Beate Meißner
Das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen stärken – den Beitrag von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement für 35 Jahre Deutsche Einheit würdigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ich möchte die Gelegenheit gern noch mal nutzen, um insbesondere auf den Sofortbericht des Herrn Staatssekretärs einzugehen. Dem zugrunde liegt das Thüringer Ehrenamtsgesetz, ein Gesetz, das es deutschlandweit nur einmal gibt, nämlich in Thüringen. Und dass der vergangene Landtag es geschafft hat, dieses Gesetz, wenn auch mit heißer Nadel gestrickt, zu verabschieden, ist ein großer Gewinn für unser Parlament gewesen, aber auch für den Freistaat Thüringen. Deswegen möchte ich gern an dieser Stelle auch das noch mal in den Mittelpunkt stellen. Dieses Gesetz beinhaltet nicht nur Geld, dieses Gesetz beinhaltet ganz viele unterschiedliche Aspekte, die jetzt durch diese Richtlinie ihre Wirksamkeit entfalten können. Das sind Aspekte im Hinblick auf GEMA, im Hinblick auf Nachwuchsgewinnung, im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen – alles das, was es an Ehrenamt gibt. Natürlich ist ein Großteil dessen die finanzielle Förderung. Jetzt mag der eine oder andere sagen: Ehrenamt heißt Ehrenamt, weil es ohne Bezahlung ist, sondern ehrenamtliche Leistung beinhaltet. Aber das reicht nun mal nicht. Es braucht in der Fläche, in jedem kleinen Zipfel Thüringens finanzielle Unterstützung, damit Ehrenamt sich auch entfalten kann und damit unser Grünes Herz hier in Thüringen auch weiterhin so kraftvoll schlagen kann. Dieses Ehrenamt, das wir gerade hier in Thüringen so mannigfaltig haben ist ein Schatz. Das ist ein Schatz, den wir auch positiv so in der Öffentlichkeit darstellen sollten. Deswegen tut es mir im Herzen weh, ich sage das so, wenn Abgeordnete wie Herr Benninghaus oder andere Vertreter von der AfD dieses Gesetz, dieses Thema zum Anlass nehmen, um negative Dinge in den Vordergrund zu stellen. Natürlich gibt es Dinge, die sind nicht perfekt. Aber sind wir doch dankbar für jeden Einzelnen, der das Wertvollste, was er hat, nämlich seine Zeit, für andere Menschen opfert.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und ihn dabei zu unterstützen, das ist unser aller Pflicht – unser aller Pflicht. Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch mal sagen: Die Unterstützung der AfD für dieses Ehrenamtsgesetz war null Komma null. Weder im Ausschuss noch durch einen Antrag und auch nicht hier bei der Abstimmung haben Sie dazu beigetragen, dass unser Ehrenamt Unterstützung findet. Und sich dann hierhinzustellen und so zu tun, als würde man es selbst besser machen, ohne eigene Vorschläge zu bringen, das finde ich schon besonders schäbig.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen sollten die Menschen da draußen wissen, wer hier das Ehrenamt fördert und unterstützen will und wer die negativen Aspekte in den Vordergrund stellt und damit hier eine Stimmung erzeugt, aufgrund dessen es sich vielleicht so manch Ehrenamtlicher überlegt, hier noch weiter tätig zu sein. Und Sie wissen wahrscheinlich alle, was Corona mit unserer Gesellschaft und auch mit dem Ehrenamt gemacht hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein, die
Regierung war es!) Wir müssen dafür sorgen, dass das Ehrenamt deswegen umso mehr unterstützt wird. Das ist auch nicht selbstverständlich, dass man rausgeht und was tut und nicht lieber auf der Couch sitzt und vielleicht die eine oder andere schlechte Botschaft über WhatsApp oder Twitter verbreitet.
(Beifall CDU)
Deswegen bin ich dankbar und hoffe, dass dieses Gesetz und letztendlich jetzt auch die Richtlinie dazu beitragen, mehr Menschen zu motivieren, ehrenamtlich tätig zu sein und anzupacken und zu gucken, wie man eben auch Dinge verbessern kann. Deshalb möchte ich abschließend auch meinen Dank an die Staatskanzlei richten, die es geschafft hat, dieses doch komplizierte Gesetz in eine Richtlinie zu packen. Der eine oder andere weiß, wie lange es manchmal dauert, eine Richtlinie zu erarbeiten. Auch die Vorgänger-Landesregierung weiß, welche Richtlinien eben nicht erarbeitet wurden oder liegen geblieben sind. Aber diese Richtlinie zur Ehrenamtsförderung ist jetzt durch die neue Landesregierung im schnellstmöglichen Rahmen umgesetzt worden, auch in Beteiligung mit der Thüringer Ehrenamtsstiftung und dem Kuratorium. Natürlich wird es den einen oder anderen Fehler oder das eine oder andere Problem in der Umsetzung geben. Aber es ist ein Anfang. Bei all dem können wir uns einer Sache bewusst sein und sollten auch stolz darauf sein: Es ist das erste Ehrenamtsgesetz Deutschlands und ist die erste Richtlinie der Umsetzung. Ich bin davon überzeugt, es wird ein Erfolg. Der AfD kann ich nur sagen: Dass wir innerhalb von vier Wochen 550 Anträge haben, zeigt doch, dass unsere Thüringerinnen und Thüringer anpacken wollen, um gestalten zu können, und nicht auf Ihre Miesmacherei hineinfallen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
