Martina Schweinsburg
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste live und per Übertragung, ich gebe zu, ich bin kein Simson gefahren. Vielleicht könnte das ein bisschen zur Friedensstiftung beitragen. Damals bin ich noch aus dem Stand aufs Pony draufgehüpft, das kann ich heute auch nicht mehr. Mal ein kleiner Hinweis: Wenn man es vielleicht ein bisschen behindertengerechter aufbauen kann. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf, der in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung unserer Kommunen eingreift. Er untersagt dort, wo Eigenverantwortung gefragt ist, und er schwächt genau das, was wir als CDU seit Jahrzehnten stärken wollen: den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip. Die antragstellende Fraktion beabsichtigt mit ihrem Elften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes eine mögliche kommunale Einnahme, die Verpackungssteuer pauschal zu verbieten, und sie beruft sich dabei ausdrücklich und ausgerechnet auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, eine Entscheidung, die genau das Gegenteil dessen aussagt, was die Fraktion daraus ableitet. Lassen Sie mich das klarstellen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss nicht etwa die kommunale Verpackungssteuer kritisiert. Im Gegenteil, es hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen und damit bestätigt, dass es sich um eine zulässige örtliche Verbrauchssteuer handelt. Wer sich also auf diese Entscheidung beruft und dann genau das verbieten will, was das höchste deutsche Gericht für verfassungskonform erklärt hat, der argumentiert nicht nur widersprüchlich, er ignoriert auch bewusst die Rechtslage. Aber es geht um mehr als juristische Spitzfindigkeiten. Es geht um ein Grundverständnis dessen, wie unser demokratisches Gemeinwesen funktioniert. Es geht um die Frage: Trauen wir unseren Kommunen zu, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen? Oder glauben wir, dass wir es hier im Landtag besser wissen, was vor Ort richtig und falsch ist? Wir haben darauf als CDU eine klare Antwort: Wir vertrauen unseren Bürgermeistern, unseren Stadträten und Gemeinderäten.
(Beifall CDU)
Danke. Das ist meine erste Rede. Ich werde nicht sehr leidenschaftlich sein. Wir vertrauen darauf, dass demokratisch legitimierte Kommunalpolitiker die Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort am besten kennen.
(Beifall Abg. Wolf, BSW)
Wir vertrauen darauf, dass sie im Dialog mit ihren Bürgern pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln können.
(Beifall CDU, BSW)
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur politische Überzeugung, das ist Verfassungsauftrag.
(Beifall CDU)
Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eindeutig: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
(Beifall CDU)
Und dieses Recht ist nicht verhandelbar.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ist es!)
Es ist das Fundament unserer föderalen Ordnung. Ebenso klar ist das Konnexitätsprinzip: Wer den Kommunen Aufgaben entzieht oder neue Regelungen vorgibt, muss auch die finanziellen Folgen mit einrechnen und tragen. Es darf nicht sein, dass das Land durch pauschale Verbote in die kommunale Entscheidungshoheit eingreift, ohne zugleich für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Alles andere bedeutet, Verantwortung nach unten abzuwälzen und den Städten und Gemeinden Gestaltungskraft zu nehmen. Der bisher gebräuchliche Hinweis auf Zuweisungen vom Land ist nicht zielführend. Zu häufig wurde in den letzten Jahren gesagt, das wird vom KFA von den Schlüsselzuweisungen vom MBA abgedeckt, was ja nun leider nicht so war. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Entzug einer kommunalen Aufgabe nur bei zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig. Diese liegen hier nicht vor. Im Gegenteil, es wird mit Vermutungen und Befürchtungen argumentiert. Es wird ein Flickenteppich heraufbeschworen. Man befürchtet Wettbewerbsverzerrung und man befürchtet Bürokratie. Aber das sind lediglich Drohgebärden, aber keine Lösungsansätze. Lassen Sie mich deutlich werden: Wir als CDU mögen nicht jede Verpackungssteuer für sinnvoll halten, wir mögen unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob eine solche Steuer das richtige Instrument zur Abfallvermeidung ist. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet aber auch kommunale Selbstverantwortung. Und jeder, der in Kommunalräten, Gemeinderäten, Stadträten aktiv ist und mitentscheiden muss, weiß, dass das nicht immer schöne Entscheidungen sind. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch, dass Kommunen selbst entscheiden dürfen, und das wiederum bedeutet, dass Entscheidungen hin und wieder einmal unbequem für uns alle sein können. Das müssen wir aushalten. Es ist das gute Recht unserer Kommunen, auch für uns unbequeme Entscheidungen zu treffen. Was wir nicht tun werden, ist, das Recht unserer Kommunen zu beschneiden, solche Entscheidungen selbst treffen zu können oder zu müssen. Subsidiarität, ein weiterer essenzieller Punkt, den die antragstellende Fraktion scheinbar gar nicht kennt. Subsidiarität ist mehr als ein politischer Begriff, es ist ein Versprechen,
(Beifall BSW)
ein Versprechen dafür, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie am besten getroffen werden können, dass nicht von oben bevormundet wird, was unten eigenverantwortlich geregelt werden kann und soll. Die christliche Soziallehre, aus der dieser Grundsatz stammt, warnt davor, kleineren Gemeinwesen das zu entziehen, was sie leisten können. Aber das genau tut dieser Gesetzentwurf. Die CDU steht für starke Kommunen und einen starken Föderalismus. Wir wollen Entscheidungsfreiheit, nicht Gängelung. Wir wollen Eigenverantwortung, nicht Bevormundung. Und wir wollen, dass brachliegende Potenziale der örtlichen Gemeinschaft gehoben und nicht durch pauschale politische Verbote verschüttet werden. Schauen wir auf die Praxis. In Tübingen hat die Verpackungssteuer dazu geführt, dass man kein schlechtes Gewissen mehr hatte und Mehrweggeschirr verstärkt genutzt wird. In anderen Kommunen mag man zu anderen Lösungen kommen. Manche setzen auf Aufklärung, andere auf Anreizsysteme, wieder andere auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Diese Vielfalt ist kein Problem, sie ist Stärkung unseres Systems.
(Beifall CDU, SPD)
Sie ermöglicht es, verschiedene Ansätze zu erproben, zu bewerten und auch von den Erfahrungen anderer zu lernen. Auf die besondere Belastung der Bundes- und Landesstraßen durch Einwegverpackungen von Fast-Food-Filialen sei an dieser Stelle hingewiesen. Was als Flickenteppich diffamiert wird, nennen wir Föderalismus. Und was als Belastung bezeichnet wird, kann für die örtliche Gemeinschaft durchaus ein sinnvolles Steuerungsinstrument sein. Aber selbst wenn wir Zweifel an der Wirksamkeit einer konkreten Verpackungssteuer haben sollten, die Antwort darauf kann nicht sein, den Kommunen generell und pauschal diese Möglichkeit zu nehmen. Die Antwort muss sein: Dialog, Beratung, Erfahrungsaustausch und Vertrauen in die demokratischen Prozesse vor Ort. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns uns ehrlich machen: Dieser Gesetzentwurf löst kein einziges Problem.
