. Beim Rettungsdienstgesetz 2023 und beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz 2024, das wir dann auch noch beschlossen haben, hat die AfD keinerlei Änderungsanträge vorgelegt. Damals war es Arbeitsverweigerung, aber jetzt haben Sie das Thema wieder mal entdeckt und denken: Da könnten wir auch noch mal reinhauen in die Kerbe und uns noch mal beliebt machen und uns als vermeintliche Helfer profilieren. Kollege Urbach hat schon sehr treffend und ausführlich auf die Mängel hingewiesen, die sich dann in der Praxis ergeben würden, wenn wir Ihrem Entwurf nähertreten würden. Denn was soll es denn heißen, dass laut Ihrem Entwurf freiwillige Feuerwehren in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Rettungsdiensts Ersthelferaufgaben wahrnehmen könnten? Wie soll das denn praktisch aussehen? „Abstimmung mit dem […] Träger des Rettungsdienstes“, solche schwammigen Formulierungen bedeuten weniger Rechtssicherheit für die Feuerwehren und überhaupt nicht mehr, was Sie aber behaupten. Sollen die Gemeinden völlig unterschiedliche Regelungen zum Versicherungsschutz treffen dürfen? Wie werden die Ersthelfer – Kollege Urbach hat es bereits gesagt – überhaupt versichert? Handelt es sich doch nach Ihrem Gesetzentwurf richtigerweise weiterhin um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften. Konkretes Beispiel: Wenn eine Kameradin der Feuerwehr als Ersthelferin mit ihrem privaten Pkw zu einem Notfall eilt, soll es dann von der Gemeinde abhängen, ob sie Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung genießen könnte? Es wäre schon gut, wenn man sich vor der Einbringung des Gesetzentwurfs Gedanken über Probleme in der praktischen Umsetzung gemacht hätte. Das zeigt auch das Beispiel des Haftungsschutzes bei Verkehrsunfällen. Auch hier geht es in die Richtung: weniger Rechtssicherheit für die Feuerwehren, nicht mehr. Sie ziehen als Vorbild eine bayerische Regelung heran, die im Kern für weniger, nicht mehr Aufgabenbelastung der Feuerwehrleute erfunden wurde. Zur Erinnerung: Die von Ihnen angeführte bayerische Regelung wurde 1981 geschaffen, um die Feuerwehren möglichst vor sachfremden Aufgaben wie Hilfeleistungen der Drehleiter zu schützen, so die Gesetzesbegründung aus Bayern. Sie kopieren jetzt aber diese Formulierung zwecks Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben, also mehr Aufgaben und nicht weniger. Auch das ist ein Widerspruch. Laut Ihrer Formulierung sollen Feuerwehren auch freiwillige Aufgaben im Bereich der organisierten Ersten Hilfe übernehmen dürfen. Ach so, das heißt andere freiwillige Aufgaben nicht mehr? Die Frage stellt sich auch deshalb, weil Ihre bayerische Regelung insgesamt auf andere Aufgaben als Pflichtaufgaben abstellt, Stichwort „Drehleiter“, Sie als AfD aber nur eng freiwillige Aufgaben im Bereich der Ersten Hilfe normieren. Freiwillige Aufgaben – auch das hat Kollege Urbach schon gesagt – werden vom Brand- und Katastrophenschutzgesetz aber eigentlich gar nicht geregelt. Und diese Regelung wollen Sie jetzt durchbrechen. Damit sorgt Ihr etwas verwirrender und unklarer Entwurf für weniger Rechtssicherheit für die Feuerwehren, nicht mehr. Wir haben unsere App geschaffen, unsere Ersthelfer-App, die erprobt wird. In erprobter und lange geübter und gepflegter und egal unter welcher Regierungsfarbe enger Zusammenarbeit mit allen Rettungsdienstleistern, die da am Start sind, werden wir auch weiter die Ersthelferversorgung gemeinsam hier im Land verbessern, mit all denen, die sich ernsthaft um umsetzbare Regelungen bemühen. Ihr Entwurf taugt dazu nicht.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Danke, Frau Abgeordnete Marx. Bevor ich nun frage, ob die Landesregierung das Wort wünscht, würde ich Frau Abgeordnete Rosin darum bitten, entweder für Beratungen und Besprechungen nach draußen zu gehen oder ansonsten nicht dauerhaft den Rücken zur Rednerin oder zum Redner zu drehen. Ich glaube, das ist nicht ganz angemessen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Ich kriege signalisiert, das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abstimmen. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Kolleginnen und Kollegen von CDU, BSW, SPD und Linke. Damit ist der Gesetzentwurf erneut abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 5 soll am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen werden, sodass wir nun zu Tagesordnungspunkt 6 weitergehen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1671 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Bitte, Frau Ministerin.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ich darf Ihnen heute hier den ersten Gesetzentwurf des Justizministeriums in dieser neuen Legislaturperiode vorlegen.
(Beifall CDU, SPD)
Und ich gebe zu, der Titel ist etwas schwierig, aber so ist das manchmal. Es geht um das Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle. Dieser etwas sperrige Titel umfasst mehrere Regelungen und ich möchte Ihnen im Folgenden die drei wichtigsten darstellen. Artikel 1 des Entwurfs enthält die Verlängerung der amtsgerichtlichen Zweigstellenregelung im Thüringer Gerichtsstandortgesetz. Von ursprünglich sieben eingerichteten Zweigstellen bestehen derzeit noch zwei amtsgerichtliche Zweigstellen an den Standorten Bad Lobenstein und Ilmenau. Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Zweigstellen im Gerichtsstandortgesetz ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025, also Ende dieses Jahres, befristet. Der Beitrag durch die Zweigstellen wird im Saale-Orla-Kreis sowie im Ilm-Kreis über diesen Zeitpunkt hinaus benötigt, sodass wir mit diesem Gesetzentwurf eine weitere Befristung um sieben Jahre verlängern wollen. Wir tragen damit auch der Formulierung im Regierungsvertrag Rechnung, der alle Gerichtsstandorte in Thüringen erhalten möchte. Ausdrücklich wird aber zugleich am Ziel der Zusammenführung von Zweig- und Hauptstellen festgehalten, denn eine leistungsstarke Justiz braucht leistungsfähige Gerichte und die Justiz ist in den kommenden Jahren auch Veränderungen unterworfen. Sie befindet sich organisatorisch und personell im Umbruch. Ich nenne hier vor allem die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sowie den Generationswechsel, der sich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Künftig wird sich zeigen, inwieweit das Auswirkungen auf den Raumbedarf der Gerichte hat und welche Möglichkeiten sich darüber hinaus für mögliche Zusammenlegungen von Zweig- und Hauptstellen ergeben. Für den jetzig vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir aber, wie gesagt, die Befristung bis zum Ende dieses Jahres aufheben und um eine Verlängerung von sieben Jahren bitten. Artikel 2 des Gesetzentwurfs betrifft das Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz. Ein Anliegen ist dabei, den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu ermöglichen, in gerichtlichen Verhandlungen eine Robe zu tragen. Für den einen oder anderen mag sich das banal anhören, aber es hat auf die Betroffenen und auch für unsere Justiz große Auswirkung. Soweit Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eine sitzungsleitende Funktion ausüben, beispielsweise in Zwangsversteigerungsterminen oder in Verfahren nach der Insolvenzordnung, repräsentieren sie wie Richterinnen und Richter das Gericht. Insoweit verdeutlicht das Tragen einer Robe ihre herausgehobene Stellung während einer öffentlichen Verhandlung des Gerichts. Unterstrichen werden damit zudem die Neutralität und die sachliche Unabhängigkeit von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Das Ansehen der beruflichen Stellung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wird in der Gesellschaft damit gestärkt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle auch die tragende Rolle von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Thüringen in der Justiz insgesamt hervorzuheben.
(Beifall BSW)
Ich danke ihnen für ihre wertvolle Arbeit, die oftmals gar nicht so berücksichtigt wird. Der dritte und letzte wichtige Punkt in diesem Gesetzentwurf ist die Sicherheit der Bediensteten in der Justiz. Ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich betonen, denn die Sicherheit der Bediensteten in diesem wichtigen Bereich ist mir ein Herzensanliegen. Ein Baustein zur Verbesserung der Sicherheit ist die Mithör- und Aufzeichnungsfunktion der mobilen Alarmgeräte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Gerade diese Berufsgruppe ist in diesen Zeiten oftmals Gefahrensituationen ausgesetzt. Sie wissen manchmal nicht, wer die Tür öffnet, was sie erwartet und auch, in welchem Gemütszustand die Person ist. Wir alle erleben eine Veränderung in der Gesellschaft, und gerade die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher kriegen das im Besonderen zu spüren. Diese Geräte ermöglichen im Falle einer dringenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit im Einsatz, eine Leitstelle mithören zu lassen, die dies nötigenfalls auch einer Polizeidienststelle gestattet. Die Polizei wird in die Lage versetzt, der dringenden Gefahr zu begegnen. Da Mithörfunktion und Tonaufnahmen gerade auch im verfassungsrechtlich besonders geschützten Bereich einer Wohnung vonnöten sein können und insoweit Artikel 13 Abs. 5 Satz 1 des Grundgesetzes einschlägig ist, muss natürlich verhältnismäßig vorgegangen werden.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Frau Ministerin, die Redezeit zur Einbringung ist abgelaufen.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
All das berücksichtigt unser Gesetzentwurf. Ich danke den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und bitte bei der Beratung hier im Parlament um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ich eröffne die reguläre Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Große-Röthig für die Fraktion der Linken das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, mit dem durch die Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Übergangsregelungen im Gerichtsstandortgesetz entgegen der ursprünglichen Planung nun um ca. sieben Jahre – Frau Ministerin hat es eben ausgeführt – bis Ende 2032 verlängert werden. Für die Fraktion Die Linke sind zwei Aspekte in diesem Prozess entscheidend: zum einen, dass rechtssuchenden Menschen in Thüringen flächendeckend eine effizient arbeitende und gut erreichbare Justiz zur Verfügung steht, und zum anderen, dass diese Struktur auch eine Zukunft hat in diesem Land.
(Beifall Die Linke)
Die Struktur sowie die personelle und sächliche Ausstattung der nunmehr vom Gesetzgebungsverfahren betroffenen Gerichtsstandorte sollen diese zwei Seiten der Medaille zum Ausgleich bringen. Nun müssen wir feststellen, dass bei einer bloßen Fortschreibung der bisherigen angedachten Struktur dieser sinnvolle Ausgleich und die Wirksamkeit der beiden Funktionen nicht für alle Gerichtsstandorte gewährleistet sind. Das gilt vor allem für einige der Zweigstellen. Gerichtsverfahren werden – und das weiß jeder, der sich mit dem Justizsystem in Berührung befindet – auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit immer komplexer, werden immer aufwendiger, werden immer länger. Die notwendige Digitalisierung der gerichtlichen Arbeitsprozesse als Operation am offenen Herzen kommt zum Normalbetrieb hinzu. Daher ist es nach Ansicht der Fraktion Die Linke sinnvoll, Gerichtsstandorte zu bilden, die im richterlichen und – Frau Ministerin hat es ausgeführt – auch im nicht richterlichen Bereich personell und sächlich aus einem entsprechenden Pool schöpfen können, sodass zum Beispiel bei Ausfall von Personal Arbeitsabläufe auch ohne größere Reibungsverluste im Interesse der Rechtsuchenden weiterlaufen können. Angesichts der laufenden Pensionswelle, die das Justizsystem trifft, und auch des sich im juristischen Bereich anbahnenden Fachkräftemangels wird das eine immer drängendere, eine immer herausforderndere Aufgabe. Ob diese Herausforderungen nur durch Instrumente wie die Bildung oder Beibehaltung von Zweigstellenlösungen erreicht werden können, bedarf unserer Meinung nach der ernsthaften Überprüfung, zumal die Beibehaltung einiger dieser Zweigstellen nach dem Abbruch eines eigentlich konzipierten Neuordnungsprozesses gedacht war. So zeigen beispielsweise die langjährigen Erfahrungen aus dem Bereich der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit, dass auch mit der regelmäßigen Abhaltung von Gerichtstagen an verschiedenen Orten innerhalb des Gerichtsbezirks für die Rechtsuchenden und deren Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen eine gute Erreichbarkeit erreicht werden kann. Wir sehen das sehr gut am Arbeitsgericht in Suhl, das in Eisenach tagt. Da sollte auch versucht werden, die Verlängerung der Geltung der Übergangsregelung auf maximal drei Jahre zu begrenzen und diese Zeit für die Herstellung langfristig tragbarer Strukturen zu nutzen. Es wird einige überraschen, aber die Fraktion Die Linke befürwortet die Amtstracht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Erfahrungen zeigen, die Verwendung einer Amtstracht bei bestimmten Verfahrenshandlungen kann dazu beitragen, Rechtsuchenden die Wichtigkeit der jeweiligen Vorgänge für ihre Lebensumstände bewusst zu machen und auch die Akzeptanz der getroffenen Entscheidung zu erhöhen. Deshalb bewerten wir auch die neu vorgesehene Eröffnungsklausel für die Verwendung von Amtstracht positiv. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erfüllen heute Aufgaben, die früher in die Zuständigkeiten des richterlichen Personals gefallen sind, und das sollte sich auch in der Amtstracht ausdrücken. Jetzt zu den Gerichtsvollziehern: Die neu vorgesehene Überwachung von Schuldnerinnen und Schuldnern in der aktuellen Form kann und wird unsere Zustimmung wegen schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken nicht finden.
(Beifall Die Linke)
Grundsätzlich sollte Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Brombeerkoalition, diese Argumentation bekannt vorkommen. Schließlich haben wir uns hier im Hohen Haus ein Verfahren gegeben, dass den sperrigen Namen „prälegislatives Konsultationsverfahren“ trägt. Nun ist es leider so, dass die Landesregierung nach ziemlich exakt neun Monaten im Amt immer noch nicht in der Lage ist, für das von ihr selbst vorgeschlagene Verfahren einen funktionierenden Prozess zu gestalten. Der vorliegende Gesetzentwurf war der erste, der uns auf abenteuerlichen Wegen erreicht hat. Und bis heute gibt es nicht einmal eine Eingangsbestätigung für unsere Stellungnahme dazu. So geht Respekt gegenüber dem Parlament nicht.
(Beifall Die Linke)
Gespräche, die in der Öffentlichkeit vorgespielte Kompromissfähigkeit – alles nur gute Worte, die nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Ich muss gestehen, so richtig überrascht bin ich davon nicht. Es wird Sie nach unserer ausführlichen Stellungnahme sicherlich nicht verwundern, dass wir Ihrem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen können. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss zugeben, dass ich ein Stück weit überrascht bin, dass dieser Gesetzentwurf ja doch etwas gegensätzlicher diskutiert wird, als ich anfänglich angenommen habe. Dennoch muss man vielleicht noch mal ganz kurz auf die wesentlichen Punkte eingehen. Die Ministerin hat ja schon sehr weit ausgeführt. Unsere Justiz ist wie viele Bereiche in unserem gesellschaftlichen Leben und auch im staatlichen Leben im Umbruch. Und gerade bei einem so wichtigen Punkt wie der Justiz als wichtige Säule unseres Staats ist es natürlich richtig und wichtig, mehr als einmal und genau hinzuschauen. Deshalb möchte ich noch mal einzelne Punkte ansprechen, die mitunter hier gestreift wurden. Das eine ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsbestimmungen nach Artikel 1 für die verbliebenen Amtsgerichtszweigstellen an den Standorten Ilmenau und Bad Lobenstein. Ich halte das natürlich für eine Notwendigkeit, die aufrechtzuerhalten, aber letztlich auch noch mal darüber zu reden. Die Reform ist von 2006. Man kann sagen, dass die Reform bis dahin natürlich ein Stückchen unvollendet bleibt. Aber es zeigt sich natürlich auch darin, welche Herausforderungen mit der Zusammenlegung von Gerichtsstandorten verbunden ist. Ich denke auch, dass man aus dieser ganzen Diskussion und der Erfahrung aus der Vergangenheit heraus auch eine Lehre für die Zukunft und für andere Bereiche durchaus ziehen kann. Bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern soll nun eine Robe eingeführt werden, wenn sie eine selbstständige, sitzungsleitende Funktion ausüben. Ich denke, dass wir auch in diesem Punkt darüber reden sollten, weil es wichtig ist, wie sich unser Rechtssystem auf der Seite der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger darstellt. Es sind Repräsentanten des Gerichts und deshalb muss diese Frage natürlich auch geklärt werden. Ich schließe mich dem auch an, dass ich sehr viel davon halte, hier diese Roben oder, wie die Kollegin der Linken es genannt hat, Gerichtstracht dann einzuführen. Zwei weitere Änderungen haben etwas mit Sicherheit zu tun. Zum einen geht es um die Gerichtsvollzieher. Hier sollen die Auskunftsrechte klarer und im Einklang mit dem Bundesrecht geregelt werden, um den Verwaltungsvollzug zu erleichtern. Ich denke, das ist ein Punkt, den wir alle nur begrüßen können. Vereinzelt war in den Nachrichten in den vergangenen Jahren zu lesen, dass das Leben für die Gerichtsvollzieher mit ihrem sehr schwierigen Job nicht leichter geworden ist. Deshalb ist es auch gut, dass die Gerichtsvollzieher dann diese Möglichkeiten haben, um sich vor gefährlichen Personen oder dann auch im Rahmen zusätzlicher Landesregelungen vor gefährlichen Tieren zu schützen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, der mitunter aufgrund der Erlebnisse in der Vergangenheit seine Begründung findet. Zum anderen erhält die gelebte Praxis zur Erhöhung der Sicherheit der Bediensteten, zum Beispiel mobile Alarmgeräte zu nutzen, nun endlich, muss man sagen, eine gesetzliche Grundlage, speziell mit Blick auf die Nutzung von Mithörfunktionen. Ähnlich wie bei der Polizei ist auch in der Justiz der Aspekt der Sicherheit ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Nachwuchsgewinnung, im Rahmen der Attraktivität dieser Berufe. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten nutzen sollten, die Sicherheit für die Gerichtsvollzieher zu erhöhen. Hierzu sind auch ganz konkrete Maßnahmen im Gesetzentwurf enthalten. Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen, nämlich die Sorge, die auch hin und wieder hier geäußert wird, wenn es um die Überwachungsmethoden hinter der Überwachungsstelle geht. In Artikel 4 geht es um eine Änderung der Zuständigkeit für die zentrale Überwachungsstelle der digitalen Barrierefreiheit, also aus meiner Sicht weniger besorgniserregend. Insofern ist es auch eine organisatorische Frage, aber auch zu einem sehr wichtigen Anliegen. Barrierefreiheit von Behörden ermöglicht den Zugang zu Leistungen für alle Bürger, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, und dazu gehören Rampen im täglichen Leben oder Aufzüge, aber eben auch Barrierefreiheit im digitalen Bereich. Kurzum, wir haben mit diesem Mantelgesetz mehrere Regelungen angesprochen. Wir haben mit diesem Mantelgesetz die Möglichkeit, unsere Justiz im Freistaat Thüringen weiterzuentwickeln. Ich möchte an dieser Stelle vorschlagen, weil es sich am Ende doch konstruktiver diskutieren lässt, und letztendlich auch wir feststellen mussten, dass die Meinungen hier doch gegensätzlicher sind, dies im Ausschuss intensiv fortzusetzen. Deshalb beantrage ich an dieser Stelle, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zu überweisen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Schlösser für die AfD-Fraktion auf.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, der vorliegende Entwurf nennt sich Anpassungsgesetz. In Wahrheit ist er in Teilen ein Bequemlichkeitsgesetz. Sie wollen den Status quo verlängern, das Notdürftige zum Dauerhaften erklären und nennen das dann Modernisierung. Die Landesregierung bringt ein Gesetz ein, das vorgibt, Gerichtsorganisationen zu reformieren und heraus kommt ein Potpourri aus juristischer Modeberatung, institutioneller Alibipolitik und technokratischer Übergriffigkeit.
(Beifall AfD)
Ein Gesetz wie ein Drogencocktail – bunt, verwirrend und auf keinen Fall im nüchternen Zustand zu konsumieren. Ihr Gesetz lenkt vor allem die Aufmerksamkeit weg von den echten Problemen in der Justiz hin zu der Frage, ob der Rechtspfleger in Zukunft im Talar oder im Trainingsanzug agiert, ganz so, als sei das Tragen einer Robe die zentrale Herausforderung unserer Gerichtsbarkeit. Aber beginnen wir mit der Verlängerung der Zweigstellen der Amtsgerichte bis 2032. Die Regierung sagt in ihrer Begründung, das sei kostenneutral, zwei Zweigstellen von Amtsgerichten einfach weiterzuführen. Wirklich? Zwei Standorte, die mit eigenem Personal, doppelten Betriebskosten, zusätzlichen Miet- und Verwaltungsausgaben weiterbetrieben werden, dazu Planungs- und Baukosten für spätere Zusammenlegungen – das nennen Sie allen Ernstes kostenneutral? Das ist, als würde man mit zwei Autos zur Arbeit fahren und glauben, man spart Benzin. Wenn Sie wenigstens ehrlich wären und sagen würden, wir kriegen es nicht hin und es kostet doppelt, aber nein, es wird schöngeredet und mit dem eigenen Koalitionsvertrag gerechtfertigt, der aber doch Entbürokratisierung als zentrales Ziel ausgibt. Wie passt das zusammen? Gar nicht. Dann die Robenpflicht für Rechtspfleger: Ich bin ja als Anwalt selbst Robenträger und kann die Wirkung der Robe ein wenig einschätzen. Ich habe wirklich nichts gegen Symbolik, aber wenn das größte Problem der Thüringer Justiz derzeit der modische Auftritt der Rechtspfleger ist, dann beneide ich Sie um Ihre Realität.
(Beifall AfD)
Während der Richterwahlausschuss und der Staatsanwältewahlausschuss durch Sie mittels Brandmauergehabe blockiert sind,
(Unruhe CDU, BSW)
während Verfahren sich ziehen, die Staatsanwaltschaften unter Massenanzeigen wegen Äußerungsdelikten ächzen, während Thüringer Bürger monatelang auf gerichtliche Entscheidungen warten, da will man Roben für Rechtspflege einführen – ein echter Paukenschlag, allerdings keiner, der das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sie verdre-
hen doch die Tatsachen!) Und Sie produzieren neue Verwaltungsvorschriften mit Ansage. Sie verstecken das Wesentliche hinter juristischen Modefragen, ein Gesetz zur Verbesserung der Justiz, das in Wahrheit ein Fall für den eigenen Bürokratiemelder ist. Sie erinnern sich: Den hatten Sie eingeführt, um genau solchen Unsinn zu verhindern. Jetzt reicht ein Blick in Ihre eigene Drucksache und Sie haben ein Paradebeispiel. Besonders amüsant – wenn es nicht so traurig wäre – ist die Passage zur Nachwuchsgewinnung. Da steht allen Ernstes, dass das Tragen einer Robe dabei helfen soll, junge Menschen für den Beruf des Rechtspflegers zu begeistern. Meine Damen und Herren, was kommt als Nächstes? Blaulicht am Richterstuhl, eine Peitsche? Wenn wir Nachwuchs gewinnen wollen, dann mit besseren Arbeitsbedingungen und nicht mit Schneiderpuppenpolitik.
(Beifall AfD)
Dabei haben Sie nicht mal ganz klar geregelt, wann und wo die Robe getragen werden soll – mal zur Verhandlung, mal zur Verkündung, auch mal außerhalb des Gerichtssaals, wenn es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen erscheint. Das ist kein Gesetz, das ist eine Beschäftigungsmaßnahme für eine ohnehin stark belastete Berufsgruppe. Die haben anderes zu tun, als sich an-, aus-, an-, auszuziehen. Ein kurzer Blick in die Geschichte der Robe sei mir gestattet. Der Preußenkönig Friedrich Wilhelm I., ein Mann mit klaren Worten, ordnete 1726 per Kabinettsorder für Rechtsanwälte an, es müsse doch in der Justiz so beschaffen sein, dass man die Spitzbuben – er meinte uns – von Weitem erkennen möge. Letztmalig hat sich wohl 1936 das Reichsjustizministerium mit der Robenfrage umfassender befasst, per Allgemeinverfügung – 1936, oh Schreck. Was zeigt das? Ihre Regelung ist anachronistisch, sie ist aus der Zeit gefallen und die Regelung Ihres Gesetzentwurfs geht an der Realität völlig vorbei. Sie verweisen in der Begründung auf die gesellschaftliche Entwicklung der letzten 10 bis 15 Jahre. Was ist da wohl passiert? Wir haben da so eine Ahnung. Die Leute, vor denen unsere Justiz wirklich geschützt werden muss – aggressive Schuldner, radikale Querulanten, gewaltbereite Täter aus bestimmten Milieus –, nehmen keine Robe und kein Alarmgerät ernst. Die lassen sich auch nicht von einer Abhörung abschrecken; sie sind nicht durch Dresscode zu beeindrucken.
(Beifall AfD)
Dass man durch das Tragen einer Robe automatisch mehr Ansehen genieße, ist im Übrigen auch unter Anwälten empirisch nicht nachweisbar. Und wenn das Tragen einer Robe, so wie Sie es hier vorgesehen haben, freiwillig ist, dann könnten wir doch auch unseren Polizisten freistellen, ob sie die Uniform oder Freizeitkleidung tragen, wenn sie auf Streife gehen. Das ist in der Tat absurd. Genau das ist der Widerspruch, den Ihr Gesetzentwurf hier enthält. Nun zum ernsten Teil, der sogenannten Mithörfunktion mobiler Alarmgeräte der Gerichtsvollzieher: Hier wird es gefährlich, das haben ja auch Redner vor mir schon angemerkt. Denn das, was eingeführt wird, ist nichts anderes als eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen in den Kernbereich privater Lebenshaltung, sogar in Wohnungen ohne richterliche Anordnung, heimlich bei dringender Gefahr. Was ist das eigentlich, dringende Gefahr? Wer definiert das? Am Ende wohl allein der Bauch des Beamten. Und das genügt eben nicht. Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zur heimlichen Überwachung deutlich geäußert. Es braucht hohe Hürden, präzise Begrenzung, gerichtliche Kontrolle. Hier wird das Gegenteil gemacht und das mit Verweis auf 41 Alarmgeräte, die ohnehin schon im Einsatz seien. Wenn das so ist, dann können wir auch gleich jeden Hausmeister zur wandelnden Abhöranlage machen. Ein Handy hat er ja schon. Das ist verfassungsrechtlicher Blindflug. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich bedenklich, unnötig und eine ernste Gefahr für die Grundrechte der Thüringer.
(Beifall AfD)
Was wir stattdessen brauchen, ist echte Entlastung der Gerichte durch Personal, nicht durch Provisorien, Verzicht auf symbolische Maßnahmen, die mehr verwalten als helfen, verfassungsfeste Regelungen, die Bürgerrechte respektieren und Transparenz bei den Kosten statt verdeckter Ausgaben. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist ein Beweis dafür, dass man unter größter Beteuerung der Bürokratiebekämpfung dennoch ungeniert neue Bürokratie schaffen kann, wenn man nur entschlossen genug daran arbeitet. Thüringen braucht keine Justiz in Maßrobe, sondern eine Justiz, die Maß hält, keine juristische Garderobenordnung, sondern Entlastung und echte Rechtsstaatlichkeit und vor allem keine Symbolpolitik, die den Bürgern vorn vorgaukelt, es würde sich etwas ändern, während man ihnen hinterrücks in Wahrheit das Mikrofon ins Wohnzimmer stellt. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher so, wie er ist, ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Danke schön. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht würde es schon mal helfen, den Titel des Gesetzentwurfs zu lesen: Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle. Es handelt sich hier nicht um ein Justizreformgesetz, das die vielen Probleme und Anforderungen, die wir zweifellos im Justizbereich zu bearbeiten haben, hier umfassend und in Gänze irgendwie auf vollkommen neue Füße stellen soll, sondern es handelt sich um einzelne Teilbereiche – kleinere Teilbereiche –, deren Regelungsbedarf jetzt kurzfristig aus Sicht unserer Brombeerkoalition erforderlich scheint und deswegen hier heute ins Laufen gebracht werden soll. Zu den einzelnen Punkten ist schon viel gesagt worden. Es ist natürlich unschön, dass die Zweigstellen Ilmenau und Bad Lobenstein noch nicht zu größeren Gerichtsstandorten zusammengeführt werden konnten – das bezweifelt auch keiner –, aber wenn es nun mal so ist, dass es nicht schaffbar ist, weil die räumlichen und die personellen Voraussetzungen an den Aufnahmeorten nicht hergestellt werden konnten, dann muss die Übergangsregelung verlängert werden, weil man sonst die Zweigstellen schließen müsste, ohne dass die überhaupt woanders angesiedelt werden könnten. Dann ist das einfach eine organisatorische Notwendigkeit, um dem Rechtsschutzbedürfnis und der Rechtswegegarantie für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Wirkung zu verschaffen, dass diese dann verlängert wird. Ob die sieben Jahre zu viel sind – das sind alles Dinge, darüber kann man sich gern in der Ausschussberatung verständigen. Aber jetzt zu sagen, wir lassen es einfach auslaufen, hopp, mal gucken, was dann passiert, das ist auch keine verantwortliche Politik. Weiter geht es mit dem Schutz der Gerichtsvollzieher. Das ist ein sehr ernsthaftes Problem. Vielleicht haben Sie es aber schon vergessen, dass es auch schon Anschläge gab, dass auch schon ein Gerichtsvollzieher erschossen wurde schlicht und einfach und dass es deswegen von gar niemandem mehr infrage gestellt wird, dass es auch diese Abfragemöglichkeit gibt: Wo gehe ich denn da eigentlich hin? Wenn wir in Zeiten leben, in denen staatliche Organe und auch Gerichte und vollziehende Beamtinnen und Beamte – dazu gehören auch Gerichtsvollzieher – lächerlich gemacht werden, dann ist die Gefahr natürlich umso größer und da müssen wir diese Personen auch schützen. Wir haben hier einen reinen Anpassungsbedarf – das finden Sie auch genau beschrieben im Gesetz – durch Änderung des Bundesgesetzes, wo wir uns quasi umstellen müssen bei den Vorschriften, damit die Auskunftsrechte, die es bisher schon gibt, weiter genutzt werden können. Und dann kommt es – das haben Sie netterweise jetzt nicht auch noch wieder versucht lächerlich zu machen – zum Beispiel zu einer Spezialregelung über gefährliche Tiere. Aber dass Gerichtsvollzieher kein Traumjob ist, das können Ihnen die Menschen, die dort diese Arbeit machen, immer noch sehr gut bestätigen. Da haben wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber auch einen besonderen Schutzauftrag gegenüber diesen Personen. Jetzt kommt es zur Mode: Also Sie machen es sich ja auch, Herr Schlösser, immer sehr einfach mit der Verächtlichmachung staatlicher Institutionen. Und wenn Sie behaupten, das sei Teil eines Drogencocktails, den …
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Da müs-
sen Sie was verwechseln!) Sie haben gesagt, das ist ein Gesetz wie ein Drogencocktail und wir machen jetzt Modevorschläge. Es ist ein Angebot an Personen, die an Richters statt – darauf hat Frau Ministerin Meißner schon hingewiesen – verhandlungsleitende Aufgaben im Gericht wahrnehmen, bei bestimmten Verhandlungen, dass sie quasi ihre Amtspersönlichkeit – nicht müssen, aber dürfen – durch eine Robe kennzeichnen dürfen. Und wenn hier alles immer ins immer Spekulativere und dramaturgisch Übersteigerte abgleitet und wir uns dann alles nur noch so vorstellen müssen wie so eine Fernsehsoap-Realityshow, dann ist es schon wichtig, dass diese Personen auch mal entscheiden können, ob sie sich mit einer Robe als Amtsperson kennzeichnen wollen oder nicht. Nicht mehr oder weniger wird denen hier ermöglicht. Wenn das die Betreffenden selbst wünschen, dann sollten wir ihnen diese Möglichkeit auch geben, und das hat hier nichts mit Modeberatung zu tun. Kritisch gesehen wird und zu hinterfragen bzw. genauer auszuleuchten in der Ausschussberatung, für die ich hier auch noch mal plädieren möchte, ist natürlich schon die Sache mit der Alarmfunktion. Die Alarmfunktion soll praktisch die Polizeibegleitung ersetzen, die wir schon in sehr vielen Fällen haben bzw. die dann angefordert wird und die es eben sehr schwer macht, die Gerichtsvollziehereinsätze bei schwierigen Klienten – sagen wir mal – planbar zu machen, wenn das zu Zeitverzögerungen führt, weil die Polizei da auch nicht immer von jetzt auf gleich Amtshilfe leisten kann. Deswegen ist die Frage: Wie können Gerichtsvollzieher bei solchen Einsätzen besser vor Gefahren geschützt werden? Dass es natürlich ein Grundrechtseingriff wäre, einen solchen Alarmknopf einzuführen, das ist unstreitig – aber dennoch. Dann haben wir noch den vierten Punkt, den Kollege Schard erwähnt hat, dass wir barrierefreie Zugänge verbessern sollen. Es sind kleine Einzelpunkte, es ist kein Gerichtsreformgesetz, aber es gibt keinen Grund, jetzt der Weiterberatung im Justizausschuss die Zustimmung zu verweigern. Darum bitte ich doch noch mal herzlich, dass dieses Gesetz an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird und dass wir uns dann bei den strittigen Punkten darauf verständigen, ob wir hier zu einer Einigung kommen. Auch jetzt noch mal an die Adresse von Frau Große-Röthig und der Linksfraktion: Da nehmen wir natürlich Beratung und Einwände auch ernst und werden natürlich entsprechende fachliche Expertise hinzuziehen, ob so ein Alarmierungsknopf eine gangbare Sache sein wird. Auf den ersten Blick wäre es eine sehr hilfreiche Maßnahme für den wirklich erforderlichen Schutz der Gerichtsvollzieher. Wenn Sie mit den Menschen sprechen, dann wissen Sie das auch. Ich plädiere hier massiv für eine Überweisung an den Justizausschuss und bitte dafür um Ihre Zustimmung.
(Beifall BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, was wir gerade erlebt haben, ist eigentlich eine Galavorstellung, warum es das BSW in diesem Landtag braucht.
(Beifall BSW)
Eine solche Diskussion, die scheinbar von der einen Seite des Hauses nur mit Schaum vor dem Mund und in keiner Weise sachlich geführt werden kann, während die andere Seite des Hauses sich à la beleidigte Leberwurst ob des Vorgehens in der Sache zurückzieht, bedarf doch einer ganz anderen Behandlung. Wir brauchen doch in dieser Sache, wenn es um die Sicherheit unseres Landes, unserer Bürger geht, eine sachliche und erfahrene Diskussion. Es heißt nicht umsonst: zwei Juristen, drei Meinungen. Deswegen hätte man doch in der Sache, so wie das die Kollegen Schard und auch Frau Marx gemacht haben, mit sachlichen Argumenten für eine Besprechung dieser Sache im Ausschuss werben können. Dem schließe ich mich für das BSW hier an, über die Fragen der Verhältnismäßigkeit ausführlich und auch in der gebotenen Sachlichkeit zu sprechen. Niemand hat vorgeschlagen, ein Mikrofon in das Wohnzimmer zu stellen. Rechtspfleger mit dem Talar oder dem Trainingsanzug – wissen Sie, Herr Schlösser, und das wissen Sie auch aus Erfahrung, dass die Frage der Autorität eines Rechtspflegers nicht unbedingt daran gebunden ist, und deswegen hätten wir uns doch darüber im Ausschuss ohne Ihre Überspitzungen, ohne Ihre Übertreibungen wesentlich sachlicher unterhalten können. Deswegen ganz kurz: Ich schließe mich für die BSW-Fraktion dem Antrag, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, an und werbe hier wirklich noch einmal für eine sachliche Auseinandersetzung. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Das hat jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten provoziert. Ich erteile zunächst noch einmal Frau Abgeordneter Große-Röthig das Wort. Ich habe auch die weiteren Wortmeldungen gesehen.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Tatsächlich halte ich es für nötig, hier noch einmal etwas klarzustellen. Sie mögen mich für konservativ halten, aber ich habe durchaus ein
(Heiterkeit CDU)
– meine Herren, schön vorsichtig – Faible für geordnete Prozesse, schon berufstechnisch habe ich ein Faible für geordnete Prozesse und ich bin dankbar, wenn das auch hier im Hohen Hause gilt, das heißt, wenn eine Verlässlichkeit dessen besteht, worauf man sich selbst verpflichtet. Selbstverpflichtungen sind für mich zumindest eine Grundlage des Handelns, offenbar ja für die Brombeere nicht. Wir haben tatsächlich eine sachliche Debatte über das Gesetz versucht, wir haben eine ausführliche Stellungnahme inhaltlicher Natur dazu abgegeben. Leider wurde dazu nicht das Gespräch mit uns gesucht, leider wurde kein Versuch der Verständigung unternommen, irgendwie in eine sachliche Debatte zu kommen. Es war nichts möglich. Mich jetzt als beleidigte Leberwurst zu bezeichnen, zeigt, wie wenig Sie an Prozessen hängen, wie wenig Klarheit in Regierungsprozessen im Moment existiert. Ich sage es immer wieder: Selbstverpflichtungen sind für uns Grundlage unseres Handelns. Wir halten uns an unsere Versprechen. Das sehen wir nicht überall. Wir freuen uns darauf, dass wir in diese Prozesse der Regierungsarbeit, aber auch in Prozesse der Arbeit hier der Fraktionen, der Brombeere und endlich in eine Arbeitsverhandlung kommen, die den Namen auch wert ist.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Entschuldigung, Frau Abgeordnete Große-Röthig, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Marx?
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Dann erteile ich nun als nächstem Redner Herrn Abgeordneten Schlösser erneut das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Vielen Dank. Ich will Sie auch gar nicht lange aufhalten. Ich will nur klarstellen, Herr Hutschenreuther: Ein bisschen Polemik wird ja noch erlaubt sein. Sie sehen an der Überspitzung, dass wir die Probleme tatsächlich auf den Punkt bringen, denn Sie wissen, dass kein Rechtspfleger im Trainingsanzug seinen Dienst verübt, und genauso wenig braucht er eben eine Robe, um seinen Dienst zu verüben. Ich bin seit 20 Jahren Anwalt, seit 2012 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ich bin bundesweit tätig. Ich kann Ihnen sagen, dass die Übung zur Robe äußerst unterschiedlich ist. Ich erinnere mich an München, da wird die Robe auf den Stuhl neben sich gelegt und da erwartet niemand, dass man die Robe tatsächlich überwirft. Hier in Erfurt am Amtsgericht – ich sage immer, je provinzieller desto strenger –, da werde ich gerügt, wenn ich keine Krawatte dabeihabe und das Hemd nicht bis oben zugeknöpft habe. Das ist auch bundesweit alles andere als einheitlich. Was ich eben versucht habe darzustellen, war durchaus hinter aller Polemik eine sachliche Kritik. Die besteht darin, dass Sie diese wichtige Abhörregelung hinter Lappalien versteckt haben. Diese Regelung hätte es verdient gehabt, nicht in einem Mantelgesetz – wobei der Begriff im Zusammenhang mit Roben ja schon ein bisschen witzig ist – versteckt zu werden, sondern das hätte eines eigenen Gesetzes bedurft und das wäre angemessen gewesen. Um die Kritik noch mal zu konkretisieren: Sie verweisen in dieser Regelung am Ende auf einen Zweck, der oben, am Anfang der Regelung gar nicht definiert ist. Da geht es nur um die tatsächliche oder dringliche Gefahr. Das ist ein massiver materieller Fehler in diesem Gesetz. Deswegen stimmen wir auch einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zu, weil das Thema wichtig ist und wir natürlich auch sehen, dass die Gerichtsvollzieher unterstützt werden müssen in ihrer durchaus gefährlichen Arbeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Für die Fraktion der SPD hat sich Frau Abgeordnete Marx erneut gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Da möchte ich in 17 Sekunden noch mal darum werben, dass auch die Linkspartei der Ausschussüberweisung zustimmt, weil sich nicht die Regierung, die Sie enttäuscht hat, mit Ihnen unterhält, sondern das Parlament möchte das. Diese Bitte auf Ausschussüberweisung kommt vom Parlament.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ja in der ersten Beratung. Deswegen müssen wir es hier im Parlament jetzt auch nicht zu weit vertiefen, aber ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, wo es berechtigterweise dann auch die Möglichkeit gibt, die eine oder andere unterschiedliche Meinung auszutauschen. Ich will vielleicht nur ergänzen: Das prälegislative Instrument, das wir in der Geschäftsordnung haben, dient natürlich nicht dazu, dass wir im Vorfeld die Parlamentsberatung vorwegnehmen. Von daher kann ich Ihnen sagen: Ihre Stellungnahme ist nicht nur eingegangen, wir haben sie auch geprüft, aber in unserem Entwurf sind wir zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Alles Weitere können wir dann im Ausschuss machen. Was mich aber jetzt noch mal hier nach vorn getrieben hat, ist der Redebeitrag von Herrn Schlösser. Herr Schlösser, Sie sind selbst Volljurist. Sie haben ja gesagt, Sie sind als Anwalt tätig. Sie dürfen Robe tragen. Ich habe Respekt davor. Was mich aber wirklich verärgert, ist, dass Sie keinen Respekt vor Ihresgleichen haben, insbesondere vor anderen, die im Bereich des Rechtsstaats tätig sind. Sie haben die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in diesem Zusammenhang zitiert mit, wir würden juristische Modeberatung für Schneiderpuppen machen. Ist das Ihr Ernst? Ist das Ihr Ernst, dass Sie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in diesen Zusammenhang stellen? Sie wissen genau, welche Aufgabe sie haben, und eigentlich war ich der Meinung, dass das Teil der Ausbildung ist. Ich bin, ehrlich gesagt, erschrocken über diese despektierliche Wortwahl, die zeigt, dass Sie anscheinend keinen Respekt vor dem Rechtsstaat haben. Ich will das an einer weiteren Stelle verdeutlichen. Sie bezeichnen die Gerichtsvollzieher als „Hausmeister mit Überwachungsfunktion“. Das ist das zweite Beispiel. Ich finde, Sie tun da den Gerichtsvollziehern wirklich unrecht, denn diese setzen den Rechtsstaat um.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die sind Teil der Justiz. Genauso wie Sie eigentlich Teil der Justiz sind. Jetzt können Sie wie bei den vorhergehenden Tagesordnungspunkten hier vorkommen und können wieder sagen, wir haben Sie falsch verstanden und Sie haben das anders gesagt. Aber was doch bleibt, ist nicht nur Polemik, wie Sie es bezeichnen, sondern es ist mangelnder Respekt vor den im Rechtsstaat tätigen Personen. Ich bitte Sie einfach, das abzulegen, denn das haben diejenigen nicht verdient und auch nicht unser Rechtsstaat.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Frau Ministerin, Sie haben dieselbe Auslegungsschwäche, was rechtliche Sachverhalte, insbesondere die Auslegung von Äußerungen angeht. Keine der Äußerungen, die Sie mir gerade eben zugeschrieben haben, die ich gegenüber den Rechtspflegern getätigt hätte, wird so im Protokoll stehen. Das kann jeder nachschauen. Was ich gesagt habe, ist: Wenn wir Nachwuchs gewinnen wollen, dann mit besseren Arbeitsbedingungen für ebendiese Berufsgruppe und nicht mit Ihrer Schneiderpuppenpolitik. Es ist ein Unterschied. Ich habe Ihre Politik kritisiert und nicht die Leute in der Thüringer Justiz.
(Beifall AfD)
Sie haben mich auch nicht falsch verstanden, Sie haben mich absichtlich missinterpretiert. Das haben Sie gut gelernt von Herrn Maier.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es ist mehrfach Ausschussüberweisung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz benannt worden. Weitere Ausschussüberweisungen sind nicht angezeigt worden. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Wer zustimmt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zu überweisen, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Das ist niemand. Das hat nun eine Mehrheit gefunden und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1697 - Neufassung ERSTE BERATUNG Ist eine Begründung gewünscht? Bitte.
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, im Prinzip erklärt sich unser Ihnen vorliegender Gesetzentwurf inhaltlich selbst und auch, warum wir ihn heute hier einbringen. Ich möchte es aber gern für die Gäste hier und am Livestream noch mal vortragen, damit auch alle wissen, worum es geht. Bauen ist in Thüringen schwer und zunehmend unerschwinglich geworden. Insbesondere trifft das die privaten Haushalte. Wer das Abenteuer gewagt hat, ein Haus zu bauen, wird mir das sicherlich so unterschreiben. Neben gestiegenen Zinsen und ständig anwachsenden Baupreisen für Wohngebäude, die das Bauen seit dem Jahr 2021 effektiv um über 40 Prozent verteuert haben, mangelt es gleichzeitig an Planungs- und Genehmigungskapazitäten. Architekten und Ingenieure sind vielerorts überlastet und Genehmigungsverfahren ziehen sich in die Länge, insbesondere bei kleinen Wohnbauprojekten, da Planungskapazitäten oft in großen Projekten gebunden sind. Da kommen wir zum Thema „Kleine Bauvorlageberechtigung und warum sie so wichtig ist“. Zur Erklärung: Die Bauvorlageberechtigung ist die Erlaubnis, als Entwurfsverfasser einen Bauantrag für die Baugenehmigung zu unterzeichnen und einzureichen, also ohne Bauvorlageberechtigung kein Bauantrag. Thüringen ist eines der wenigen Länder, das noch keine sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt hat. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsnachteil für das Bauhandwerk in Thüringen und eine vollkommen überflüssige bzw. vermeidbare Abhängigkeit privater Bauherren von überlasteten Planern. In elf Bundesländern, darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern, also alle unseren direkten Nachbarn, ist die kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Techniker längst gängige Praxis. Mit der Novelle der Thüringer Bauordnung letztes Jahr wurde in den §§ 65 bis 67 zwar ein neues gestuftes System der Bauvorlageberechtigung eingeführt, eine kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Techniker fehlt jedoch weiterhin. Was ist also die Lösung und der Grund für diesen Gesetzentwurf? Richtig, die Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung in die Thüringer Bauordnung. Ich freue mich auf eine sachliche und zielführende Debatte. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Thüringer Bauordnung regelt das zentrale Baurecht, das technische Bauvorschriften, Verfahrensabläufe und die Verantwortung der Beteiligten festlegt, um die Sicherheit von Gebäuden und die Ordnung im Baurecht zu gewährleisten. Die Bauordnung ist keine bürokratische Gängelung. Oberstes Ziel der Bauordnung ist der Schutz von Menschenleben, insbesondere durch Einhaltung von Sicherheits-, Brandschutz- und Statikvorschriften. Vor ziemlich genau 30 Jahren, am 7. August 1995, stürzte beim Turmaufbau des Roten Turms in meiner Heimatstadt Jena bei Sanierungsmaßnahmen durch Versagen des Außenmauerwerks der Turm ein. Bei diesem Unglück kamen vier Bauarbeiter, darunter ein 15-jähriger Auszubildender, ums Leben, vier weitere wurden verletzt. Grund war eine falsche statische Planung der Sanierungsmaßnahmen. So wurde in das statisch relevante Mauerwerk eingegriffen und eine strukturelle Instabilität verursacht, die zu einem Versagen des Außenmauerwerks führte. Auch die im Gesetzentwurf angesprochenen kleinen Bauvorhaben könnten teilweise sehr komplexe baurechtliche Anforderungen haben, zum Beispiel bei Abstandsflächen, Wärmeschutz, Barrierefreiheit und Brandschutz. Gebaut wird von den Thüringerinnen und Thüringern in der Regel nicht nur für sich selbst, sondern immer auch für die künftigen Generationen der Kinder und Enkel. Es besteht die Gefahr, dass kleine Planungsfehler am Beginn zur Gefährdung der künftigen Bewohner oder zumindest zu teuren Nachbesserungen bis hin zum Teilabriss in der Zukunft führen könnten. Die AfDFraktion begründet ihren Gesetzentwurf zudem mit langen Genehmigungszeiten. Hier liegen die Engpässe in Thüringen aber eher bei den Bauämtern und nicht bei den Planern. Ohne mehr Personal in den kommunalen Bauämtern ändert eine Ausweitung der Bauvorlageberechtigten nichts an den Genehmigungsdauern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Brombeerkoalition hat sich die Prüfung der Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung ins Pflichtenheft geschrieben. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass Minister Schütz sehr zeitnah eine Novellierung der Thüringer Bauordnung plant. Hier braucht es aber einen mit den Fachverbänden, Kammern und Kommunen abgestimmten Gesetzentwurf des Thüringer Bauministeriums und keinen Schnellschuss. Kern des Gesetzentwurfs muss es sein, welche zusätzliche Weiterbildung und Zertifizierung von den Technikerinnen und Technikern sowie den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern für die kleine Bauvorlageberechtigung verlangt wird, denn es geht bei einer Novellierung der Bauordnung auch um Bürokratieabbau, aber in erster Linie doch um ein sicheres Zuhause für uns und unsere Kinder. Daher lehnen wir den vorgelegten gesetzgeberischen Schnellschuss der AfD-Fraktion ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der steigenden Mieten und Mietnebenkosten brauchen wir auch in Thüringen mehr Wohnraum und Wohnungsbau bzw. Sanierungen für Mieterinnen mit bezahlbaren Preisen. Gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass die Landschaft gerade auch in Thüringen nicht durch wilde Neubauten weiter zersiedelt wird und dabei auch noch guter landwirtschaftlicher Boden verbraucht wird. Was die AfD-Fraktion mit der Behauptung, es würde das Bauen beschleunigen, hier vorlegt, hilft gerade auf dieser Baustelle nun wirklich nicht weiter. Die kleine Bauvorlageberechtigung in dieser Ausgestaltung erfasst nur Einfamilienhäuser und bei den Kriterien nur ein Stockwerk und nur maximal zwei Nutzungseinheiten. Das sind in der Praxis zwei Doppelhaushälften als einstöckiges Haus oder aber ein großer einstöckiger Bungalow. Das klingt nach einem Modell eines klassischen Neubaugebiets und eigentlich für die Klientel, für die die AfD immer wirbt, nicht richtig, denn das können sich bei diesen Baupreisen nur noch die wenigsten leisten. Davon abgesehen, dass dies nicht die sinnvolle Lösung der Wohnungs- und Mietpreisfrage sein kann, gibt es zum Thema „Kleine qualifizierte Bauvorlageberechtigung“ noch folgendes Kritisches anzumerken: Die AfD-Fraktion schlägt eine Thüringer Landesregelung dafür vor, platziert in der Thüringer Bauordnung. Ob eine solche Landesregelung den Handwerkern wirklich hilft, ist fraglich, denn Fachverbände des Handwerks, Handwerkskammern und der Zentralverband des Deutschen Handwerks, kritisieren Landesregelungen an dieser Stelle deutlich. Der ZDH, also der Zentralverband des Deutschen Handwerks, und die Handwerkskammern fordern seit Längerem einheitliche Vorschriften auf Bundesebene. In einer Anhörung des zuständigen Bundestagsausschusses im Juni 2019 forderte der Zentralverband des Deutschen Handwerks insbesondere, die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung sollte einheitlich in allen 16 Bundesländern eingeführt werden. Mit „einheitlich“ ist hier nicht nur das Regelungsinstrument an sich gemeint, sondern auch die Ausgestaltungskriterien, also welche Gewerke es nutzen dürfen, bis zu welcher Größe und Gestaltung des Bauvorhabens. Denn viele Handwerksbetriebe arbeiten nicht im Inselbetrieb in nur einem Bundesland, vor allem wenn der Handwerksbetrieb in der Nähe einer Landesgrenze liegt. Na, da haben wir ja ganz viele. Wir haben Hessen, wir haben Sachsen, wir haben Sachsen-Anhalt also ganz in der Nähe. Kritik an der kleinen Bauvorlageberechtigung kommt aber auch von den Architektenkammern und Ingenieurskammern. Sie geben Folgendes zu bedenken: Nur Architekten haben die Expertise, die Potenziale „der begrenzt zur Verfügung stehenden Bebauungsflächen für vermehrten Wohnungsbau mit hohem gestalterischen Anspruch“ und „gleichzeitig die in ihrer Arbeitsfähigkeit stark durch die Pandemie betroffenen Bauverwaltungen zu unterstützen“. Das Zitat stammt zwar aus dem Jahr 2020, aber aus unserer linken Sicht hat das an Richtigkeit nichts eingebüßt. Und die Bundesingenieurkammer gibt zu bedenken, „höhere Anforderungen in Fragen der Bausicherheit sowie hohe Anforderungen an energieeffiziente Standards beim Bauen erforderten bei kleinen Vorhaben eine qualifizierte Planung“. Diese beiden Argumente lassen sich also nicht wegdiskutieren mit dem Verweis auf nur „kleine Bauvorhaben“ und auf „die Statik prüft ja noch mal wer anders“ oder mit dem Verweis auf die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Fortbildungen. Gute Planung und Bauausführung erfordert auch fortlaufende praktische Erfahrung mit Bauvorhaben und sehr fraglich ist, ob das bei Gelegenheitseinreichung gewährleistet ist. Und Sie wird es nicht wundern, aus den ganzen Gründen werden wir das ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, es geht um den § 67 der Thüringer Bauordnung, die Bauvorlageberechtigung. Klingt nach staubtrockener Juristerei, aber dahinter verbirgt sich nichts weniger als die Frage: Wer darf bauen und wer muss warten? Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der das Handwerk aufwertet und das Bauen vereinfacht: die Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung für Meister des Bauhandwerks und staatlich geprüfte Bautechniker. Wer zurückblickt, der weiß, die AfD-Fraktion hat diese Forderung bereits in der letzten Legislatur im Jahr 2022 hier in den Landtag eingebracht. Der damalige Gesetzentwurf stieß sogar teilweise auf Wohlwollen. Jedenfalls hatte die CDU damals einer Ausschussüberweisung zugestimmt. Und selbst der damalige Minister Hoff von der Linkspartei plädierte dafür, doch über den Vorschlag weiterzureden. Irgendein ernsthafter Gegenvorschlag kam aber bis heute leider nicht. Aber was ist seither passiert? Die alte Landesregierung hat die Thüringer Bauordnung im letzten Jahr als eine der letzten Amtshandlungen komplett novelliert. Das wäre ja die Gelegenheit gewesen, um Handwerksmeister und diese Bautechniker mit in die Liste der berechtigten Entwurfsverfasser für kleine Bauvorhaben aufzunehmen – leider Fehlanzeige. Stattdessen wurde der Kreis der Bauvorlageberechtigten mit langen und komplizierten Paragrafen um einige Inhaber ausländischer Studienabschlüsse erweitert. Da spielte die Sorge um die Sicherstellung der Qualifikation auch keine übergeordnete Rolle mehr, denn es ging ja um die Umsetzung von EU-Recht. Alles, was von der EU kommt, wird hier im Hohen Haus ja quasi in sklavischem Gehorsam umgesetzt. Handwerksmeister und Techniker hingegen gingen wieder leer aus. Die Bauvorlageberechtigung bleibt bis heute exklusiv Akademikern vorbehalten. Das ist ein Affront gegen das Handwerk und eine Missachtung erfahrener Berufspraktiker.
(Beifall AfD)
Dafür gab es aber ideologisch motivierte Vereinfachungen beim Bau von Windkraftanlagen und verpflichtende Abstellplätze für Fahrräder. Ernsthafter Bürokratieabbau, meine Damen und Herren, sieht anders aus, aber mehr war von Ihnen ja auch nicht zu erwarten.
(Beifall AfD)
Heute ist es an der Zeit, einen neuen Versuch mit einer neuen Landesregierung zu wagen. Die CDU zeigte sich in der Vergangenheit ja bereits offen für die kleine Bauvorlageberechtigung. Minister Schütz äußerte sich jüngst in der Presse zu diesem Thema, offenbar sah er sich dank unseres Vorstoßes zu einer Aussage genötigt. Ich zitiere aus dem MDR-Artikel: „‚Wir werden die kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Bautechniker einführen‘ […]. Geht es nicht um den Bau eines großen, komplexen Projektes, soll es künftig in manchen Fällen ausreichen, dass die Planung vom Handwerksmeister kommt. Damit greift [Minister] Schütz eine frühere Petition auf, die bislang abgelehnt wurde.“ Was der MDR aber an dieser Stelle verschweigt, ist, nicht die Petition treibt den Minister vor sich her, sondern es ist vor allem die AfD, die dies bereits 2022 gefordert hat.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, wir erleben einen massiven Niedergang im Baugewerbe. Das Genehmigungsverfahren für ein Einfamilienhaus dauert heute teils 24 Monate, für ein Zweifamilienhaus sogar 36 Monate, drei Jahre also. Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie haben den Entschluss gefasst, ein Haus zu bauen und es dauert drei Jahre, bis Sie den ersten Spatenstich machen können. Allein die Verteuerung der Baukosten macht dieses Vorhaben zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die Baukosten sind in den letzten vier Jahren um 40 Prozent gestiegen, Tendenz anhaltend. Und wie reagiert die Politik? Mehr Bürokratie, mehr Auflagen, mehr Misstrauen gegenüber denen, die täglich anpacken. Jetzt gilt es endlich, unnötige Vorschriften und übertriebene Standards im Baurecht zu senken, weg mit verfehlten Klimaschutzvorgaben, Heizungszwang und übertriebenen Dämmvorschriften, Rückbau von Brandschutzbestimmungen auf ein sinnvolles Maß, Abschaffung unsinniger Vorgaben wie verpflichtende Fahrradstellplätze. Wir brauchen eine grundlegende Entschlackung des Baurechts von Bürokratie. Unser Gesetzentwurf, die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung, ist ein klares Signal und ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen daher, dass wir in den Ausschüssen für Wirtschaft und Infrastruktur weiter darüber mit Ihnen diskutieren können und dass insbesondere das BSW seinem Anspruch gerecht wird, nach Sachlage zu entscheiden und nicht nach Parteitaktik.
(Beifall AfD)
Wenn Ihr Minister unser Vorhaben bereits für sich reklamiert, meine Damen und Herren vom BSW, dann gibt es auch keinen Grund, die Ausschussüberweisung abzulehnen; die CDU hat ja bereits beim letzten Mal dafür gestimmt. Also vielen Dank schon mal.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thrum. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung dazu das Wort? Das ist der Fall. Dann bitte ich Minister Schütz ans Rednerpult.
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon beeindruckend, was Sie da gerade von sich gegeben haben, wie Sie mich vor sich hertreiben. Ich kann Ihnen sagen – und da möchte ich auch Frau Müller mal zurufen, die neulich in einem Interview gesagt hat, was die neue Landesregierung alles falsch macht und dass sie den sozialen Wohnungsbau vernachlässigt: Sowohl das eine, das Sie gerade von sich gegeben haben, als auch das andere ist schlichtweg falsch.
(Beifall BSW)
Frau Müller, wir kommen gleich dazu. Aber in dem einen Punkt muss man dem Kollegen und den anderen hier im Raum vielleicht mal einen Punkt geben, denn man muss sich schon mal fragen, warum keiner mehr in Thüringen baut. Man muss sich schon mal fragen, warum wir …
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Keiner –
stimmt nicht!) Einfach kurz zuhören!
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Meine
Tochter hat erst gebaut, also baut jemand!) Einfach kurz zuhören! Rendite ist natürlich nicht alles. Aber im Moment ist es so, dass alle Bauherren, mit denen ich spreche, mir sagen: zu lang, zu schwerfällig, zu kompliziert. Und ehrlich gesagt sind Sie sich treu geblieben mit dieser kleinen Bauvorlageberechtigung. Die haben Sie bisher abgelehnt. Dafür kann man gute Gründe haben. Ich sehe es anders. Aber ich sehe die Gründe, die Sie gerade eben aufgezählt haben, auch anders.
(Beifall BSW)
Der heute hier vorliegende Gesetzentwurf behandelt die Möglichkeit, für einfache Bauvorhaben die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und staatlich geprüfte Techniker einzuführen. Übrigens, Herr Kollege, wenn wir bei der Wahrheit bleiben, der Kollege Höcke hatte das irgendwann mal in einem Beitrag und ich habe ihn darauf angesprochen, nämlich in der Kantine, Sie können mal Ihren Nachbarn fragen. Daraufhin hat er mir was mitgebracht und ich habe ihm dann auch ein Feedback gegeben. So handhabe ich das und übrigens auch meine Kolleginnen und Kollegen beim BSW.
(Beifall BSW)
Das Anliegen wurde in der Vergangenheit wiederholt von unterschiedlichen Interessengruppen vorgetragen und stieß auf verschiedene Vorbehalte, auch in meinem eigenen Haus. Da die Bauvorlagen nicht nur im Anzeigeverfahren, sondern auch im vereinfachten Verfahren von den Bauaufsichtsbehörden nur eingeschränkt geprüft werden, bedarf es eben einer hohen Qualifikation der bauvorlageberechtigten Planer, die neben dem Bauplanungsrecht auch weitere Rechtsgebiete umfasst. Ja, so weit, so eben auch bürokratisch. Die neue Landesregierung ist – und das habe ich heute schon mal gesagt – mit dem Vorsatz angetreten, Dinge auf den Prüfstand zu stellen, neue Lösungen zu entwickeln, vielleicht auch mal neu zu denken und vielleicht auch mal mutig und zuversichtlich Dinge auszuprobieren. Das betrifft auch die Erweiterung der Bauvorlageberechtigung. Denn auch da darf es keine Tabus geben, damit wieder gebaut wird. Und dass Sie das lustig finden, finde ich wiederum lustig, weil es ehrlich gesagt traurig ist, was Sie da hinterlassen haben. Deshalb haben wir bereits in den Regierungsvertrag hineingeschrieben: „Wir werden die Einführung der ‚kleinen Bauvorlageberechtigung‘ für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker prüfen.“ Das haben wir gemacht. Im Ergebnis der durch den Regierungsvertrag vereinbarten Prüfung arbeitet mein Haus aktuell – das ist schon gesagt worden – in Anlehnung an die Regelungen der Nachbarländer Thüringens – Ihr Kollege Höcke hatte mich ja auf Sachsen-Anhalt hingewiesen – an einer vertretbaren Lösung, die der Unterschiedlichkeit der Ausbildung von staatlich geprüften Technikern und Handwerksmeistern einerseits und Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren andererseits Rechnung trägt. Die Regelung soll jetzt ziemlich kurzfristig vorgelegt werden und die Thüringer Bauordnung in diesem Punkt, übrigens auch in anderen Punkten, fortgeschrieben werden. Auf die Details gehe ich gleich ein. Aber schauen wir uns zunächst einmal den Gesetzwurf an. Dieser sieht eine Öffnung für Bauvorhaben mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten vor, deren Nutzfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Was ist das? Wir haben das eben gesagt: in der Regel ein Einfamilienhaus. Da die Bauvorhaben aber nicht mehr als ein Stockwerk haben dürfen, fallen die meisten Einfamilienhäuser leider nicht unter diese Regelung. Außerdem ist die Absolvierung einer Fortbildung mit erfolgreichem Prüfungsabschluss vorgesehen, die von einer durch das Bauministerium anerkannten Stelle durchgeführt wird. Ob diese Regelung die unbürokratischen Rahmenbedingungen schafft, die die AfD in ihrer die Thüringer Bauwirtschaft betreffenden Presseerklärung, Herr Krell, vermisst, muss ich jedenfalls bezweifeln. Im Vergleich zu dem hier vorgelegten AfD-Gesetzentwurf will das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, dass die kleine Bauvorlagebe rechtigung freistehende oder nur einseitig angebau te Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 von 2 bis 100 Quadratmeter Grundfläche umfasst. Diese Grundfläche bezieht sich jedoch auf das Geschoss mit der größten Ausdehnung. Das ist üblicherweise bei uns das Erdgeschoss. Anders als im AfD-Ent wurf muss das Gebäude nicht einstöckig sein. Bei gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlich ge nutzten Gebäuden ist eine größere Grundfläche bis 250 Quadratmeter nach meiner Auffassung vertret bar, solange keine größeren Stützweiten vorgese hen sind. Auch Kleingaragen übrigens – es soll ja Leute geben, die die bauen –, die bis 100 Quadrat meter Grundfläche möglich sind, können mit einer kleinen Bauvorlageberechtigung künftig errichtet werden. Ich finde, das ist erst mal was. Der Regierungsentwurf, an dem wir bereits arbeiten, geht hier weiter, da es aus unserer Sicht schwer vermittelbar wäre, wenn Thüringen hinter der Regelung anderer Länder zurückbliebe. Auch die Erwartungen der Handwerkskammer – und Frau Große-Röthig hat eben gesagt, und das schätze ich sehr, sie steht auf vernünftige Prozesse; das mache ich auch. Ich rede mit den Fachleuten, hole mir deren Meinungen ein und frage sie. Und ja, da bekommt man unterschiedliche Auffassungen von den Planern, von den Architekten, von der Bauwirtschaft. Aber wir haben am Ende etwas gemacht. Das halte ich für gute Politik, dass man sich mit den Leuten, die sich damit auskennen, einigt und sagt, okay, was können wir denn machen und wie können wir vielleicht auch manchmal darüber hinausgehen. Das haben wir in diesem Fall so gemacht. Hier noch mal zum Fortbildungserfordernis: Auch das ist wieder so eine Geschichte. Jeder von uns weiß doch, was wir damit bekommen. Die Notwendigkeit wird natürlich auch im zuständigen Bauministerium gesehen. Allerdings wären die Benennung einer dafür zuständigen Stelle, die Erstellung eines Fortbildungsplans und eine Prüfung meiner Meinung nach eine hohe Hürde, die im Ergebnis nicht geeignet wäre, den Kreis der Bauvorlageberechtigten – und wir brauchen davon einige – wirklich zu erweitern. Was im Regierungsentwurf zur Bauordnung angedacht ist, entspricht im Wesentlichen den Anforderungen anderer Bauvorlageberechtigter, nämlich eine jährliche Fortbildungspflicht im öffentlichen Baurecht, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung, die Notwendigkeit einer Listenführung und eine Haftpflichtversicherung. Es geht also auch anders. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der isolierte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geht leider am grundlegenden Problem vorbei, nämlich der Stärkung der Thüringer Bauwirtschaft, denn der Bausektor ist doch einer der zentralen Motoren für die gesellschaftliche Entwicklung. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie da lachen. Das macht mich wirklich wütend.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Bei was
habe ich denn gelacht? Kommentieren Sie nicht meine Gestik!) Entschuldigung, wir haben ein Problem geerbt. Und dieses Problem besteht darin, dass Bauen in Thüringen zu schwerfällig, zu langsam, zu unrentabel und zu undigital ist. Und wenn wir das ändern, dann wünsche ich mir von Ihnen konstruktive Vorschläge, und über die können wir auch gern reden, aber nicht lachen,
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nicht
aus dem Zusammenhang reißen!) denn was wir wollen – da können Sie auch so machen, wenn Sie das für richtig halten, gern – ist ganz klar: Natürlich wollen wir wirtschaftliches Wachstum, aber wir wollen auch dringend benötigten Wohnraum schaffen. Da sind wir uns zumindest einig. Über das Wie können wir reden, aber bitte konstruktiv. Hier soll das vom TMDI momentan in der Arbeit befindliche Baupaket ansetzen. Das Baupaket enthält aktuell 21 Maßnahmen. Es war nicht leicht, das zu machen. Ich habe am 27.03. damit angefangen. Ich habe mit der Bauwirtschaft, mit der Wohnungswirtschaft, mit den Architekten, mit den Planern, mit der Baukultur, ich weiß nicht, mit wem noch alles gesprochen, den Kommunen natürlich auch. Das halte ich für einen richtigen Ansatz, denn ich glaube, dass wir nur gemeinsam und konstruktiv vorankommen. Wir wollen und wir müssen Bauprozesse vereinfachen. Wir müssen das Bauen insgesamt schneller sowie planbarer machen. Damit schaffen wir die notwendigen politischen Rahmenbedingungen, um Investitionen zu erleichtern, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Thüringer Bauwirtschaft nachhaltig zu stärken. Ein solches Paket ist also nicht nur ein zentrales Signal an die Branche, sondern ein klares politisches Bekenntnis. Bauen muss einfacher werden, und zwar jetzt und nicht erst nächstes oder übernächstes Jahr. Mit dem Baupaket wollen wir Planungsbeschleunigung. Ja, wir wissen, wir haben da dicke Bretter zu bohren. Das ist ungefähr, das kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, jeden Tag ein Thema, das mich genauso beschäftigt wie die Digitalisierung, weil wir dort wirklich teilweise – und ja, Sie haben zu Recht angesprochen und wir kennen das alle – hanebüchene Vorschriften haben. Wir haben uns eine Bürokratie gegeben und wir haben es zugelassen, dass die Bauwirtschaft nicht nur gegängelt und überkontrolliert, sondern auch manchmal in einer Weise behandelt wird – ich habe das neulich gesehen –: 500 Wohnungen in Erfurt. Da baut jemand Sozialwohnungen und wird gegängelt, weil er im Trockenbau Duschkabinen 2 Zentimeter, 5 Zentimeter – ich weiß es nicht – zu wenig angelegt hat. Da bekommt er die 800.000 Euro Förderung für seine barrierearmen Wohnungen oder barrierefreien Wohnungen nicht. Da, finde ich, haben wir eine gemeinsame Aufgabe, auch hier in diesem Hohen Haus, das ist unsere Aufgabe, dafür sind wir gewählt und der möchte ich auch gerecht werden. Das bedeutet aber auch, dass wir Personal und Kommunikation stärken müssen. Das bedeutet, dass wir die Möglichkeiten des Baurechts endlich ausschöpfen müssen. Wir erstellen da gerade einen Ländervergleich, es gibt offen gestanden auch im Bund interessante Ansätze. Ich hoffe, dass die dazu führen, dass das, was die Bundesregierung angekündigt hat – wenn ich den Referentenentwurf sehe, bin ich da aufgrund einiger Formulierungen etwas skeptisch –, aber dass das tatsächlich das Bauen beschleunigt. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen. Wir wollen einen Gesetzentwurf zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen auf den Weg bringen. So soll beispielsweise die Planfeststellungspflicht für Ersatzneubauten von Brücken entfallen. Vereinfachte Vergabeverfahren im Hochbau sollen verstärkt genutzt werden, um durch serielles und modulares Bauen wesentliche Beschleunigungen zu erzielen. Letzte Woche habe ich auf dem Holzbaugipfel alle Beteiligten an einen Tisch gebracht, weil ich darüber nachgedacht habe, welche Möglichkeit wir denn hätten. Wenn wir beispielsweise in Erfurt, Jena, Weimar, auch noch ein bisschen in Eisenach, wo wir Wohnungen brauchen, die Möglichkeit schaffen würden, dass wir nachhaltig mit Holz – heute holzen wir hier ab, führen das Holz nach Österreich, und dann bringen wir es wieder zurück, wo man sich fragt, was das soll – hier zum Beispiel unsere WBS-70-Bauten aufstocken könnten, da wo es sinnvoll ist, da wo es gebraucht wird. Wir hätten klare Kubaturen, wir hätten serielle Bauweise. Es könnte sogar dazu führen, dass das nicht so teuer wird, wie wenn man jedes Teil einzeln baut. Also das heißt, es gibt viele Ideen.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Das gibt es
doch schon! Die Holzbauweise!)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Na klar
gibt es das schon!) Eben, ja, aber wir müssen es hier machen, die Wertschöpfung muss hierher. Das ist das, wovon Sie sprechen. Und Wertschöpfung heißt für mich, auch unternehmerisches Handeln zu fördern, und heißt auch, Businessmodelle zu etablieren. Das gehört für mich zum Bauen dazu. Deshalb möchte ich gern, dass Thüringen führendes Holzbauland wird; übrigens nicht nur führendes Holzbauland,
(Beifall CDU, BSW)
ich möchte, Herr Augsten und Herr Kummer, die zu Recht fordern, dass wir mehr Nachhaltigkeit ins Bauen bringen, dass wir da die Möglichkeit schaffen, mit nachwachsenden Rohstoffen zum Beispiel Dämmstoffe etc. hier zu etablieren. Ja, haben wir schon, aber wir brauchen es endlich jetzt und hier und mehr.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Da bin
ich dabei!) Wir schaffen Regelungen zum Umbau und zur Aufstockung. Sie haben das eben gesagt mit Ihren Stellplätzen. Also da kann ich nur sagen, da sind Sie nicht ganz up to date. Diese Möglichkeit gibt es bereits. Das wird durch kommunale Verkehrskonzepte jetzt schon möglich, dass diese Stellplätze nicht unbedingt gebraucht werden. Die Aufstockung muss einfacher werden. Last, but not least: Der digitale Bauantrag bis Ende 2026 ist ein echt dickes Brett. Wir werden das ver einfachte Genehmigungsverfahren erweitern, um Prozesse zu beschleunigen. Wir novellieren derzeit die Richtlinie Sozialer Wohnungsbau, darüber ha ben wir neulich gesprochen. Dabei werden ein Stan dard für einfaches Bauen nach Vorbild SchleswigHolsteins sowie verschiedene Verfahrenserleichte rungen etabliert. In der Richtlinie werden wir die An forderungen an Barrierefreiheit auf das in der Praxis notwendige, sinnvolle, vernünftige Maß reduzieren. Wir werden den jetzt schon engen Austausch mit al len maßgeblichen Akteuren weiter intensivieren. Und ja, ich weiß, es gibt Vorbehalte gegen Task force. Ich kann das Wort auch schon nicht mehr hö ren, aber in dem Fall ist es genauso wie der Digital beirat eine gute Veranstaltung. Es geht um gemein same Initiativen. Und Sie dürfen sich eingeladen fühlen. Wir wollen mit allen sprechen, die ein Inte resse daran haben, dass mehr Menschen in Thürin gen bezahlbaren, modernen und nachhaltigen Wohnraum bekommen. Wir werden eine Fachkräfte initiative gemeinsam mit den Verbänden starten, um Interesse an Ingenieur- und Bauberufen zu wecken. Meine Damen und Herren, mit den Maßnahmen aus dem Baupaket wollen und werden wir das Bauen in Thüringen voranbringen. Damit wählen wir, anders als der hier behandelte Gesetzentwurf, der nur ein kleines isoliertes Problemfeld anpacken will, einen umfassenderen und damit, so hoffe ich, Erfolg versprechenderen Ansatz. Der Gesetzantrag der AfD-Fraktion hilft dabei als Schnellschuss, offen gestanden, nicht weiter und sollte daher abgelehnt werden.
(Beifall CDU, BSW)
Last, but not least: Wir haben keine Tabus, wir gehen an alle Regelungen ran. Ich möchte Ihnen ein Beispiel erzählen: Ich schätze die Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus und auch im TLBV sehr. Sie leisten unter den gegebenen Bedingungen in den allermeisten Fällen wirklich Toparbeit. Aber ich hatte die Frage auf dem Tisch: Können wir das Berufsalter bei Statikern anheben oder nicht? Es gab eine ganz klare – und Frau Müller, Sie haben recht, man kann auch in diesem Fall unterschiedlicher Auffassung sein. Aber ich habe Ihnen gerade gesagt, ich mache eine Fachkräfteinitiative. Wir wissen doch alle, wie lange das dauert, wenn wir die Leute kriegen, ob wir sie überhaupt kriegen, wie wir sie dann bezahlen können. Aber dann muss ich doch in der Lage sein zu sagen, okay, ich springe dann mal über meinen eigenen Schatten und hebe dieses Höchstalter an. Und da wird mir dann als Begründung gesagt, warum man das nicht tun sollte: Ja, aber Herr Minister, mit 70 kann ja der Statiker nicht mehr auf die Leiter. Also ich habe mehrere Häuser gebaut, mir ist noch nicht aufgefallen, dass meine Statiker bei mir irgendwie auf einer Leiter in die vierte oder in die dritte Etage mussten, die haben die Treppe genommen. Insofern glaube ich, dass wir auch an diesem Beispiel sehen, dass wir nachhaltig denken, dass wir ganzheitlich denken. Ich hoffe und wünsche, dass Sie uns dabei unterstützen. Und, Herr Kollege, nein, Sie haben mich da nicht getrieben, dazu brauchten Sie mich nicht treiben, das kann ich schon selber. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Vielen Dank an die Landesregierung und Minister Schütz. Ich schaue noch mal ins Rund: Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Dann habe ich vom Abgeordneten Thrum zwei Überweisungswünsche gehört, einmal an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, einmal an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Dann lassen Sie uns das nacheinander abstimmen. Wenn Sie also wünschen, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum überwiesen wird, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Wunsch abgelehnt. Wenn Sie dem Ansinnen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zu überweisen, zustimmen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich wieder die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wurde der Gesetzentwurf nicht an die Ausschüsse überwiesen und wir können den TOP nach der ersten Beratung an dieser Stelle schließen. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1698 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall, und ich bitte die Abgeordnete nach vorn ans Rednerpult.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Bürger, ich freue mich, heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vorstellen zu können. Als ehemalige Einzelhändlerin mit Ladengeschäft und mehrjähriger Erfahrung im Handel weiß ich, was es bedeutet, im Handel zu arbeiten: mit wechselnden Arbeitszeiten, mit Kundenkontakt, mit dem Anspruch, flexibel zu sein und Leistungen zu bringen. Und ich weiß daher auch, wie demotivierend es ist, wenn die Politik meint, es besser zu wissen als die Praxis. Unser Gesetzentwurf packt an, was längst überfällig ist. Erstens, wir schaffen die starren wettbewerbsfeindlichen Verbotsregeln für den Samstag ab. Thüringen ist nämlich das einzige Bundesland, in dem Mitarbeiter an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht arbeiten dürfen, selbst wenn sie es wollen. Das ist eine Gängelung der Betriebe und eine Entmündigung der Arbeitnehmer.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dafür
sind die Arbeiter dankbar! Es gab Petitionen dafür mit Tausenden Unterschriften!) Zweitens, wir erweitern die allgemeine Ladenöffnungszeit. Es kann doch nicht sein, dass man in Städten Thüringens an einem Samstagabend nach 20.00 Uhr keinen Einkauf mehr tätigen kann. Die Menschen leben flexibel, sie arbeiten im Schichtsystem, sie sind mobil. Wenn der Handel auf diese Realität reagieren will, darf ihm der Staat keine Steine in den Weg räumen. Die verlängerte Ladenöffnungszeit ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Das ist wichtig mit dem Blick auf den Onlinehandel, wo man 24/7 einkaufen kann. Der stationäre Einzelhandel stößt dagegen an enge Grenzen, politisch hochgezogene Grenzen. Diese Grenzen sind ein enormer Wettbewerbsnachteil. Wir dürfen den Handel nicht länger mit angezogener Handbremse fahren lassen. Ein dritter Punkt – die Sonntagsöffnung. Auch hier hat Thüringen eine besonders restriktive Regelung. Vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr, aber nur nach Beantragung, inklusive Genehmigungsverfahren und wenn ein Anlass vorliegt, der inhaltlich mit dem Verkauf verbunden ist. Diese Praxis ist bürokratisch aufwendig und führt zu unterschiedlicher Praxis in den Kommunen. Unser Gesetzentwurf schafft den Anlasszwang ab und ersetzt das bürokratische Genehmigungsverfahren durch eine einfache Anzeigepflicht. Viertens – und das ist der entscheidende Punkt –, wir schaffen endlich Klarheit für vollautomatisierte Verkaufsstellen, also die sogenannten 24/7-Dorfläden. Längst haben in Gemeinden diese Läden die Grundversorgung übernommen, dort wo der klassische Supermarkt aufgegeben hat. Sie laufen ohne Personal mit digitaler Zugangskontrolle und oft mit regionalen Produkten im Angebot. Wir verzichten bewusst auf diese unnötigen Einschränkungen, keine Flächenbegrenzung, kein künstlich beschränktes Sortiment, keine unnötigen Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen, sofern die Läden vollautomatisch laufen. Bisher bewegen sich diese Verkaufsstellen nämlich rechtlich in einer Grauzone. Unser Gesetzentwurf schafft endlich Rechtssicherheit.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung ist offenbar nicht in der Lage, einen praktikablen Vorschlag zu machen. Der Referentenentwurf zu dieser Sache wurde in der Presse, wo Betreiber von 24/7-Dorfläden zu Wort gekommen sind, zu Recht zerrissen. Wieder wäre ein Bürokratiemonster geschaffen worden. Um es mit den Worten von Ministerpräsident Voigt zu sagen: „Das ist genau Ihr Saftladen.“ Und auch der Bundeskanzler, Ihr Bundeskanzler sagte: „Unser Land erstickt in Bürokratie.“ Die Wahrheit ist nämlich, die CDU redet über Bürokratie und schafft sie. Die AfD dagegen
(Beifall AfD)
benennt das Problem und sorgt dafür, dass die Bürokratie abgebaut wird. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zur Beseitigung der Gängelung der Wirtschaft unseres Landes. Nicht Verbote, sondern Vertrauen ist die Grundlage unserer Politik
(Beifall AfD)
Thüringens Einzelhandel braucht mehr Freiheit, weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung, weniger staatliche Gängelung. Genau das schafft die AfD mit diesem Gesetz. Danke schön.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berger für die Begründung. Damit kommen wir zur Aussprache und ich rufe zuerst für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Güngör auf, bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream, dieser Gesetzentwurf ist ein deutlicher Angriff auf Beschäftigte im Einzelhandel hier bei uns in Thüringen und auf ihren Schutz bei den Sonn- und Feiertagen. Die AfD hat gerade wieder versucht, Freiheit zu predigen, meint aber in Wahrheit die Freiheit von Konzernen. Beschäftigte und kleine Läden sollen weiter unter Druck gesetzt werden. Sich hier hinzustellen und von Gängelung der Betriebe und Entmündigung der Beschäftigten zu reden, ist mindestens hämisch, wenn Sie das tun, denn für eine Mündigkeit von Beschäftigten müsste es ja erst einmal eine gleiche Machtausgangslage geben. Die hat man aber natürlich nicht, wenn man im stationären Einzelhandel arbeitet, in einem Bereich, der von Mindestlohn, von Mini-Jobs, von sonstigen Teilzeitbeschäftigungen geprägt ist, in einem Bereich, in dem vorrangig Frauen arbeiten. All das blenden Sie komplett aus mit Ihrer Wortwahl. Das heißt, die AfD macht hier eine Deregulierung zugunsten derjenigen, die in der Machtasymmetrie eh schon die Stärkeren sind. Ein solches Gesetz, wie Sie es hier vorlegen, würde die Interessen der großen Handelsketten stärken. Sie würde kleine Dorfläden weiter schwächen. Sie würde vor allem Beschäftigte und ihre Position in der Marktpolitik schwächen. Denn unser Ladenöffnungsgesetz hier in Thüringen ist ein Gewinn für Thüringen und für seine Beschäftigten im Einzelhandel, auf das wir gemeinsam sehr stolz sein können.
(Beifall Die Linke)
Ein Ladenöffnungsgesetz ist eben kein bürokratisches Relikt, sondern es schützt den gemeinsamen sozialen Rhythmus. Es sichert faire Arbeitsbedingungen und ja, es bewahrt auch ein Stück Freiheit, das der Markt nie allein regeln würde. Die Abschaffung der Samstagsschutzregeln würde eben eine Mehrarbeit bedeuten, denn formal kann man immer sagen: „Ach, die Beschäftigten, die würden dann doch freiwillig die Hand dafür heben, noch mal einen Samstag mehr zu schuften.“ Aber die Beschäftigten, die haben vielleicht gar nicht immer die Möglichkeit, zusätzliche Schichten abzulehnen. Die haben vielleicht auch eine Situation mit einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin, wo sie gar nicht in der Lage wären, von diesem – ich glaube, Sie haben es als Vertrauen, weniger Verbote, mehr Vertrauen war gerade die Formulierung – wenn Sie sagen, die Beschäftigten sollen mehr Vertrauen in ihre Arbeitgeber haben, dann blendet das die Tatsachen in den Betrieben völlig aus. Es ist illusorisch zu glauben, dass es dann eine freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeiternehmern gäbe. Das müssten Sie eigentlich auch selbst wissen und – und das ist uns als Linke besonders wichtig – es geht ja nicht nur darum, wie viele Schichten hat wer wann wie wo, sondern wie planbar ist denn mein beruflicher Alltag? Wie planbar ist auch die Freizeit, die ich habe, die ich mit Familie, die ich mit Freundinnen und Freunden, die ich mit Ehrenamt verbringen möchte? All das würde untergraben. Deswegen lassen Sie es mich noch mal klar sagen: Sonn- und Feiertage sind nicht nur eine juristische Norm, die wir haben, sondern sie sind auch ein kollektiver sozialer Rhythmus. Natürlich gibt es auch jetzt schon Ausnahmen und Regelungen bezüglich dieses Rhythmus, aber so zu tun, als müsste man 24/7 ständig alles bekommen können, das verkennt eben auch, dass Arbeit bei uns natürlich eine soziale Dimension hat und einen gemeinsamen Alltag, gemeinsame Zeiten der Begegnung regelt. Diesen Schutz, also so, wie die AfD es hier praktiziert, auf eine Formalie zu beziehen und zu sagen, solange keine Verkäuferin an der Kasse steht, soll eine ökonomische Dauerverfügbarkeit erlaubt sein, solange keine Verkäuferin an der Kasse steht, würde es sich um – Zitat – „personallose, automatisierte Läden“ handeln. Das ist nicht korrekt, denn faktisch entstehen ja andere Arbeitsverhältnisse. Wer befüllt denn die Automaten? Wer kümmert sich denn um die Reinigung? Wer kümmert sich denn um die Wartung? Wer macht denn den Sicherheitsdienst? Das sind doch auch alles Menschen. Das sind doch auch alles Beschäftigte, deren Tätigkeiten nur in die Unsichtbarkeit gedrängt werden, eben weil sie hier nicht als Verkaufspersonal adressiert werden. Das sind alles Tätigkeiten, wenn Sie sich diese Reihung noch mal vor Augen führen, die auch jetzt schon regelmäßig an Sub-Unternehmer und Sub-Sub-Unternehmer, an die wir politisch nur schwer kommen, ausgelagert werden. Die häufig schlecht bezahlt werden. Die sich einer Tarifbindung entziehen. Die nur selten eine demokratische Mitbestimmung im Betrieb haben. Das heißt, diese Wortschöpfung bleibt zwar bestehen, aber die Rechte werden immer weiter externalisiert. Zu argumentieren, dass ja der 24/7-Online-Handel ein entsprechendes Gegengewicht gegen den kleinen Dorfladen darstellt, das ist korrekt. Aber man darf doch auch nicht verkennen, dass mit einer solchen Regelung für kleinere Dorfläden nicht gleich die ganze Innenstadt wieder attraktiver gemacht wird. Ich glaube, gerade auch Beschäftigte und die Gewerkschaften, die in diesem Bereich unterwegs sind, haben sehr gute Konzepte vorgelegt, wie man auch für den stationären Einzelhandel, wie man für attraktive Bedingungen sorgen kann, um eben leerer werdende Innenstädte weiter aufzuwerten. Denn wir wissen auch, nur weil es einen Tag mehr Öffnungszeit gibt, haben die Kolleginnen und Kollegen, die als Beschäftigte arbeiten, nicht gleich mehr im Portemonnaie, um jetzt an zwei statt an einem Tag zu konsumieren und sich alle ihre Konsumwünsche zu erfüllen. Wer das glaubt, ist wirklich naiv. Ich möchte abschließend gerne sagen, dass wir natürlich auch sehr gespannt auf den Referentenentwurf der Landesregierung waren, und auch hier haben wir es mit einer Situation zu tun, wo wir als Linke ganz gespannt sind, wie eigentlich die Brombeere vorhat, das prälegislative Konsultationsverfahren mit Leben zu füllen. Ich würde mir natürlich sehr wünschen, dass ich zumindest zur Kenntnis erhalte, dass die Stellungnahme von uns Linken zum Ladenöffnungsgesetz eingegangen ist. Vielleicht wird sie ja sogar wohlwollend zur Kenntnis genommen, vielleicht werden sogar die Argumente, die wir aufgeschrieben haben, berücksichtigt. All das wäre für uns etwas ganz Neues. Darauf wären wir total gespannt. Ich sage noch einmal klar: Das, was die AfD hier vorlegt, ist arbeitnehmerinnenfeindlich, ist gesellschaftsschädlich. Es gehört in Konsequenz abgelehnt. Da wir uns heute hier in der ersten Beratung befinden, füge ich der Vollständigkeit halber hinzu: Wir sehen keinen Bedarf, dieses Machwerk in einem Fachausschuss beraten zu lassen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD ans Rednerpult. Bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer am Livestream, was die AfD uns heute als Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die AfD will das zwingende Arbeitsverbot an zwei Samstagen im Monat streichen. Aus persönlicher beruflicher Erfahrung als jemand, der nur jeden siebten Samstag frei hatte, muss ich sagen: Das ist mehr als ein Frontalangriff. Das ist ein Angriff auf das Leben und die Freiheit eines jeden Beschäftigten, mehr Samstagsarbeit, mehr Sonntagsarbeit, mehr Feiertagsarbeit und weniger Schutz für Beschäftigte im Handel. Ich frage Sie, Damen und Herren der AfD: Wie passt das eigentlich zu Ihrem ständigen Gerede von der Partei, die sich um die Menschen da draußen kümmert? Hier zeigen Sie Ihr wahres Gesicht. Sie sind nicht die Partei des kleinen Mannes da draußen. Sie sind die Partei der Arbeitgeberlobby. Für uns als SPD Thüringen ist der Arbeitnehmerund Arbeitnehmerinnenschutz ein zentrales Anliegen. Wir sagen klar: Eine Ausweitung der Wochenendarbeit wird es mit uns nicht geben.
(Beifall Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: 6 Prozent!)
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist im Bundesländervergleich vorbildlich, weil es den Beschäftigten mindestens zwei freie Samstage garantiert. Die Regelung ist ein Schutzschild. Und wer sie schleifen will, greift direkt die Gesundheit der Menschen an, denn die Fakten sind eindeutig: Laut Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin steigt bei Samstagsarbeit das Risiko für Rücken- und Kreuzschmerzen um 10 Prozent, das Risiko für Erschöpfung um 9 Prozent – ja, lachen Sie über die Arbeitnehmer/-innen.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: 6 Prozent!)
6 Prozent, das ist wunderbar, aber Sie wissen ja, auch der Versuch der Ehrabschneidung wird eines Tages auf Sie zurückfallen, da bin ich mir ganz sicher. Bei Sonntagsarbeit sind Müdigkeit und Erschöpfung sogar um 9 und 14 Prozent häufiger. Wochenendarbeit bedeutet mehr Stress, mehr Burn-out, weniger Lebensqualität. Und weiter heißt es: Wochenendarbeit sollte möglichst vermieden werden. Das ist Wissenschaft. Das sind Fakten. Und Sie von der AfD stellen sich hierhin und wollen genau das Gegenteil: mehr Belastung, weniger Schutz, weniger Freizeit.
(Zwischenruf Abg. Berger, AfD: Mehr Frei-
heit!) Freiheit für wen? Für die Arbeitgeber. Genau das ist Ihre Art von Freiheit: Ausbeutung und mehr Kapital zu machen – Feuer frei! Schauen wir genau hin. Zwei Drittel der Beschäftigten im Handel sind Frauen. Für sie sind die zwei freien Samstage ein entscheidender Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und Sie wollen doch die Demografie ankurbeln, Sie sind doch für mehr Kinder. Dann arbeiten Sie nicht an der Abschaffung des freien Samstags. Wer Kindern erklären muss, dass Mama oder Papa am Wochenende nie da ist, der weiß, was es bedeutet, wenn Sie den Schutz des Gesetzes streichen wollen. Hinzu kommt, die Mehrheit der Beschäftigten im Handel hat weder Tarifvertrag noch Betriebsrat. Viele sind in Teilzeit, viele sind im Niedriglohnbereich. Sie können nicht freiwillig verzichten. Sie sind abhängig vom Arbeitgeber. Und sie werden unter Druck gesetzt. Wer da von Freiwilligkeit redet, verhöhnt die Realität der Beschäftigten.
(Beifall SPD)
Deshalb sage ich es noch einmal deutlich: Wenn Menschen so wenig verdienen, dass sie gezwungen sind, freiwillig auf ihre freien Samstage zu verzichten, dann ist nicht das Ladenöffnungsgesetz das Problem, sondern die schlechten Arbeitsbedingungen. Und die müssen wir verbessern, nicht die Schutzrechte abbauen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Meine Damen und Herren, die AfD zeigt heute wieder, dass sie eben nicht die Partei der kleinen Leute und des Volks da draußen ist. Sie zeigt, dass sie die Arbeitnehmerrechte mit Füßen tritt. Sie zeigt, dass sie im Zweifel immer auf der Seite der Arbeitgeber steht und nicht auf der Seite der Verkäuferinnen, der Kassiererinnen, der Beschäftigten, die unsere Läden am Laufen halten. Wir als SPD stellen uns schützend vor die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir verteidigen die Sonntagsruhe. Wir verteidigen die freien Samstage. Wir verteidigen das Recht auf Gesundheit, Familie und Erholung. Und um es klar zu sagen: Die von der AfD geforderte rechtliche Klarstellung zu den 24-StundenKleinst-Supermärkten wird bekanntermaßen von der Landesregierung aktuell angepackt. Vermutlich werden wir im Plenum demnächst über einen Vorschlag diskutieren. Diese Änderung am Ladenöffnungsgesetz mag sinnvoll sein. Aber eine Schleifung der Arbeitnehmerrechte, wie von der AfD gewollt, wird es mit uns nicht geben. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes habe ich Abgeordneten Henkel für die Fraktion der CDU auf der Rednerliste. Bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, für uns Christdemokraten hat der Schutz des Sonntags einen extrem hohen Stellenwert. Das war traditionell schon immer so gewesen, das wird auch weiterhin so sein. Und deshalb werden wir den Schutz des Sonntags immer verteidigen. Wenn die AfD hier den Versuch unternimmt, den Sonntag als einen besonderen Tag zu schleifen, dann wird sie dabei auf unseren Widerstand stoßen. Doch lassen Sie mich die Dinge im Detail erklären. Es sind ja grundsätzlich drei Säulen, auf denen die AfD hier versucht, Änderungen herbeizuführen, in manchen Bereichen, was beispielsweise den Samstag betrifft, bedingt gerechtfertigt. Ich würde darauf sehr gern sachlich eingehen. Aber grundsätzlich lassen Sie mich noch ein paar Worte verlieren zu den Themen, auf welche die AfD hier in dieser Plenarsitzung setzt. Ich habe so den Eindruck, Sie haben sich da im Regal vergriffen: Ladenöffnungsgesetz, Bauordnung, Vergabegesetz, Klimagesetz, Bildungsfreistellungsgesetz. Hier scheinen Sie wahrscheinlich vor allem das Wahlprogramm der CDU gelesen zu haben und genau geschaut haben,
(Heiterkeit AfD)
welche Punkte könnten denn am meisten, sage ich mal, innerhalb der Koalition zu einer Diskussion führen. Und die haben Sie nämlich hier aufgerufen. Aber die Dinge, die Sie gemacht haben, sind inhaltlich falsch. Zum einen gibt es bei dem Gesetzentwurf selber eine ganze Reihe von formellen Fehlern, aber Sie sind auch inhaltlich an der Realität vorbeigeschossen. Beginnen wir mit den Regelungen zur Samstagsarbeit. Die CDU bleibt bei ihrer Haltung, dass die Samstagsregelung flexibilisiert werden muss. In der 7. Legislatur haben wir dazu auch konkrete Vorschläge vorgelegt, unterbreitet. Erinnern wir uns kurz, warum es diese Regelung gibt. Sie stammt aus einer Zeit, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt war. Hohe Arbeitslosigkeit bedeutet auch immer eine Marktmacht für den Arbeitgeber. Diese konnten beispielsweise mit Entlassung drohen, weil die nächsten fünf schon vor der Tür standen. Die Arbeitnehmer sollten vor diesem Druck geschützt werden. Deshalb war es richtig, dass es eine solche Regelung gab. Das Problem ist jedoch, dass diese Regelung auch gleichzeitig einen tiefen Einschnitt in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung der Arbeitnehmer, also der Beschäftigten, darstellt, auf der anderen Seite aber auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit stark einschränkt. Und es gibt Beschäftigte, die lieber am Samstag arbeiten wollen. Es ist eben kein Schutz mehr, sondern ein willkürliches Eingreifen in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern, wenn man ihnen per Gesetz dieses verbietet. Deshalb wollten wir, dass die Beschäftigten auf eigenen Wunsch auch zusätzliche Samstage arbeiten können. Hinzu kommt, wir leben in einer Zeit des Fach- und Arbeitskräftemangels. Die Marktmacht liegt demnach definitiv beim Arbeitnehmer. Der Schutz ist also in diesem Sinne, wie es einmal notwendig war, nicht mehr nötig. Ihn ersatzlos abzuschaffen, wäre allerdings blauäugig, denn wir alle kennen die wirtschaftliche Lage und die Schutzfunktion könnte wieder relevant werden. Deshalb bleiben wir dabei, wir brauchen natürlich eine Flexibilisierung. Aber die Abschaffung zum jetzigen Zeitpunkt wäre der falsche Weg; die AfD geht hier klar zu weit. Wir wollen als CDU eine Reform, die Freiheit schafft, ohne Sicherheit abzubauen. Wir wollen die Balance aus beidem. Gleiches gilt dann auch für den verkaufsoffenen Sonntag. Ich habe es gesagt, für uns ist der Sonntag ein Tag mit einer besonderen Bedeutung. Bereits zur 7. Legislaturperiode wurde allerdings von der CDU eine Gesetzesänderung eingereicht, um hier Vereinfachungen bei kulturellen Ereignissen zu schaffen. Findet eine Veranstaltung mehrfach statt, konkret mehr als dreimal, da muss der Anlass nicht mehr geprüft werden und es reicht eine einfache Anzeige. Das ist aktuelle Rechtslage. Das Problem ist, die Gesetzesänderung ist in Teilen des Vollzugs nie umgesetzt worden. Die Regierung unter Führung der Linken hat den Willen und die Beschlussfassung des Landtags vorsätzlich ignoriert. Die neue Landesregierung handelt hier anders und sieht sich natürlich an die Beschlusslage des Landtags gehalten und wird diese auch umsetzen. Die überwiegende Mehrzahl der verkaufsoffenen Sonntage sind also Veranstaltungen, die jedes Jahr stattfinden. Damit wird die praktische Umsetzung der letzten Gesetzesänderung das Problem weitestgehend lösen. Die Änderung der AfD braucht es nicht und sie geht auch zu weit. Sie ignoriert, dass es eine Regelung braucht, die den Schutz des Sonntags klug mit der Förderung der Wirtschaft abwägt und beidem Raum gibt. Diese Balance schafft unsere Regelung und das wird die Landesregierung auch so umsetzen. Das bringt mich zum dritten Punkt, die 24-StundenLäden. Hier besteht tatsächlich die Notwendigkeit, Rechtssicherheit zu schaffen. Da sind wir uns tatsächlich auch mit der AfD einig. Es braucht trotzdem Ihren Entwurf nicht, denn eine Änderung für diesen Aspekt des Ladenöffnungsgesetzes wird bereits im Kabinett vorbesprochen und beraten. Wir werden Rechtssicherheit für diese Läden schaffen. Ein Unterschied zum Antrag der AfD ist, dass wir dabei eine Größenbeschränkung für die Läden vorsehen. Wir wollen keine 2.000-Quadratmeter-Läden mit Kameras und ohne Personal, die letztlich den Wettbewerb komplett verzerren würden und tatsächlich den uns so wichtigen Schutz des Sonntags schleifen würden. Wir wollen dafür sorgen, dass wir Läden mit vernünftiger Größe haben, bis zu 400 Quadratmeter. Diese können die Versorgung insbesondere dort ermöglichen, wo normale Läden nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Das ist vor allem ein Lösungskonzept für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Deswegen ist uns als CDU auch wichtig, dass die Maximalgröße nicht noch kleiner wird. Auch hier gilt, was in allen drei Punkten bisher schon galt: Es braucht eine klare, durchdachte Lösung und es braucht eine Balance bei all dem, was wir tun. Größeneinschränkungen sind berechtigt, aber sie sollten auch nicht zu restriktiv sein. Insbesondere müssen die bereits bestehenden Läden dabei beachtet werden. Es gibt eine ganze Reihe von Läden, die ungefähr bei 350 Quadratmetern Größe liegen, und die sollen natürlich auch weiterhin die rechtssichere Möglichkeit haben, 24 Stunden öffnen zu können. Viele von diesen Läden wurden sogar durch ein Gesetz der vorigen Landesregierung gefördert. Damals gab es die Fördergrenze bis zu 400 Quadratmeter. Es wäre natürlich absurd, jetzt herzugehen und zu sagen, dass diese Größe zwar gefördert wurde, aber die Betreibung jetzt nicht mehr erfolgen dürfte, weil es so groß wäre. Wir glauben, dass 400 Quadratmeter eine gute Lösung ist. Natürlich müssen die drei wesentlichen Aspekte gesichert sein, dass kein Personaleinsatz am Sonntag in diesen Geschäften erfolgt, auch kein Einräumen, auch kein Sicherheitspersonal. Da bin ich bei Herrn Schubert. Das ist wichtig.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sehr
wichtig!) Es geht darum, dass die Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden, also dieser Warenkorb, der dafür definiert ist. Und es geht um die Begrenzung auf die 400 Quadratmeter. Ich glaube, dann hat man eine gute Lösung, um im ländlichen Raum auch Versorgung sicherzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Regierungsvertrag haben CDU, BSW und SPD vereinbart – ich will es zitieren –: „[Es wird] ein Gesprächsformat mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Kommunen und Einzelhandelsverbänden [geben], um im Dialog Modernisierungen im Ladenöffnungsgesetz zu verabreden.“ Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, mit klugen und durchdachten Änderungen die Balance zu halten. Das ist das, was ich immer sage: Das, was unser Land mal groß gemacht hat, war die soziale Marktwirtschaft, das Hergehen und zu sagen, es braucht klare Leitplanken, aber innerhalb dieser Leitplanken muss sich die Wirtschaft, müssen sich die Menschen frei bewegen können und da muss man ihnen vor allem auch Vertrauen schenken. Was wir in den letzten Jahren in der Bundesrepublik und auch in Thüringen erlebt haben, ist natürlich, dass die Leitplanken zu stark verengt wurden. Das darf nicht sein. Wir bleiben aber bei unserer Auffassung, dass es diese grundsätzlichen Leitplanken braucht. Die AfD sagt, das Gesetz können wir komplett schleifen, also alle Leitplanken weg. Das ist der falsche Weg. Wie immer im Leben liegen die Wahrheit und das Kluge meistens in der Mitte. Das ist der Weg, den wir als Christdemokraten verfolgen. Wir freuen uns auf einen guten Diskussionsprozess zu diesem Gesetz, zu der Vorlage, die aus dem Kabinett kommen wird. Allerdings ist das, was die AfD hier angeboten hat, für uns nicht zustimmungswürdig. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste habe ich auf dem Rednerzettel hier für die AfD noch einmal Frau Abgeordnete Berger. Nein? Dann sprechen Sie, Herr Abgeordneter.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, wir bringen heute den Entwurf zur Änderung des Thüringer Ladenschutzgesetzes ein und wir tun das mit einem klaren Ziel: mehr Freiheit, weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung, weniger staatliche Bevormundung. Dieses Gesetz trägt einen Namen, der Programm ist: Gesetz zur Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel.
(Beifall AfD)
Das aktuelle Gesetz stammt aus einer Zeit, in der der Staat meinte, alles besser zu wissen. Doch diese Zeit ist vorbei. Heute erleben wir, dass dieses Gesetz den Einzelhandel behindert, die Versorgung im ländlichen Raum erschwert und die unternehmerische Freiheit massiv einschränkt. Besonders grotesk ist das bundesweit einmalige Samstagsarbeitsverbot. Während Tankstellen, Bäckereien, Supermärkte und der Onlinehandel die Türen öffnen können, wie sie es wollen, wird der klassische Einzelhändler in den Innenstädten in seiner Selbstbestimmung beschnitten. Das ist kein Fortschritt, das ist Wettbewerbsverzerrung. Die Kunden wandern teils in andere Bundesländer ab oder gleich ins Internet und unsere Innenstädte veröden. Unser Gesetzentwurf setzt hier an: 1. Erweiterte Ladenöffnungszeiten: Wir wollen Öffnungszeiten auf die gesamten Werktage in der Woche, von Montag bis Samstag, freigeben, wie schon angesprochen. Das ist kein Zwang, sondern ein Angebot. Ein Angebot an Händler, ihre Öffnungszeiten flexibel zu gestalten. Ein Angebot an Bürger, ihre Einkäufe dann zu erledigen, wann es ihnen passt. Ein Angebot an Arbeitnehmer, Arbeitszeiten und Privatleben besser in Einklang zu bringen. In Zeiten des Fachkräftemangels entscheidet längst nicht mehr der Arbeitgeber allein. Wer gute Mitarbeiter gewinnen und halten will, muss ihnen attraktive und flexible Arbeitsbedingungen bieten. Das jetzige Gesetz verhindert das und unser Entwurf schafft Freiheit und individuelle Lösungen. 2. Bürokratieabbau bei verkaufsoffenen Sonntagen: Heute müssen Kommunen und Händler sich absurde Anlässe ausdenken, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen. Das ist praxisfern, bürokratisch und respektlos gegenüber den Verantwortlichen vor Ort. Wir schaffen diesen Anlassbezug ab. Künftig genügt eine einfache Anzeige. Die Zahl der möglichen Sonntage bleibt begrenzt. Stille Feiertage bleiben geschützt. Das ist Bürokratieabbau pur.
(Beifall AfD)
Das ist Vertrauen in die kommunale Selbstbestimmung. 3. Rechtssicherheit für digitale Verkaufsstellen: In vielen Dörfern gibt es inzwischen sogenannte 24/7Läden, kleine automatisierte Geschäfte ohne Personal. Sie sind oft die letzte Einkaufsmöglichkeit vor Ort, besonders für ältere Menschen. Doch rechtlich bewegen sie sich bisher in einer Grauzone. Unser Gesetzentwurf schafft Klarheit. Diese Verkaufsstellen dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen und selbstverständlich ohne Personal aus Respekt vor dem Schutz der Feiertage. Damit sichern wir die Versorgung in ländlichen Regionen und machen innovative Modelle rechtssicher. 4. Evaluation: Wir führen eine verpflichtende Überprüfung ein. Die Auswirkung dieser Reform soll wissenschaftlich untersucht und politisch bewertet werden, denn gute Politik ist lernfähig und transparent. Werte Kollegen, die Aufgabe von Politik ist nicht, Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben oder zu arbeiten haben. Die Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Menschen, Unternehmen und Regionen sich entfalten können. Die Alternative wäre ein Weiter-so, mit Wettbewerbsnachteilen für den Einzelhandel, mit Leerstand in den Innenstädten und mit ländlichen Regionen, die immer schlechter versorgt werden. Das darf nicht unser Anspruch sein. Nicht Verbote, sondern Vertrauen ist die Grundlage unserer Politik.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Eben, Vertrauen!) Wir setzen auf Wettbewerbsfreiheit statt staatlicher Verordnung. Wir setzen auf Versorgungssicherheit statt Abwanderung. Wir setzen auf Familienfreundlichkeit, statt starre Arbeitszeitmodelle. Wir setzen auf lebendige Innenstädte, statt Leerstand und Kaufkraftverlust. Lassen Sie uns einen Weg frei machen für ein Thüringen, das wirtschaftlich stark, ländlich versorgt und freiheitlich geprägt ist. Danke.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Das Wort hatte der Abgeordnete Pascal Wloch für die Fraktion der AfD, und als letzten Redner habe ich auf der Liste für die Fraktion des BSW den Abgeordneten Matthias Herzog. Bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, die AfD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Ladenöffnungsgesetz zu reformieren, um vollautomatisierte Verkaufsstellen im ländlichen Raum zu ermöglichen. So weit, so gut. Aber Ihre Abschrift aus dem Regierungsvertrag kommt zu spät. Es ist so. Lassen Sie mich das gleich mal zu Beginn erklären. Es braucht diese Initiative einfach nicht, denn schließlich hat die Landesregierung, schließlich hat die Brombeere, bereits beide Aspekte, Öffnungszeiten und digitale 24/7-Dorfläden, im Regierungsvertrag verankert und ist auch längst tätig geworden.
(Beifall CDU, BSW)
Im März hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Erprobung vollautomatisierter Verkaufsstellen beraten, und auch die regierungstragenden Fraktionen diskutieren dazu ausführlich. Wir sind dazu im Austausch mit Sozialpartnern, Interessenverbänden, Kommunen und Händlern. Und es ist auch völlig richtig, wenn Sie sagen, wir brauchen Rechtssicherheit. Und schließlich können und werden vollautomatisierte Verkaufsstellen einen wichtigen Beitrag leisten, um gerade im ländlichen Raum die wohnortnahe Grundversorgung zu gewährleisten und zu sichern. Wer aber, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, einfach mit der Axt ein großes Loch ins Gesetz schlagen will, der schafft gerade Rechtsunsicherheit, keine Rechtssicherheit. Ihr Ansatz funktioniert nicht und berücksichtigt auch in keiner Weise die vielfältigen Folgen solcher Veränderungen. Wir wollen keine Schnellschüsse, sondern ein gutes, transparentes, ehrliches Gesetz, das die verschiedenen und berechtigten Interessen und Auswirkungen berücksichtigt. Und genau das werden wir liefern.
(Beifall BSW)
Nun komme ich zum zweiten Punkt des Gesetzentwurfs, den Ladenöffnungszeiten. Ja, der Punkt stimmt, da brauchen die Händlerinnen und Händler mehr Flexibilität.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Am Ende, bitte. Die Händlerinnen und Händler brauchen mehr Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten, ja, aber auch hier gilt, gute Rechtsgrundlagen schafft man nicht, indem man mit der Axt auf bestehende Gesetze einschlägt und einfach alles zertrümmert. Auch hier müssen verschiedene berechtigte Interessen vernünftig in Einklang gebracht werden: Das Interesse der Verbraucher an alltagstauglichen Versorgungsstrukturen, das Interesse der Unternehmer an mehr Handlungsfreiheit, aber eben auch das Interesse der Beschäftigten an Schutz vor entgrenzten Arbeitszeiten. Doch gerade der Schutz der Beschäftigten scheint der AfD völlig egal zu sein. Vielmehr wischen Sie dieses Anliegen in Ihrem Entwurf mit der Behauptung vom Tisch – auch gerade eben in dem Vortrag –, der Fachkräftemangel werde schon für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Das geht völlig an der Realität vorbei.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sehr
richtig!) Bundesweit leisten Beschäftigte jährlich mehr als vier Millionen Überstunden, viele davon tatsächlich auch unbezahlt. Und gerade im Einzelhandel, wo über 60 Prozent der Angestellten in Teilzeit arbeiten und der gewerkschaftliche Organisationsgrad – hervorzuheben ist hier auch unser Bundesland Thüringen – extrem niedrig ist, sind gesetzliche Schutzmaßnahmen nach wie vor unerlässlich. Und wer da einseitig darauf setzt, dass der Markt das schon richten wird, der verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und hat schlicht kein Interesse an fairen Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Schon deswegen lehnen wir Ihren Antrag ebenso ab. Ich fasse zusammen: Die Landesregierung handelt bereits. Wir arbeiten an tragfähigen Lösungen für eine Verbesserung des Ladenöffnungsgesetzes. Wir achten auf den Schutz der Beschäftigten, wir schaffen Rechtssicherheit für vollautomatisierte Verkaufsstellen und wir tun das alles gemeinsam. Nicht gegen die Interessen der Beteiligten, sondern mit ihnen. Meine Damen und Herren, Thüringen braucht vernünftige und gerechte Lösungen, und darum wird die Landesregierung liefern. Und zwar nicht auf Zuruf der AfD, sondern im Rahmen des Regierungsvertrags. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter von der AfD, es ist noch Redezeit da.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich hätte
noch die Zwischenfrage gerne gestellt! Herr Herzog ermöglicht das ja auch!) Natürlich. Herr Abgeordneter Thrum, bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sie haben beschrieben, dass die Landesregierung da schon in Arbeit ist. Erachten Sie es als sinnvoll, unsere Initiative mit an den Ausschuss zu überweisen, um dann im Prinzip das Handeln der Regierung und unsere Initiative dort zu diskutieren, auszuwerten und Näheres zu besprechen?
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Also wir haben ja tatsächlich Ihre Initiative zur Kenntnis genommen und auch schon beraten. Und nichts, was wir darin finden und was tatsächlich sinnvoll ist, müssten wir ergänzen, weil es eben schon vorhanden ist. Deshalb gern Ihre Zuarbeit weiterhin, gern auch die Diskussion, natürlich, da sind wir herzlich eingeladen, alle gemeinsam zu reden. Das ist ja auch Ansinnen, dass wir das gemeinsam tun. Aber ansonsten sehe ich da keinen Bedarf. Nein.
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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Mühlmann wünscht zu sprechen. Dann bitte ich Sie ans Rednerpult.
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Also ich bin jetzt noch mal vorgegangen, denn es ist mittlerweile ganz eindeutig, hier wird die Axt an die Demokratie gelegt und das ausgerechnet von denen, die die Demokratie wie eine Monstranz vor sich her tragen.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das sagen die
Richtigen!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
war die AfD!) Das ist echt unglaublich und ich glaube tatsächlich mittlerweile, Sie bekommen es nicht mal mit. Ich rede jetzt mal bewusst in Richtung CDU, in Richtung BSW, wobei BSW es nicht so wissen kann wie die CDU.
(Heiterkeit BSW)
Sie sind seit vielen Jahrzehnten hier im Parlament. Sie von der CDU wissen genau, dass es schon immer Usus war, dass es im Rahmen der demokratischen Bearbeitung, der gemeinsamen Bearbeitung von Gesetzentwürfen so war, dass Gesetzentwürfe lediglich, wenn es ganz grobe Schnitzer gab, eben mal nicht an den Ausschuss überwiesen wurden. Da wurden Gesetzentwürfe, auch wenn die Regierung eigene Ideen vorhatte, nicht einfach nur abgelehnt, sondern die wurden an Ausschüsse überwiesen, sie wurden gegebenenfalls dort auch mal ein, zwei, drei, vier, fünf Monate liegen gelassen, weil die Regierung einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben möchte. Und dann wurde über beide Vorschläge, über mehrere Vorschläge, gegebenenfalls auch drei Vorschläge, beraten. Es wurden Anhörungen gemacht, wo auch mehrere Vorschläge mit eingebracht wurden. Das war in diesem Haus über viele Jahre – ich sage sogar: Jahrzehnte – Usus und guter demokratischer Brauch. Jetzt muss ich feststellen, dass sich insbesondere die CDU, die über viele Jahre hier eine absolute Mehrheit auch stellte im Haus, von diesem demokratischen Brauch in Gänze verabschiedet hat. Sie können nicht mal solche Vorschläge wie das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, also nicht mal etwas, das man in irgendeiner Art und Weise ernsthaft politisch aufblasen kann, nicht mal da können Sie sich einen Ruck geben und können sagen: Ja, okay, uns gefällt nicht, was die AfD vorschlägt. Aber sowohl die CDU als auch BSW haben hier in epischer Breite dargelegt, dass das Gesetz auch gute Sachen beinhaltet und dass man das verstehen könne, dass man da auf einer Linie liegt. Herr Henkel, Sie selbst haben es so gesagt und auch Sie vom BSW haben es so gesagt. Aber Sie können sich nicht den Ruck geben, den über Jahrzehnte hier im Haus immer wieder angewendeten demokratischen Brauch auch heute hier anzuwenden. Ich vermute mal, Sie können das für sich selbst beantworten – Sie stimmen uns ja eh nicht zu, deshalb brauche ich auch gar nicht zu werben, dass Sie uns zustimmen, Sie tun es ja nicht, Sie haben es ja schon gesagt –, aber mutmaßlich machen Sie es deswegen nicht, weil Sie sich mittlerweile seit mehreren Jahren, wenn nicht seit dem Beginn der AfD, also seit zwölf Jahren, von linken Parteien erpressen lassen. Mit anderen Fraktionen, die hier in einem ganz normalen Wahlverfahren ins Haus gewählt wurden, sich zumindest auf dieses demokratische Grundverständnis, dass man Sachen im Ausschuss beredet, einigen zu können. Sie lassen sich erpressen von linken Parteien, weil linke Parteien Angst um ihre Deutungshoheit haben.
(Beifall AfD)
Dass Sie so handeln, sagt zum Schluss mehr aus über Sie, als Sie oder die Linken mit irgendwelchen Hasstiraden über uns hier im Haus aussagen. Und wissen Sie was, da können Sie jetzt sagen, das ist doch alles Blödsinn, was ich sage.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ge-
nau, ja!) Das mag so sein. Aber wissen Sie, die Entscheidung, ob das Blödsinn ist, die treffen nicht wir, die treffen nicht Sie, die treffen auch die Linken nicht, die treffen die Wähler spätestens 2029 wieder in der Wahlkabine. Und dann werden Sie sehen, was Sie von so einem Verhalten haben.
(Beifall AfD)
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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht die Landesregierung zum Thema zu sprechen? Es gibt weitere Wortmeldungen, einen kleinen Moment noch. Ich sehe, dass der Abgeordnete Henkel sich noch einmal gemeldet hat. Entschuldigung, Frau Ministerin. Dann bitte ich den Abgeordneten Henkel noch einmal ans Rednerpult.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der
möchte jetzt eine Brücke zur AfD bauen!)
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Ich will noch kurz Herrn Mühlmann antworten. Sie haben es ja so dargestellt, als ob es die Praxis wäre, dass die Anträge der Opposition in der Vergangenheit grundsätzlich an die Ausschüsse überwiesen worden wären. Das ist mitnichten so. In der letzten Legislatur gab es das hin und wieder. Einige unserer Anträge haben wir durchbekommen. In der Legislatur davor hat uns Rot-Rot-Grün regelmäßig gezeigt, dass wir Opposition sind. Da ist so gut wie kein Antrag der CDU überhaupt mal irgendwo in den Ausschuss reingekommen. Das ist letztlich das Verfahren. Wenn wir aktuell selber einen Entwurf im Kabinett machen, der genau einen Großteil des Problems, beispielsweise bei den 24-Stunden-Läden, beschreibt, warum sollen wir jetzt noch hergehen und zusätzlich im Ausschuss über diese Themen diskutieren? Das ist nicht notwendig.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Die Ministerin wird gleich dazu berichten, die Dinge sind am Laufen. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
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Vielen Dank. Ihre Redezeit war um, das wollte ich nur noch gesagt haben. Ich sehe, dass Herr Mühlmann eine Frage hat. Die Redezeit ist leider vorbei.
(Zwischenruf aus der Fraktion Die Linke: Die
Redezeit war vorbei!)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Die Re-
dezeit wird dann doch verlängert!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Herr Präsident, wenn ich darf, zur Geschäftsordnung.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Vorbei
ist vorbei!) Laut unserer Geschäftsordnung wird die Redezeit, wenn eine Frage beantwortet wird, um 1 Minute verlängert.
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Vielen Dank für die Information. Der Abgeordnete Mühlmann hatte eine Frage und ich will ihm auch diese Frage gestatten. Ich frage aber zuerst einmal den Abgeordneten, ob er die Frage zu beantworten wünscht.
(Heiterkeit und Unruhe Die Linke)
Bitte, Herr Mühlmann, Ihre Frage.
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Vielen Dank. Herr Henkel, ich war in der letzten Legislatur genauso in diesem Parlament wie Sie. Ich habe erlebt, dass ein Großteil der Anträge der CDU an die Ausschüsse überwiesen wurde. So etwas, wie heute hier abläuft, dass wirklich jeglicher Gesetzentwurf von uns abgelehnt wird, gab es bei der CDU nicht. Deswegen meine Frage: Wollen Sie die Statistik machen, wie viele Gesetzentwürfe der CDU in der letzten Legislatur an einen Ausschuss überwiesen wurden und wie viele der AfD nicht? Oder soll ich das machen?
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Herr Mühlmann, da haben wir wahrscheinlich aneinander vorbeigeredet. Ich sprach davon, dass es in der letzten Legislatur ja einige Anträge gab, die den Weg in den Ausschuss gefunden haben; ganz wenige, die dann auch beschlossen wurden. Ich sprach aber über die Zeit davor; in der vorletzten Legislatur war es tatsächlich so gewesen, dass nach meinem Kenntnisstand so gut wie kein Antrag der CDU überhaupt einmal den Weg in den Ausschuss genommen hat. Das habe ich beschrieben.
(Unruhe CDU, Die Linke)
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Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henkel. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zur Klarheit sagen. Frau Abgeordnete Muhsal, leider haben Sie mich da falsch informiert. Nach Rücksprache mit der Landtagsverwaltung bin ich zu der Information gekommen, dass sich die Redezeit durch eine Frage nur dann verlängert, wenn die Redezeit des Redners noch nicht abgelaufen ist. Das war aber hier tatsächlich schon der Fall. Insofern betrachten Sie bitte diesen Umstand, dass Herr Henkel hier noch einmal auf eine Frage antworten durfte, als einmalige Ausnahme. Vielen Dank. Der Abgeordnete Herzog hat allerdings noch Zeit auf seiner Uhr.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Da Herr Mühlmann in seinen Einbringungen das BSW und auch mich als Person angesprochen hat, will ich mir nicht nehmen lassen, noch einmal dazu Stellung zu nehmen. Es ist tatsächlich ein Stück weit despektierlich, wenn ich mir von Ihnen anhören muss, dass Sie über weit mehr parlamentarische Erfahrung verfügen und deshalb wohl alles richtig machen. Das Gegenteil ist der Fall, das kann ich Ihnen sagen: Sie machen nicht alles richtig und Sie können diese Unterstellung auch gern und getrost weglassen. Das mal zuallererst. Das Nächste ist: Wenn wir hier reden und sagen, dass Ihre Vorbringungen bereits Bestandteil dessen sind, was wir uns selbst erarbeitet haben, das ist doch eine Zusage. Was verlangen Sie denn noch? Das ist doch dann bereits mit enthalten. Da hören Sie nicht hin, da fühlen Sie sich angegriffen, da haben Sie Ihre Opferrolle wieder gefunden, da gehen Sie die wieder ein. Das muss nicht sein, wir rauben uns hier die Zeit, das ist einfach so.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja, mach
Schluss!) Wir rauben uns die Zeit, indem wir über Formalitäten reden, wir rauben uns die Zeit, indem wir Diskussionen aufmachen, die über das große Ganze gehen, aber nicht über den eigentlichen Sachstand, und das braucht es nicht. Und wenn Sie sich darüber beschweren, dass Ihre Gesetzentwürfe abgelehnt werden: Machen Sie sich Gedanken, warum!
(Heiterkeit AfD)
Da können Sie mich auslachen, das steht Ihnen durchaus zu, es gehört aber nicht zum guten Ton und ganz sicher nicht zu der Art der Erziehung, die angebracht wäre. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt schaue ich noch mal ins Rund. Es gibt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Redewünsche. Darum bitte ich jetzt Frau Ministerin Schenk ans Rednerpult.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist schade, dass wir jetzt relativ wenig über das eigentliche Problem, nämlich über Ladenöffnung gesprochen haben und sehr viel über Geschäftsordnungsfragen. Aber dann ist es ja für die Zukunft mal klargestellt, dass man nur Sachen verlängern kann, die noch laufen. Und genauso ist es im Prinzip – und das ist dann die inhaltliche Brücke – auch hier beim Ladenöffnungsgesetz. Denn da findet sich im AfD-Gesetzentwurf der doch recht entlarvende Satz – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Die am Ende der Ladenöffnungszeit anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.“ Da haben wir genau die Öffnung, die das Ergebnis von dem ist, was der gesamte Gesetzentwurf zum Ergebnis haben wird, eine absolute Aufweichung von jedem Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmerschutz, den wir in Thüringen nicht ohne Grund haben. Gestern gab es auf Antrag der SPD-Fraktion erst eine Aktuelle Stunde, die sich genau mit der Frage beschäftigt hat, was Menschen eigentlich dazu bewegt, lange und gesund in Thüringen zu arbeiten. Und es kamen eigentlich alle Fraktionen zu dem Ergebnis, dass Fach- und Arbeitskräftemangel nicht nur durch einen monetären Aspekt zu beseitigen ist, sondern auch durch attraktive Arbeitsbedingungen. Jetzt haben Sie von der AfD gefragt, warum man das nicht einfach alles aufweicht und lockert. Das liegt vielleicht daran, dass Sie weder das Grundgesetz noch die Thüringer Verfassung allzu gründlich gelesen haben. Denn Maßgabe von unserem Gesetzentwurf, der sich ja im prälegislativen Konsultationsverfahren befindet, worauf die Abgeordnete Güngör zu Recht hingewiesen hat, ist ja gerade der Punkt, dass es eben darum geht, die Waage zu halten zwischen der Frage, ob ich ein Umsatz- und Verkaufsinteresse habe, und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonntagsruhe. Der Sonntag ist eben ein Tag, an dem es darum geht, nicht die reguläre Werktätigkeit walten zu lassen. Wenn man also von dieser Erkenntnis – Verfassung, Grundgesetz – mal einen Schritt zurücktreten will und das in den Raum stellt, was scheinbar auch der Fokus dieses Gesetzentwurfs ist, dann könnte man ja noch meinen, es geht um die Stärkung des ländlichen Raums. Da hat der Abgeordnete Henkel – finde ich – zu Recht sehr treffend ausgeführt, dass man sich ja mal vor Augen führen muss, was es konkret bedeutet, wenn ich einen Laden 24/7 offen habe. Dann möchte ich ja erreichen, dass möglichst viele Kundinnen und Kunden ihr jeweiliges Kaufinteresse in diesem Laden auch in die Tat umsetzen. Jetzt muss man kein Genie sein, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass sich in Dieterode im schönen Eichsfeld weniger Menschen auf den Weg zur 24/7-Verkaufsstelle machen können, als Menschen, die sich auf der Einfallstraße nach Erfurt befinden. Mit anderen Worten: Selbst wenn man unterstellen würde, dass es die verfassungsschutzrechtlichen Barrieren gar nicht gäbe – weder aus der Thüringer Verfassung noch aus dem Grundgesetz – und wir das einfach ändern könnten, würden wir trotzdem zum Ergebnis kommen, dass unser Ziel – nämlich ständige Erreichbarkeit im ländlichen Raum – gar nicht greifen würde. Und woran liegt das? – dass es natürlich ein Umsatz- und Verkaufsinteresse gibt. Deswegen – und das ist dann eben kompliziert, aber richtig – muss man sich in einem Gesetzentwurf die Frage stellen, wie man es schafft, diesen Balanceakt zwischen verfassungsrechtlichem Sonntagsschutz und der Idee, bestehende Verkaufsangebote, geförderte 24/7-Läden, die Frage des Bestandsschutzes – das wurde alles von meinen Vorrednern ausgeführt –, wie man das ausbalancieren kann. Und da ist es eben – wie Sie das aus unserem Gesetzentwurf entnehmen können, den Sie ja im prälegislativen Konsultationsverfahren erhalten haben – sinnvoll, nicht nur die Betätigung des Verkaufspersonals am Sonntag auszuschließen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Ausbeutung zu schützen, sondern auch zu fragen: Was sorgt eigentlich dafür, dass wirklich keine Verzerrung des Wettbewerbs stattfindet und am Ende der Sonn- und Feiertagsschutz umgangen wird, indem ich mit REWE To Go auf der Einfallstraße nach Erfurt mein Lädchen aufmache? Das kann natürlich nur über die Begrenzung des Warenkorbs – in Klammern: Dinge des täglichen Bedarfs – oder Quadratmetergrößen geregelt werden. Deshalb ist es nicht so einfach – das hatte ja der Abgeordnete des BSW gesagt –, irgendwo mit der Axt ein großes Loch reinzuschlagen, sondern man muss, wie Herr Herzog zutreffend sagte, die Waage halten. Genau das ist der Vorschlag unseres Gesetzentwurfs. Uns geht es tatsächlich darum, abgesehen von der Tatsache, dass es schon geförderte Läden gibt, einen Bestandsschutz herzustellen, auch zu garantieren, dass es in Zukunft wirklich dieses Ziel gibt: Arbeitnehmerinnenschutz, Wahrung der Sonntagsruhe, trotzdem die Flexibilität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich tatsächlich irgendwo betätigen wollen und das nicht aus ökonomischen Gründen müssen, und der Idee, dass man im ländlichen Raum vielleicht eine vollautomatisierte Verkaufsstelle erreicht. Aus meiner Sicht ist deswegen diese Idee, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorangestellt haben, rein rhetorisch, dass es um die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum geht. Denn gerade, wenn das Warensortiment nicht beschränkt wird, würde man ja Tür und Tor für eine weitere Stärkung der verstädterten Regionen setzen. Die Beschränkung des Sortiments bei vollautomatisierten Verkaufsstellen ist deswegen am Ende die Garantie von Arbeitsnehmerinnenschutz und von einer Stärkung des ländlichen Raums. Insgesamt kann man natürlich die Frage stellen: Ist es überhaupt vernünftig, Sonn- und Feiertage noch weiter zu schützen? Ist es vielleicht in der Verfassung alles irgendwie überholt oder überaltert? Für uns in der Landesregierung ist das die Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips, denn es geht darum, dass man tatsächlich einen Raum schafft, in dem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Durchtaktung des Tags irgendwie mal eine Pause gewinnt. Deswegen ist es keine Gängelung, sondern es ist ein Zugeständnis an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, tatsächlich mal in ein Durchbrechen des normalen Konsuminteresses zu kommen. Es kann ja nicht darum gehen, zu antizipieren, dass jemand ein Verkaufsinteresse hat und deswegen muss es auch die Verkaufsgelegenheit geben. Es muss darum gehen, dass wir am Ende auch durch attraktive Arbeitsbedingungen Fachkräfte halten und Arbeitsplätze schaffen. Deswegen ist auch die Beschränkung der Samstagsarbeit sinnvoll und richtig, denn sie kommt gerade daher, dass wir immer wieder feststellen müssen, dass Einzelhandel vor allem weiblich ist und Frauen am Ende eben die sind, die Care-Arbeit/Familienarbeit übernehmen. Gestatten Sie mir am Ende noch einen kleinen Verweis auf Ihren Fraktionsvorsitzenden, der ja heute als großer Eichsfeldkenner aufgefallen ist. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf ganz viele Feiertage genannt, bei denen Sie am Ende doch sagen: Da muss zu sein. Ein wichtiger Eichsfeld-Feiertag wird auch in der Rhön gefeiert, den haben Sie vergessen:
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Fronleich-
nam!) Fronleichnam. Es findet vielleicht also doch nicht so viel Sinn, nur mal ein bisschen mit der Schwalbe herumzubrettern, man muss auch tatsächlich spüren, was in den Landkreisen los ist. Manchmal kann das eben eine kleine Partei dann doch besser.
(Beifall SPD)
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Es gibt eine Frage. Gestatten Sie eine Nachfrage, Frau Ministerin?
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Sie haben noch 3 Minuten und 21 Sekunden Redezeit.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Sehr geehrte Ministerin, Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass die anwesenden Kunden nach Ladenöffnung nicht mehr bedient werden dürfen und wir damit im Prinzip die Ladenöffnung ausweiten. Ich lese Ihnen, wenn ich zitieren darf, mal § 3 des Ladenöffnungsgesetzes vor. Dort steht nämlich: „Die am Ende der Ladenöffnungszeit anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.“ Das ist also aktuelle Rechtslage. Das heißt, Sie werfen uns jetzt hier vor, dass wir die Ladenöffnungszeit ausweiten wollen.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Das
war keine Frage!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Da haben Sie mich missverstanden. Es geht hier um Samstag und Sonntag. Wenn ich Samstag um 24.00 Uhr – ich bin davon ausgegangen, dass Sie Ihren gesamten Gesetzentwurf gelesen haben und kennen, und da sprechen Sie davon, dass Sie am Samstag bis 24.00 Uhr öffnen wollen. Wenn ich jetzt am Samstag 0.00 Uhr irgendwo stehe und die Flasche Wein dann nicht fallen lasse, die ich kaufe, bin ich quasi sonntags noch im Laden und kaufe die. Und wenn Sie jetzt nicht unterstellen, dass die Person den ganzen Sonntag dort ausharrt mit der Weinflasche bis Montag früh, wo der Laden wieder öffnet,
(Heiterkeit Die Linke)
dann kaufe ich quasi am Sonntag ein. Das ist wegen der Verfassung aus guten Gründen verboten.
(Beifall CDU, Die Linke, SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ein Hinweis noch: Das Nachfragerecht bezieht sich tatsächlich darauf, dass dann auch eine Frage formuliert wird und keine Aussage zum Kommentar angeboten wird. Das nur zur Information. Apropos Nachfrage, ich habe eine solche, und zwar habe ich jetzt keine Überweisung an einen Ausschuss gehört. Ist das der Fall, Frau Muhsal?
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Wir möchten gern eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und an den Sozialausschuss.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Ich höre, dass es Überweisungswünsche an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gibt. Dann lassen Sie uns das nacheinander abstimmen. Stimmen wir zunächst den Überweisungswunsch an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum ab. Wenn Sie dem zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es dazu Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum abgelehnt. Kommen wir zum Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit sind die Anträge auf Ausschussüberweisung abgelehnt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1699 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den Abgeordneten Thrum ans Rednerpult.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Aufhebung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein weiterer Baustein in unserem Bürokratieentlastungspaket. Wir beenden damit einen Sonderweg, der allen staatlichen und kommunalen Auftraggebern sowie den Unternehmen seit vielen Jahren das Leben hier in Thüringen zusätzlich erschwert. Bereits mit der Einführung des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2011 wurde ein über Bundesund EU-Vorgaben hinausgehendes Regelwerk geschaffen, angefangen bei Nachunternehmerbindungen über umfangreiche eigene Erklärungen bis hin zu ideologisch aufgeladenen Sozial- und Umweltkriterien. Die Folgen sind ein Mehrverbrauch an Zeit und Personal, steigende Kosten und höhere Angebotspreise, weniger Bieterinteresse. Dieses Gesetz hat nichts vereinfacht, sondern alles nur umständlicher gemacht und deshalb: Weg damit!
(Beifall AfD)
Besonders hart trifft es dabei Betriebe ohne eigene Bürokratieabteilung, also gerade kleine Handwerksbetriebe, aber auch kleine mittelständische Unternehmen, vor allem auf dem Land. Infolgedessen ist die Motivation, sich überhaupt noch an öffentlichen Vergabeverfahren zu beteiligen, nur noch gering. Das ist schlecht für den Wettbewerb und schadet vor allem den regionalen Wirtschaftskreisläufen. Trotz mehrfacher Änderungen und Vereinfachungsversuche des Gesetzes, zuletzt im Jahr 2023, erweist es sich als überregulierend, wirtschaftsfeindlich und unnötig. Besonders deutlich wird das in § 4. Dort werden die umweltbezogenen und sozialen Aspekte geregelt. So sollen beispielsweise bei der Beschaffung eines Investitionsguts von mehr als 1.000 Euro neben den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer, die Kosten für den Energieverbrauch sowie die Entsorgungskosten berücksichtigt werden. Das ist einfach zu viel des Guten und so etwas gehört nicht in ein Vergabegesetz.
(Beifall AfD)
Es kann nicht sein, dass die öffentlichen Auftraggeber gezwungen werden, politische Zielsetzungen über sachgerechte Wirtschaftlichkeitsentscheidungen zu stellen. Auch das Element der Tariftreuepflicht in § 6 mag zwar sozialpolitisch motiviert sein, widerspricht aber dem Prinzip der Vertragsfreiheit und unterläuft das Sparsamkeitsgebot öffentlicher Haushalte. Unsere Initiative greift konsequent ein. Die vollständige Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes stellt die ausschließliche Geltung von Bundes- und EU-Recht bei öffentlichen Vergabeverfahren wieder her. Das entspricht auch den Forderungen der Industrie- und Handelskammern aus den Forderungskatalogen zu den Landtagswahlen 2019 und 2024. Ich gehe davon aus, dass Sie auch alle diese Kataloge gelesen und verinnerlicht haben. Landesspezifische Zusatzauflagen werden eben damit beseitigt. Nicht ein neues Gesetz, sondern der Verzicht auf Überregulierung ist unser Mittel, um Bürokratie abzubauen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu stärken. Damit entlasten wir die Kommunen, fördern den Mittelstand und setzen ein klares Zeichen für freiheitliche, wettbewerbsfähige Strukturen. Ich freue mich auf eine lebendige Diskussion.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache. Als ersten Redner auf der Rednerliste habe ich Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD. Bitte. – Es meldet sich Abgeordneter Liebscher; dann bin ich falsch informiert.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die AfD will heute das Thüringer Vergabegesetz abschaffen, einfach ersatzlos streichen. Das nennen Sie Bürokratieabbau. Wir nennen es, was es ist: eine Abrissbirne gegen Arbeitnehmerrechte, Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb.
(Beifall BSW, SPD)
Warum brauchen wir ein eigenständiges Thüringer Vergabegesetz? Weil Bundes- und EU-Recht nur Mindeststandards setzen. Thüringen kann mit dem eigenen Gesetz eigene Schwerpunkte setzen: Tariftreue und vergabespezifischer Mindestlohn, soziale und ökologische Kriterien, Förderung des Mittelstands und regionaler Unternehmen. Ohne Landesgesetz könnten wir all das nicht verbindlich regeln. 1. Faire Löhne: Ohne das Thüringer Vergabegesetz gäbe es keine Verpflichtung für öffentliche Auftragnehmer, Tariflöhne oder den vergabespezifischen Mindestlohn zu zahlen. Das wäre ein Freifahrtschein für Lohndumping – gerade in Ostdeutschland, wo die Löhne ohnehin unter Bundesdurchschnitt liegen. Öffentliche Aufträge dürfen niemals Armutslöhne finanzieren. 2. Mittelstand stärken: Das Vergabegesetz ermöglicht Losvergaben und Transparenz. Kleine und mittlere Betriebe haben dadurch die Chance, Aufträge zu bekommen. Wenn die AfD ihr Ziel erreicht, können sich vor allem große Konzerne mit riesigen Rechtsabteilungen durchsetzen und der Mittelstand in Thüringen verliert. 3. Nachhaltigkeit und Verantwortung: Das Landesvergabegesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge nicht nur billig, sondern auch nachhaltig vergeben werden – mit Blick auf Klimaschutz, Inklusion und Gleichstellung. EU- und Bundesrecht lassen diese Kriterien oft nur freiwillig zu. Wir machen sie verpflichtend. So wird Steuergeld zukunftsfähig eingesetzt. 4. Bürokratieabbau mit Augenmaß: Wir wissen, dass Verfahren einfacher werden müssen. Deshalb wurde im März 2025 die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge überarbeitet – mit klaren Regeln, höheren Wertgrenzen, Eigenerklärungen und digitalen Plattformen. Das bringt echte Erleichterungen für Unternehmen und Kommunen. Das ist Bürokratieabbau mit Verstand. Die AfD will dagegen Standards abschaffen und tut so, als sei es dasselbe. Das ist es aber nicht. 5. Verlässlichkeit und Koalitionsvertrag: Im Koalitionsvertrag der Brombeere steht ganz klar: Wir wollen öffentliche Vergaben erleichtern, verschlanken und beschleunigen – mit dem Ziel einer höheren Beteiligung. Und weiter: Das Thüringer Vergabegesetz und die Vergabeprozesse werden wir im Lichte der bundesgesetzlichen Vergabe- und Tariftreurechtsreform anpassen. Dabei achten wir ausdrücklich auf die Tarifautonomie und setzen uns für eine stärkere Tarifbindung ein, weil faire Arbeitsbedingungen die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Die Gewerkschaften leisten hier unverzichtbare Arbeit und daran halten wir auch fest.
(Beifall SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahrheit ist: Die AfD will Thüringen seiner Gestaltungshoheit berauben. Ohne Landesgesetz hätten wir nur noch die Bundes- und EU-Mindestnormen, keine eigenen Schwerpunkte, keine eigenen Standards, keine eigenen Spielräume. Das wäre ein Rückschritt für die Arbeitnehmer, für die Kommunen und für den Mittelstand. Deshalb sagen wir von der SPD Ja zu fairen Löhnen, Ja zu nachhaltiger Beschaffung, Ja zu regionaler Wertschöpfung, Nein zur Abrissbirne der AfD. Wir werden diesen Gesetzentwurf heute daher hier ablehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächsten habe ich Abgeordneten Schaft für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste. Bitte.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ihre
Liste stimmt nicht!) Dann Abgeordneter Schubert.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Rund und vor allen Dingen auch an den Bildschirmen – es sind nicht mehr so viele anwesend –, aber insbesondere liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen, besonders diejenigen in Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand, insbesondere des Landes abarbeiten: Ihnen will diese Fraktion an die Geldbörsen. Die AfD möchte heute das Vergabegesetz abschaffen, eine politische Errungenschaft zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und gesellschaftlicher Werte in unserem Land. Erneut wird damit dokumentiert, dass die AfD tatsächlich eine Gefahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für gesellschaftliche Werte in diesem Land ist, weil die AfD eben nicht für gute Arbeit steht, sondern für eine Marktradikalität, wie wir sie bisher von der FDP auch hier in Thüringen kannten. Genau in deren Tradition befinden Sie sich als AfD, denn die FDP wollte schon in der letzten Legislaturperiode das Thüringer Vergabegesetz am liebsten komplett abschaffen. Die AfD ist also keine Alternative. Sie sind die blauen Neoliberalen in diesem Land, die sich genauso vom Großkapital aushalten lassen. Elon Musk, der Mäzen und Wahlkämpfer der AfD, lässt grüßen.
(Heiterkeit AfD)
Dabei scheint es auch an elementaren Kenntnissen über die Regelungsinhalte des Thüringer Vergabegesetzes zu fehlen. Ich zitiere mal aus Ihrem Gesetzentwurf. „Das belastet einerseits die dem Sparsamkeitsprinzip unterworfenen staatlichen Auftraggeber – insbesondere die oft mit klammen Kassen ausgestatteten Kommunen“. Was ist gemeint? Zu Ihrer Information: Der vergabespezifische Mindestlohn zum Beispiel gilt überhaupt gar nicht für die kommunale Ebene, sondern ist zu unserem Leidwesen in diesem Gesetz leider nur als Option ausgewiesen. Also das kann es auf jeden Fall nicht sein, was gemeint ist. Ein zweites Zitat: „Ein eigenes Gesetz ist dafür nicht erforderlich und sogar kontraproduktiv.“ Da geht es um die Unterstützung zum Beispiel des Mittelstands. Auch hier muss man sich fragen, ob das ernst gemeint ist, was Ihnen hier aufgeschrieben wurde. Können Sie denn eigentlich die Frage beantworten, wie viele deutsche Bundesländer ein eigenes Vergabegesetz haben? Ich helfe Ihnen mal mit einer Information, wie viele es sind, die keins haben: zwei. Es sind zwei. Das heißt, alle anderen sind offensichtlich nach Ihrer Ansicht im Irrtum. Was regelt aber das Vergabegesetz in unserem Land? Tariftreue. Wir wollen, dass öffentliche Aufträge von Unternehmen mit einem Tarifvertrag abgearbeitet werden, weil wir ein Interesse daran haben, haben müssen, dass mit Steuergeld gute Arbeit bezahlt wird, ein Einkommen für diejenigen, die für unsere Aufträge arbeiten, mit dem man auch ein Auskommen hat, ohne diskriminierende Beantragung von zusätzlichen Transferleistungen. Deshalb ist die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen auch so eminent wichtig. Gibt es aber keinen Tarifvertrag in einzelnen Branchen, dann kommt der vergabespezifische Mindestlohn zum Einsatz. 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn, das soll verhindern, dass es Lohnkonkurrenz um Aufträge gibt. Es soll eine Konkurrenz geben im Sinne von Qualität, Pünktlichkeit, Innovation und somit das gesamte Preis-Leistungs-Verhältnis. Das wollen wir aber nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer austragen lassen. Keine Aufträge mit Steuergeld mit Lohndumping! Auch soziale und ökologische Aspekte sind wichtig bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand, weil wir in Thüringen nachhaltig bauen und auch Thüringen nachhaltig umbauen wollen und auch müssen – Stichwort „Dekarbonisierung“. Deshalb ist dieser Vorstoß, das Thüringer Vergabegesetz abzuschaffen, ein Angriff auf tatsächliche Errungenschaften in unserem Land. Er reiht sich natürlich nahtlos in andere Anträge der AfD ein, die sich zum Beispiel auch in der Steuergesetzgebung nachweislich als Angriff auf die Gerechtigkeitsbemühungen in unserem Land im Sinne des sozialen Ausgleichs stellen. Und wenn Sie sagen, Sie sind wirtschaftsfreundlich, dann hat das mehr oder weniger auch schon wieder einen sarkastischen Nebenton, denn wir erinnern uns alle noch gut an die Aussagen Ihres Vorsitzenden im Wahlkampf, der den Unternehmen in Thüringen schwere wirtschaftliche Turbulenzen gewünscht hat. Das hat er öffentlich erklärt, um deutlich zu machen, dass all diejenigen, die nicht auf Ihrer ideologischen Welle schwimmen, für Sie gar kein Existenzrecht haben. Nein, die AfD ist keine Partei der kleinen Leute. Sie tun nur so. In Wirklichkeit sind Sie der größte Feind des sozialen Friedens in diesem Land. Und das sollten auch die Letzten begreifen, wenn man diesen Gesetzentwurf der AfD zur Kenntnis nimmt. Deshalb gibt es vonseiten der Linken nur das Prädikat „abgelehnt“. Wir freuen uns, dass der vergabespezifische Mindestlohn hier in Thüringen am 1. Januar des kommenden Jahres auf 15,40 Euro steigt. Das ist aus unserer Sicht tatsächlich angemessen. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, dass die Thüringer CDU schon seit Jahren sehr kritisch auf das Vergabegesetz blickt, das ist, glaube ich, jedem bekannt. Ich glaube, das ist auch der eigentliche Anlass der AfD für den hier vorliegenden Antrag bzw. der Versuch eines Gesetzentwurfs, das ist ein weiterer offensichtlicher Versuch, die Koalition zu spalten.
(Beifall BSW, SPD)
Das folgt dem Prinzip, Dinge zu suchen, die die CDU will, aber die SPD definitiv nicht und dann zu schauen, wie sich in der Koalition gestritten wird. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, das wird hier nicht funktionieren, denn für diesen Vorstoß haben Sie eindeutig zu wenig Mühe investiert. Statt einer Reform wollen Sie das Vergabegesetz vollständig und ersatzlos abschaffen. Dabei übersehen Sie doch zwei wesentliche Elemente. Das Thüringer Vergabegesetz enthält in § 14 Regelungen, die sich bewährt haben. Dabei geht es um Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte. Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, Verfahren zu beanstanden. Im Gespräch mit der Wirtschaft wurde uns immer wieder mitgeteilt, dass dieser Aspekt des Gesetzes tatsächlich positiv gesehen wird. Mit Ihrer Lösung würden Sie darauf keine Rücksicht nehmen und genau diese Möglichkeit nehmen. Ein zweiter Punkt: Es sind die Probleme von Firmen, die in mehreren Bundesländern aktiv sind. Gerade für Firmen wie in meinem Heimatwahlkreis an der Grenze zu Hessen oder zu anderen Bereichen Thüringens mit Grenzen zu Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen ist genau das ein wichtiger Punkt. Und da hat die AfD – da würde ich Ihnen recht geben, wenn Sie sagen, die Vielzahl der Vergabegesetze in den Ländern stellt natürlich ein Problem dar, aber es sind tatsächlich nur zwei Länder, wie von der anderen Seite richtig bemerkt wurde, die eben kein Vergabegesetz haben. Deshalb setzen wir als CDU Thüringen uns dafür ein, dass es ein bundeseinheitliches Vergaberecht geben soll. Wir brauchen da nämlich vor allem wesentliche Merkmale. Das muss schlank sein, das muss bürokratiearm sein, es muss vor allem praxistauglich sein und es muss für ganz Deutschland gelten. Genau das will die neue Bundesregierung aktuell auf den Weg bringen. Für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ist die Reform des Vergabegesetzes eben von besonderer Bedeutung, denn insbesondere auch das Sondervermögen Infrastruktur muss schnell dort ankommen, wo es eingeplant ist. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung am 6. August den Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben beschlossen. Dieser wird jetzt im Bundestag und danach im Bundesrat beraten. Ziel ist es, ein nationales Vergaberecht zu schaffen, das einfacher, flexibler, schneller und digitaler ist und das für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland dann angewandt werden kann. Das würde die Vergabestellen und Unternehmen entlasten. Für Unternehmen wäre es einfacher und attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Und darauf kommt es letztlich an, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall CDU, BSW)
Doch in Zukunft wird es auch darauf ankommen, pragmatisch und weniger bürokratisch vorzugehen. Deshalb sollten dort besondere Schnelligkeit, gefragte Gesamtsysteme bzw. Gesamtvergaben anstelle der Einzellose möglich sein. Das betrifft beispielsweise Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens. Zudem sorgt der Entwurf der Bundesregierung für weniger Nachweispflichten. Er stärkt die Eigenerklärung der Unternehmen, beschleunigt die Nachprüfungsverfahren und erlaubt mehr elektronische Kommunikation innerhalb der Verfahren. Das Ganze ist vielversprechend. Noch ist es aber nur ein Entwurf und noch kein Beschluss. Und da sind wir wieder beim Thüringer Vergabegesetz und da lautet die wichtigste Frage: Was davon brauchen wir in Zukunft noch? Diese Frage wird sich jedoch erst sinnvoll beantworten lassen, wenn die Reform auf Bundesebene abgeschlossen ist. Bis dahin wäre eine einseitige Abschaffung auch nur wieder eine Thüringer Insellösung, die Unsicherheit und Unklarheit für gewisse Zeiten schafft, und das kann nicht in unserem Sinne sein. Deshalb lehnen wir den vorschnellen und auch zu wenig durchdachten Gesetzentwurf der AfD ab, denn er ignoriert die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene vollständig und bietet auch keine Lösung zur Nachprüfungsmöglichkeit vor der Vergabekammer. Ich will dann noch mal den Blick auf unseren Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD lenken. Da hat man sich darauf verständigt – ich zitiere jetzt –: „Das Thüringer Vergabegesetz und die Vergabeprozesse werden wir im Lichte der bundesgesetzlichen Vergabe- und Tariftreuerechtsreform anpassen.“ Genau das werden wir tun. Genauso ist es richtig. Erst müssen wir die Ergebnisse der bereits angestoßenen Reform auf Bundesebene kennen und diese dann in das Thüringer Vorgehen mit einbeziehen. Aber es ist eben keineswegs so, dass wir bis dahin untätig sind. Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Wirtschaftsministerin Colette Boos-John war nämlich die Anpassung der Vergaberechtlinie mit der Erhöhung der Wertgrenzen für einfache Vergabearten. Damit schaffen wir ganz praktische und konkrete Erleichterungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Vergabestellen. Das ist eine gute Übergangslösung. Und wenn das neue Bundesgesetz vorliegt, werden wir entscheiden, wie wir das Thüringer Vergabegesetz anpassen bzw. verschlanken werden oder ob wir es vielleicht vollständig abschaffen können. Das wird sich zeigen in einem Diskussionsprozess, wenn das neue wirklich vielversprechend zu erwartende Bundesgesetz vorliegt. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, ja, es ist besprochen und es wird passieren: Wir müssen an dem Thüringer Vergaberecht in dieser Legislaturperiode Veränderungen vornehmen. Aber der vorliegende Antrag ist leider typisch für die Herangehensweise der AfD-Fraktion. Statt sich genau anzuschauen, was gut funktioniert und was nicht, statt mit allen verschiedenen Interessengruppen zu reden und gemeinsame Lösungen zu finden, soll das gesamte Vergabegesetz einfach weg – nicht wie im vorherigen Tagesordnungspunkt besprochen mit der Axt große Löcher schlagen, sondern jetzt einfach mal komplett weg. Dieser Ansatz offenbart die neoliberale Grundorientierung der antragstellenden Partei. Die Auftragsvergabe auf Landesebene ist einer der wichtigsten Hebel, mit dem die öffentliche Hand Einfluss nehmen kann, etwa um Lohndumping zurückzudrängen und die Tarifbindung zu stärken. Wir wissen doch, wie die Situation in Thüringen ist: Nirgends in Deutschland werden mehr Niedriglöhne gezahlt, fast nirgends sind weniger Arbeitsverträge tarifgebunden. Mit der Abschaffung des Vergabegesetzes würden wir die politische Unterstützung für hart Arbeitende, aber zum großen Teil auch hoffnungslos unterbezahlte Menschen knallhart zurückfahren. Wir würden das Signal senden: Arbeitsbedingungen zählen nicht, was zählt, ist alleine der Preis. Und wir würden zulassen, dass unsere einheimischen Unternehmen noch stärker unter den Druck ausländischer Billigkonkurrenz geraten. Schließlich sind Standards bei der öffentlichen Vergabe auch dafür da, anständige Betriebe vor einem knallharten Preiskampf mit zum Teil unseriösen Konkurrenten zu schützen, die ihre Arbeiter gnadenlos ausbeuten. Ihr Antrag zeigt: Die AfD steht für einen brutalen Wettbewerb, in dem nur der billigste Preis zählt. Tarifflucht und Lohndumping, aber auch Umweltzerstörung sind dann als Nebeneffekt einfach hinzunehmen. Meine Damen und Herren, das kann sich Thüringen nicht leisten. Wir wollen unseren Wirtschaftsstandort attraktiver machen – auch für Beschäftigte, um die dringend benötigten Arbeitskräfte hier zu halten und neue hinzuzugewinnen. Das ist der Ansatz der Landesregierung. Dafür brauchen wir vernünftige Standards im Vergaberecht. Richtig, Herr Thrum, das Gesetz muss verbessert werden. Unnötige Bürokratielasten müssen abgebaut werden, gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Wir haben damit bereits angefangen. Mit der Neufassung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge haben wir beispielsweise die Wertgrenzen erhöht; Herr Henkel hat das ausgeführt. Anzunehmenderweise werden dann künftig 50 Prozent der öffentlichen Aufträge nach einem stark vereinfachten Verfahren vergeben werden können. Die Nachweispflichten sind ebenfalls bereits reduziert. Aber wir sind noch nicht am Ende. Wir haben einen vernünftigen und gerechten Weg eingeschlagen und den werden wir weitergehen. Unser Ansatz ist klar: Wir entlasten die Unternehmen, wir schaffen mehr Praxisnähe, weniger Papierkram, aber ohne dabei den Kern des Vergabegesetzes preiszugeben, denn dieser Kern heißt Tariftreue, Mindeststandards für die Arbeit und ökologische und soziale Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und
vergabespezifischen Mindestlohn!)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, wir stehen heute tatsächlich vor einer Entscheidung, die weit über ein einzelnes Gesetz hinausgeht. Es geht nämlich um die Grundfrage: Wollen wir mehr Freiheit für die Wirtschaft oder mehr Bürokratie durch den Staat? Mit unserem Gesetzentwurf zur vollständigen Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes schlagen wir einen klaren Kurs ein – weg vom landesspezifischen Sonderweg und hin zu bundeseinheitlichen Regelungen, zu einem bundeseinheitlichen Vergabeverfahren, das im Endeffekt auch über das EURecht geregelt ist. Ich kann, ehrlich gesagt, nicht verstehen, dass die Brombeere dieses Thema nicht längst angepackt hat. So haben Sie sich doch mit dem Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben, Bürokratie tatsächlich abzubauen. Da steht nicht drin, dass Sie irgendwelche Reförmchen machen wollen, sondern Sie wollen der Bürokratie tatsächlich an den Kragen. Ein Bürokratierückbaugesetz sollte nach den Sommerferien hier vorgelegt werden. Nichts ist davon zu sehen. Entgegen den großspurigen Ankündigungen liefert die Landesregierung nur ungenügend.
(Beifall AfD)(Zwischenruf von der Regierungsbank)
Nach den Sommerferien ist auch im Herbst, Frau Ministerin.
(Heiterkeit AfD)
Die bisherige Anhebung der Wertgrenzen ist aus unserer Sicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber auch ein Beleg dafür, dass man das Vergabegesetz auch abschaffen kann, wenn man die Wertgrenzen sowieso auf EU-Mindestniveau anpasst, weil ja das EU-Recht ohnehin gilt. Lassen Sie uns also dieses bürokratiegetriebene und ideologisch aufgeladene Sonderregelwerk beseitigen. Ein Blick nach Bayern lohnt. Dort gibt es kein eigenständiges Vergabegesetz und es funktioniert trotzdem. Lassen Sie uns aber auch die Anregungen der Industrie- und Handelskammern ernst nehmen. Von dieser Seite gibt es eine klare Empfehlung zur vollständigen Aufhebung, weil der Bund das bereits auf Basis von EU-Vorgaben erschöpfend regelt. Auch die vergabefremden Kriterien werden scharf kritisiert, in denen es beispielsweise um die soziale Verträglichkeit der verwendeten Produkte einschließlich deren Herkunft und die Einhaltung anerkannter Produktionsstandards geht, um die Verwendung von Produkten, die ein Umweltgütezeichen tragen oder um die Verwendung von Produkten, die ressourcenschonend oder aus recyceltem Material hergestellt wurden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist nicht vergabefremd! Keine Ahnung!) Also die ganzen Kampfbegriffe kann man hier im Gesetzestext wiederfinden. Wir sagen, das hat in einem sachgerechten Vergaberecht nichts zu suchen, weil das Vergaberecht sicherstellen soll, dass das Steuergeld sparsam angewendet wird und Korruption und Vetternwirtschaft damit ausgeschlossen werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und
Kinderarbeit!) Die Unternehmen besitzen doch im Rahmen ihrer unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung ohnehin schon ein ausgeprägtes Selbstinteresse für ökologische Produkte und Fertigungstechniken. Genau aus diesem Grund haben wir in Deutschland bereits die saubersten Fabriken, die saubersten Verbrennermotoren, das beste Kreislaufwirtschaftssystem. Dazu brauchen wir keine grünen Weltverbesserungsvorschriften.
(Beifall AfD)
Beim Vergaberecht darf es nur um Rechtssicherheit, um Transparenz und um Wirtschaftlichkeit gehen. Das und noch viel mehr wird bereits auf Bundesebene geregelt, dafür braucht es keine Thüringer Extrawurst.
(Beifall AfD)
Wir sehen auch, dass das Element der Tariftreuepflicht keine Wirkung in Größenordnungen entfaltet. Dieser vergabespezifische Mindestlohn führt in der Praxis etwa nicht zu einer Ausweitung der Tariftreue oder höherer Löhne. Ganz im Gegenteil, Thüringen ist noch immer das deutschlandweite Schlusslicht, was das Lohnniveau betrifft. Ende 2023 verdienten in Thüringen mehr als 35 Prozent der Vollzeitbeschäftigten weniger als 2.750 Euro brutto. Da möchte ich noch mal auf Herrn Schubert zu sprechen kommen. Sie meinten, wir würden den Thüringern hier das Geld aus der Tasche ziehen. Es ist doch die rot-rot-grüne Landesregierung, die letztendlich zehn Jahre lang verschlafen hat, hier ein entsprechendes Lohnniveau zu schaffen. Sie haben doch in den letzten zehn Jahren hier die Verantwortung getragen.
(Beifall AfD)
Es zeigt sich aber auch, dass es eben keinen Sinn macht, länger mit den vergabespezifischen Löhnen an den Symptomen herumzudoktern. Vielmehr braucht es einen grundlegenden Richtungswechsel, so wie ich das gestern auch schon in Ihrer Aktuellen Stunde beschrieben habe, echten Bürokratieabbau, so wie wir das hier auch in die Wege leiten, für Steuern- und Abgabensenkung. Es muss mehr Netto vom Brutto übrig sein.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Am Ende meiner Rede. Arbeit muss sich wieder lohnen, Fehlanreize gehören abgeschafft, weg mit Klimavorschriften, Klimaabgaben, aber dafür natürlich eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Wenn unser Geld dann eben auch nicht länger durch Rüstungsausgaben und Kriegsmobilmachung in der Welt verballert wird, dann werden auch die Fleißigen wieder mehr Geld in der Tasche haben und die Rentner das bekommen, was sie verdient haben: eine auskömmliche und vernünftige Rente, die zum Leben wieder reicht.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns heute einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung machen. Wir wollen einen schlanken Staat, der seine Bürger nicht bevormundet und ideologisch agitiert, sondern der sich auf das Notwendige beschränkt. Zugleich soll dieser Staat aber auch stark genug sein, dass er seinen Aufgaben gerecht werden und die notwendigen Bestimmungen durchsetzen kann. Das ist unser Leitfaden. Aus diesem Grund sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es dieses Vergabegesetz nicht braucht. Ich bitte um Zustimmung und Unterstützung dieser Initiative.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe, war das das Ende Ihrer Rede und damit kommen wir zur Zwischenfrage, richtig?
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Nach meiner Kenntnis 2011 und es wurde 2023 noch mal novelliert.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
haben keine Ahnung! Tut mir leid, keine Ahnung!)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Dann frage ich mal ins Rund: Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten dazu? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Dann schaue ich Richtung Landesregierung und bitte die Wirtschaftsministerin, Frau Colette Boos-John, ans Rednerpult.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, die öffentliche Hand stellt im Vergleich zu den privaten Auftraggebern aufgrund des enorm hohen Auftragsvolumens den größten Nachfragesektor dar. Allein der Freistaat Thüringen vergibt jährlich öffentlich Aufträge über mehr als 1 Milliarde Euro. Und natürlich ist es immer eine Frage der konkreten Ausgestaltung, wie gut oder wie schlecht eine bestimmte rechtliche Vorgabe funktioniert. In Thüringen hat man – lange vor meiner Zeit als Wirtschaftsministerin – ein Vergabegesetz erlassen, das eine Reihe von Anforderungen aufgenommen hat, zum Beispiel sozialpolitische, aber auch ökologische Kriterien. Ja, wir könnten hier sicherlich endlos darüber diskutieren, ob diese Regelungen tatsächlich alle zielführend waren oder es zumindest heute noch sind. Sie wissen natürlich: Ich selbst war da immer eher skeptisch und habe daraus auch nie einen Hehl gemacht. Aber das ist heute und hier nicht die Frage. Sondern die eigentliche Frage lautet doch: Wie kommen wir auf der einen Seite zu einem modernen und auf der anderen Seite zu einem effizienten Vergaberecht, was dann auch bürokratieärmer ist, und zwar nicht nur hier im Land, sondern natürlich auch auf Bundes- und auf EU-Ebene? Hierfür braucht es aber einen strukturierten – und das wiederhole ich: einen strukturierten Reformprozess, wie er vom Bund und gemeinsam mit den Ländern bereits angeschoben ist. Denn wir müssen vor allem ran an die Regelungen, die den Vergabeverfahren zugrunde liegen und sich im Wesentlichen aus EU- und Bundesrecht ergeben. Erst dann wird es eine wirklich spürbare Entlastung der Vergabestellen und der Auftragnehmer geben können. Erst dann werden wir einen wirklich spürbaren Bürokratieabbau haben. Ich will Ihnen die aktuellen Entwicklungen – und betone auch hier: die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich nur in einigen Stichwörtern kurz zusammenfassen. Aktuell werden die Vergaberechtlinien der EU evaluiert und sollen in der Folge auch novelliert werden. Auch die Bundesregierung hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz – wir haben das schon gehört – erst kürzlich dringend notwendige Anpassungen der vergaberechtlichen Regelungen beschlossen. Das wird zu einer ersten spürbaren Entlastung der Vergabestellen und der Bieter beitragen. Weiterhin hat die MPK – die Ministerpräsidentenkonferenz – im Juni die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Staatsmodernisierung“ beschlossen. Da wird es verschiedene Unterthemen geben, für die dann jeweils einzelne Bundesländer federführend sein werden. Und Thüringen hat sich hier engagiert und seinen Hut für die Themen „Digitalisierung“ und „Vergaberecht“ eingebracht. Und ja, in jedem Fall wird es unter Beteiligung Thüringens von dieser Ebene her klare Impulse für eine Entschlackung und eine Vereinfachung des Vergaberechts geben. Daneben hat auch der Bundesrat seinen eigenen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingerichtet. Auch dort wird das Thema „Vergaberecht“ eine wichtige Rolle spielen. Sie sehen also: Da ist auf Bundesebene gerade einiges in Bewegung gekommen, das sich auch bis zu uns auf Landesebene auswirken wird und dessen Ergebnisse wir jetzt erst einmal abwarten sollten, um sie dann aber auch in den weiteren Prozess einbringen zu können. Ich rate jedenfalls dazu, diese Agenda und diesen strukturierten Prozess abzuwarten. Thüringen wird sich hier in den nächsten Monaten und Jahren selbstverständlich intensiv einbringen und sich zum Beispiel für eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung der europäischen Vergaberegelungen – das ist wichtig – sowie die Erhöhung der EU-Auftragsschwellenwerte einsetzen. Die Überarbeitung von hemmenden Regelungen, die sich im Wesentlichen aus EU- und aus Bundesrecht ergeben, ist folglich der nächste Schritt zur Vereinfachung. Wir haben also zum einen – das haben wir schon gehört und das wissen Sie – mit der Novellierung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge im März dieses Jahres, also sehr früh, bereits einen wichtigen Schritt in Angriff genommen, der sinnhaft war, ausdrücklich. Die Anwendungswertgrenzen des Thüringer Vergabegesetzes wurden damit, mit dieser Verwaltungsvorschrift, erhöht, sodass es bei einem Auftragswert von 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen bzw. 75.000 Euro bei Bauaufträgen überhaupt zur Anwendung kommt. Und auch die inzwischen weitgehend freie Wahl der Verfahrensart im Unterschwellenbereich, und das ist wichtig, sowie die deutlich erhöhten Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen tragen zu einer spürbaren Bürokratieentlastung bei. Wir sind damit vor der Welle und in einem strukturierten Prozess. Ich denke, wir können unter dem Strich sagen, das Erste, was wir jetzt tun werden, ist, unsere Energie in die Verschlankung und Vereinfachung der wirklich relevanten vergaberechtlichen Regelungen auf EU- und auf Bundesebene zu stecken. Erst im Lichte der Ergebnisse dieses strukturierten Prozesses wird man dann auch das Landesvergabegesetz noch einmal neu beurteilen können. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank. Dann stimmen wir nun über diesen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum ab. Wer dem zustimmen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Damit ist das abgelehnt. Wir schließen die Beratung für heute und damit auch diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1700 ERSTE BERATUNG auf. Ist die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Thrum, bitte.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, nicht alles, was gut klingt, ist auch praxistauglich. Das Bildungsfreistellungsgesetz ist bestes Beispiel dafür. Deshalb haben wir heute auch die Aufhebung dieses Gesetzes hier auf die Tagesordnung gehoben. Dabei möchte ich an dieser Stelle auch noch mal deutlich machen, dass nicht nur wir hier dringenden Handlungsbedarf sehen, sondern dass eigentlich die Industrie- und Handelskammer mit einer entsprechenden Pressemitteilung den Stein im Sommer ins Rollen brachte. Mit einem Schreiben an das zuständige Bildungsministerium, was den Ursprung dieser ganzen Debatte darstellte, wurden von der Kammer Bildungsangebote wie Yogakurse, Fotoworkshops oder Sprachkurse in Italien, Spanien und Frankreich moniert. Mit beruflicher Qualifikation habe das wenig zu tun und sei freizeitorientiert. Die Freistellungen würden die Betriebsabläufe belasten. Eine ergebnisoffene Prüfung des Gesetzes könne auch zu einer Abschaffung führen, so die Kammer. Der Verband der Wirtschaft Thüringens äußerte sich ähnlich und möchte das Bildungsfreistellungsgesetz auf den Prüfstand stellen. Betriebliche Weiterbildung sei in den Firmen fest integriert, doch freizeitorientierte Fortbildungen gehörten in die Freizeit, so der Verbandssprecher. Und dem können wir uns direkt so anschließen.
(Beifall AfD)
Das Bildungsministerium hat daraufhin versichert, dass man die Hinweise ernst nehme. Die Bildungsfreistellung sei keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit, so ein Sprecher des Ministeriums. Wie man zu dieser Einschätzung kommt, lässt sich für mich nicht nachvollziehen, denn das Gesetz ist eindeutig und der Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für Unternehmen ab fünf Beschäftigten ist in den §§ 1 und 3 klar geregelt und auch so vorgeschrieben. Aus unserer Sicht ist das ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Denn längst kümmern sich die Betriebe selbst um die Qualifizierung ihrer Beschäftigten und die können das auch besser als der Staat, nämlich zielgerichtet, qualitätsgerecht und praxisnah.
(Beifall AfD)
Ein gesetzgeberischer Eingriff ist aus unserer Sicht überflüssig und unnötig. Auch wenn wir arbeitsweltbezogene, anerkannte Bildungsveranstaltungen im Rahmen dieses Gesetzes in Thüringen, beispielsweise durch die Hochschule Schmalkalden, durch die IHK Südthüringen, die IHK Erfurt, sehen, so ist doch das Bildungsfreistellungsgesetz das falsche Instrument für Weiterbildungen, wie zum Beispiel zum Industriemeister, zum Fachwirt oder zum Betriebswirt. Bei diesen Qualifikationen haben wir es im Schnitt mit 30 Wochen Vollzeitunterricht zu tun. Da helfen diese fünf Tage Sonderurlaub auch nicht wirklich weiter – zumal jeder Betrieb, der in seine Zukunft und gute Fachkräfte investiert, die Lohnfortzahlung für solche Qualifikationen jetzt schon übernimmt. Fakt ist: Trotz der niedrigen Inanspruchnahme des Gesetzes gibt es einen großen Verwaltungs- und Prüfaufwand seitens des Landes. Der Verwaltungsund Prüfaufwand scheint so groß zu sein, dass die Landesregierung bisher nicht mal eine Evaluierung des Gesetzes auf die Reihe brachte. Aber auch der organisatorische sowie finanzielle Aufwand auf der Seite der Betriebe ist groß und unnötig. Deshalb sollte man sich das Ganze einfach sparen.
(Beifall AfD)
Uns bereitet große Sorge, dass unter dem Deckmantel der sogenannten Bildungsfreistellung Akteure aus dem gewerkschaftsnahen und linken Vorfeld finanziert werden. Die Bundestagsfraktion der Linken bietet beispielsweise an: „Linke Politik konkret“. Mit bis zu 5.000 Euro kann diese Weiterbildung auch über die Thüringer Aufbaubank gefördert werden. Deshalb mischen natürlich auch die Gewerkschaften hier mit und verdienen sich eine goldene Nase auf Kosten der Unternehmen und Steuerzahler. Diese angeblichen Weiterbildungen tragen dann Titel wie „Gegen eine Politik der Angst – für mehr Demokratie!“, „Politische Mythen und egalitäre Menschenfeindlichkeit“, „Kapitalismus in der Krise UND europäischer Rechtspopulismus“ und vieles mehr. Diese linke Gehirnwäsche nimmt einen überproportionalen Anteil der anerkannten Bildungsveranstaltungen ein. Damit muss Schluss sein, das gehört abgeschafft!
(Beifall AfD)
Abgeschafft aber auch, weil kleinere und mittlere Unternehmen besonders belastet werden, insbesondere durch Produktionsausfälle oder aufwendige Umstrukturierungen, weil Arbeitskräfte einfach ersetzt werden müssen. Deshalb will sich in Thüringen kein Arbeitgeber länger diese eine Woche Sonderurlaub für politische Bildung der IG Metall leisten. Wir als Gesetzgeber sollten das respektieren und endlich handeln. Deshalb lassen Sie uns das Gesetz völlig unbürokratisch aufheben. Ich freue mich ebenfalls hier auf eine lebendige Diskussion.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, die ersten Sätze werden wieder vertraut klingen, aber keine Sorge, es ist nicht die gleiche Rede wie beim Vergabegesetz. Aber dennoch: Dass die Thüringer CDU schon seit Jahren sehr kritisch auf das Bildungsfreistellungsgesetz blickt, das ist bekannt. Deshalb versucht die AfD, genau hier wieder reinzugrätschen –
(Heiterkeit AfD)
das habe ich vorhin schon gesagt –, dennoch mit den falschen Mitteln. Denn wichtig ist aus unserer Sicht, das Gesetz genau auf seine Wirkung zu prüfen. Deshalb haben wir im Regierungsvertrag auch vereinbart, ich zitiere: „Im Sinne des lebenslangen Lernens werden wir das Fördersystem für Weiterbildung entbürokratisieren und gezielt bewusst begleitende Weiterbildungsmodelle mit geringeren Abwesenheitszeiten sowie betriebliche Investitionen in Qualifikation und Weiterbildung fördern.“ Vorrang hat also hierbei die betriebliche Weiterbildung. Und weiter heißt es: „Fort- und Weiterbildungen müssen sich dabei an den Bedarfen der Beschäftigten und der Unternehmen orientieren.“ Diesem Anspruch muss das Gesetz natürlich auch gerecht werden. Schauen wir deshalb mal genau auf das Gesetz, was da passiert. Das Gesetz steht auf drei Säulen: einmal auf den arbeitsbezogenen, einmal auf den gesellschaftspolitischen und einmal auf den ehrenamtsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen. Die arbeitsweltbezogene Säule enthält dabei wirklich gute Angebote, die tatsächlich Bedarfe von Beschäftigten und Unternehmern gleichermaßen erfüllen. Nehmen wir die Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung oder Zertifikatslehrgänge. Ich denke, viele Arbeitgeber wären sogar von sich aus bereit, Sonderurlaub für solche Fortbildungen zu gewähren, von denen am Ende der Betrieb profitiert. Das Freistellungsgesetz schafft darüber hinaus allgemeine rechtliche Grundlagen und das ist aus unserer Sicht auch so in Ordnung. Doch da, wo Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. So finden sich innerhalb der arbeitsweltbezogenen Säule auch Angebote mit fraglichem Mehrwert. Ob zum Beispiel Englischsprachkurse im Yellowstone-Nationalpark wirklich eine berufsrelevante Fortbildung sind oder einfach nur Urlaub, darüber muss man reden oder auch darüber, ob ganzheitliches Wohlbefinden und Yogaübungen auf einer griechischen Insel wirklich arbeitsweltbezogen sind. Dazu braucht es schon wirklich eine rege Fantasie. Übrigens gibt es auf der Webseite „www.bildungsfreistellung.de“ – kann ich nur jedem empfehlen, muss man sich mal angucken – zum Beispiel für das Wort „Yoga“ mit Stand gestern 104 Treffer. Wie oft solche Angebote dann in Anspruch genommen werden, auch im Vergleich zu den beschriebenen positiven Beispielen, dazu habe ich gerade eine aktuelle Anfrage laufen. Kurzum: Arbeitsweltbezogene Fortbildungen sind eine gute Sache, aber man muss hier wohl bei einigen Angeboten die Einstufung hinterfragen. Dazu braucht es aber keine Abschaffung, sondern eine vernünftige Evaluierung und Anpassung. Kommen wir zur zweiten Säule, da geht es um die gesellschaftspolitischen Angebote. Das ist die Säule, die wir als CDU definitiv am kritischsten betrachten. Hier muss man sich wirklich fragen, ob hier nicht Dinge mit regulärem Urlaub verwechselt werden und dafür Sonderurlaub genommen werden kann. Ich habe mir mal vor allem diese Reisebeispiele, die ja fast 90 Prozent der Angebote ausmachen, näher angeschaut. Kuba – Bildungsurlaub mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit in Ostkuba – es war für mich eine neue Erkenntnis, dass wir nach Ostkuba fahren können, um Nachhaltigkeit zu lernen. „Barcelona/Katalonien – umkämpft und kämpferisch“ – hört sich auch gut an, „Izmir. Soziale und politische Dynamiken in der Westtürkei.“ – ich fahre gern in die Türkei. Dann – sehr interessant – „Das feministische Brüssel […]“ wird flankiert von der politischen Bildungsreise Jordanien auf der einen Seite und „Iran – historisch und aktuell“, einer Rundreise, auch das ist eine interessante Kombination, meine ich. Dubai und Abu Dhabi ist natürlich auch dabei oder „Neapel. Aufbruch in eine neue Zukunft?“. Ich lade einfach jeden mal ein, sich auf die Suche auf der Webseite zu begeben und dort nach „gesellschaftspolitisch“ zu filtern, dann kommt man genau an diese Vielzahl an Reisen an alle möglichen Orte der Welt. Ich will mal sagen, da sind diejenigen dann wirklich bescheiden, die sich nur für die kleineren Sachen entscheiden, wie „Luchse im Nationalpark Harz“. Oder auch „Pilsen/Plzen – alte und neue Umbrüche zwischen Bier und Maschinenbau“ finde ich spannend und interessant. Dass solche Reisen Sonderurlaub nach dem Bildungsfreistellungsgesetz sein sollen, finden wir als CDU absurd. Wir meinen auch, dass hier dringend aufgeräumt werden muss. Gefühlt 90 Prozent der Angebote in der Säule II sind tatsächlich Reisen. Es gibt aber auch andere Dinge, beispielsweise Kurse „[…] Frisches Obst und Gemüse aus dem Gewächshaus […]“ – ich komme aus dem ländlichen Raum, das finde ich durchaus interessant – oder das Seminar „Gehört der Islam zu Deutschland?“, Rhetorikseminar, „Regenbogenflagge und Grüne Plakette“ oder – ganz interessant – Ausbildung zum Happiness-Trainer.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Gibt es
das?) Ja – man muss ja mal darüber reden, was man alles machen kann.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Happiness-
Training hat die AfD nötig!)
(Unruhe AfD)
Ja, der Happiness-Trainer ist tatsächlich interessant. Nun, es kann ja durchaus sein, dass das alles auch einen individuellen Mehrwert hat oder die eigene Happiness steigert, aber man muss sich doch fragen, ob das während der bezahlten Arbeitszeit erfolgen muss oder ob das eher Aktivitäten sind, die in die Freizeit passen. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Säule, die ich eben benannt habe, tatsächlich fragwürdig. Kommen wir jetzt zur letzten Säule und die hat die ehrenamtsbezogenen Angebote. Da will ich feststellen: Thüringen ist das erste Bundesland, das die Förderung des Ehrenamts in einem eigenen Ehrenamtsgesetz verankert hat. Wir stehen nämlich für die Förderung des Ehrenamts. Anders als bei den gesellschaftspolitischen Angeboten handelt es sich bei den ehrenamtsbezogenen Kursen häufig um Dinge, von denen man selbst wenig hat, die aber echt einen gesellschaftlichen Mehrwert bringen. Nehmen wir zum Beispiel Lehrgänge für Sanitätshelfer und Rettungssanitäter, oder Erste Hilfe oder die Fortbildung für Schiedsmänner und Schiedsfrauen oder für ehrenamtliche Schöffenrichter, die Ausbildung von Jugendleitern und Trainern oder Lehrgänge für Kameraden der freiwilligen Feuerwehren. Jeder kann froh sein, dass es Menschen gibt, die Zeit und Mühe in solche Fähigkeiten investieren. Dass es dafür Sonderurlaub geben kann, ist eine wichtige und richtige Form der Anerkennung des Ehrenamts. Das ist eben anders, als der Freizeittourismus in der Säule, wo es eigentlich um die gesellschaftspolitischen Themen gehen soll. Binden wir die Betrachtung aller drei Säulen zusammen, so zeigt sich: Das Gesetz hat tatsächlich Licht, aber auch ordentlich Schatten. Eine kluge Reform stärkt das Licht und vertreibt die Schatten. Genau das muss nämlich das Ziel sein. Der Vorschlag der AfD, das Gesetz komplett zu streichen, ist keine kluge Reform. Wir als Christdemokraten stehen für kluge Reformen mit Maß und Mitte und genau hierfür werden wir in den nächsten Jahren sorgen. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und verbleibende Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne bzw. am Livestream! Herr Thrum, Sie haben gesagt, Anlass war die Pressemitteilung der IHK. Aber da müssen Sie die vielleicht noch mal genauer lesen. Da war nicht von der Abschaffung des Gesetzes die Rede, sondern vom Anpassungsbedarf. Mal abgesehen davon, dass ich einen anderen Anpassungsbedarf als die IHK sehe, schießt also Ihr Gesetzentwurf über das Ziel hinaus und ist sogar schlecht abgeschrieben von dem, was in der IHK-Pressemitteilung stand. Ansonsten will ich es aber gern noch mal kurz ein bisschen allgemeinpolitisch einordnen, denn was wir in den letzten Wochen und Monaten immer wieder hören, das sind Debatten über die Abschaffung von Feiertagen, über die Abschaffung vom sogenannten Karenztag bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, von der Verlängerung der Höchstarbeitszeit oder ein höheres Renteneintrittsalter und, und, und. Zusammen mit Ihren Gesetzentwürfen zur Abschaffung des Ladenöffnungsgesetzes oder auch des Vergabegesetzes zeigt sich hier eins ganz deutlich: Das, was Sie hier machen, das ist keine Entbürokratisierung, das ist Druck, Druck, Druck auf die Beschäftigten in Thüringen. Sie wollen, dass immer weniger Menschen immer mehr arbeiten.
(Beifall Die Linke, SPD)
Aber die Menschen brauchen Entlastung statt Druck und da haben sie mit der AfD aber keinen Partner dafür an ihrer Seite. Dann will ich aber auch noch mal sagen: Die Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes als eine der ersten Maßnahmen von Rot-Rot-Grün 2015 war ein Meilenstein und nur noch Sachsen und Bayern hängen dem hinterher und wehren sich dagegen.
(Beifall Die Linke)
Man kann ja mal nach Sachsen gucken. Da hat gerade ein Volksbegehren für die Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes 55.000 Unterschriften gesammelt und ich kann nur hoffen, dass dort auch Mehrheiten im Landtag dafür zustande kommen, damit es dort endlich auch die Möglichkeit gibt, Bildungsfreistellung für die Beschäftigten in Sachsen zu ermöglichen. Dann will ich aber noch mal sehr konkret auf die Sachen, die Sie in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs anführen, eingehen, weil der Gesetzentwurf und die Begründung nur so vor Polemik und Unwissenheit strotzen. Ich verstehe das Argument noch nicht mal oder ich kann es nicht nachvollziehen, wie Sie dazu kommen, das Bildungsfreistellungsgesetz würde dazu führen, die Beschäftigten in Thüringen politisch zu vereinnahmen, denn keiner wird gezwungen, eine Veranstaltung über das Bildungsfreistellungsgesetz wahrzunehmen, und niemand wird zu irgendeiner bestimmten Veranstaltung gezwungen. Jeder und jede kann selbst entscheiden, welches Angebot er oder sie annimmt. Auch der Belastungsthese – die hören wir auch immer wieder von den Kammern – will ich klar widersprechen. Da wird ja auch die Zahl in Ihrem Gesetzentwurf genannt. Übrigens stimmt die nicht ganz. Es sind nicht 1,5 Prozent, sondern es sind nur 1,3 Prozent der Beschäftigten, die das Angebot wahrnehmen – in absoluten Zahlen: 1.192 Beschäftigte. Das war diesen Sommer auch in der Presse noch mal sehr konkret nachzulesen. Da kann man wohl angesichts der hohen Zahl an Beschäftigten hier in Thüringen nicht von einer Überlastung der Thüringer Unternehmen und der Wirtschaft sprechen. Darüber hinaus hat auch das Bildungsfreistellungsgesetz, was ich persönlich kritisch finde, eine hohe Hürde, was die Frage angeht, wer es überhaupt in Anspruch nehmen kann, was beispielsweise die Ausschlussklausel für Beschäftigte aus Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten angeht. Wenn man sich dann mal die Unternehmensstrukturen in Thüringen anguckt, 70 Prozent der Unternehmen haben weniger als zehn Beschäftigte. Das heißt, die Hürde allein ist auch schon ziemlich groß für die Beschäftigten. Eigentlich braucht es hier in der Zukunft eine Öffnung.
(Beifall Die Linke)
Dann, Herr Henkel, bin ich es ehrlich gesagt auch leid, wenn in der Debatte immer so getan wird, als sei der überwiegende Anteil der Veranstaltungen ein Freizeitangebot. Da will ich auch noch mal die Zahlen aus dem Sommer nehmen. Die waren in der „Thüringer Allgemeine“ nachlesbar: 860 arbeitsweltbezogene Veranstaltungen, 250 gesellschaftspolitisch, 77 ehrenamtsbezogen. Das heißt, der überwiegende Teil ist bereits arbeitsweltbezogen und das Bild, das dann hier immer gezeichnet wird, als ginge es – in Anführungsstrichen – nur um Yoga oder irgendwie Freizeit, das ist doch ziemlich schräg, denn so ist tatsächlich nicht die Realität.
(Beifall Die Linke)
Das ist übrigens das andere, was noch im Gesetzentwurf der AfD schräg ist: Sie sagen dann, der Anteil der gewerkschaftspolitischen Bildungsträger wäre so hoch. Schauen Sie doch mal in den Evaluationsbericht – darauf komme ich übrigens auch gleich zu sprechen –: Ein Drittel der Veranstaltungen wird durch gewerkschaftsnahe oder gewerkschaftspolitische Bildungsträger gemacht. Ein Drittel, das heißt zwei Drittel durch andere. Es gibt beispielsweise arbeitgebernahe Träger, die auch Veranstaltungen anbieten. Da kann ich nicht sehen, wo da eine Einmischung durch das Gesetz in das Verhältnis der Tarifparteien stattfindet. Das knüpft ein bisschen an das an, was ich gerade mit Blick auf die Aussagen von Herrn Henkel kritisiert habe. Das Bildungsfreistellungsgesetz hat ganz bewusst einen ganzheitlichen und eben nicht nur einen arbeitsweltbezogenen Bildungsanspruch, in Anlehnung an das, was auch im Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz steht, zu sagen: Kulturelle, politische, gesellschaftliche, sicherlich auch berufliche, aber auch sprachliche Bildung sind Teil unseres Bildungsverständnisses, und da sollen Beschäftigte in Thüringen auch die Möglichkeit haben, selbstständig zu wählen, und ich glaube, in der Lage sind sie auch, das zu tun.
(Beifall Die Linke)
Dann noch der letzte Punkt zum Gesetzentwurf oder zur Begründung aus dem Gesetz der AfD, da heißt es, es gibt keinen Evaluationsbericht. Da kann ich nur empfehlen, die Drucksache 7/111 zu lesen, da gab es nämlich den Evaluationsbericht ganz nach § 12 des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Das zeigt auch, wie wenig Ahnung Sie von der Materie haben.
(Beifall Die Linke)
Was es jetzt eigentlich bräuchte, wäre zum einen vielleicht die Erkenntnis in der Breite des Hohen Hauses, dass der Satz, den auch gern der Ministerpräsident nutzt: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“, eben Humbug ist. Die Einrichtungen und die Träger der Erwachsenenbildung sind das beste Beispiel dafür, dass es eigentlich heißen müsste: Was Hänschen noch nicht gelernt hat, kann Hans noch lernen. Das ist nämlich das, was mit lebenslangem Lernen verbunden ist. Das ist auch der Anspruch des Bildungsfreistellungsgesetzes, dass jeder und jede die Möglichkeit haben soll, lebenslanges Lernen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Warum das notwendig ist, haben wir, glaube ich, hier hinreichend an anderen Stellen schon im Landtag diskutiert, wenn wir über die Frage von Krisen und gesellschaftspolitischen Veränderungen reden, wenn wir über die Veränderung der Arbeitswelt reden und, und, und. Da will ich mal zwei Sachen noch nennen, weil die Sprachkurse oder auch Yoga immer wieder genannt werden, und ich meine das wirklich ernst, auch wenn wahrscheinlich gleich Gelächter aufbrandet. Angesichts der Internationalisierung des Arbeitsmarkts habe ich kein Problem damit, wenn Beschäftigte sagen: Ich suche mir ein Angebot, wo es darum geht, meine sprachlichen Fähigkeiten zu verbessern. Dann ist es mir nämlich egal, ob das in den USA, in Italien oder in der Türkei ist, wenn das dazu dient, am Ende auch eine Sprache zu erlernen. Was das Thema „Yoga“ angeht – wir haben ja auch noch den Antrag von uns zum Thema „Gesundheitsprävention“ auf der Tagesordnung, vielleicht haben nämlich auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber etwas davon, wenn sich Beschäftigte auf den Weg machen und sich um ihre Gesundheit kümmern; dann fallen sie nämlich vielleicht auch in der Zukunft weniger aus. Davon haben beide was, Beschäftigte und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
(Beifall Die Linke)
Was es also bräuchte, ist keine Abschaffung. Was es braucht, sind mehr Möglichkeiten für Bildungsfreistellung, beispielsweise auch ganz klar fünf Tage für alle, das bedeutet in Zukunft: auch für Auszubildende, die ja momentan nur drei Tage haben. Was es braucht, ist vielleicht auch Entbürokratisierung. Da frage ich mich, wo beispielsweise bei dem Gesetz der Wille ist, beim Anerkennungsverfahren vielleicht auch Dinge einfacher zu machen. Aber insgesamt mehr Bildungsfreistellung, da können alle nur gewinnen, die Beschäftigten, aber auch die Arbeitgeberinnen.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der AfD. Es geht um nichts anderes als die ersatzlose Streichung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Mit anderen Worten: Beschäftigten soll ihr verbrieftes Recht genommen werden, sich für berufliche Weiterbildung und für gesellschaftlich relevante Bildungstage freistellen zu lassen. Die AfD begründet das mit vermeintlicher Bürokratie, mit Belastungen für Unternehmen und mit dem Vorwurf ideologischer Indoktrination. Doch, meine Damen und Herren, bei genauerem Hinsehen wird klar, dieser Entwurf ist weder pragmatisch noch lösungsorientiert. Er ist ein Angriff auf die Chancen und Rechte der Beschäftigten in unserem Land. Erstens: Bildungsfreistellung ist ein Gewinn für die Arbeitswelt. Wir alle wissen, Thüringen steht im Wettbewerb um Fachkräfte. Unternehmen beklagen fehlende Qualifikationen. Wir reden ständig über Digitalisierung, Transformation, Fachkräftemangel. Genau hier setzt das Bildungsfreistellungsgesetz an. Es gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich weiterzubilden, neue Kompetenzen zu erwerben, den Anschluss nicht zu verlieren. Wer dieses Gesetz abschafft, sendet ein fatales Signal: Weiterbildung ist Privatsache, kümmert euch selbst. Das ist rückwärtsgewandt. Zweitens: Bildungsfreistellung stärkt die Demokratie. Ja, nicht jede Veranstaltung dreht sich um Maschinenbau, Rhetorik und Software. Manche befassen sich mit Demokratie, Toleranz und Mitbestimmung. Und das ist kein Missbrauch, das ist Absicht. Wir brauchen nicht nur gute Fachkräfte, wir brauchen auch mündige Bürgerinnen und Bürger, Menschen, die Konflikte lösen können, Menschen, die Verantwortung in einer Demokratie übernehmen. Drittens: Die angebliche einseitige Ideologisierung ist vorgeschoben. Viele Angebote stammen von Gewerkschaften – ja. Aber warum? Weil Gewerkschaften seit Jahrzehnten wichtige Träger arbeitsweltbezogener Bildung sind. Und wissen Sie was: Niemand hindert Arbeitgeberverbände oder andere Träger daran, ebenso Angebote zu machen, die ihre Beschäftigten voranbringen. Am Ende entscheidet jede und jeder Beschäftigte selbst, welche Bildungsmaßnahme sinnvoll ist. Von Indoktrination zu sprechen, das beleidigt die Menschen in Thüringen. Viertens: Kleine und mittlere Unternehmen werden nicht überfordert. Die AfD behauptet, der Verwaltungsaufwand sei zu groß. Die Realität – Herr Schaft hat es vorhin gesagt –, 1,3 Prozent aller Beschäftigten nehmen die Bildungsfreistellung in Anspruch. Die Belastung für Betriebe ist also überschaubar, der Nutzen für die Teilnehmer dagegen hoch. Und es gibt Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe. Fünftens – ein Blick in die Zukunft: Wir stehen vor tiefgreifenden Umbrüchen – Digitalisierung, Energiewende, demografischer Wandel. Weiterbildung ist keine Nebensache. Sie ist Überlebensfrage – für Unternehmen genauso wie für Beschäftigte. Andere Bundesländer nutzen Bildungsfreistellung längst als Standortvorteil. Wer sie abschafft, macht Thüringen unattraktiver. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein Rückschritt. Er entzieht Beschäftigten Rechte. Er schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und er untergräbt die demokratische Bildung. Wir brauchen keine Abwicklung von Bildungsrechten. Wir brauchen ihre Stärkung. Darum lehnen wir als BSW diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Danke schön.
(Beifall BSW, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, nachdem das Thema im Sommer an die Öffentlichkeit ging, haben wir uns gleich rangemacht, eine Kleine Anfrage gestellt, um Kostenkontrolle und Inanspruchnahme dieses Bildungsfreistellungsgesetzes tatsächlich noch mal zu hinterfragen. Am 16. Juli wurde die ins AIS eingestellt. Bis heute ist noch keine Antwort da. Wir sehen hier unser Fragerecht mehr oder weniger mit Füßen getreten. Auch in anderen Bereichen funktioniert das nicht. Bevor wir weiter in die Diskussion um das Bildungsfreistellungsgesetz gehen, möchte ich da noch mal ausdrücklich die Landesregierung darauf hinweisen, doch bitte die Geschäftsordnung des Landtags auch zu achten und entsprechend die Anfragen hier zu beantworten, damit wir dann bei den Plenardebatten fundierte Zahlen, Daten und Fakten vorliegen haben.
(Beifall AfD)
Um das Gesetz und die Debatte vielleicht doch noch ein bisschen besser verstehen zu können, möchte ich Sie auf eine kleine Zeitreise mitnehmen, und zwar in das Jahr 2015, als es hier im Hohen Haus schon mal zum gleichen Thema heiß herging. Der damalige Abgeordnete und heutige Bildungsminister Tischner sprach damals von „Wahlgeschenk[en] für Gewerkschaftsfunktionäre auf Kosten der Thüringer Unternehmen und Kommunen“, von „wirtschaftliche[r] Autonomie statt […] Sozialismus“. Der damalige Abgeordnete und heutige Ministerpräsident Voigt, der spricht vom „Veggie Day im Bildungsfreistellungsbereich“, von „illustrierte[m] Murks“, von „linke[r] Politik“ bestellt und „andere sollen es bezahlen“. Ja, die Zeiten haben sich geändert. Linke Politik bestellt heute auch und die CDU führt aus. So sieht es doch aus.
(Beifall AfD)
Ich hoffe nur, Sie erinnern sich dann bei der Abstimmung an Ihre Worte von vor zehn Jahren, Herr Tischner. Sie dürfen ja auch abstimmen als Minister. Dabei haben wir Ihre Schauspielkunst doch auch längst erkannt. Um sich politisch noch irgendwie über Wasser zu halten, werden immer wieder Ihre eigenen Werte über Bord geworfen, wird mit den Sozis und Kommunisten gemeinsame Sache gemacht. Aber das wird längst von den Bürgern draußen durchschaut. Das falsche Spiel hat die Mehrheit der Bevölkerung mittlerweile eben erkannt. Und die Bürger, die haben diese Flatterhaftigkeit und diese Unehrlichkeit satt. Deshalb wollen die eine ehrliche Politik für Thüringen, und die gibt es mit uns, mit der AfD.
(Beifall AfD)
Machen wir weiter in der Geschichte des Gesetzes. Es wurde damals tatsächlich von der linken Bildungsministerin Klaubert als „Baustein […] zu einem Bildungsland [Thüringen], in dem Bildung großgeschrieben wird“, gepriesen und vorangebracht. Alles wohlklingende Worte, die Umsetzung scheiterte. Heute wissen wir, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dieser Baustein ein Stolperstein war: Unterrichtsausfall auf Rekordniveau, 10 Prozent des Unterrichts fallen aus, 10 Prozent der Schüler ohne Schulabschluss, 2.000 Lehrer fehlen, immer mehr Unternehmen klagen über mangelnde Ausbildungsfähigkeit der Auszubildenden. Und weil die Linken mit ihren Verbündeten den selbst verursachten Bildungsnotstand damals schon irgendwie retuschieren wollten, hat man seit dem Jahr 2016 dann die Arbeitgeber in Thüringen verdonnert, diese staatliche Unfähigkeit auszubügeln. Diese fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung für die Beschäftigten werden kaum genutzt, lediglich 1,3 Prozent der Arbeitnehmer nehmen das in Anspruch, wir haben das schon gehört. Am Ende sind das aber trotzdem etwa 1.100 Beschäftigte pro Jahr in Thüringen und damit einhergehend auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber unseren angrenzenden Bundesländern Bayern und Sachsen, die diesen Extraurlaub eben nicht haben. Das alles zeigt vor allem auch die Hilflosigkeit des Gesamtsystems, denn etwas ganz anderes muss eigentlich im Vordergrund stehen, nämlich dass der Staat zunächst seine Hausaufgaben macht, seine Kernaufgaben erledigt. Eine solide und verlässliche Bildungspolitik muss dabei ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Und wenn das passt, dann können wir auch über alle anderen Späße diskutieren und fantasieren. Die unterjährige Schließung einer Technikerklasse, wie kürzlich in Südthüringen geschehen, ist ein Paradebeispiel für dieses bildungspolitische Versagen und zeigt aber auch, wie realitätsfremd letztendlich dieses Bildungsfreistellungsgesetz ist, denn die zur Berufsausbildung Beschäftigten, also auch die Technikerklasse, die jetzt auf der Straße sitzt, die haben Anspruch auf drei Tage bezahlten Bildungsurlaub für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung. Da frage ich mich: Was nützt denn den jungen Leuten eine dreitägige anerkannte Bildungsveranstaltung bei der IG Bergbau Chemie, Energie, wo es darum geht, Rassismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zu bekämpfen? Oder die IG Metall bietet an: Farbe bekennen! Gegen Rechtspopulismus und Demokratiefeindlichkeit im Betrieb. Diese Bildungsveranstaltungen dienen doch lediglich dazu, das linke Vorfeld auf Kosten der Arbeitgeber zu finanzieren und zu fördern. Da sagen wir Nein, unsere Jugend braucht keine Gehirnwäsche, unsere Jugend braucht stattdessen eine fundierte und solide Schul- und Berufsausbildung, weil wir unsere Jugend als Fachkräfte von morgen brauchen.
(Beifall AfD)
Deshalb lassen Sie uns jetzt das anpacken, was wirklich wichtig ist, statt weiterhin Wolkenkuckucksheime zu bauen. Wir beantragen die Überweisung an den Bildungsausschuss und den Wirtschaftsausschuss.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist deutlich geworden, das, was die AfD hier will, ist die sofortige und ersatzlose Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Sie argumentieren Dinge, die Sie dafür heranführen, Sie haben folgende Beobachtungen getätigt: Kleinere und mittlere Unternehmen seien dadurch organisatorisch und finanziell übermäßig belastet. Sie behaupten weiterhin, dass die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannten Bildungsveranstaltungen größtenteils keinen erkennbaren betrieblichen Nutzen hätten. Sie sind wieder einer ganz großen Weltverschwörung auf der Spur, wenn Sie behaupten, die überwiegende Mehrheit der anerkannten Bildungsmaßnahmen wäre von Akteuren aus dem gewerkschaftsnahen und parteipolitisch linken Vorfeld organisiert und würde daher politisch einseitig und ideologisiert sein. Weiterhin behaupten Sie, es sei bei den übrigen Maßnahmen vor allem um freizeitorientierte Kurse ohne konkreten Arbeitsweltbezug gegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kritik am Bildungsfreistellungsgesetz trägt nicht. In dem Gesetz geht es ausdrücklich und bewusst nicht um eine Freistellung für die in den Unternehmen bereits etablierte und gut funktionierende innerbetriebliche und ausschließlich betriebsbezogene Weiterbildung, sondern um eine Freistellung für weitergehende Maßnahmen der gesellschaftspolitischen, der arbeitsweltbezogenen oder der ehrenamtsbezogenen Bildung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich also auch über das rein Innerbetriebliche hinaus weiterbilden, gesellschaftlichen Fragestellungen widmen, sich für das Ehrenamt fit machen und für die Ansprüche der sich stark wandelnden Arbeitswelt besser qualifizieren können. Herr Thrum, Sie sprachen von Ehrlichkeit und wollten Daten und Fakten berücksichtigen in Ihrer Argumentation. Dann schauen wir doch mal auf die Zahlen. Da werden wir nämlich sehen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen von dieser Möglichkeit, die wir da geschaffen haben. Wir haben in Thüringen rund eine Million Beschäftigte. Nach den Zahlen des Bildungsministeriums nahmen 2024 lediglich 1.192 Beschäftigte eine Bildungsfreistellung in Anspruch. Das sind 1,3 Prozent der Arbeitnehmerinnen in ganz Thüringen. Also es drängt sich doch hier schon der Verdacht auf, dass Sie versuchen, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen und hier ihren Kulturkampf auf dem Rücken der beruflichen Weiterbildung zu führen. Mehr als 860 von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das Angebot genutzt haben, nutzten arbeitsweltbezogene Angebote,
(Beifall SPD)
knapp 250 gesellschaftspolitische Maßnahmen und 77 bildeten sich in Fragen des Ehrenamts fort. Eine übermäßige organisatorische und finanzielle Belastung der Thüringer Wirtschaft ist angesichts solcher Zahlen einfach nicht erkennbar. Die im Gesetz verankerten zahlreichen Schutzmechanismen zugunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen, die sie vor einer zu starken Belastung durch zu hohe Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung bewahren soll, greifen offenbar. Zudem liegt ein klarer Interessenschwerpunkt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Bildungsfreistellung eben auf der Weiterbildung in Fragen der Arbeitswelt, also mit klar erkennbarem Berufsbezug. Wenn AfD und Wirtschaftsvertreterinnen ferner kritisieren, dass es sich bei vielen der nach Bildungsfreistellungsgesetz anerkannten Maßnahmen lediglich um freizeitorientierte Kurse handele, so ist doch Folgendes zu berücksichtigen: Nach § 10 Abs. 5 des Bildungsfreistellungsgesetzes wacht ein von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bildungsträgern paritätisch besetzter Beirat über die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen. Dort kann die Wirtschaft also problemlos dafür sorgen, dass aus ihrer Sicht zweifelhafte Angebote abgelehnt werden. Ich glaube, alle, die dafür infrage kommen, sind heute hier schon genügend verhetzt worden. Sollte dies aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht funktionieren, müsste sie das also zunächst einmal mit ihren Beiratsmitgliedern dort klären. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Gesetzesvorstoß ablehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Dann sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen und würde für die Landesregierung Herrn Minister Tischner aufrufen. Bitte sehr.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Thüringer Landesregierung nehme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf wie folgt Stellung: Das im Jahr 2015 verabschiedete Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz gewährt Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Thüringen hat sich 2015 nach intensiver parlamentarischer Beratung für das Bildungsfreistellungsgesetz entschieden und ist damit dem Vorbild vieler Bundesländer gefolgt, lebenslangem Lernen eine Priorität zusätzlich einzuräumen, die zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sein soll. Für Beschäftigte in einem Betrieb eines Unternehmens, das weniger als fünf Beschäftigte hat, besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Betriebe mit bis zu 25 Beschäftigten sind auf maximal fünf Freistellungstage im Jahr begrenzt. Bei bis zu 50 Beschäftigten liegt die Gesamtzahl der Arbeitstage bei der Hälfte der Zahl der Belegschaft. Wenn ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, kann Bildungsfreistellung sogar ganz abgelehnt werden. Das zeigt den im Gesetz maßgeblich geregelten Interessensausgleich. Zudem sind Kurse mit rein freizeitlichem Charakter laut Gesetz ausdrücklich nicht zulässig. Veranstaltungen zur Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder zur persönlichen Lebensbewältigung sind ebenso wenig genehmigungsfähig wie etwa Studienreisen oder Führerscheinkurse. Darüber wacht ein unabhängiger Beirat, in dem auch die Arbeitgeberseite vertreten ist. Auch die neue Landesregierung wird genau auf die Kurse schauen. Das Thüringer Bildungsfreistellunggesetz sieht darüber hinaus die Möglichkeit vor, dass der Arbeitgeber selbst Kurse organisiert, an denen Beschäftigte auch auf Vorschlag des Arbeitsgebers teilnehmen können. Das wird dann auf den Anspruch auf Bildungsfreistellung angerechnet, wenn der Arbeitgeber zuvor auf die Anrechnungsmöglichkeiten hingewiesen hat. Zum Schluss noch ein Hinweis, Herr Thrum: Die im Gesetz vorgeschriebene Evaluation gemäß § 12 Abs. 1 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz wurde erbracht, dem Landtag übersandt und ist in der Drucksache 7/111 einsehbar. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Vielen Dank. Es liegen zwei Anträge auf Ausschussüberweisung vor. Ich habe den Bildungsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss wahrgenommen. Dann stimmen wir darüber nun ab. Wer stimmt für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Das ist entsprechend abgelehnt. Wer stimmt für den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Auch das hat keine Mehrheit gefunden. Damit schließe ich für heute die Beratung und diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1701 ERSTE BERATUNG Ist hierzu die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Dr. Dietrich.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, nicht das Klima ist in Gefahr, sondern unser Wohlstand, und vor allem die Freiheit eines jeden Einzelnen durch die sogenannte Klimaschutzpolitik bedroht und schon heute massiv eingeschränkt. Mit dem vorliegenden Antrag macht die AfD das, worüber die anderen Fraktionen und Parteien nur reden, und das ist politischer Realismus und praktischer Bürokratieabbau.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Blau-
er Dunst!) Die Streichung des Thüringer Klimagesetzes ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, und das auf verschiedenen Ebenen. Der übergriffige Staat in Form von Monitoring, Beiräten, behördlicher Überwachung und Verordnungsermächtigung wird damit beschnitten. Auch werden Wirtschaft, Kommunen und vor allem die Bürger von unnötiger Bürokratie und unnützen Kosten befreit.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Glau-
ben Sie das selber?!) Ja. Sieht man die Welt ohne ideologische Scheuklappen, so stellt man Folgendes fest: Das sogenannte Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet im Grunde genommen nur die westliche Welt zur echten Kohlendioxidreduktion.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Na
die stößt doch das meiste aus!) Industrienationen wie China und Indien dürfen ihre Emissionen auf absehbare Zeit massiv steigern. Die Tagesschau berichtete 2023, dass China pro Woche zwei neue Kohlekraftwerkblöcke genehmigt. Im August 2025 berichtete sie, dass China im ersten Halbjahr 2025 so viele Kohlekraftwerke ans Netz genommen hat wie seit neun Jahren nicht mehr.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Schauen Sie sich mal den Zubau an Solarenergie an in China – exponentiell!) Die USA sind aus dem Abkommen ausgestiegen. Kein Wunder, denn eine günstige, zuverlässige Energieversorgung ist die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum. Das werden Sie nie verstehen, Herr Schubert, macht aber nichts.
(Beifall AfD)
Im Coronajahr 2020 sanken die menschlichen CO 2 Emissionen um 7 Prozent. Diese Minderung hatte keinen messbaren Effekt auf die Konzentration von CO in der Atmosphäre. Also für mich keine 2 Überraschung, ich hatte Ihnen das schon mal erklärt, Sie haben es sich wahrscheinlich gar nicht gemerkt. Was aber einen messbaren Effekt auf das Leben der Bürger in Thüringen, Deutschland und der EU hat, sind die vermeintlichen Klimaschutzmaßnahmen. Folge der Klimaschutzpolitik sind zum Beispiel der aktuelle Ausbau des Stromnetzes mit unsteter, nicht grundlastfähiger Stromerzeugung wie Wind- und Solarenergie. Das hat das Netz bereits destabilisiert und zu explodierenden Preisen geführt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie
machen die das in Dänemark?) Im Juni veröffentlichte der Übertragungsnetzbetreiber erstmals den Systemstabilitätsbericht gemäß § 12i Energiewirtschaftsgesetz, in dem die einzelnen Stabilitätsaspekte im Detail betrachtet werden. In ihrer Bewertung des Berichts führte die Bundesnetzagentur wie gewohnt in beschönigender Weise aus – ich zitiere –: „Insgesamt zeigen die Ergebnisse erheblichen Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen, den die Übertragungsnetzbetreiber in 37 Handlungsempfehlungen ausdifferenzieren.“ Die Alarmglocken stehen auf Rot, auf Deutsch gesagt. Zwischen den Zeilen wird deutlich, dass ein flächendeckender Stromausfall, wie er auf der Iberischen Halbinsel zu beobachten war, auch hierzulande nur eine Frage der Zeit ist. Mit jedem Zubau von Stromquellen ohne Momentanreserve und Blindleistung wie Wind- und Solarenergie steigt die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Stromausfalls überproportional an. Im Paket gibt es einen sich beschleunigenden Abbau von Arbeitsplätzen in der Industrie und im verarbeitenden Gewerbe, welcher letztlich auf dem weiteren Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme durchschlagen muss. Wir sind live dabei. Aber der vermeintliche Klimaschutz macht auch bei den Gebäuden nicht halt. Die Folgen: explodierende Kosten für Neubauten und somit steigende Mieten. Aber auch Bestandsgebäude werden nicht verschont. Sanierungszwang und steigende Nebenkosten dank CO -Bepreisung machen auch hier 2 das Wohnen teurer. Ein Gesetz, was schadet und keinen Nutzen verursacht, gehört abgeschafft. Bitte unterstützen Sie uns dabei. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Und, Herr Schubert, wie macht das Dänemark? Dänemark hat nach Deutschland die zweithöchsten Energiepreise. Oh Wunder! Dänemark ist auch kein Industrieland so wie Deutschland, darum können sie es auch nicht lange aushalten.
(Beifall AfD)
Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion zunächst Herrn Abgeordneten Gottweiss das Wort und bitte noch mal – auch Richtung Regierungsbank – darum, Besprechungen außerhalb des Plenarsaals zu führen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, es ist ja so, dass das Thema an sich nicht neu ist. Die AfD-Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode einen ähnlichen Gesetzentwurf – Drucksache 7/3375 – eingebracht, dieser wurde im Plenum am 18.11.2021 und am 06.05.2022 beraten. Dort kann man auch noch mal die Reden von mir dazu nachlesen. Es hat sich im Grunde genommen an der Situation und der Einschätzung nichts geändert. Insofern ist viel von dem Inhaltlichen dort schon mal vororientiert. Was mich allerdings tatsächlich überrascht – ich hatte damals schon darauf hingewiesen, dass die AfD nicht in der Lage zu einer sachorientierten Politik ist, die sich tatsächlich auch an den Dingen orientiert –: Leider ist das hier jetzt noch mal ein Stückchen schlimmer, obwohl es eigentlich gar nicht so dramatisch wäre, einfach den alten Text zu nehmen und neu einzubringen. Was sehr spannend ist, dass einige Dinge, die hier stehen, einfach falsch sind. Zum Beispiel steht in Ihrer Problembeschreibung: „So schreibt etwa das seit 2022 auf Bundesebene geltende Windenergieflächenbedarfsgesetz […] inzwischen verbindlich vor, dass Thüringen 1,4 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 2,0 Prozent bis 2032 für Windkraft bereitstellen muss. Das Land Thüringen will freiwillig darüber hinausgehend sogar 2,2 Prozent seiner Landesfläche für die Nutzung durch die Windindustrie ausweisen.“ Das ist natürlich falsch, weil Thüringen das eben nicht freiwillig will. Sie wissen, dass wir dazu auf Bundesratsebene tatsächlich eine Initiative gestartet haben, dass wir wegwollen von dem Flächenziel hin zu einem Energiemengenziel. Aber wenn man in das Windenergieflächenbedarfsgesetz mal reingucken würde, würde man dort lesen, dass Thüringen tatsächlich dort die Verpflichtung von 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032 hat. Das heißt, noch nicht mal diese einfachen, grundlegenden Zahlen haben Sie hier richtig aufgeschrieben. Das ist schon ziemlich bitter. Was natürlich grundsätzlich nicht ganz verkehrt ist, ist der Punkt, den Sie hier bringen, dass es ein problematisches Verhältnis des aktuellen Thüringer Klimagesetzes zum Bundesrecht gibt. Das ist so. 2018 wurde das gemacht. Inzwischen gab es sehr viel Bewegung. Deswegen hat auch die Brombeerkoalition angekündigt, dieses Klimaschutzgesetz im Rahmen eines Energiegesetzes zu überarbeiten, was wir Ende des Jahres dann auch konkret einbringen und besprechen werden. Was man aber bei aller Kritik, die es auch am Klimagesetz gibt, anerkennen muss, ist, dass einige von den Regelungen doch geholfen haben, dass Thüringen die Ausgangslage verbessern konnte, unter anderem zum Beispiel bei der Wärmewende. Da ist es so, dass die großen Städte doch einen Vorsprung gegenüber anderen Städten in Deutschland dadurch hatten, dass sie sich durch das Klimagesetz schon mal mit der Thematik beschäftigt, entsprechende Pläne entwickelt haben, die dann im Rahmen der aktuellen Bundesgesetzgebung natürlich als Grundlage dienen konnten. Ich finde tatsächlich, dass die Variante, einfach nur das Gesetz zu streichen, nicht optimal ist, weil wir dann als Thüringer keine eigenen Prämissen setzen können. Wir sind natürlich durch das Bundesrecht ziemlich stark eingeengt in unserem Bewegungsspielraum. Wir haben das hier schon mehrfach debattiert. Das Osterpaket von Robert Habeck ist da im Prinzip das grundlegende Problem, was wir haben. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich Dinge, die für Thüringen wichtig sind, die man dann eben auch in so einem Klimagesetz regeln kann. Was ich persönlich immer sehr wichtig finde, ist zum Beispiel der konkrete Bedarf, also unserer Gewerbeindustriegebiete, der energieintensiven Unternehmen, der Bürger und dass man anhand dieses Bedarfs dann konkrete Politik macht. Das betrifft vor allen Dingen auch die Planung, Steuerung und auch Unterstützung von Infrastrukturprojekten, auch von Energieinfrastrukturprojekten. Sie wissen das, wir brauchen entsprechende Netze, wir brauchen Speicher, wir brauchen Puffer und all dies kann man am eigenen Bedarf ausrichten und dadurch Vorteile für das eigene Land erwirken. Das, was wir brauchen, ist eine konkrete Standortpolitik, die die Rahmenbedingungen für die Thüringer Wirtschaft verbessert. Wenn man es nämlich so macht, wie Sie es vorschlagen, einfach nur das Klimagesetz streichen und sich dem ergeben, was auf Bundesebene festgelegt wird, bedeutet das eben steigende Energiepreise durch eine ausufernde Infrastruktur, die dann zur Verfügung gestellt werden muss. Das führt zu hohen Preisen und zu Wettbewerbsnachteilen für die Thüringer Wirtschaft. Das wollen wir gern vermeiden. Deswegen wollen wir auch an diesem Thema weiterarbeiten. Was auch besonders wichtig ist für die CDU-Fraktion, aber ich glaube auch für die Brombeer-Koalition insgesamt, ist, dass volkswirtschaftliche Aspekte eine größere Priorität auch bei der Energie- und Klimapolitik haben und wir tatsächlich dort gute Rahmenbedingungen schaffen, die für das Land auch wichtig sind.
Vielen Dank, Herr Gottweiss. Gestern gab es einen parlamentarischen Abend von der IHK. Ich weiß nicht, ob Sie da gewesen sind. Das ist jetzt meine Frage: Waren Sie dabei? Einer der ersten Punkte, die gesagt werden: Unsere Energiekosten sind viel zu hoch. Und ich denke nicht, dass seit 2021, 2022 die Energiekosten in Deutschland gefallen sind und unsere Energieversorgung stabiler geworden ist. Oder wie sehen Sie das?
Ja, es ist tatsächlich eine richtige Zustandsbeschreibung. Um diesen Zustand zu verändern, muss man daran arbeiten. Zu sagen, dass man das Gesetz einfach streicht, bedeutet eben nicht, daran zu arbeiten. Ich will an der Stelle auch nochmal darauf hinweisen, es gibt eine aktuelle Studie von McKinsey aus dem Januar 2025, wo sie eben genau diese Frage der Bedarfsorientierung, die wir gern über das Klimagesetz auch regeln wollen, thematisiert haben. McKinsey kommt zu der Überlegung, dass der Nettostromverbrauch nicht so schnell steigt, wie in den regulatorischen Planungen angenommen. Deswegen plädieren die Autoren dafür, den Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten sowie des Netzes stärker am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Das ist genau das, wo wir sagen, lassen Sie uns dazu doch in den sachlichen Austausch treten und dann tatsächlich die konkreten Maßnahmen ergreifen. Die Studie spricht zum Beispiel davon, dass wir in Deutschland 2035 insgesamt 635 Terawattstunden Nettostromverbrauch haben und das ist eben deutlich weniger als die 750 Terawattstunden, die bisher angenommen sind. Sie wissen, dass Ministerin Reiche gerade auch eine entsprechende Erhebung machen lässt. Es geht dabei tatsächlich nicht um reine Zahlenspielereien, sondern am Ende stehen da 300 Milliarden Euro Kosten dahinter, die wir einsparen können, indem wir uns eben besser an dem tatsächlichen Bedarf orientieren. Herr Dr. Dietrich, an der Stelle möchte ich die Gelegenheit auch nochmal nutzen, auf Ihre China-Ausführungen einzugehen, weil Sie auch dort eben nicht die Wahrheit erzählt haben.
(Beifall CDU, Die Linke)
Der erste Punkt ist der, dass China natürlich auch Teil des Pariser Klimaschutzabkommens ist. Auch für China wurden ganz konkrete Ziele festgelegt. Unter anderem möchte ich Ihnen mal zwei nennen: Das eine Ziel ist, dass tatsächlich bis 2030 der Ausstoß an Treibhausgasen einen Peak erreichen soll und ab dann eine Senkung kommt. China hat sich verpflichtet, bis 2060, klimaneutral zu sein. Man muss tatsächlich sagen, die Faktenlage zeigt, dass China sogar schneller ist als das, was sie entsprechend dort in die Verpflichtung reingenommen haben.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ge-
nau so sieht es aus!) China hat es nämlich tatsächlich geschafft, dass seit März 2024 die Emissionen sinken. Das hängt eben auch mit dem rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien dort zusammen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ein-
fach mal nachlesen, Herr Dietrich!) Sie haben vollkommen recht, es werden auch Kohlekraftwerke gebaut, aber nur, um die Größenordnung mal zu benennen: Die im Bau befindlichen Kohlekraftwerke haben dort 94 Gigawatt, die die insgesamt bringen sollen. Allein im Jahr 2024 gab es dort einen Ausbau von 80 Gigawatt Windenergie, also etwa in der gleichen Größenordnung, und 227 Gigawatt Photovoltaik. Das heißt, die Größenordnung, die jedes Jahr in China an erneuerbaren Energien zugebaut wird, übersteigt die Größenordnung, die alle anderen im Rest der Welt ausbauen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: So
sieht es aus!) Das wiederum führt dazu, dass die Kohlekraftwerke, die in Betrieb genommen werden, nicht ausgelastet werden. Es gibt derzeit eine Auslastung von 50 Prozent bei den Kohlekraftwerken in China. Das wiederum führt dazu, dass die Emissionen tatsächlich nach unten gehen. Insofern plädiere ich dafür, bleiben Sie mal bei der Realität.
(Beifall CDU, Die Linke, SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe heute aus dem Block der AfD sehr viel über Ideologie gehört. Ein Eckpfeiler Ihrer Ideologie ist eben die Leugnung des menschengemachten Klimawandels, und dass wir hier auf dieser Erde etwas dagegen tun müssen. 2024 war das erste Jahr, in dem die globale Durchschnittstemperatur mehr als 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau lag. Wir haben damit zum ersten Mal die Marke gerissen, auf die sich fast alle Staaten dieser Erde im jetzt schon erwähnten Pariser Klimaabkommen verpflichtet haben. Keine Zukunftsprognose ist, was jetzt gerade passiert, nämlich Hitzewellen, Dürreperioden, sinkende Grundwasserspiegel, Waldschäden,
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Klimarezessi-
on!) Extremwetter. Thüringen, Herr Thrum, spürt die Folgen längst. Was macht die AfD? Sie hat keinen Plan, keine Vorsorge, keine Lösung. Stattdessen schlägt sie vor: Klimagesetz weg! Ich sage klar, das ist nicht nur verantwortungslos, das ist gefährlich.
(Beifall Die Linke, SPD)
Es steht im offenen Widerspruch zu unserem Verfassungsauftrag nach Artikel 31. Denn in unserer Landesverfassung heißt es dort klar und eindeutig: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner. Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. Die heimischen Tierund Pflanzenarten sowie besonders wertvolle Landschaften und Flächen sind zu erhalten und unter Schutz zu stellen.“ Das ist keine Empfehlung, das ist kein Wunschzettel, das ist verbindliches Recht. Wer dieses Gesetz abschaffen will, wie die AfD, sagt im Klartext, wir ignorieren unsere Verfassung, und genau das werden wir nicht zulassen.
(Beifall Die Linke)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Mantra der AfD kennen wir. Es lautet: Thüringen kann das Weltklima nicht retten.
(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Das der
Linken auch!) Richtig ist, Thüringen allein wird den Klimawandel nicht stoppen, aber das ist überhaupt nicht der Punkt. Die eigentliche Frage ist: Wollen wir Verantwortung übernehmen oder tun wir so, als ginge uns das alles nichts an? Die AfD lebt energiepolitisch in der Steinzeit, sie will weitermachen wie seit tausenden Jahren. Irgendwas verbrennen, fossile Ressourcen verheizen, als gäbe es kein Morgen. Die Moderne funktioniert aber anders. Wir nutzen heute Strom aus Wind, Sonne, Wasserkraft und Bioenergie statt aus Kohle, Öl und Erdgas. Die Zukunft gehört den Gesellschaften, die sich anpassen, und wer das verweigert, wer sagt, wir machen nichts, der macht Thüringen zum Fossil und überlässt anderen die Gestaltung der Zukunft.
(Beifall Die Linke)
Für Sie in der AfD noch ein paar Fakten aus der Klimaforschung: 2024 lag die globale Durchschnittstemperatur 1,62 Grad über dem vorindustriellen Niveau. Die Folgen sind dramatisch. Wenn wir in den nächsten Jahren weit über 1,5 Grad hinausgehen, riskieren wir das Kippen der großen Festlandgletscher auf Grönland und in der Antarktis. Bei 2 Grad steigt der Meeresspiegel viel schneller und um mehrere Meter und das bedroht Hunderte Millionen Menschen weltweit. Der Amazonasregenwald und die borealen Wälder stehen vor dem Kollaps und damit riesige CO -Speicher, die unser Klima stabil 2 halten. Extremwetterkatastrophen nehmen rasant zu. In den 1970er-Jahren gab es durchschnittlich alle 85 Tage eine Katastrophe mit Kosten in Milliardenhöhe und heute sind es nur noch 15 Tage. Wenn wir so weitermachen, steuern wir laut Klimaforschung auf eine 2,7-Grad-Welt zu. Das bedeutet unbewohnbare Regionen in den Tropen, eine Vervielfachung von Hitzetoten, Trinkwassermangel und eine massive Zunahme von zerstörerischen Naturkatastrophen. Und das ist keine Panikmache – das ist Physik.
(Heiterkeit AfD)
Was passiert, wenn wir das Klimagesetz abschaffen? Wenn das Klimagesetz heute abgeschafft wird, dann handeln wir fahrlässig. Kommunen verlieren Planungssicherheit. Ohne rechtliche Vorgaben fehlen Grundlagen für Klimanpassungstrategien und Investitionsentscheidungen. Thüringen verliert seine Steuerungsfähigkeit. Ohne verbindliche Ziele und Strategien bleiben wir im Krisenmodus stecken und reagieren nur noch auf Katastrophen, statt sie zu verhindern, mit allen Gefahren für die Daseinsvorsorge. Das Klimagesetz hingegen schützt unsere Lebensgrundlagen. Wer es abschafft, ignoriert die voranschreitende Klimakatastrophe und nimmt die mit ihr einhergehenden Risiken und Schäden bewusst in Kauf. Kurz gesagt – die AfD will Thüringen blind und handlungsunfähig in die Zukunft schicken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nur noch ein winziges Zeitfenster. Wenn wir weitermachen wie bisher, ist unser globales CO -Budget für 2 das 1,5-Grad-Ziel in sechs Jahren aufgebraucht. Klimaschutz heißt heute – auch in Thüringen –: jedes Zehntel Grad zählt. Wir kämpfen nicht um Ideologien, wir kämpfen darum, das Schlimmste zu verhindern – für uns, für unsere Kinder und für eine lebenswerte Zukunft. Der Gesetzentwurf der AfD blendet diese Realität aus, gefährdet die Handlungsfähigkeit unseres Landes und widerspricht unserem klaren Verfassungsauftrag. Deshalb lehnen wir diesen Entwurf entschieden ab. Denn wir stehen für Verantwortung statt Verweigerung, für Vorsorge statt Wegschauen und für ein Thüringen, das nicht in eine fossile Steinzeit zurückfällt, sondern in der modernen Welt ankommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Danke, Herr Abgeordneter. Ich würde, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass es zu späterer Stunde vielleicht für die eine oder andere Person etwas schwieriger wird, sich zu konzentrieren, darum bitten, dass wir die Seitengespräche einstellen oder nach draußen verlagern. Als Nächstem erteile ich Abgeordneten Dr. Augsten für die BSW-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Thüringer Klimagesetz aufzuheben. Für mich kommt das nicht überraschend, das passt so ein bisschen in den klimapolitischen Blindflug, den Sie seit vielen Jahren hier vorlegen. Es ist aber auch sicher für Sie nicht überraschend, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können, denn er widerspricht eklatant dem, was wir uns versprochen haben. Wir haben als die drei regierungstragenden Fraktionen nämlich beschlossen, dass wir ein neues Klima- und Energiegesetz vorlegen. Und das werden wir auch tun.
(Beifall BSW, SPD)
Meine Damen und Herren, nun ist schon ganz viel gesagt worden, wie die Tatsachen tatsächlich aussehen. Herr Dietrich zielt immer darauf ab, dass alles gar nicht so ist, wie es 99 Prozent der Wissenschaft darstellen. Ich habe hier mal eine ganz kleine Zusammenfassung – gleich für das Protokoll und für die, die draußen zuhören – von dem immerhin sehr renommierten Klimarat, Weltklimarat
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Sehr gu-
tes Stichwort!) in drei Sätzen zusammengefasst: Seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben sich die oberflächennahen Luftschichten der Kontinente und Ozeane der Erde deutlich erwärmt. Der Klimawandel zeigt sich in den letzten Jahrzehnten unter anderem in der Zunahme von heißen Temperaturextremen, dem stetigen Anstieg des Meeresspiegels und der mancherorts veränderten Häufigkeit von extremen Niederschlägen. Der Rat sagt ganz eindeutig, dass das anthropogene Aktivitäten sind, also menschengemachte Ursachen hat. Er schreibt dazu: Wesentlich ist dabei vor allem der vom Menschen verursachte Anstieg der Treibhausgaskonzentration – den Sie ja bestreiten – seit der vorindustriellen Zeit durch verstärkte Kohlendioxid- und andere Emissionen aus Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Haushalten. Ferner haben Veränderungen in der Landnutzung zum Beispiel durch Abholzung und Versiegelung des Bodens einen bedeutenden Einfluss auf das Klima. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unser Einstieg in die Diskussion. Wenn ich jetzt Ihren Antrag hernehme, dann streiten Sie das ja alles ab. Der erste Absatz könnte ja unter der Überschrift „Schluss mit dem Klima-Voodoo“ laufen – als solchen bezeichnen Sie ja bei Gelegenheit die Diskussionen, die wir dringend führen müssen. Sie sprechen davon, dass das, was wir dann diskutieren, ideologisch motiviert ist, wissenschaftlich fragwürdig, aber ich glaube, wir haben 99 Prozent der Wissenschaft hinter uns. Insofern müssen Sie sich mal fragen, wie Sie zu Ihren Erkenntnissen kommen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Im zweiten Abschnitt habe ich mir das Gleiche angestrichen wie der Kollege Gottweiss. Die Zahlen sind schon genannt worden. Das passiert wahrscheinlich dann, wenn man weiß, die Regierung will was vorlegen. Dann muss man schnell selber aktiv werden, damit draußen der Eindruck entsteht, die AfD treibt uns voran. Da nimmt man es mit den Zahlen und mit der Recherche mal nicht so genau. Aber was die zweite Bemerkung in diesem Absatz angeht, da kommen Sie mir nicht so glimpflich davon wie bei Thomas Gottweiss. Wenn Sie hier schreiben, dass die Thüringer Landesregierung das, was an Flächenzielen vom Bund vorgegeben ist, noch übertreffen möchte und hier noch einen zulegen will, dann ist das eine bösartige, bewusste Lüge, nichts anderes.
(Beifall CDU, BSW)
Eine bösartige, bewusste Lüge! Sie haben vier Kolleginnen und Kollegen – ich verkürze mal – im Energieausschuss sitzen und die erleben in jeder Sitzung, dass der Minister nicht nur über den Werdegang des Klima- und Energiegesetzes berichtet, sondern dass er auf Bundesebene aktiv wird, um die Flächenziele, die starren Flächenziele aufzuheben in der Zusammenarbeit mit unseren Koalitionspartnern, um dafür zu sorgen, dass wir zu Leistungszielen kommen. Das ist das, was Thüringen ausmacht, und deswegen ist das eine glatte Lüge, was Sie hier behaupten.
(Beifall CDU, BSW)
Wir sind das Land, das sich auf Bundesebene dafür einbringt, dass die Dinge, die wir gemeinsam kritisieren, aufgehoben werden.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist nicht nur unanständig, das ist bewusst. Sie wollen den Leuten draußen was Falsches erzählen. Also noch mal: Thüringen ist aktiv geworden. Ich denke mal, der Minister wird nachher noch was dazu sagen, weil wir diese starren Flächenziele für überholt halten. Ich selbst komme aus Blankenhain, uns erwischt es zum Beispiel mit diesen 2,2 bzw. 2,7 Prozent insofern, als Bad Berka, der Nachbarort, einen ganz kleinen Flughafen hat. Die dürfen keine Windkraftanlagen errichten und deswegen müssen wir den Anteil mit übernehmen. Das heißt, unsere Flächen, die wir ausgewiesen haben, haben eine Summe von 5,5 Prozent. Das macht natürlich schon was mit den Menschen vor Ort. Deswegen müssen diese starren Flächenziele auch weg und deswegen müssen wir zu Leistungszielen kommen. Da sind wir uns mit unseren Koalitionspartnern einig. Wie erfolgreich ist denn nur Herr Kummer auf Bundesebene? Da komme ich mal zu der Frage, die Herr Dietrich gerade gestellt hat. Ich war gestern Abend dabei und ich habe auch Herrn Prophet sehr gut zugehört. Ich mache es mal nicht an den Gesprächen, die ich gestern Abend geführt habe, sondern auch wieder an einem Erlebnis in Blankenhain fest. Grafe, ganz bekanntes Unternehmen in Thüringen, nicht nur durch die Fußballaktion, die er macht. Als ich vor ungefähr einem Jahr bei ihm war – wir treffen uns regelmäßig, besprechen Themen –, hatte ich Windkraftausbau ganz unten auf dem Zettel, weil die Ausbauziele vorsahen, dass man in der Nähe der Golfplätze Windkraftanlagen in Kleinlohma bauen wird. Ich als Windkraftbefürworter hatte große Sorge, dass er dann sagt: Das geht überhaupt nicht, meine Gäste usw. Da sage ich: Herr Grafe, wie sieht es denn aus? Ist für Sie nicht schön, wenn man diese Windkraftanlagen dann dort hat für Ihre Gäste? Da sagt er: Herr Augsten, wo leben Sie denn? 90 Prozent der Leute, die bei mir Golf spielen, sind Unternehmer und wir sind uns da völlig einig, dass wir die preiswerte Energie brauchen und das geht nur mit Windkraft.
(Heiterkeit AfD)
Bauen Sie mir oben in meinen Wald ein Windrad für meine Unternehmen, die ich hier mit Strom versorgen muss. – Das ist die Aussage von Herrn Grafe, einem Unternehmer, der, glaube ich, sehr unverdächtig ist, irgendwelchen grünen Ideologien nachzurennen.
Ich habe noch 1 Minute. Wenn ich Zeit habe, machen wir das noch. Also, was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist, dass es auch ein Wirtschaftsfaktor ist. Herr Kummer beißt sich auf Bundesebene die Zähne aus, weil überall in anderen Bundesländern zum Beispiel die CDU und andere erkannt haben, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ein ganz wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, nicht für die Unternehmen, die jetzt schon bestehen, sondern es gibt gerade einen Wettbewerb zwischen Ost und West, wer denn die großen Rechenzentren errichten darf. KI ist in aller Munde. Wir brauchen unglaubliche Energiemengen. Wir brauchen Rechenleistung und darum muss gebaut werden. Nun sind wir eigentlich im Vorteil, weil wir die Fläche haben, dünn besiedelt, wir könnten bauen. Thüringen ist besonders prädestiniert, weil wir auch noch das Kühlwasser hätten, was andere Bundesländer nicht haben. Das Problem, was wir haben, ist, dass wir eine AfD haben, die die Leute vor Ort verrückt macht, die dann einen Widerstand gegen die Windkraft organisiert. Das, was Sie machen, ist keine Wirtschaftspolitik, sondern Sie graben der Wirtschaft in Thüringen das Wasser ab, nicht das Wasser, sondern die Energie, die sie braucht.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ma-
chen Sie doch schon!) Insofern, Herr Prophet, ich habe Ihnen gestern zugehört, ich glaube, Sie sind da wirklich auf dem Holzweg. Letzter Punkt dazu: Deutschland ist bekannt dafür – das hat gestern der Ministerpräsident mehrmals erwähnt –, dass wir auch Technologie entwickelt haben. Und ich glaube, wir brauchen diese Technologien, nämlich die Technologien, die in Zukunft Emissionen einsparen, die gute Energie bereitstellen. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Alles klar. Herr Augsten, meinen Sie denn wirklich wie die Unternehmer, dass Windanlagen günstigen Strom herstellen? Denn ich kriege das nicht überein. Seitdem wir Wind zubauen, sind der Strom und die Energie ja nicht günstiger, sondern massiv teurer geworden.
Herr Dietrich, jetzt mal bei allem Respekt, also wenn jemand, der vernunftbegabt unterwegs ist, so eine Frage stellt – Sie wissen doch genau, worin die Ursachen dafür liegen, dass wir diese hohen Energiepreise haben. Das hat doch mit dem Ausbau der Windkraft überhaupt nichts zu tun. Wir wissen, dass der Ausbau der Windkraft dafür sorgt, dass wir, wenn wir andere Dinge klären, Netzentgelte, viele andere Dinge, Speichertechnologie auf den Weg bringen, dass genau die Windkraft die Energieform ist, wenn wir kein billiges russisches Erdgas haben wollen, die im Prinzip die Energiepreise deutlich senken kann, weil die Erzeugungskosten natürlich viel, viel geringer sind als bei allen anderen Energieformen.
(Beifall BSW, Die Linke)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, auf den Klimawandel gilt es klug zu reagieren. Das 2018 durch Rot-Rot-Grün verabschiedete Thüringer Klimagesetz hingegen geht zulasten der Umwelt und der Wirtschaft. Es gehört aufgehoben, zumal inzwischen allzu deutlich geworden ist, dass der vermeintliche Klimaschutz das Gegenteil von Umweltschutz bedeutet.
(Beifall AfD)
Denn Umweltschutz, denn Verantwortung kommt durch Wiederbewaldung, Renaturierungsflächen, Verringerung von Versiegelungen, Ressourcenschonung oder Arten- und Landschaftsschutz zustande und nicht dadurch, dass Energiewendeprofiteure durch die Zerstörung der Umwelt Geld anhäufen.
(Beifall AfD)
Das Gesetz ist schwammig formuliert, durchdrungen von Ideologie und mit einem utopischen Ziel versehen. Eine hundertprozentige Energieversorgung Thüringens aus einem eigenen Mix erneuerbarer Energien bis 2040 wird angezielt, was angesichts fehlender Speichermöglichkeiten für volatile Energieerzeugungsquellen und fehlender grundlastfähiger Kraftwerke ein auf Steuerzahlerkosten ausgetragener Kampf gegen die Physik ist, ein Affront gegen physikalische Grundsätze, der das energiepolitische Dreieck verfehlt. Das Thüringer Klimagesetz ist auch ein Hohn für die vielen Bürgerinitiativen im Land. Ich zitiere aus dem Gesetz § 2 Abs. 3: „Die Bürger sollen an der Planung und Umsetzung des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf Landesebene beteiligt werden. Das betrifft sowohl eine Teilnahme an Verfahren als auch die Möglichkeit einer Teilhabe an Projekten und Maßnahmen des Klimaschutzes.“ Jetzt frage ich: Wie und wo fließt das Anliegen der Initiativen ein, die sich gegen die Verschandelung des ländlichen Raums durch eben jene als Klimaschutz verklausulierte Transformation der Energiepolitik wehren?
(Beifall AfD)
Das Thüringer Klimagesetz gehört allein schon deshalb aufgehoben, weil es den Ausbau der Windindustrie forciert und so den ländlichen Raum durch Flächenversiegelung, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und abgesenkten Artenschutz, also das Gegenteil von Umweltschutz, schlechterstellt. Es ist Ausdruck einer Energiepolitik, die diese Eingriffe in die Umwelt als Kollateralschäden in Kauf nimmt. Deshalb haben wir bereits 2021 dessen Aufhebung beantragt – Herr Gottweiss hat es schon angesprochen. Interessant in der Debatte damals 2021 war, dass die CDU, die 2018 noch gegen das Gesetz votierte, seine Aufhebung 2021 verneinte. Ein kleiner Ausflug zur Glaubwürdigkeit der CDU: Herr Gottweiss, Sie haben zum Klimagesetz Ende der letzten Legislatur eine Initiative gemacht. Die haben Sie dann im Ausschuss sterben lassen. Und Ihre Initiative auf Bundesratsebene, das haben Sie auch nur gemacht, weil wir einen Antrag vorgelegt haben auf Abschaffung des Wind-an-Land-Gesetzes und Sie sich dadurch unter Druck gesetzt fühlten. Sonst wäre bei Ihnen gar nichts passiert.
(Beifall AfD)
Um die Wandlungsfähigkeit/Rückgratlosigkeit der CDU aufzuzeigen, zitiere ich aus der Plenarrede von Stefan Gruhner, CDU-Fraktion – jetzt Minister –, von 2018. „Deswegen will ich auch gleich zu Beginn eines sehr klar sagen: Wir sind der festen Überzeugung, dass es dieses Gesetz überhaupt nicht braucht. Und warum braucht es dieses Gesetz nicht? Drei Gründe: Erstens haben wir – und es wird Sie nicht überraschen, dass ich das anführe – bereits zahlreiche Instrumente des Bundes und der Europäischen Union zum Klimaschutz.“ Und weiter sagte Herr Gruhner: „Zweitens: Warum braucht es dieses Gesetz nicht? Der zweite Grund ist, weil es Bürokratie und Mehrbelastungen bedeutet, Mehrbelastungen für Kommunen, Mehrbelastungen für die Wirtschaft.“ Und Herr Gruhner weiter: „Der dritte Grund, warum es dieses Gesetzes hier nicht braucht, vor allem nicht in dieser Form, ist: Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, auch keinen substanziellen Effekt für das Klima haben wird.“
(Beifall AfD)
In der zweiten Beratung zum Gesetz zuletzt noch mal Herr Stefan Gruhner: „Deswegen kann ich nur sagen, wir werden dieses Gesetz ablehnen. Es verschlechtert das Klima für den Klimaschutz in diesem Land, es ist ein schlechtes Gesetz, es bedeutet Verbote, Gebote und Zwang.“ Ein Hoch auf die Parlamentsdokumentation!
(Beifall AfD)
Ich bin gespannt, wo sich die feste Überzeugung der CDU heute hinmäandert hat. Das Gesetz jedenfalls gehört auch wegen seiner Auswirkungen auf die Wirtschaft aufgehoben. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs: „Aus Sicht der Thüringer IHKs ist es wichtig, einseitige thüringenspezifische verpflichtende Belastungen für die Wirtschaft, denen Mitbewerber nicht unterliegen und die so zu Wettbewerbsverzerrungen führen, zu verhindern.“ Und weiter: „Deshalb lehnen die Thüringer Industrieund Handelskammern als Vertretende der regionalen Wirtschaft im Freistaat den Gesetzentwurf ab, da es keines Landesgesetzes bedarf.“
(Beifall AfD)
Apropos IHK: Beim Jahresempfang der IHK Südthüringen, bei dem ja einige Abgeordnete aus diesem Rund und auch Minister da waren, wurde eindringlich gesagt, dass eine Reaktivierung der Kernkraftwerke in Deutschland möglich ist, nicht bei allen, aber bei einigen. Das, falls jetzt wieder einer auf die Idee kommt zu fragen: Ja, woher soll es denn kommen? Mangelnde Einbindung, ausufernde Bürokratie und nicht nachvollziehbare Meldepflichten wurden von anderen Anzuhörenden moniert – 2018. Schaut man sich die Riege der Anzuhörenden an, haben sich diese Schwergewichte in der Anhörung ganz oder teilweise gegen das Klimagesetz ausgesprochen: Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen, Wohnungswirtschaft Thüringen, Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Thüringer Bauernverband, Ingenieurkammer Thüringen, Architektenkammer Thüringen, Verband kommunaler Unternehmer, Verband der Wirtschaft Thüringens, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und nicht zuletzt Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag. Sie kritisierten nicht nur Kapazitätsgrenzen, steigende Bürokratie durch das Thüringer Klimagesetz, Überregulierung, fehlende technologische Speichermöglichkeiten, den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, die Benachteiligung des ländlichen Raums, sondern auch die Sanierungsvorschriften und damit einhergehende unverhältnismäßige Kosten, die einer Wirtschaftlichkeit widersprechen, sowie Abwanderung energieintensiver Unternehmen und eine fehlende energieträgeroffene Betrachtung. Interessant ist zudem, dass nach all den Vorhersagen der Anzuhörenden, die eingetroffen sind, eine bis heute fehlende Überprüfung nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes zu den Erfahrungen auf kommunaler Ebene und deren Veröffentlichung fehlt. Warum wohl?! Und interessant ist, dass das Fristende der Antwort auf eine Anfrage meiner Fraktion zur Evaluierung vom Juli auf Oktober geschoben wurde. Auch das ist interessant. Zeit also, dieses Gesetz nicht nur auf den Prüfstand zu stellen, sondern es aufzuheben.
(Beifall AfD)
Stimmen Sie für Vernunft, Bürokratieabbau, den ländlichen Raum und die Thüringer Natur. Stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf! Zuletzt noch zu Ihnen, Herr Dr. Augsten: Ich nehme Ihnen eine Empörung nicht ab. Warum? Sie haben Mitglieder in Ihrer Fraktion, die damals für das Thüringer Klimagesetz gestimmt haben. Herr Kobelt wird sich vielleicht erinnern. Herr Kummer wird sich vielleicht noch erinnern, als er bei den Linken war, damals SED, dann Linke, dass er auch für das Thüringer Klimagesetz gestimmt hat. Und das Problem der CDU in dieser Regierung ist, dass sie einen Energieminister hat, der damals dafür gestimmt hat. Und jetzt sitzen Sie in der Patsche, aber diese Patsche haben Sie sich selbst eingebrockt.
(Beifall AfD)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es jetzt schon gehört, das Thüringer Klimagesetz wird uns hier durch die AfD als überflüssige Ideologiepolitik verkauft. Man spricht von einem Nebeneinander, von Doppelstrukturen und von überflüssiger Bürokratie. Aber ich sage Ihnen, was hier als Chaos und Last dargestellt wird, ist in Wahrheit eine konsequente und zukunftsorientierte Klimapolitik, die sowohl den bundesweiten Rahmen nutzt, als auch die spezifischen Bedürfnisse und Potenziale unseres Freistaats Thüringen berücksichtigt. Der Vorwurf, das Thüringer Klimagesetz sei eine Ideologiepolitik, die dem Freistaat keinen Nutzen bringe, entbehrt jeglicher Grundlage. Vielmehr ist es die konsequente Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags aus Artikel 31 der Thüringer Verfassung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dort heißt es in Satz 1 unmissverständlich: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner.“ Und Herr Dietrich, das ist eben nicht nur Ihre Freiheit, die unsere Verfassung schützen will, sondern auch die unserer Kinder und der noch nicht geborenen Thüringerinnen und Thüringer. Wer den Klimawandel und die daraus entstehenden Folgen ignoriert, der versündigt sich genau an dieser Freiheit.
(Beifall SPD)
Bevor wir jedoch hier über Gesetze diskutieren, müssen wir uns noch mal der fundamentalen Wahrheit stellen. Der Klimawandel ist keine Theorie, er ist eine wissenschaftliche Tatsache. Die Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change, der global führenden wissenschaftlichen Institutionen für Klimaforschung,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist
keine wissenschaftliche Institution!) sind in ihrer Dringlichkeit unmissverständlich. Sie zeigen auf, dass die globale Durchschnittstemperatur bereits um über 1,1 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter gestiegen ist. Jedes Zehntelgrad der weiteren Erwärmung, das wir darüber hinaus zulassen, hat dramatische und irreversible Folgen. Auch sind diese Folgen keine ferne Bedrohung mehr. Wir spüren sie direkt hier in Thüringen, in Deutschland, in Europa. Herr Thrum, Sie haben vorhin Herrn Thomas zugerufen: Machen Sie doch die Augen auf. Die verheerenden Fluten im Ahrtal sind Ihnen wahrscheinlich verborgen geblieben, genauso die Hitzewellen,
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wald-
brände!) die nicht nur die ältere Bevölkerung bei uns im Freistaat enorm unter Druck setzen, sondern auch die Erträge unserer Landwirtschaft bereits heute erheblich dezimieren. Und Augen auf, Herr Thrum, was im Thüringer Wald los ist, dürfte Ihnen auch nicht verborgen bleiben.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Der
Wald stirbt!) Was dort passiert, ist nicht das Ergebnis einer Ideologie, sondern das ist die direkte Konsequenz des Klimawandels, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und der finanzielle Schaden, der ist gigantisch. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bezifferte die klimabedingten Schäden in Deutschland zwischen 2000 und 2021 auf über 145 Milliarden Euro. Das sind Schäden, die wir mit Steuergeldern bezahlen. Schäden, die sich, wenn wir nicht entschlossen gegensteuern, exponentiell erhöhen werden. Wir reden hier nicht über die Kosten von Klimaschutz, wir reden über die noch viel höheren Kosten der Untätigkeit.
(Beifall SPD)
Das Thüringer Klimagesetz ist keine Ideologie, sondern eine Lebensversicherung für unseren Freistaat. Eines Ihrer Hauptargumente gegen das Gesetz lautet, es würde die Menschen im Land durch steigende Kosten belasten. Dieses Argument ignoriert die ökonomische Realität vollkommen. Die Stromgestehungskosten für neue, moderne Windkraftanlagen an Land liegen heute bei durchschnittlich 4 bis 6 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten für große Solarparks liegen in einem ähnlichen Bereich.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ha-
ben Sie zugehört, Herr Dietrich?)
(Unruhe AfD)
Wie steht das im Vergleich zu fossilen Energieträgern? Das ist doch genau die Frage, die ich Ihnen gerade beantworte, die Sie an Herrn Augsten gestellt haben, der sie Ihnen auch schon beantwortet hat. Ein neues Gaskraftwerk, das zur Stromerzeugung dient, hat Stromgestehungskosten, die bei den derzeitigen Gaspreisen oft über 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde liegen, und diese Preise sind extrem volatil und abhängig von geopolitischen Unsicherheiten. Die Abschaffung des Klimagesetzes würde uns eben keine billigere Energie bringen, sondern uns in einer gefährlichen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen festhalten. Es würde uns dem Preisdiktat internationaler Rohstoffmärkte ausliefern. Wir würden uns eigenen, sauberen und bezahlbaren Strom, den wir hier bei uns in Thüringen erzeugen können, gegen teure Importe eintauschen. Doch die Notwendigkeit von ambitionierten Klimaschutzzielen geht über die reinen Kosten der Energie hinaus. Die zukünftigen Strombedarfe in Thüringen werden massiv ansteigen. Eine Studie der Deutschen Energieagentur prognostiziert, dass der Strombedarf in Deutschland bis 2045 um bis zu 30 Prozent steigen wird, angetrieben durch die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Gebäuden. Denken Sie an die Staaten,
– nein – die ihre Produktionsprozesse auf Strom umstellen müssen. Denken Sie an die Tausenden von Elektroautos und Wärmepumpen, die in den kommenden Jahren in unseren Städten und Dörfern ans Netz gehen. Wenn wir nicht massiv in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren, werden wir diesen Bedarf nicht decken können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir stehen also tatsächlich an einem Scheideweg. Und die Wahl ist nicht zwischen Umweltschutz und Wirtschaft, sie ist zwischen einer kurzfristigen Bequemlichkeit und einer langfristigen, nachhaltigen Prosperität. Das Thüringer Klimagesetz ist keine ideologische Laune. Es ist die rationale, wirtschaftlich kluge und verfassungsrechtlich gebotene Antwort auf eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Es ist unser Versprechen an die nächste Generation, ein Versprechen, dass wir nicht nur auf das Minimum warten, sondern aktiv und entschlossen handeln, um das Grüne Herz zu bewahren. Was wir erleben, ist ein Versuch, den Klimaschutz als Last darzustellen, als unnötige Bürokratie, als Hindernis. Aber der wahre bürokratische Aufwand entsteht nicht durch zu viele Gesetze, sondern durch ein Zögern und Zaudern, das die Planungssicherheit nicht erhöht. Lassen Sie uns nicht zulassen, dass die Rede vom Bürokratieabbau eine Ausrede dafür wird, den Klimaschutz zu verlangsamen. Die Zeit zu handeln ist jetzt und das Thüringer Klimagesetz ist unser Kompass auf diesem Weg. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Kummer das Wort. Ich bitte Herrn Abgeordneten Henkel, das Essen vor dem Plenarsaal durchzuführen, wenn er dann vielleicht zumindest aufguckt, das wäre ganz freundlich, oder auch guten Appetit. Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Dietrich, Sie sagten, nicht das Klima ist in Gefahr. Dem Klima sind wir Menschen ziemlich egal. Das, worum es geht, sind unsere Lebensgrundlagen. Wenn Sie sich in Thüringen umsehen: Wir haben ein Drittel unserer Waldfläche massiv geschädigt. Wenn ich daran denke, wir hatten ja vor etlichen Jahren Still legungsdiskussionen im Thüringer Landtag, wo ge sagt wurde, die alten Buchenwälder sind die Le bensräume, die sind typisch für diese Region, die müssen geschützt werden; und die Fichte sollte durch die Buche ersetzt werden, denn das ist am Ende der Baum, der hier hingehört. Gucken Sie sich diese alten Buchenwälder mal an. Das sind Bäume, die erzählen eine 250-jährige Geschichte. Und diese Bäume sterben. Sie sterben im Possen. Sie sterben in der Hohen Schrecke. Sie sterben im Hainich. Sehen Sie sich die Kronen an, was die Veränderung des Klimas mit diesen alten Bäumen, die 250 Jahre Geschichte hinter sich haben, aktuell macht. Dann wissen Sie, was hier gerade passiert. Gucken Sie sich den Füllstand der Ohratalsperre an. Gucken Sie sich an, wie viele Brunnendörfer wir inzwischen an Fernwasser anschließen mussten, weil Dargebote, die seit Jahrhunderten die Orte aus reichend versorgt haben, nicht mehr ausreichen. Das sind Punkte, denen wir etwas entgegensetzen müssen. Ich kann nur dankbar nach China gucken. Dankbar, dass die Chinesen, die tatsächlich von der Leistungsfähigkeit her bei einem ganz anderen Punkt angefangen haben als wir, sich aufgemacht haben, eben nicht den gleichen Fußabdruck zu erzeugen, wie es die westlichen Industriestaaten in der Vergangenheit gemacht haben. Dass China bei 40 Prozent erneuerbarer Energie bei der Stromerzeugung ist, das ignorieren Sie, und dass sie inzwischen die energieintensive Produktion durchführen, die wir verloren haben aufgrund von verschiedenen Fehlentscheidungen.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja, we-
gen der Energiewende!) Ja, aber die hat doch China auch gemacht, die haben den gleichen Anteil erneuerbarer Energien im Netz wie wir. Und trotzdem machen die die energieintensiven Produktionen. Davor können Sie doch nicht die Augen verschließen.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Was ist
mit Gaskraftwerken?) Wir können heilfroh sein, dass der bevölkerungsreichste Staat dieser Welt eine verantwortungsvollere Klimapolitik macht.
(Beifall BSW)
Meine Damen und Herren, es ist viel erzählt worden. Die Frage der Beschwörung der Grundlast: Was haben denn Grundlastkraftwerke mit sich gebracht? Dass man Strom hatte zu Zeiten, wo keiner ihn brauchte. Deshalb haben wir mal ein Pumpspeicherwerk in Goldisthal gebaut, nicht, um Erneuerbare auszugleichen, sondern weil man den Überschussstrom der Kohlekraftwerke, der in der Nacht entstanden ist, gespeichert hat, um ihn dann am nächsten Tag, wenn man ihn brauchte, abzugeben. Das waren alles Systemkosten. Die sind damals angefallen. Die sind heute weitgehend unnötig, weil die Mittagsspitze eben durch Photovoltaik erbracht wird. Die Basis dieses damaligen Energiesystems war Kohle. Davon hat Thüringen die ganze Zeit profitiert. Deshalb ist hier relativ wenig von Spuren der Energieversorgung zu finden. Aber gucken Sie sich mal an, was die Kohle für Probleme hinterlassen hat und wie viele Ortschaften da weggebaggert worden sind. Ich sage mal, das Wegbaggern eines Ortes ist aus meiner Sicht ein größerer Eingriff, als das Anguckenmüssen von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen.
(Beifall BSW, SPD)
Atomstrom, darüber hatten wir neulich schon gesprochen. Da hat Thüringen auch genug Erfahrungen gemacht. Und wenn jemand sagt, dass ein neues Atomkraftwerk einen preiswerteren Strom liefert als Erneuerbare plus Speicher oder Erneuerbare plus Gas als Brückentechnologie, der weiß ganz genau, dass das nicht stimmt. Ich will trotzdem zu unserem Klimagesetz sagen, Frau Hoffmann hat ja gesagt, ich habe damals zugestimmt. Ja, das ist richtig. Sie hätten aber auch mal in die Parlamentsdokumentation etwas eher gehen können, in der Wahlperiode vorher, da hatten die Grünen einen Klimagesetzentwurf eingebracht, dem ich damals nicht zugestimmt habe. Ich habe damals auch in dieser Koalition deutlich gemacht, dass mir dieses Klimagesetz eigentlich zu dünn ist. Warum ist das zu dünn? Weil es ideologische Zielstellungen verfolgt, die nicht untersetzt sind. Es steht eben nicht drin, wie die Vorgaben der CO 2 Freiheit umgesetzt werden sollen, welche Reduktionsschritte in welchen Sektoren erfolgen sollen. Das ist alles nicht darin vorgegeben. Und entsprechend wenig an bürokratischem Aufwand und an Belastung der Wirtschaft, basiert am Ende auch auf diesem Gesetz. Also der Popanz, den Sie aufgebaut haben, der von Ihnen beschrieben wird, dass erheblicher Bürokratieaufwand und Folgekosten für Privathaushalte, Wirtschaft und öffentliche Verwaltungen entstehen würden, der ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Das Gesetz schreibt ein Maßnahmenkonzept für eine klimaneutrale Landesverwaltung vor, wo es alle fünf Jahre einen Bericht geben soll. Das ist Verwaltungsaufwand, ja. Es verpflichtet Fernwärmeunternehmen zu einer Datenmeldung nach sechs Monaten. Das ist also schon lange vorbei. Da gibt es aktuell keine neuen Verpflichtungen. Und es hat sie verpflichtet, ein Konzept für ein klimaneutrales Wärmenetz abzuliefern. Der Verpflichtungszeitraum ist auch schon abgelaufen. 2019 ist die Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie erarbeitet worden. Die soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Ja, das ist eigentlich alles. Aber das Gesetz gibt uns die Möglichkeit einer Datenerhebung und das Gesetz ist Basis für Förderungen, die die Fernwärmeunternehmen auf Basis der Erstellung ihrer Konzepte bekommen. Vor dem Hintergrund wäre es blöd, es jetzt sofort zu beenden und aufzugeben. Wir haben uns vorgenommen, ein Energie- und Klimagesetz ohne ideologische Vorgaben zu entwickeln. Wir brauchen nicht höhere Vorgaben, als der Bund und die Europäische Union entsprechend auf den Weg gebracht haben. Aber wir brauchen Regelungen, die das Handeln ermöglichen. Es soll ein Ermöglichungsgesetz werden. Ich glaube, das ist am Ende das, womit wir auch weiterkommen, womit wir Unternehmen ermöglichen, sicher zu investieren, womit wir Kommunen ermöglichen, zu handeln, um eben eine preiswerte und sinnvolle Energieerzeugung auf den Weg zu bringen, die uns zukunftsfähig macht. Dieses Gesetz wird dem Landtag im nächsten Jahr vorgelegt werden. Es ist nicht einfach, weil wir relativ wenige Möglichkeiten haben, die Dinge zu regeln. Wir sind in der Gesetzgebungskompetenz der Letzte. Da haben die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland erst mal das Meiste zu sagen. Wir können uns nicht über Bundes- und EU-Recht hinwegsetzen, aber wir können gestaltend wirken und ermöglichen. Das wollen wir damit tun. Wir werden uns – das hat Herr Dr. Augsten auch schon deutlich gemacht – an dem orientieren, was vernünftig ist. Da sind eben die starren Flächenvorgaben für Windkraftanlagen nicht vernünftig. Im Übrigen beschreiben Sie, dass das Thüringer Klimagesetz in der Hinsicht die Katastrophe wäre. Hier steht nur 1 Prozent Windkraftfläche, also Fläche für Windkraft, drin. Das ist weit entfernt von dem, was das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes vorgibt, weshalb es überholt ist. Aber wie Sie wissen, wenn der Bund was anderes regelt, gilt das Landesrecht nicht mehr. Vor dem Hintergrund brauche ich das Landesrecht auch nicht zwingend aufheben, weil das Bundesrecht einfach darüber geht. Ja, ich bin gespannt. Wir werden auf Bundesratsebene sehen, wie mit unserem Antrag, das Flächenausbauziel in ein Leistungsziel umzuwandeln, umgegangen wird. Die Energieministerkonferenz, an der ich teilnehmen durfte, lässt mich dort nicht hoffen, dass wir uns durchsetzen, eben weil die meisten Bundesländer mit ihren Planungen durch sind und in vielen Ländern der Bundesrepublik Deutschland der Bedarf an Vorranggebieten offensichtlich größer ist als das, was ausgewiesen wurde. Da ist die Situation eben eine völlig andere als in Thüringen. Da drängen Menschen darauf, dass ihre Grundstücke auch in Vorranggebiete kommen. Wir werden in diesem Sinne sehen, dass wir Energiepolitik in Thüringen mit Vernunft machen. Der Gesetzentwurf, den wir dann im nächsten Jahr vorlegen, wird diesen Landtag hier passieren müssen, wenn er denn Gültigkeit bekommen soll. Dafür braucht es eine Mehrheit hier im Haus. Ich will eines zu meiner Zielstellung sagen. Wir haben viele Unternehmen, die sich in Thüringen aufgemacht haben, neue Wirtschaftsbereiche zu erschließen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation, gerade vor dem Hintergrund, dass die Automobilindustrie massiv schwächelt, dass unsere Zulieferbetriebe Schwierigkeiten haben. Wenn ich das sehe am Erfurter Kreuz, die Produktion von Elektrolyseanlagen zum Beispiel, die dort losgeht. Viele solche Themen werden in Thüringen angefasst. Wenn Unternehmen hier investieren, brauchen sie aber eine Sicherheit, dass sie nicht durch politische Entscheidungen am Ende ihre Existenz verlieren. Deshalb müssen energiepolitische Weichenstellungen über lange Zeit Bestand haben, weil ich Abschreibungszeiträume beachten muss und weil eben ein Energiesystem nicht innerhalb von zehn Jahren umzustellen ist. Die Investitionen brauchen lange, man braucht viel Geld, man braucht viel Kraft. Und deshalb braucht es eine verlässliche Energiepolitik. Daran wird sich unser Gesetz messen lassen müssen. Das ist eine große Aufgabe, deshalb nehmen wir uns dafür Zeit und lassen uns nicht durch einen solchen Gesetzentwurf, wie er heute vorgelegen hat, drängen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich habe jetzt gerade mal rekapituliert, was wir schon für Umweltminister hatten. Wir hatten Frau Siegesmund, die eloquent Unsinn geredet hat und wenn sie nicht mehr weiterkam, kam sie mit Pumpspeicherkraftwerken. Dann hatten wir Herrn Stengele, der Unsinn geredet hat, aber vorher hat er zumindest noch ein Gedicht aufgesagt. Aber was wir nicht hatten, war ein Energieminister, der hier die Grundlast so gering redet und dann gleichzeitig von einer niedergehenden Autozulieferindustrie spricht. Wissen Sie, Herr Kummer, was hier den ganzen Laden am Laufen hält, das ist die Grundlast, die wir nämlich brauchen. Dass sich unter einer CDUgeführten Landesregierung ein Energieminister hinstellt und sagt „das bisschen Grundlast“, das will mir wirklich nicht in den Kopf. Wissen Sie, was ich mir wirklich wünschen würde? Wenn Sie mal die Traute hätten, wenn Sie zur IHK Südthüringen gehen, zu irgendwelchen schönen Empfängen, dass Sie den Leuten da sagen, horcht mal, eure Grundlast, die wollen wir aber weghaben, die ist gar nicht so wichtig, stellt euch irgendwie Windmühlen da hin, wenn der Wind weht, dann habt ihr ein bisschen Strom, dann könnt ihr produzieren, und wenn er nicht weht, dann könnt ihr halt nicht produzieren. Das wäre mutig,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ken-
nen Sie den Brief von Wiegand-Glas?) aber nicht hier so eine Büttenrede zu halten.
(Beifall AfD)
Frau Hoffmann, im Fehlinterpretieren sind Sie großartig.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja,
danke zurück!) Ich habe nur gesagt, dass Grundlast nicht immer so zur Verfügung steht, wie man sie braucht, weshalb man große Aufwendungen in der Vergangenheit betrieben hat. Natürlich muss man auch erneuerbare Energien mit Speichern versehen.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Die gibt es
nicht!) Und man muss die Brückentechnologie – das hatte ich vorhin extra angesprochen, Erdgas, das war von vornherein klar bei der Transformation – bereitstehen haben, um dann, wenn ich nicht Wind und Sonne zur Verfügung habe, anderweitig den Strombedarf zu decken. Aber ich muss nicht rund um die Uhr eine gleichmäßige Strommenge vorhalten. Das ist nicht notwendig. Das braucht kein Mensch. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Unruhe AfD)
Ich frage jetzt noch mal, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das kann ich nicht erkennen. Gibt es den Antrag auf Ausschussüberweisung? Frau Abgeordnete Muhsal, bitte.
Vielen Dank. Dann stimmen wir dies nun so ab. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zustimmt, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, des BSW, der SPD und der CDU. Dann kommen wir zum Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer stimmt hier dafür? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Beides hat also keine Mehrheit gefunden. Damit schließe ich die heutige Beratung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen um 9.00 Uhr!