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Tilo Kummer

11.09.2025 Sitzungen 8/23

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Dietrich, Sie sagten, nicht das Klima ist in Gefahr. Dem Klima sind wir Menschen ziemlich egal. Das, worum es geht, sind unsere Lebensgrundlagen. Wenn Sie sich in Thüringen umsehen: Wir haben ein Drittel unserer Waldfläche massiv geschädigt. Wenn ich daran denke, wir hatten ja vor etlichen Jahren Still ­ legungsdiskussionen im Thüringer Landtag, wo ge ­ sagt wurde, die alten Buchenwälder sind die Le ­ bensräume, die sind typisch für diese Region, die müssen geschützt werden; und die Fichte sollte durch die Buche ersetzt werden, denn das ist am Ende der Baum, der hier hingehört. Gucken Sie sich diese alten Buchenwälder mal an. Das sind Bäume, die erzählen eine 250-jährige Geschichte. Und diese Bäume sterben. Sie sterben im Possen. Sie sterben in der Hohen Schrecke. Sie sterben im Hainich. Sehen Sie sich die Kronen an, was die Veränderung des Klimas mit diesen alten Bäumen, die 250 Jahre Geschichte hinter sich haben, aktuell macht. Dann wissen Sie, was hier gerade passiert. Gucken Sie sich den Füllstand der Ohratalsperre an. Gucken Sie sich an, wie viele Brunnendörfer wir inzwischen an Fernwasser anschließen mussten, weil Dargebote, die seit Jahrhunderten die Orte aus ­ reichend versorgt haben, nicht mehr ausreichen. Das sind Punkte, denen wir etwas entgegensetzen müssen. Ich kann nur dankbar nach China gucken. Dankbar, dass die Chinesen, die tatsächlich von der Leistungsfähigkeit her bei einem ganz anderen Punkt angefangen haben als wir, sich aufgemacht haben, eben nicht den gleichen Fußabdruck zu erzeugen, wie es die westlichen Industriestaaten in der Vergangenheit gemacht haben. Dass China bei 40 Prozent erneuerbarer Energie bei der Stromerzeugung ist, das ignorieren Sie, und dass sie inzwischen die energieintensive Produktion durchführen, die wir verloren haben aufgrund von verschiedenen Fehlentscheidungen. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja, we- gen der Energiewende!) Ja, aber die hat doch China auch gemacht, die haben den gleichen Anteil erneuerbarer Energien im Netz wie wir. Und trotzdem machen die die energieintensiven Produktionen. Davor können Sie doch nicht die Augen verschließen. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Was ist mit Gaskraftwerken?) Wir können heilfroh sein, dass der bevölkerungsreichste Staat dieser Welt eine verantwortungsvollere Klimapolitik macht. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, es ist viel erzählt worden. Die Frage der Beschwörung der Grundlast: Was haben denn Grundlastkraftwerke mit sich gebracht? Dass man Strom hatte zu Zeiten, wo keiner ihn brauchte. Deshalb haben wir mal ein Pumpspeicherwerk in Goldisthal gebaut, nicht, um Erneuerbare auszugleichen, sondern weil man den Überschussstrom der Kohlekraftwerke, der in der Nacht entstanden ist, gespeichert hat, um ihn dann am nächsten Tag, wenn man ihn brauchte, abzugeben. Das waren alles Systemkosten. Die sind damals angefallen. Die sind heute weitgehend unnötig, weil die Mittagsspitze eben durch Photovoltaik erbracht wird. Die Basis dieses damaligen Energiesystems war Kohle. Davon hat Thüringen die ganze Zeit profitiert. Deshalb ist hier relativ wenig von Spuren der Energieversorgung zu finden. Aber gucken Sie sich mal an, was die Kohle für Probleme hinterlassen hat und wie viele Ortschaften da weggebaggert worden sind. Ich sage mal, das Wegbaggern eines Ortes ist aus meiner Sicht ein größerer Eingriff, als das Anguckenmüssen von Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen. (Beifall BSW, SPD) Atomstrom, darüber hatten wir neulich schon gesprochen. Da hat Thüringen auch genug Erfahrungen gemacht. Und wenn jemand sagt, dass ein neues Atomkraftwerk einen preiswerteren Strom liefert als Erneuerbare plus Speicher oder Erneuerbare plus Gas als Brückentechnologie, der weiß ganz genau, dass das nicht stimmt. Ich will trotzdem zu unserem Klimagesetz sagen, Frau Hoffmann hat ja gesagt, ich habe damals zugestimmt. Ja, das ist richtig. Sie hätten aber auch mal in die Parlamentsdokumentation etwas eher gehen können, in der Wahlperiode vorher, da hatten die Grünen einen Klimagesetzentwurf eingebracht, dem ich damals nicht zugestimmt habe. Ich habe damals auch in dieser Koalition deutlich gemacht, dass mir dieses Klimagesetz eigentlich zu dünn ist. Warum ist das zu dünn? Weil es ideologische Zielstellungen verfolgt, die nicht untersetzt sind. Es steht eben nicht drin, wie die Vorgaben der CO 2 Freiheit umgesetzt werden sollen, welche Reduktionsschritte in welchen Sektoren erfolgen sollen. Das ist alles nicht darin vorgegeben. Und entsprechend wenig an bürokratischem Aufwand und an Belastung der Wirtschaft, basiert am Ende auch auf diesem Gesetz. Also der Popanz, den Sie aufgebaut haben, der von Ihnen beschrieben wird, dass erheblicher Bürokratieaufwand und Folgekosten für Privathaushalte, Wirtschaft und öffentliche Verwaltungen entstehen würden, der ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Das Gesetz schreibt ein Maßnahmenkonzept für eine klimaneutrale Landesverwaltung vor, wo es alle fünf Jahre einen Bericht geben soll. Das ist Verwaltungsaufwand, ja. Es verpflichtet Fernwärmeunternehmen zu einer Datenmeldung nach sechs Monaten. Das ist also schon lange vorbei. Da gibt es aktuell keine neuen Verpflichtungen. Und es hat sie verpflichtet, ein Konzept für ein klimaneutrales Wärmenetz abzuliefern. Der Verpflichtungszeitraum ist auch schon abgelaufen. 2019 ist die Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie erarbeitet worden. Die soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Ja, das ist eigentlich alles. Aber das Gesetz gibt uns die Möglichkeit einer Datenerhebung und das Gesetz ist Basis für Förderungen, die die Fernwärmeunternehmen auf Basis der Erstellung ihrer Konzepte bekommen. Vor dem Hintergrund wäre es blöd, es jetzt sofort zu beenden und aufzugeben. Wir haben uns vorgenommen, ein Energie- und Klimagesetz ohne ideologische Vorgaben zu entwickeln. Wir brauchen nicht höhere Vorgaben, als der Bund und die Europäische Union entsprechend auf den Weg gebracht haben. Aber wir brauchen Regelungen, die das Handeln ermöglichen. Es soll ein Ermöglichungsgesetz werden. Ich glaube, das ist am Ende das, womit wir auch weiterkommen, womit wir Unternehmen ermöglichen, sicher zu investieren, womit wir Kommunen ermöglichen, zu handeln, um eben eine preiswerte und sinnvolle Energieerzeugung auf den Weg zu bringen, die uns zukunftsfähig macht. Dieses Gesetz wird dem Landtag im nächsten Jahr vorgelegt werden. Es ist nicht einfach, weil wir relativ wenige Möglichkeiten haben, die Dinge zu regeln. Wir sind in der Gesetzgebungskompetenz der Letzte. Da haben die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland erst mal das Meiste zu sagen. Wir können uns nicht über Bundes- und EU-Recht hinwegsetzen, aber wir können gestaltend wirken und ermöglichen. Das wollen wir damit tun. Wir werden uns – das hat Herr Dr. Augsten auch schon deutlich gemacht – an dem orientieren, was vernünftig ist. Da sind eben die starren Flächenvorgaben für Windkraftanlagen nicht vernünftig. Im Übrigen beschreiben Sie, dass das Thüringer Klimagesetz in der Hinsicht die Katastrophe wäre. Hier steht nur 1 Prozent Windkraftfläche, also Fläche für Windkraft, drin. Das ist weit entfernt von dem, was das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes vorgibt, weshalb es überholt ist. Aber wie Sie wissen, wenn der Bund was anderes regelt, gilt das Landesrecht nicht mehr. Vor dem Hintergrund brauche ich das Landesrecht auch nicht zwingend aufheben, weil das Bundesrecht einfach darüber geht. Ja, ich bin gespannt. Wir werden auf Bundesratsebene sehen, wie mit unserem Antrag, das Flächenausbauziel in ein Leistungsziel umzuwandeln, umgegangen wird. Die Energieministerkonferenz, an der ich teilnehmen durfte, lässt mich dort nicht hoffen, dass wir uns durchsetzen, eben weil die meisten Bundesländer mit ihren Planungen durch sind und in vielen Ländern der Bundesrepublik Deutschland der Bedarf an Vorranggebieten offensichtlich größer ist als das, was ausgewiesen wurde. Da ist die Situation eben eine völlig andere als in Thüringen. Da drängen Menschen darauf, dass ihre Grundstücke auch in Vorranggebiete kommen. Wir werden in diesem Sinne sehen, dass wir Energiepolitik in Thüringen mit Vernunft machen. Der Gesetzentwurf, den wir dann im nächsten Jahr vorlegen, wird diesen Landtag hier passieren müssen, wenn er denn Gültigkeit bekommen soll. Dafür braucht es eine Mehrheit hier im Haus. Ich will eines zu meiner Zielstellung sagen. Wir haben viele Unternehmen, die sich in Thüringen aufgemacht haben, neue Wirtschaftsbereiche zu erschließen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation, gerade vor dem Hintergrund, dass die Automobilindustrie massiv schwächelt, dass unsere Zulieferbetriebe Schwierigkeiten haben. Wenn ich das sehe am Erfurter Kreuz, die Produktion von Elektrolyseanlagen zum Beispiel, die dort losgeht. Viele solche Themen werden in Thüringen angefasst. Wenn Unternehmen hier investieren, brauchen sie aber eine Sicherheit, dass sie nicht durch politische Entscheidungen am Ende ihre Existenz verlieren. Deshalb müssen energiepolitische Weichenstellungen über lange Zeit Bestand haben, weil ich Abschreibungszeiträume beachten muss und weil eben ein Energiesystem nicht innerhalb von zehn Jahren umzustellen ist. Die Investitionen brauchen lange, man braucht viel Geld, man braucht viel Kraft. Und deshalb braucht es eine verlässliche Energiepolitik. Daran wird sich unser Gesetz messen lassen müssen. Das ist eine große Aufgabe, deshalb nehmen wir uns dafür Zeit und lassen uns nicht durch einen solchen Gesetzentwurf, wie er heute vorgelegen hat, drängen. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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