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Uwe Thrum

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Aufhebung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein weiterer Baustein in unserem Bürokratieentlastungspaket. Wir beenden damit einen Sonderweg, der allen staatlichen und kommunalen Auftraggebern sowie den Unternehmen seit vielen Jahren das Leben hier in Thüringen zusätzlich erschwert. Bereits mit der Einführung des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2011 wurde ein über Bundesund EU-Vorgaben hinausgehendes Regelwerk geschaffen, angefangen bei Nachunternehmerbindungen über umfangreiche eigene Erklärungen bis hin zu ideologisch aufgeladenen Sozial- und Umweltkriterien. Die Folgen sind ein Mehrverbrauch an Zeit und Personal, steigende Kosten und höhere Angebotspreise, weniger Bieterinteresse. Dieses Gesetz hat nichts vereinfacht, sondern alles nur umständlicher gemacht und deshalb: Weg damit! (Beifall AfD) Besonders hart trifft es dabei Betriebe ohne eigene Bürokratieabteilung, also gerade kleine Handwerksbetriebe, aber auch kleine mittelständische Unternehmen, vor allem auf dem Land. Infolgedessen ist die Motivation, sich überhaupt noch an öffentlichen Vergabeverfahren zu beteiligen, nur noch gering. Das ist schlecht für den Wettbewerb und schadet vor allem den regionalen Wirtschaftskreisläufen. Trotz mehrfacher Änderungen und Vereinfachungsversuche des Gesetzes, zuletzt im Jahr 2023, erweist es sich als überregulierend, wirtschaftsfeindlich und unnötig. Besonders deutlich wird das in § 4. Dort werden die umweltbezogenen und sozialen Aspekte geregelt. So sollen beispielsweise bei der Beschaffung eines Investitionsguts von mehr als 1.000 Euro neben den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer, die Kosten für den Energieverbrauch sowie die Entsorgungskosten berücksichtigt werden. Das ist einfach zu viel des Guten und so etwas gehört nicht in ein Vergabegesetz. (Beifall AfD) Es kann nicht sein, dass die öffentlichen Auftraggeber gezwungen werden, politische Zielsetzungen über sachgerechte Wirtschaftlichkeitsentscheidungen zu stellen. Auch das Element der Tariftreuepflicht in § 6 mag zwar sozialpolitisch motiviert sein, widerspricht aber dem Prinzip der Vertragsfreiheit und unterläuft das Sparsamkeitsgebot öffentlicher Haushalte. Unsere Initiative greift konsequent ein. Die vollständige Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes stellt die ausschließliche Geltung von Bundes- und EU-Recht bei öffentlichen Vergabeverfahren wieder her. Das entspricht auch den Forderungen der Industrie- und Handelskammern aus den Forderungskatalogen zu den Landtagswahlen 2019 und 2024. Ich gehe davon aus, dass Sie auch alle diese Kataloge gelesen und verinnerlicht haben. Landesspezifische Zusatzauflagen werden eben damit beseitigt. Nicht ein neues Gesetz, sondern der Verzicht auf Überregulierung ist unser Mittel, um Bürokratie abzubauen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu stärken. Damit entlasten wir die Kommunen, fördern den Mittelstand und setzen ein klares Zeichen für freiheitliche, wettbewerbsfähige Strukturen. Ich freue mich auf eine lebendige Diskussion. (Beifall AfD)

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