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Lena Saniye Güngör

11.09.2025 Sitzungen 8/23

Entsendung eines Mitglieds des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 13. Mandatsperiode (2026 bis 2031)

Ich danke Ihnen, Frau Merz. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich hier nicht erkennen. Dann zum Wahlverfahren: Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD konkurriert mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen wie immer so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD? Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Die Linke. Gibt es jemanden, der sich enthält? Das sehe ich nicht. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD die relative Mehrheit erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Marx als Mitglied des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat für die 13. Mandatsperiode entsendet. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!) Dann herzlichen Glückwunsch und Ihnen eine gute weitere Arbeit in diesem Gremium. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 46 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1881 Gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter bestellt. Dieser besteht unter anderem aus sieben Vertrauensleuten und sieben Vertreterinnen bzw. Vertretern, die aus den Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag für fünf Jahre gewählt werden. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. In den Plenarsitzungen im Mai und Juni wurde eine überwiegende Anzahl an Vertrauensleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern gewählt. Einige Positionen blieben jedoch offen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der AfD schlägt für das Verwaltungsgericht Weimar als Vertreterin Frau Christin Zorr, als Vertreter Herrn Thomas Raspe vor. Für das Verwaltungsgericht Meiningen wird als Vertreter Herr Sven Jahn vorgeschlagen. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben eine Stimme. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und des BSW. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der SPD. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag die vorgeschlagene Wahlbewerberin und die vorgeschlagenen Wahlbewerber gewählt hat. Ich gratuliere diesen gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 29 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1825 Ist die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Jankowski.

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