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Martin Henkel

CDU 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, für uns Christdemokraten hat der Schutz des Sonntags einen extrem hohen Stellenwert. Das war traditionell schon immer so gewesen, das wird auch weiterhin so sein. Und deshalb werden wir den Schutz des Sonntags immer verteidigen. Wenn die AfD hier den Versuch unternimmt, den Sonntag als einen besonderen Tag zu schleifen, dann wird sie dabei auf unseren Widerstand stoßen. Doch lassen Sie mich die Dinge im Detail erklären. Es sind ja grundsätzlich drei Säulen, auf denen die AfD hier versucht, Änderungen herbeizuführen, in manchen Bereichen, was beispielsweise den Samstag betrifft, bedingt gerechtfertigt. Ich würde darauf sehr gern sachlich eingehen. Aber grundsätzlich lassen Sie mich noch ein paar Worte verlieren zu den Themen, auf welche die AfD hier in dieser Plenarsitzung setzt. Ich habe so den Eindruck, Sie haben sich da im Regal vergriffen: Ladenöffnungsgesetz, Bauordnung, Vergabegesetz, Klimagesetz, Bildungsfreistellungsgesetz. Hier scheinen Sie wahrscheinlich vor allem das Wahlprogramm der CDU gelesen zu haben und genau geschaut haben, (Heiterkeit AfD) welche Punkte könnten denn am meisten, sage ich mal, innerhalb der Koalition zu einer Diskussion führen. Und die haben Sie nämlich hier aufgerufen. Aber die Dinge, die Sie gemacht haben, sind inhaltlich falsch. Zum einen gibt es bei dem Gesetzentwurf selber eine ganze Reihe von formellen Fehlern, aber Sie sind auch inhaltlich an der Realität vorbeigeschossen. Beginnen wir mit den Regelungen zur Samstagsarbeit. Die CDU bleibt bei ihrer Haltung, dass die Samstagsregelung flexibilisiert werden muss. In der 7. Legislatur haben wir dazu auch konkrete Vorschläge vorgelegt, unterbreitet. Erinnern wir uns kurz, warum es diese Regelung gibt. Sie stammt aus einer Zeit, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt war. Hohe Arbeitslosigkeit bedeutet auch immer eine Marktmacht für den Arbeitgeber. Diese konnten beispielsweise mit Entlassung drohen, weil die nächsten fünf schon vor der Tür standen. Die Arbeitnehmer sollten vor diesem Druck geschützt werden. Deshalb war es richtig, dass es eine solche Regelung gab. Das Problem ist jedoch, dass diese Regelung auch gleichzeitig einen tiefen Einschnitt in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung der Arbeitnehmer, also der Beschäftigten, darstellt, auf der anderen Seite aber auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit stark einschränkt. Und es gibt Beschäftigte, die lieber am Samstag arbeiten wollen. Es ist eben kein Schutz mehr, sondern ein willkürliches Eingreifen in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern, wenn man ihnen per Gesetz dieses verbietet. Deshalb wollten wir, dass die Beschäftigten auf eigenen Wunsch auch zusätzliche Samstage arbeiten können. Hinzu kommt, wir leben in einer Zeit des Fach- und Arbeitskräftemangels. Die Marktmacht liegt demnach definitiv beim Arbeitnehmer. Der Schutz ist also in diesem Sinne, wie es einmal notwendig war, nicht mehr nötig. Ihn ersatzlos abzuschaffen, wäre allerdings blauäugig, denn wir alle kennen die wirtschaftliche Lage und die Schutzfunktion könnte wieder relevant werden. Deshalb bleiben wir dabei, wir brauchen natürlich eine Flexibilisierung. Aber die Abschaffung zum jetzigen Zeitpunkt wäre der falsche Weg; die AfD geht hier klar zu weit. Wir wollen als CDU eine Reform, die Freiheit schafft, ohne Sicherheit abzubauen. Wir wollen die Balance aus beidem. Gleiches gilt dann auch für den verkaufsoffenen Sonntag. Ich habe es gesagt, für uns ist der Sonntag ein Tag mit einer besonderen Bedeutung. Bereits zur 7. Legislaturperiode wurde allerdings von der CDU eine Gesetzesänderung eingereicht, um hier Vereinfachungen bei kulturellen Ereignissen zu schaffen. Findet eine Veranstaltung mehrfach statt, konkret mehr als dreimal, da muss der Anlass nicht mehr geprüft werden und es reicht eine einfache Anzeige. Das ist aktuelle Rechtslage. Das Problem ist, die Gesetzesänderung ist in Teilen des Vollzugs nie umgesetzt worden. Die Regierung unter Führung der Linken hat den Willen und die Beschlussfassung des Landtags vorsätzlich ignoriert. Die neue Landesregierung handelt hier anders und sieht sich natürlich an die Beschlusslage des Landtags gehalten und wird diese auch umsetzen. Die überwiegende Mehrzahl der verkaufsoffenen Sonntage sind also Veranstaltungen, die jedes Jahr stattfinden. Damit wird die praktische Umsetzung der letzten Gesetzesänderung das Problem weitestgehend lösen. Die Änderung der AfD braucht es nicht und sie geht auch zu weit. Sie ignoriert, dass es eine Regelung braucht, die den Schutz des Sonntags klug mit der Förderung der Wirtschaft abwägt und beidem Raum gibt. Diese Balance schafft unsere Regelung und das wird die Landesregierung auch so umsetzen. Das bringt mich zum dritten Punkt, die 24-StundenLäden. Hier besteht tatsächlich die Notwendigkeit, Rechtssicherheit zu schaffen. Da sind wir uns tatsächlich auch mit der AfD einig. Es braucht trotzdem Ihren Entwurf nicht, denn eine Änderung für diesen Aspekt des Ladenöffnungsgesetzes wird bereits im Kabinett vorbesprochen und beraten. Wir werden Rechtssicherheit für diese Läden schaffen. Ein Unterschied zum Antrag der AfD ist, dass wir dabei eine Größenbeschränkung für die Läden vorsehen. Wir wollen keine 2.000-Quadratmeter-Läden mit Kameras und ohne Personal, die letztlich den Wettbewerb komplett verzerren würden und tatsächlich den uns so wichtigen Schutz des Sonntags schleifen würden. Wir wollen dafür sorgen, dass wir Läden mit vernünftiger Größe haben, bis zu 400 Quadratmeter. Diese können die Versorgung insbesondere dort ermöglichen, wo normale Läden nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Das ist vor allem ein Lösungskonzept für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Deswegen ist uns als CDU auch wichtig, dass die Maximalgröße nicht noch kleiner wird. Auch hier gilt, was in allen drei Punkten bisher schon galt: Es braucht eine klare, durchdachte Lösung und es braucht eine Balance bei all dem, was wir tun. Größeneinschränkungen sind berechtigt, aber sie sollten auch nicht zu restriktiv sein. Insbesondere müssen die bereits bestehenden Läden dabei beachtet werden. Es gibt eine ganze Reihe von Läden, die ungefähr bei 350 Quadratmetern Größe liegen, und die sollen natürlich auch weiterhin die rechtssichere Möglichkeit haben, 24 Stunden öffnen zu können. Viele von diesen Läden wurden sogar durch ein Gesetz der vorigen Landesregierung gefördert. Damals gab es die Fördergrenze bis zu 400 Quadratmeter. Es wäre natürlich absurd, jetzt herzugehen und zu sagen, dass diese Größe zwar gefördert wurde, aber die Betreibung jetzt nicht mehr erfolgen dürfte, weil es so groß wäre. Wir glauben, dass 400 Quadratmeter eine gute Lösung ist. Natürlich müssen die drei wesentlichen Aspekte gesichert sein, dass kein Personaleinsatz am Sonntag in diesen Geschäften erfolgt, auch kein Einräumen, auch kein Sicherheitspersonal. Da bin ich bei Herrn Schubert. Das ist wichtig. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sehr wichtig!) Es geht darum, dass die Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden, also dieser Warenkorb, der dafür definiert ist. Und es geht um die Begrenzung auf die 400 Quadratmeter. Ich glaube, dann hat man eine gute Lösung, um im ländlichen Raum auch Versorgung sicherzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Regierungsvertrag haben CDU, BSW und SPD vereinbart – ich will es zitieren –: „[Es wird] ein Gesprächsformat mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Kommunen und Einzelhandelsverbänden [geben], um im Dialog Modernisierungen im Ladenöffnungsgesetz zu verabreden.“ Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, mit klugen und durchdachten Änderungen die Balance zu halten. Das ist das, was ich immer sage: Das, was unser Land mal groß gemacht hat, war die soziale Marktwirtschaft, das Hergehen und zu sagen, es braucht klare Leitplanken, aber innerhalb dieser Leitplanken muss sich die Wirtschaft, müssen sich die Menschen frei bewegen können und da muss man ihnen vor allem auch Vertrauen schenken. Was wir in den letzten Jahren in der Bundesrepublik und auch in Thüringen erlebt haben, ist natürlich, dass die Leitplanken zu stark verengt wurden. Das darf nicht sein. Wir bleiben aber bei unserer Auffassung, dass es diese grundsätzlichen Leitplanken braucht. Die AfD sagt, das Gesetz können wir komplett schleifen, also alle Leitplanken weg. Das ist der falsche Weg. Wie immer im Leben liegen die Wahrheit und das Kluge meistens in der Mitte. Das ist der Weg, den wir als Christdemokraten verfolgen. Wir freuen uns auf einen guten Diskussionsprozess zu diesem Gesetz, zu der Vorlage, die aus dem Kabinett kommen wird. Allerdings ist das, was die AfD hier angeboten hat, für uns nicht zustimmungswürdig. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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