Martin Henkel
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, dass die Thüringer CDU schon seit Jahren sehr kritisch auf das Vergabegesetz blickt, das ist, glaube ich, jedem bekannt. Ich glaube, das ist auch der eigentliche Anlass der AfD für den hier vorliegenden Antrag bzw. der Versuch eines Gesetzentwurfs, das ist ein weiterer offensichtlicher Versuch, die Koalition zu spalten.
(Beifall BSW, SPD)
Das folgt dem Prinzip, Dinge zu suchen, die die CDU will, aber die SPD definitiv nicht und dann zu schauen, wie sich in der Koalition gestritten wird. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, das wird hier nicht funktionieren, denn für diesen Vorstoß haben Sie eindeutig zu wenig Mühe investiert. Statt einer Reform wollen Sie das Vergabegesetz vollständig und ersatzlos abschaffen. Dabei übersehen Sie doch zwei wesentliche Elemente. Das Thüringer Vergabegesetz enthält in § 14 Regelungen, die sich bewährt haben. Dabei geht es um Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der Schwellenwerte. Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, Verfahren zu beanstanden. Im Gespräch mit der Wirtschaft wurde uns immer wieder mitgeteilt, dass dieser Aspekt des Gesetzes tatsächlich positiv gesehen wird. Mit Ihrer Lösung würden Sie darauf keine Rücksicht nehmen und genau diese Möglichkeit nehmen. Ein zweiter Punkt: Es sind die Probleme von Firmen, die in mehreren Bundesländern aktiv sind. Gerade für Firmen wie in meinem Heimatwahlkreis an der Grenze zu Hessen oder zu anderen Bereichen Thüringens mit Grenzen zu Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen ist genau das ein wichtiger Punkt. Und da hat die AfD – da würde ich Ihnen recht geben, wenn Sie sagen, die Vielzahl der Vergabegesetze in den Ländern stellt natürlich ein Problem dar, aber es sind tatsächlich nur zwei Länder, wie von der anderen Seite richtig bemerkt wurde, die eben kein Vergabegesetz haben. Deshalb setzen wir als CDU Thüringen uns dafür ein, dass es ein bundeseinheitliches Vergaberecht geben soll. Wir brauchen da nämlich vor allem wesentliche Merkmale. Das muss schlank sein, das muss bürokratiearm sein, es muss vor allem praxistauglich sein und es muss für ganz Deutschland gelten. Genau das will die neue Bundesregierung aktuell auf den Weg bringen. Für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ist die Reform des Vergabegesetzes eben von besonderer Bedeutung, denn insbesondere auch das Sondervermögen Infrastruktur muss schnell dort ankommen, wo es eingeplant ist. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung am 6. August den Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben beschlossen. Dieser wird jetzt im Bundestag und danach im Bundesrat beraten. Ziel ist es, ein nationales Vergaberecht zu schaffen, das einfacher, flexibler, schneller und digitaler ist und das für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland dann angewandt werden kann. Das würde die Vergabestellen und Unternehmen entlasten. Für Unternehmen wäre es einfacher und attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Und darauf kommt es letztlich an, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall CDU, BSW)
Doch in Zukunft wird es auch darauf ankommen, pragmatisch und weniger bürokratisch vorzugehen. Deshalb sollten dort besondere Schnelligkeit, gefragte Gesamtsysteme bzw. Gesamtvergaben anstelle der Einzellose möglich sein. Das betrifft beispielsweise Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens. Zudem sorgt der Entwurf der Bundesregierung für weniger Nachweispflichten. Er stärkt die Eigenerklärung der Unternehmen, beschleunigt die Nachprüfungsverfahren und erlaubt mehr elektronische Kommunikation innerhalb der Verfahren. Das Ganze ist vielversprechend. Noch ist es aber nur ein Entwurf und noch kein Beschluss. Und da sind wir wieder beim Thüringer Vergabegesetz und da lautet die wichtigste Frage: Was davon brauchen wir in Zukunft noch? Diese Frage wird sich jedoch erst sinnvoll beantworten lassen, wenn die Reform auf Bundesebene abgeschlossen ist. Bis dahin wäre eine einseitige Abschaffung auch nur wieder eine Thüringer Insellösung, die Unsicherheit und Unklarheit für gewisse Zeiten schafft, und das kann nicht in unserem Sinne sein. Deshalb lehnen wir den vorschnellen und auch zu wenig durchdachten Gesetzentwurf der AfD ab, denn er ignoriert die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene vollständig und bietet auch keine Lösung zur Nachprüfungsmöglichkeit vor der Vergabekammer. Ich will dann noch mal den Blick auf unseren Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD lenken. Da hat man sich darauf verständigt – ich zitiere jetzt –: „Das Thüringer Vergabegesetz und die Vergabeprozesse werden wir im Lichte der bundesgesetzlichen Vergabe- und Tariftreuerechtsreform anpassen.“ Genau das werden wir tun. Genauso ist es richtig. Erst müssen wir die Ergebnisse der bereits angestoßenen Reform auf Bundesebene kennen und diese dann in das Thüringer Vorgehen mit einbeziehen. Aber es ist eben keineswegs so, dass wir bis dahin untätig sind. Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Wirtschaftsministerin Colette Boos-John war nämlich die Anpassung der Vergaberechtlinie mit der Erhöhung der Wertgrenzen für einfache Vergabearten. Damit schaffen wir ganz praktische und konkrete Erleichterungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Vergabestellen. Das ist eine gute Übergangslösung. Und wenn das neue Bundesgesetz vorliegt, werden wir entscheiden, wie wir das Thüringer Vergabegesetz anpassen bzw. verschlanken werden oder ob wir es vielleicht vollständig abschaffen können. Das wird sich zeigen in einem Diskussionsprozess, wenn das neue wirklich vielversprechend zu erwartende Bundesgesetz vorliegt. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
