Ralph Hutschenreuther
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, was wir gerade erlebt haben, ist eigentlich eine Galavorstellung, warum es das BSW in diesem Landtag braucht.
(Beifall BSW)
Eine solche Diskussion, die scheinbar von der einen Seite des Hauses nur mit Schaum vor dem Mund und in keiner Weise sachlich geführt werden kann, während die andere Seite des Hauses sich à la beleidigte Leberwurst ob des Vorgehens in der Sache zurückzieht, bedarf doch einer ganz anderen Behandlung. Wir brauchen doch in dieser Sache, wenn es um die Sicherheit unseres Landes, unserer Bürger geht, eine sachliche und erfahrene Diskussion. Es heißt nicht umsonst: zwei Juristen, drei Meinungen. Deswegen hätte man doch in der Sache, so wie das die Kollegen Schard und auch Frau Marx gemacht haben, mit sachlichen Argumenten für eine Besprechung dieser Sache im Ausschuss werben können. Dem schließe ich mich für das BSW hier an, über die Fragen der Verhältnismäßigkeit ausführlich und auch in der gebotenen Sachlichkeit zu sprechen. Niemand hat vorgeschlagen, ein Mikrofon in das Wohnzimmer zu stellen. Rechtspfleger mit dem Talar oder dem Trainingsanzug – wissen Sie, Herr Schlösser, und das wissen Sie auch aus Erfahrung, dass die Frage der Autorität eines Rechtspflegers nicht unbedingt daran gebunden ist, und deswegen hätten wir uns doch darüber im Ausschuss ohne Ihre Überspitzungen, ohne Ihre Übertreibungen wesentlich sachlicher unterhalten können. Deswegen ganz kurz: Ich schließe mich für die BSW-Fraktion dem Antrag, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, an und werbe hier wirklich noch einmal für eine sachliche Auseinandersetzung. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
