Matthias Herzog
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, ja, es ist besprochen und es wird passieren: Wir müssen an dem Thüringer Vergaberecht in dieser Legislaturperiode Veränderungen vornehmen. Aber der vorliegende Antrag ist leider typisch für die Herangehensweise der AfD-Fraktion. Statt sich genau anzuschauen, was gut funktioniert und was nicht, statt mit allen verschiedenen Interessengruppen zu reden und gemeinsame Lösungen zu finden, soll das gesamte Vergabegesetz einfach weg – nicht wie im vorherigen Tagesordnungspunkt besprochen mit der Axt große Löcher schlagen, sondern jetzt einfach mal komplett weg. Dieser Ansatz offenbart die neoliberale Grundorientierung der antragstellenden Partei. Die Auftragsvergabe auf Landesebene ist einer der wichtigsten Hebel, mit dem die öffentliche Hand Einfluss nehmen kann, etwa um Lohndumping zurückzudrängen und die Tarifbindung zu stärken. Wir wissen doch, wie die Situation in Thüringen ist: Nirgends in Deutschland werden mehr Niedriglöhne gezahlt, fast nirgends sind weniger Arbeitsverträge tarifgebunden. Mit der Abschaffung des Vergabegesetzes würden wir die politische Unterstützung für hart Arbeitende, aber zum großen Teil auch hoffnungslos unterbezahlte Menschen knallhart zurückfahren. Wir würden das Signal senden: Arbeitsbedingungen zählen nicht, was zählt, ist alleine der Preis. Und wir würden zulassen, dass unsere einheimischen Unternehmen noch stärker unter den Druck ausländischer Billigkonkurrenz geraten. Schließlich sind Standards bei der öffentlichen Vergabe auch dafür da, anständige Betriebe vor einem knallharten Preiskampf mit zum Teil unseriösen Konkurrenten zu schützen, die ihre Arbeiter gnadenlos ausbeuten. Ihr Antrag zeigt: Die AfD steht für einen brutalen Wettbewerb, in dem nur der billigste Preis zählt. Tarifflucht und Lohndumping, aber auch Umweltzerstörung sind dann als Nebeneffekt einfach hinzunehmen. Meine Damen und Herren, das kann sich Thüringen nicht leisten. Wir wollen unseren Wirtschaftsstandort attraktiver machen – auch für Beschäftigte, um die dringend benötigten Arbeitskräfte hier zu halten und neue hinzuzugewinnen. Das ist der Ansatz der Landesregierung. Dafür brauchen wir vernünftige Standards im Vergaberecht. Richtig, Herr Thrum, das Gesetz muss verbessert werden. Unnötige Bürokratielasten müssen abgebaut werden, gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Wir haben damit bereits angefangen. Mit der Neufassung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge haben wir beispielsweise die Wertgrenzen erhöht; Herr Henkel hat das ausgeführt. Anzunehmenderweise werden dann künftig 50 Prozent der öffentlichen Aufträge nach einem stark vereinfachten Verfahren vergeben werden können. Die Nachweispflichten sind ebenfalls bereits reduziert. Aber wir sind noch nicht am Ende. Wir haben einen vernünftigen und gerechten Weg eingeschlagen und den werden wir weitergehen. Unser Ansatz ist klar: Wir entlasten die Unternehmen, wir schaffen mehr Praxisnähe, weniger Papierkram, aber ohne dabei den Kern des Vergabegesetzes preiszugeben, denn dieser Kern heißt Tariftreue, Mindeststandards für die Arbeit und ökologische und soziale Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und
vergabespezifischen Mindestlohn!)
