Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es zieht sich wie so ein Faden eigentlich durch diese ganzen Anträge und Gesetzesinitiativen, die wir von der AfD gestern und heute hier behandeln: Sie haben ein Anliegen, das sich erst einmal vernünftig anhört, und was dann kommt, ist unpraktikabel und konträr zu dem, was Sie eigentlich wollen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Überweisen
Sie es doch an den Ausschuss!) Es ist seit Langem bekannt und wird auch von niemandem bestritten, dass wir Ersthelfer schneller aktivieren müssen, um mehr Leben retten zu können. Deswegen hat der Landtag bereits 2023 gehandelt und im Rettungsdienstgesetz geregelt, dass die Aufgabenträger des Rettungsdiensts die Alarmierung von Ersthelfern wie Feuerwehrleuten per App erproben dürfen, sogenannte ErsthelferApps. Beim Rettungsdienstgesetz 2023 und beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz 2024, das wir dann auch noch beschlossen haben, hat die AfD keinerlei Änderungsanträge vorgelegt. Damals war es Arbeitsverweigerung, aber jetzt haben Sie das Thema wieder mal entdeckt und denken: Da könnten wir auch noch mal reinhauen in die Kerbe und uns noch mal beliebt machen und uns als vermeintliche Helfer profilieren. Kollege Urbach hat schon sehr treffend und ausführlich auf die Mängel hingewiesen, die sich dann in der Praxis ergeben würden, wenn wir Ihrem Entwurf nähertreten würden. Denn was soll es denn heißen, dass laut Ihrem Entwurf freiwillige Feuerwehren in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Rettungsdiensts Ersthelferaufgaben wahrnehmen könnten? Wie soll das denn praktisch aussehen? „Abstimmung mit dem […] Träger des Rettungsdienstes“, solche schwammigen Formulierungen bedeuten weniger Rechtssicherheit für die Feuerwehren und überhaupt nicht mehr, was Sie aber behaupten. Sollen die Gemeinden völlig unterschiedliche Regelungen zum Versicherungsschutz treffen dürfen? Wie werden die Ersthelfer – Kollege Urbach hat es bereits gesagt – überhaupt versichert? Handelt es sich doch nach Ihrem Gesetzentwurf richtigerweise weiterhin um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften. Konkretes Beispiel: Wenn eine Kameradin der Feuerwehr als Ersthelferin mit ihrem privaten Pkw zu einem Notfall eilt, soll es dann von der Gemeinde abhängen, ob sie Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung genießen könnte? Es wäre schon gut, wenn man sich vor der Einbringung des Gesetzentwurfs Gedanken über Probleme in der praktischen Umsetzung gemacht hätte. Das zeigt auch das Beispiel des Haftungsschutzes bei Verkehrsunfällen. Auch hier geht es in die Richtung: weniger Rechtssicherheit für die Feuerwehren, nicht mehr. Sie ziehen als Vorbild eine bayerische Regelung heran, die im Kern für weniger, nicht mehr Aufgabenbelastung der Feuerwehrleute erfunden wurde. Zur Erinnerung: Die von Ihnen angeführte bayerische Regelung wurde 1981 geschaffen, um die Feuerwehren möglichst vor sachfremden Aufgaben wie Hilfeleistungen der Drehleiter zu schützen, so die Gesetzesbegründung aus Bayern. Sie kopieren jetzt aber diese Formulierung zwecks Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben, also mehr Aufgaben und nicht weniger. Auch das ist ein Widerspruch. Laut Ihrer Formulierung sollen Feuerwehren auch freiwillige Aufgaben im Bereich der organisierten Ersten Hilfe übernehmen dürfen. Ach so, das heißt andere freiwillige Aufgaben nicht mehr? Die Frage stellt sich auch deshalb, weil Ihre bayerische Regelung insgesamt auf andere Aufgaben als Pflichtaufgaben abstellt, Stichwort „Drehleiter“, Sie als AfD aber nur eng freiwillige Aufgaben im Bereich der Ersten Hilfe normieren. Freiwillige Aufgaben – auch das hat Kollege Urbach schon gesagt – werden vom Brand- und Katastrophenschutzgesetz aber eigentlich gar nicht geregelt. Und diese Regelung wollen Sie jetzt durchbrechen. Damit sorgt Ihr etwas verwirrender und unklarer Entwurf für weniger Rechtssicherheit für die Feuerwehren, nicht mehr. Wir haben unsere App geschaffen, unsere Ersthelfer-App, die erprobt wird. In erprobter und lange geübter und gepflegter und egal unter welcher Regierungsfarbe enger Zusammenarbeit mit allen Rettungsdienstleistern, die da am Start sind, werden wir auch weiter die Ersthelferversorgung gemeinsam hier im Land verbessern, mit all denen, die sich ernsthaft um umsetzbare Regelungen bemühen. Ihr Entwurf taugt dazu nicht.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
