Thomas Gottweiss
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, es ist ja so, dass das Thema an sich nicht neu ist. Die AfD-Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode einen ähnlichen Gesetzentwurf – Drucksache 7/3375 – eingebracht, dieser wurde im Plenum am 18.11.2021 und am 06.05.2022 beraten. Dort kann man auch noch mal die Reden von mir dazu nachlesen. Es hat sich im Grunde genommen an der Situation und der Einschätzung nichts geändert. Insofern ist viel von dem Inhaltlichen dort schon mal vororientiert. Was mich allerdings tatsächlich überrascht – ich hatte damals schon darauf hingewiesen, dass die AfD nicht in der Lage zu einer sachorientierten Politik ist, die sich tatsächlich auch an den Dingen orientiert –: Leider ist das hier jetzt noch mal ein Stückchen schlimmer, obwohl es eigentlich gar nicht so dramatisch wäre, einfach den alten Text zu nehmen und neu einzubringen. Was sehr spannend ist, dass einige Dinge, die hier stehen, einfach falsch sind. Zum Beispiel steht in Ihrer Problembeschreibung: „So schreibt etwa das seit 2022 auf Bundesebene geltende Windenergieflächenbedarfsgesetz […] inzwischen verbindlich vor, dass Thüringen 1,4 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 2,0 Prozent bis 2032 für Windkraft bereitstellen muss. Das Land Thüringen will freiwillig darüber hinausgehend sogar 2,2 Prozent seiner Landesfläche für die Nutzung durch die Windindustrie ausweisen.“ Das ist natürlich falsch, weil Thüringen das eben nicht freiwillig will. Sie wissen, dass wir dazu auf Bundesratsebene tatsächlich eine Initiative gestartet haben, dass wir wegwollen von dem Flächenziel hin zu einem Energiemengenziel. Aber wenn man in das Windenergieflächenbedarfsgesetz mal reingucken würde, würde man dort lesen, dass Thüringen tatsächlich dort die Verpflichtung von 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032 hat. Das heißt, noch nicht mal diese einfachen, grundlegenden Zahlen haben Sie hier richtig aufgeschrieben. Das ist schon ziemlich bitter. Was natürlich grundsätzlich nicht ganz verkehrt ist, ist der Punkt, den Sie hier bringen, dass es ein problematisches Verhältnis des aktuellen Thüringer Klimagesetzes zum Bundesrecht gibt. Das ist so. 2018 wurde das gemacht. Inzwischen gab es sehr viel Bewegung. Deswegen hat auch die Brombeerkoalition angekündigt, dieses Klimaschutzgesetz im Rahmen eines Energiegesetzes zu überarbeiten, was wir Ende des Jahres dann auch konkret einbringen und besprechen werden. Was man aber bei aller Kritik, die es auch am Klimagesetz gibt, anerkennen muss, ist, dass einige von den Regelungen doch geholfen haben, dass Thüringen die Ausgangslage verbessern konnte, unter anderem zum Beispiel bei der Wärmewende. Da ist es so, dass die großen Städte doch einen Vorsprung gegenüber anderen Städten in Deutschland dadurch hatten, dass sie sich durch das Klimagesetz schon mal mit der Thematik beschäftigt, entsprechende Pläne entwickelt haben, die dann im Rahmen der aktuellen Bundesgesetzgebung natürlich als Grundlage dienen konnten. Ich finde tatsächlich, dass die Variante, einfach nur das Gesetz zu streichen, nicht optimal ist, weil wir dann als Thüringer keine eigenen Prämissen setzen können. Wir sind natürlich durch das Bundesrecht ziemlich stark eingeengt in unserem Bewegungsspielraum. Wir haben das hier schon mehrfach debattiert. Das Osterpaket von Robert Habeck ist da im Prinzip das grundlegende Problem, was wir haben. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich Dinge, die für Thüringen wichtig sind, die man dann eben auch in so einem Klimagesetz regeln kann. Was ich persönlich immer sehr wichtig finde, ist zum Beispiel der konkrete Bedarf, also unserer Gewerbeindustriegebiete, der energieintensiven Unternehmen, der Bürger und dass man anhand dieses Bedarfs dann konkrete Politik macht. Das betrifft vor allen Dingen auch die Planung, Steuerung und auch Unterstützung von Infrastrukturprojekten, auch von Energieinfrastrukturprojekten. Sie wissen das, wir brauchen entsprechende Netze, wir brauchen Speicher, wir brauchen Puffer und all dies kann man am eigenen Bedarf ausrichten und dadurch Vorteile für das eigene Land erwirken. Das, was wir brauchen, ist eine konkrete Standortpolitik, die die Rahmenbedingungen für die Thüringer Wirtschaft verbessert. Wenn man es nämlich so macht, wie Sie es vorschlagen, einfach nur das Klimagesetz streichen und sich dem ergeben, was auf Bundesebene festgelegt wird, bedeutet das eben steigende Energiepreise durch eine ausufernde Infrastruktur, die dann zur Verfügung gestellt werden muss. Das führt zu hohen Preisen und zu Wettbewerbsnachteilen für die Thüringer Wirtschaft. Das wollen wir gern vermeiden. Deswegen wollen wir auch an diesem Thema weiterarbeiten. Was auch besonders wichtig ist für die CDU-Fraktion, aber ich glaube auch für die Brombeer-Koalition insgesamt, ist, dass volkswirtschaftliche Aspekte eine größere Priorität auch bei der Energie- und Klimapolitik haben und wir tatsächlich dort gute Rahmenbedingungen schaffen, die für das Land auch wichtig sind.
