Dirk Hoffmeister
Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute einen Antrag der AfDFraktion mit dem Titel „Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden“. Auf den ersten Blick klingt das harmlos. Wer wollte nicht, dass Schule ein sicherer Ort ist, frei von Gewalt und Mobbing? Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich: Dieser Antrag verkennt die Realität an unseren Schulen, er verzerrt bestehende Regelungen und er stigmatisiert ganze Gruppen von Schülerinnen und Schülern. Deshalb lehnen wir ihn entschieden ab. Lassen Sie mich drei Punkte herausgreifen. Erstens – der Schutzraum für Kinder mit besonderem Förderbedarf: Kinder mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung brauchen einen geschützten Lernraum. Das ist unstrittig. Aber sie gehören nicht stigmatisiert, sondern gefördert. Förderschulen mit diesem Schwerpunkt erfüllen hier eine klare und wichtige Aufgabe und diese Kapazitäten müssen wir ausbauen. Aber die AfD lenkt die Debatte auch auf eine reine Abschiebung auffälliger Kinder aus den Regelschulen, so kann man das ja bei Ihnen nachlesen. Das löst keine Probleme, das verschärft sie. Notwendig sind vielmehr individuelle Förderkonzepte, multiprofessionelle Teams und eine enge Beratung der Eltern. Eltern müssen wissen: Die klassische Schule ist nicht immer der passende Lernort für ihr Kind. Es braucht manchmal einen geschützten Rahmen mit speziell geschulten Lehrerinnen und Lehrern. Das ist eine pädagogische, keine sicherheitspolitische Verantwortung. Zweitens – der Umgang mit Gewalt an Schulen: Hier erweckt die AfD den Eindruck, es gäbe gar keine wirksamen Strukturen. Das ist schlicht falsch! Schulen sind heute schon verpflichtet, Gewalthandlungen, schwerwiegende Vorfälle als Besonderes Vorkommnis zu melden.
(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Sie tun es
nicht!) Ein Besonderes Vorkommnis – jetzt kommt gleich die Regelung – bedeutet: jede Störung des Schulalltags, die den Betrieb gefährdet oder das Wohl von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigt – so die offizielle Definition. Dazu gehören selbstverständlich Gewalt, sexualisierte Übergriffe und andere gravierende Entwicklungen. Diese Fälle werden von den Schulen an die Schulämter und von dort an das Bildungsministerium gemeldet. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wird automatisch das Landesjugendamt eingeschaltet. Wir haben also klare Meldewege, die konsequent einzuhalten sind. Wer das Gegenteil behauptet, streut Misstrauen gegenüber Lehrkräften und Schulbehörden, und das ist unverantwortlich.
(Beifall BSW)
Drittens – die Behauptung einer systematischen Verharmlosung deutschfeindlicher Taten ist bei Ihnen zu lesen: Das ist ein besonders problematischer Punkt in Ihrem Antrag. Denn hier werden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unter Generalverdacht gestellt. Das ist nicht nur ungerecht, das ist auch gefährlich.
(Beifall BSW, SPD)
Gewalt an Schulen hat viele Ursachen: familiäre Belastungen, psychische Erkrankungen, soziale Konflikte. Sie allein auf Herkunft und Nationalität zu reduzieren, das ist eine Stigmatisierung. Sie spaltet statt zu integrieren. Unsere Aufgabe ist es, allen Kindern gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe zu geben.
(Beifall BSW, SPD)
Wer Herkunft zum zentralen Kriterium für Gewalt macht, will nicht Lösungen, er will Feindbilder. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die AfD versucht mit diesem Antrag, berechtigte Sorgen von Eltern und Lehrkräften für ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren.
