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Stefan Schard

CDU 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss zugeben, dass ich ein Stück weit überrascht bin, dass dieser Gesetzentwurf ja doch etwas gegensätzlicher diskutiert wird, als ich anfänglich angenommen habe. Dennoch muss man vielleicht noch mal ganz kurz auf die wesentlichen Punkte eingehen. Die Ministerin hat ja schon sehr weit ausgeführt. Unsere Justiz ist wie viele Bereiche in unserem gesellschaftlichen Leben und auch im staatlichen Leben im Umbruch. Und gerade bei einem so wichtigen Punkt wie der Justiz als wichtige Säule unseres Staats ist es natürlich richtig und wichtig, mehr als einmal und genau hinzuschauen. Deshalb möchte ich noch mal einzelne Punkte ansprechen, die mitunter hier gestreift wurden. Das eine ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsbestimmungen nach Artikel 1 für die verbliebenen Amtsgerichtszweigstellen an den Standorten Ilmenau und Bad Lobenstein. Ich halte das natürlich für eine Notwendigkeit, die aufrechtzuerhalten, aber letztlich auch noch mal darüber zu reden. Die Reform ist von 2006. Man kann sagen, dass die Reform bis dahin natürlich ein Stückchen unvollendet bleibt. Aber es zeigt sich natürlich auch darin, welche Herausforderungen mit der Zusammenlegung von Gerichtsstandorten verbunden ist. Ich denke auch, dass man aus dieser ganzen Diskussion und der Erfahrung aus der Vergangenheit heraus auch eine Lehre für die Zukunft und für andere Bereiche durchaus ziehen kann. Bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern soll nun eine Robe eingeführt werden, wenn sie eine selbstständige, sitzungsleitende Funktion ausüben. Ich denke, dass wir auch in diesem Punkt darüber reden sollten, weil es wichtig ist, wie sich unser Rechtssystem auf der Seite der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger darstellt. Es sind Repräsentanten des Gerichts und deshalb muss diese Frage natürlich auch geklärt werden. Ich schließe mich dem auch an, dass ich sehr viel davon halte, hier diese Roben oder, wie die Kollegin der Linken es genannt hat, Gerichtstracht dann einzuführen. Zwei weitere Änderungen haben etwas mit Sicherheit zu tun. Zum einen geht es um die Gerichtsvollzieher. Hier sollen die Auskunftsrechte klarer und im Einklang mit dem Bundesrecht geregelt werden, um den Verwaltungsvollzug zu erleichtern. Ich denke, das ist ein Punkt, den wir alle nur begrüßen können. Vereinzelt war in den Nachrichten in den vergangenen Jahren zu lesen, dass das Leben für die Gerichtsvollzieher mit ihrem sehr schwierigen Job nicht leichter geworden ist. Deshalb ist es auch gut, dass die Gerichtsvollzieher dann diese Möglichkeiten haben, um sich vor gefährlichen Personen oder dann auch im Rahmen zusätzlicher Landesregelungen vor gefährlichen Tieren zu schützen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, der mitunter aufgrund der Erlebnisse in der Vergangenheit seine Begründung findet. Zum anderen erhält die gelebte Praxis zur Erhöhung der Sicherheit der Bediensteten, zum Beispiel mobile Alarmgeräte zu nutzen, nun endlich, muss man sagen, eine gesetzliche Grundlage, speziell mit Blick auf die Nutzung von Mithörfunktionen. Ähnlich wie bei der Polizei ist auch in der Justiz der Aspekt der Sicherheit ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Nachwuchsgewinnung, im Rahmen der Attraktivität dieser Berufe. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten nutzen sollten, die Sicherheit für die Gerichtsvollzieher zu erhöhen. Hierzu sind auch ganz konkrete Maßnahmen im Gesetzentwurf enthalten. Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen, nämlich die Sorge, die auch hin und wieder hier geäußert wird, wenn es um die Überwachungsmethoden hinter der Überwachungsstelle geht. In Artikel 4 geht es um eine Änderung der Zuständigkeit für die zentrale Überwachungsstelle der digitalen Barrierefreiheit, also aus meiner Sicht weniger besorgniserregend. Insofern ist es auch eine organisatorische Frage, aber auch zu einem sehr wichtigen Anliegen. Barrierefreiheit von Behörden ermöglicht den Zugang zu Leistungen für alle Bürger, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, und dazu gehören Rampen im täglichen Leben oder Aufzüge, aber eben auch Barrierefreiheit im digitalen Bereich. Kurzum, wir haben mit diesem Mantelgesetz mehrere Regelungen angesprochen. Wir haben mit diesem Mantelgesetz die Möglichkeit, unsere Justiz im Freistaat Thüringen weiterzuentwickeln. Ich möchte an dieser Stelle vorschlagen, weil es sich am Ende doch konstruktiver diskutieren lässt, und letztendlich auch wir feststellen mussten, dass die Meinungen hier doch gegensätzlicher sind, dies im Ausschuss intensiv fortzusetzen. Deshalb beantrage ich an dieser Stelle, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zu überweisen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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