Sascha Schlösser
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, der vorliegende Entwurf nennt sich Anpassungsgesetz. In Wahrheit ist er in Teilen ein Bequemlichkeitsgesetz. Sie wollen den Status quo verlängern, das Notdürftige zum Dauerhaften erklären und nennen das dann Modernisierung. Die Landesregierung bringt ein Gesetz ein, das vorgibt, Gerichtsorganisationen zu reformieren und heraus kommt ein Potpourri aus juristischer Modeberatung, institutioneller Alibipolitik und technokratischer Übergriffigkeit.
(Beifall AfD)
Ein Gesetz wie ein Drogencocktail – bunt, verwirrend und auf keinen Fall im nüchternen Zustand zu konsumieren. Ihr Gesetz lenkt vor allem die Aufmerksamkeit weg von den echten Problemen in der Justiz hin zu der Frage, ob der Rechtspfleger in Zukunft im Talar oder im Trainingsanzug agiert, ganz so, als sei das Tragen einer Robe die zentrale Herausforderung unserer Gerichtsbarkeit. Aber beginnen wir mit der Verlängerung der Zweigstellen der Amtsgerichte bis 2032. Die Regierung sagt in ihrer Begründung, das sei kostenneutral, zwei Zweigstellen von Amtsgerichten einfach weiterzuführen. Wirklich? Zwei Standorte, die mit eigenem Personal, doppelten Betriebskosten, zusätzlichen Miet- und Verwaltungsausgaben weiterbetrieben werden, dazu Planungs- und Baukosten für spätere Zusammenlegungen – das nennen Sie allen Ernstes kostenneutral? Das ist, als würde man mit zwei Autos zur Arbeit fahren und glauben, man spart Benzin. Wenn Sie wenigstens ehrlich wären und sagen würden, wir kriegen es nicht hin und es kostet doppelt, aber nein, es wird schöngeredet und mit dem eigenen Koalitionsvertrag gerechtfertigt, der aber doch Entbürokratisierung als zentrales Ziel ausgibt. Wie passt das zusammen? Gar nicht. Dann die Robenpflicht für Rechtspfleger: Ich bin ja als Anwalt selbst Robenträger und kann die Wirkung der Robe ein wenig einschätzen. Ich habe wirklich nichts gegen Symbolik, aber wenn das größte Problem der Thüringer Justiz derzeit der modische Auftritt der Rechtspfleger ist, dann beneide ich Sie um Ihre Realität.
(Beifall AfD)
Während der Richterwahlausschuss und der Staatsanwältewahlausschuss durch Sie mittels Brandmauergehabe blockiert sind,
(Unruhe CDU, BSW)
während Verfahren sich ziehen, die Staatsanwaltschaften unter Massenanzeigen wegen Äußerungsdelikten ächzen, während Thüringer Bürger monatelang auf gerichtliche Entscheidungen warten, da will man Roben für Rechtspflege einführen – ein echter Paukenschlag, allerdings keiner, der das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sie verdre-
hen doch die Tatsachen!) Und Sie produzieren neue Verwaltungsvorschriften mit Ansage. Sie verstecken das Wesentliche hinter juristischen Modefragen, ein Gesetz zur Verbesserung der Justiz, das in Wahrheit ein Fall für den eigenen Bürokratiemelder ist. Sie erinnern sich: Den hatten Sie eingeführt, um genau solchen Unsinn zu verhindern. Jetzt reicht ein Blick in Ihre eigene Drucksache und Sie haben ein Paradebeispiel. Besonders amüsant – wenn es nicht so traurig wäre – ist die Passage zur Nachwuchsgewinnung. Da steht allen Ernstes, dass das Tragen einer Robe dabei helfen soll, junge Menschen für den Beruf des Rechtspflegers zu begeistern. Meine Damen und Herren, was kommt als Nächstes? Blaulicht am Richterstuhl, eine Peitsche? Wenn wir Nachwuchs gewinnen wollen, dann mit besseren Arbeitsbedingungen und nicht mit Schneiderpuppenpolitik.
(Beifall AfD)
Dabei haben Sie nicht mal ganz klar geregelt, wann und wo die Robe getragen werden soll – mal zur Verhandlung, mal zur Verkündung, auch mal außerhalb des Gerichtssaals, wenn es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen erscheint. Das ist kein Gesetz, das ist eine Beschäftigungsmaßnahme für eine ohnehin stark belastete Berufsgruppe. Die haben anderes zu tun, als sich an-, aus-, an-, auszuziehen. Ein kurzer Blick in die Geschichte der Robe sei mir gestattet. Der Preußenkönig Friedrich Wilhelm I., ein Mann mit klaren Worten, ordnete 1726 per Kabinettsorder für Rechtsanwälte an, es müsse doch in der Justiz so beschaffen sein, dass man die Spitzbuben – er meinte uns – von Weitem erkennen möge. Letztmalig hat sich wohl 1936 das Reichsjustizministerium mit der Robenfrage umfassender befasst, per Allgemeinverfügung – 1936, oh Schreck. Was zeigt das? Ihre Regelung ist anachronistisch, sie ist aus der Zeit gefallen und die Regelung Ihres Gesetzentwurfs geht an der Realität völlig vorbei. Sie verweisen in der Begründung auf die gesellschaftliche Entwicklung der letzten 10 bis 15 Jahre. Was ist da wohl passiert? Wir haben da so eine Ahnung. Die Leute, vor denen unsere Justiz wirklich geschützt werden muss – aggressive Schuldner, radikale Querulanten, gewaltbereite Täter aus bestimmten Milieus –, nehmen keine Robe und kein Alarmgerät ernst. Die lassen sich auch nicht von einer Abhörung abschrecken; sie sind nicht durch Dresscode zu beeindrucken.
(Beifall AfD)
Dass man durch das Tragen einer Robe automatisch mehr Ansehen genieße, ist im Übrigen auch unter Anwälten empirisch nicht nachweisbar. Und wenn das Tragen einer Robe, so wie Sie es hier vorgesehen haben, freiwillig ist, dann könnten wir doch auch unseren Polizisten freistellen, ob sie die Uniform oder Freizeitkleidung tragen, wenn sie auf Streife gehen. Das ist in der Tat absurd. Genau das ist der Widerspruch, den Ihr Gesetzentwurf hier enthält. Nun zum ernsten Teil, der sogenannten Mithörfunktion mobiler Alarmgeräte der Gerichtsvollzieher: Hier wird es gefährlich, das haben ja auch Redner vor mir schon angemerkt. Denn das, was eingeführt wird, ist nichts anderes als eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen in den Kernbereich privater Lebenshaltung, sogar in Wohnungen ohne richterliche Anordnung, heimlich bei dringender Gefahr. Was ist das eigentlich, dringende Gefahr? Wer definiert das? Am Ende wohl allein der Bauch des Beamten. Und das genügt eben nicht. Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zur heimlichen Überwachung deutlich geäußert. Es braucht hohe Hürden, präzise Begrenzung, gerichtliche Kontrolle. Hier wird das Gegenteil gemacht und das mit Verweis auf 41 Alarmgeräte, die ohnehin schon im Einsatz seien. Wenn das so ist, dann können wir auch gleich jeden Hausmeister zur wandelnden Abhöranlage machen. Ein Handy hat er ja schon. Das ist verfassungsrechtlicher Blindflug. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich bedenklich, unnötig und eine ernste Gefahr für die Grundrechte der Thüringer.
(Beifall AfD)
Was wir stattdessen brauchen, ist echte Entlastung der Gerichte durch Personal, nicht durch Provisorien, Verzicht auf symbolische Maßnahmen, die mehr verwalten als helfen, verfassungsfeste Regelungen, die Bürgerrechte respektieren und Transparenz bei den Kosten statt verdeckter Ausgaben. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist ein Beweis dafür, dass man unter größter Beteuerung der Bürokratiebekämpfung dennoch ungeniert neue Bürokratie schaffen kann, wenn man nur entschlossen genug daran arbeitet. Thüringen braucht keine Justiz in Maßrobe, sondern eine Justiz, die Maß hält, keine juristische Garderobenordnung, sondern Entlastung und echte Rechtsstaatlichkeit und vor allem keine Symbolpolitik, die den Bürgern vorn vorgaukelt, es würde sich etwas ändern, während man ihnen hinterrücks in Wahrheit das Mikrofon ins Wohnzimmer stellt. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher so, wie er ist, ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
