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Melanie Berger

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Bürger, ich freue mich, heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vorstellen zu können. Als ehemalige Einzelhändlerin mit Ladengeschäft und mehrjähriger Erfahrung im Handel weiß ich, was es bedeutet, im Handel zu arbeiten: mit wechselnden Arbeitszeiten, mit Kundenkontakt, mit dem Anspruch, flexibel zu sein und Leistungen zu bringen. Und ich weiß daher auch, wie demotivierend es ist, wenn die Politik meint, es besser zu wissen als die Praxis. Unser Gesetzentwurf packt an, was längst überfällig ist. Erstens, wir schaffen die starren wettbewerbsfeindlichen Verbotsregeln für den Samstag ab. Thüringen ist nämlich das einzige Bundesland, in dem Mitarbeiter an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht arbeiten dürfen, selbst wenn sie es wollen. Das ist eine Gängelung der Betriebe und eine Entmündigung der Arbeitnehmer. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dafür sind die Arbeiter dankbar! Es gab Petitionen dafür mit Tausenden Unterschriften!) Zweitens, wir erweitern die allgemeine Ladenöffnungszeit. Es kann doch nicht sein, dass man in Städten Thüringens an einem Samstagabend nach 20.00 Uhr keinen Einkauf mehr tätigen kann. Die Menschen leben flexibel, sie arbeiten im Schichtsystem, sie sind mobil. Wenn der Handel auf diese Realität reagieren will, darf ihm der Staat keine Steine in den Weg räumen. Die verlängerte Ladenöffnungszeit ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Das ist wichtig mit dem Blick auf den Onlinehandel, wo man 24/7 einkaufen kann. Der stationäre Einzelhandel stößt dagegen an enge Grenzen, politisch hochgezogene Grenzen. Diese Grenzen sind ein enormer Wettbewerbsnachteil. Wir dürfen den Handel nicht länger mit angezogener Handbremse fahren lassen. Ein dritter Punkt – die Sonntagsöffnung. Auch hier hat Thüringen eine besonders restriktive Regelung. Vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr, aber nur nach Beantragung, inklusive Genehmigungsverfahren und wenn ein Anlass vorliegt, der inhaltlich mit dem Verkauf verbunden ist. Diese Praxis ist bürokratisch aufwendig und führt zu unterschiedlicher Praxis in den Kommunen. Unser Gesetzentwurf schafft den Anlasszwang ab und ersetzt das bürokratische Genehmigungsverfahren durch eine einfache Anzeigepflicht. Viertens – und das ist der entscheidende Punkt –, wir schaffen endlich Klarheit für vollautomatisierte Verkaufsstellen, also die sogenannten 24/7-Dorfläden. Längst haben in Gemeinden diese Läden die Grundversorgung übernommen, dort wo der klassische Supermarkt aufgegeben hat. Sie laufen ohne Personal mit digitaler Zugangskontrolle und oft mit regionalen Produkten im Angebot. Wir verzichten bewusst auf diese unnötigen Einschränkungen, keine Flächenbegrenzung, kein künstlich beschränktes Sortiment, keine unnötigen Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen, sofern die Läden vollautomatisch laufen. Bisher bewegen sich diese Verkaufsstellen nämlich rechtlich in einer Grauzone. Unser Gesetzentwurf schafft endlich Rechtssicherheit. (Beifall AfD) Die Landesregierung ist offenbar nicht in der Lage, einen praktikablen Vorschlag zu machen. Der Referentenentwurf zu dieser Sache wurde in der Presse, wo Betreiber von 24/7-Dorfläden zu Wort gekommen sind, zu Recht zerrissen. Wieder wäre ein Bürokratiemonster geschaffen worden. Um es mit den Worten von Ministerpräsident Voigt zu sagen: „Das ist genau Ihr Saftladen.“ Und auch der Bundeskanzler, Ihr Bundeskanzler sagte: „Unser Land erstickt in Bürokratie.“ Die Wahrheit ist nämlich, die CDU redet über Bürokratie und schafft sie. Die AfD dagegen (Beifall AfD) benennt das Problem und sorgt dafür, dass die Bürokratie abgebaut wird. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zur Beseitigung der Gängelung der Wirtschaft unseres Landes. Nicht Verbote, sondern Vertrauen ist die Grundlage unserer Politik (Beifall AfD) Thüringens Einzelhandel braucht mehr Freiheit, weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung, weniger staatliche Gängelung. Genau das schafft die AfD mit diesem Gesetz. Danke schön. (Beifall AfD)

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