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Thomas Hoffmann

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, im Prinzip erklärt sich unser Ihnen vorliegender Gesetzentwurf inhaltlich selbst und auch, warum wir ihn heute hier einbringen. Ich möchte es aber gern für die Gäste hier und am Livestream noch mal vortragen, damit auch alle wissen, worum es geht. Bauen ist in Thüringen schwer und zunehmend unerschwinglich geworden. Insbesondere trifft das die privaten Haushalte. Wer das Abenteuer gewagt hat, ein Haus zu bauen, wird mir das sicherlich so unterschreiben. Neben gestiegenen Zinsen und ständig anwachsenden Baupreisen für Wohngebäude, die das Bauen seit dem Jahr 2021 effektiv um über 40 Prozent verteuert haben, mangelt es gleichzeitig an Planungs- und Genehmigungskapazitäten. Architekten und Ingenieure sind vielerorts überlastet und Genehmigungsverfahren ziehen sich in die Länge, insbesondere bei kleinen Wohnbauprojekten, da Planungskapazitäten oft in großen Projekten gebunden sind. Da kommen wir zum Thema „Kleine Bauvorlageberechtigung und warum sie so wichtig ist“. Zur Erklärung: Die Bauvorlageberechtigung ist die Erlaubnis, als Entwurfsverfasser einen Bauantrag für die Baugenehmigung zu unterzeichnen und einzureichen, also ohne Bauvorlageberechtigung kein Bauantrag. Thüringen ist eines der wenigen Länder, das noch keine sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt hat. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsnachteil für das Bauhandwerk in Thüringen und eine vollkommen überflüssige bzw. vermeidbare Abhängigkeit privater Bauherren von überlasteten Planern. In elf Bundesländern, darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern, also alle unseren direkten Nachbarn, ist die kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Techniker längst gängige Praxis. Mit der Novelle der Thüringer Bauordnung letztes Jahr wurde in den §§ 65 bis 67 zwar ein neues gestuftes System der Bauvorlageberechtigung eingeführt, eine kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Techniker fehlt jedoch weiterhin. Was ist also die Lösung und der Grund für diesen Gesetzentwurf? Richtig, die Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung in die Thüringer Bauordnung. Ich freue mich auf eine sachliche und zielführende Debatte. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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