Marcel Kramer
Willkommen Zuhause – vereinfachte Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Simson-Freunde, niemand hätte 1990 gedacht, dass die Simson einmal ein solches Comeback erleben würde. Doch es ist so gekommen. Jahrzehnte nach Produktionsende ist sie gefragter denn je und hat ihren festen Platz in den Herzen und im Alltag der Menschen zurückerobert. Die AfD hat die Anerkennung der Simson als Kulturgut schon 2024 im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt und nun hier im Landtag.
(Beifall AfD)
Sicherlich auf unsere Initiative hin hat auch die Brombeerkoalition dieses Thema aufgegriffen, was zeigt, wir haben den richtigen Nerv getroffen. Es ist gut, dass wir dieses wichtige Stück Thüringer Identität nun überhaupt hier im Landtag behandeln.
(Beifall AfD)
Wie deutlich das geworden ist, zeigt eine bemerkenswerte Aussage des BSW-Fraktionsvorsitzenden. Er selbst hat gesagt, er sei bereits von Bürgern darauf angesprochen worden, dass Bürger zu Simson-Treffen der AfD gehen. Und genau deshalb habe die Koalition ihren Antrag vorgelegt, ausdrücklich, damit man das der AfD nicht allein überlässt.
(Beifall AfD)
Doch es ist ein Unterschied, ob man Simson lebt oder ob man sich nur für ein Foto draufsetzt.
(Unruhe CDU)
Wir als AfD leben Simson.
(Beifall AfD)
Und die Brombeerkoalition versucht hier, während der Fahrt hinten auf die Sitzbank aufzuspringen.
(Beifall AfD)
Doch entscheidend ist, dass wir gemeinsam Lösungen aufzeigen und die realen Probleme anpacken. Zum einen geht es um die ungerechte Zulassungssituation. Eine Simson, die 1988 in Suhl gebaut und in der DDR zugelassen wurde, darf heute selbstverständlich 60 km/h fahren. Dasselbe Modell, im selben Jahr gebaut, aber exportiert, darf nach seiner Rückkehr nur 45 km/h fahren – zwei baugleiche Fahrzeuge, zwei völlig verschiedene Rechtslagen. Viele Besitzer versuchen über TÜV oder DEKRA regelmäßig eine Einzelabnahme, doch das Kraftfahrt-Bundesamt lehnt regelmäßig ab. So entsteht ein Flickenteppich; technisch identische Fahrzeuge, aber unterschiedliche Regeln. Besonders für Fahranfänger ist das gefährlich, weil Versicherungsschutz und Führerscheinfragen im Raum stehen. Und hier müssen wir ehrlich sein: Reimporte hatten nie eine Betriebserlaubnis, weder in der DDR noch in der alten Bundesrepublik. Deshalb greift der Einigungsvertrag für sie nicht. Wer das ändern will, müsste den Vertrag selbst anfassen. Statt „in der DDR in Betrieb genommen“, müsste es heißen „in der DDR gebaut“. Das ist aber kein kleiner Schritt, sondern eine Grundsatzänderung in einem Staatsvertrag. Da hängen Wettbewerb, Industrie und etliche Behörden dran. Und es war nicht zuletzt die CDU, die damals am Einigungsvertrag mitgeschrieben und später mit dem KBA gemeinsam die Hürden für Reimporte immer weiter erhöht hat.
(Beifall AfD)
Um es klar zu sagen: Das ist nicht nur eine gefühlte Ungerechtigkeit, sondern steht schwarz auf weiß im Gesetz. Im Einigungsvertrag Anlage II ist der Bestandsschutz für DDR-Simsons geregelt: 60 km/h. In dem ehemaligen § 18 Abs. 5 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt die allgemeine Grenze von 45 km/h für Kleinkrafträder. Nach der Zulassungsordnung § 3 Abs. 3 Nr. 1 sind Kleinkrafträder eigentlich zulassungsfrei, doch das KBA verweigert Reimporten die Betriebserlaubnis. In der Fahrerlaubnis-Verordnung § 6 steht, Klasse AM gilt bis 45 km/h. Für die DDR-Simsons greift die Ausnahme, für Reimporte nicht. Das ist ein juristisches Wirrwarr und genau deshalb braucht es hier eine klare politische Entscheidung.
(Beifall AfD)
Stellen wir uns einen Jugendlichen aus Sonneberg vor. Er hat sich seine Simson mühsam zusammengespart und freut sich, dass er in Thüringen dank einer Ausnahmeregelung 60 km/h fahren darf. Alles wird geregelt, bis er an einem Wochenende nach Coburg fährt, vielleicht zu einem Treffen oder einfach zu Freunden. Dort gilt wieder Bundesrecht – für Reimporte nur 45 km/h. Wird er nun in einer ganz normalen Grenzkontrolle –
(Heiterkeit CDU, BSW)
Verkehrskontrolle angehalten, drohen Bußgeld und Punkte und schlimmstenfalls die Stilllegung seines Mopeds. Kommt es zu einem Unfall, könnte die Versicherung die Regulierung mit der Begründung, das Fahrzeug sei außerhalb Thüringens nicht rechtmäßig unterwegs gewesen, verweigern. Und wer den Führerschein der Klasse AM hat, steht zusätzlich im Verdacht, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Dieses Beispiel zeigt, eine Thüringer Sonderlösung allein ist keine endgültige Lösung, aber ein erster Schritt. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die Simson-Fahrern überall Rechtssicherheit gibt. Genau hier ist die Landesregierung gefragt. Sie muss Druck in Berlin machen und zeigen, dass sie wirklich hinter ihrem Antrag steht. Denn auch Sie haben in Ihrem Gegenantrag „Willkommen Zuhause“ die Problematik der vereinfachten Zulassung für reimportierte Simson-Mopeds aufgegriffen. Ja, auch dort steht einiges Richtiges. Auch Sie benennen die 60-km/h-Regel, die Nachfrage bei Jugendlichen, die Probleme beim Kraftfahrt-Bundesamt. All das sind Punkte, die wir längst in unserem Antrag formuliert haben. Aber man kann deutlich sehen, dieser Antrag wurde mit einem gewissen heimatlosen Charakter zusammengeschrieben.
(Unruhe CDU)
Die Koalition versucht es allen irgendwie recht zu machen. Deswegen werden wohlklingende Schlagworte wie „Elektromobilität“ eingestreut, ohne dass hier ein echtes Konzept steht. Im Kern bleibt es jedoch bei einer bloßen Abschrift unseres Antrags. Dazu kommen weitere Luftnummern, die modern klingen, aber kein einziges reales Problem eines Simson-Fahrers in Thüringen lösen.
(Beifall AfD)
Und noch etwas: Eine Simson lebt von ihrem Motor, vom Knattern, vom Schrauben und dem unverwechselbaren Geruch, ja, und auch von gelegentlichen Zündaussetzern. Eine Simson ohne Motor ist wie eine Bratwurst ohne Rost: Sie verliert ihren Charakter.
(Beifall AfD)
Statt gemeinsamer Schrauberrunden gäbe es dann Treffen am Stromanschluss. Wer die Simson auf Elektromotor umrüsten möchte, verkennt ihren Charakter. Der Zweitakt ist ihre DNA.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Also
doch Motor, Sie hatten doch vorhin gesagt „ohne Motor“!) Allein am Beispiel der E-Schwalbe sieht man doch, dass beim Hersteller GOVECS, der in Polen produziert, die Verkaufszahlen in den letzten Jahren um zwei Drittel zusammengebrochen sind und dies keine Erfolgsnummer ist. So sind in Deutschland gerade mal 1.500 Fahrzeuge im Bestand. Außerdem sind diese mit Einstiegspreisen von um die 9.000 Euro viel zu teuer. Die Botschaft ist klar: Eine Elektro-Simson ist ein Ladenhüter, aber kein Kulturgut.
(Beifall AfD)
Wer das Original liebt, will keinen Marketing-Gag aus der Steckdose, sondern echtes Zweitakterlebnis aus Thüringen. Und wir als AfD wollen bewahren und nicht verfälschen. Darum ist der konsequente Weg: Anerkennung als Kulturgut, Rechtssicherheit für Reimporte, am besten bundesweit, Förderung der Vereine, Sammler und Treffen, die diese Tradition lebendig halten.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, beide Anträge gehören in den Ausschuss, wo wir einen Weg finden, den Simson-Fahrern wirklich zu helfen. Mit der Aufnahme als Kulturgut senden wir nicht nur ein Signal nach Thüringen hinein, sondern auch nach Berlin hinaus. Simson ist mehr als ein Moped. Sie ist Symbol, Erinnerung und ein Stück ostdeutsche Ingenieurskunst. Das verdient Respekt und Anerkennung und unseren Schutz. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
