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Vivien Rottstedt

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Vermeidung kommunaler Verpackungssteuern

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in Erfurt ist es mittlerweile aufgrund eines Stadtratsbeschlusses so weit, dass die Stadtverwaltung nun dazu gezwungen ist, eine aufwendige Verpackungssteuersatzung vorzulegen, und das, obwohl Gastronomie, Handel und einige Verbände ausdrücklich davor gewarnt haben. (Beifall AfD) Andere Städte werden nun folgen und in Thüringen wird es ein Wirrwarr an überregionalen Regelungen geben, was vor allem Betrieben, die überregional tätig sind, den letzten Nerv rauben wird. Und warum das Ganze? Nur weil sie dem Antrag der AfD nicht zustimmen wollte. (Beifall AfD) Gerade die CDU hat sich auf der kommunalen Ebene dafür eingesetzt, ganz stark dafür eingesetzt, dass die Einführung der Verpackungssteuer nicht erfolgt, während sie hier im Plenum Ausreden erfindet und irgendwelche halbherzigen Begründungen vorschiebt, nur um unserem AfD-Antrag nicht folgen zu müssen. Die CDU zeigt sich hier wieder einmal als Wendehals und die Thüringer müssen es ausbaden. (Beifall AfD) Verpackungssteuern sind keine Lösung, sie sind reine Gängelung. Verpackungssteuern schaffen Bürokratie, belasten die Mitte der Gesellschaft und liefern keinen ökologischen Nutzen. Wir als AfD-Fraktion sehen es als unsere Aufgabe an, die Bürger und Betriebe da draußen vor diesen Steuern zu schützen. Schon vor der Sommerpause und auch heute wurde im Plenum immer wieder das Mantra der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit bespielt. Und es handelt sich, das möchte ich klarstellen, bei unserem Entwurf eben nicht um einen unrechtmäßigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern vielmehr fällt das Ganze in die Gesetzgebungskompetenz des Landes. (Beifall AfD) Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert den Kommunen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Ja, das bestreiten wir nicht. Aber dieses Recht gilt eben auch nicht schrankenlos. Die kommunale Selbstverwaltung bedeutet nämlich nicht, dass jede Kommune hier machen kann, was sie möchte. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch nicht, dass ein Anspruch auf Erlass einer ganz bestimmten Steuer besteht. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet vielmehr Verantwortung im Rahmen der Gesetze, und genau diesen Rahmen wollen wir mit diesem Gesetzentwurf schaffen. (Beifall AfD) Dem Legalitätsprinzip zufolge dürfen Steuern durch die Gemeinden ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage, mithin hier auf Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, erhoben werden. Der Landesgesetzgeber kann und darf bestimmen, dass bestimmte Sondersteuern ausgeschlossen sein sollen. Die Untersagung der Verpackungssteuer ist folglich kein Bruch mit der kommunalen Selbstverwaltung und erst recht nicht verfassungswidrig. (Beifall AfD) Unser Gesetzentwurf schützt Bürger und Betriebe vor willkürlichen Alleingängen und sorgt zugleich für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. Und ja, Frau Schweinsburg, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich verfassungsgemäß sein können. Aber es hat nicht gesagt, dass diese auch sinnvoll sind und die Länder sie zulassen müssen. (Beifall AfD) Vielmehr obliegt es den Ländern im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz, bestimmte Sondersteuern zu untersagen, um übergeordnete Interessen zu schützen. Die kommunale Verpackungssteuer widerspricht aus unserer Sicht einer Reihe übergeordneter Interessen, die dem Einzelinteresse der Kommune überwiegen und das Wohl des gesamten Landes betreffen. Sie gefährden die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, weil mit jeder neuen Satzung der Flickenteppich wächst, was insbesondere überregional tätige Unternehmen in unzumutbarer Weise überfordert. Schon heute zeigen Städte wie Tübingen und Konstanz, dass jede Kommune eigene Steuersätze, eigene Ausnahmen und eigene Kontrollpflichten schafft. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war bei der Hundesteuer auch so!) Ein Unternehmer mit mehreren Standorten wäre jeweils unterschiedlichen Anforderungen, Kriterien und Nachweispflichten ausgesetzt. Die kommunale Verpackungssteuer schwächt die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, da gerade kleine und mittlere Betriebe den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand nicht schultern können und dadurch auch in ihrer Existenz gefährdet werden, weil das Personal nunmehr vermehrt für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden muss. Die kommunale Verpackungssteuer verschärft Schieflagen, weil am Ende die Bürger die Kosten tragen müssen und vor allem Menschen mit besonders niedrigem Einkommen belastet werden. Schließlich fehlt auch der Nachweis eines ökologischen Nutzens, wie die Studie bezüglich Tübingen belegt hat. Die übergeordneten Interessen gebieten daher die Unterlassung einer solchen Steuer, um wirtschaftliche Fairness, rechtliche Klarheit und ökologische Effektivität auf übergeordneter Ebene sicherzustellen. In NRW warnen viele Handels- und Unternehmensverbände mit einem gemeinsamen Positionspapier vor der Einführung einer solchen kommunalen Verpackungssteuer. In Bayern wurde kürzlich konsequent gehandelt und die Einführung landesrechtlich untersagt. Thüringen muss nun folgen. (Beifall AfD) Die kommunale Verpackungssteuer darf nicht dazu genutzt werden, dass die tragenden Interessen wie ein verlässlicher Rechtsrahmen oder die berechtigten Anliegen von Bürgern und Betrieben unterlaufen werden. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Verantwortung im Rahmen des Gesetzes und nicht Willkür auf Kosten unserer Unternehmen und Bürger. Darum ist es richtig und notwendig, dass wir im Thüringer Kommunalabgabengesetz unmissverständlich festhalten, dass die kommunale Verpackungssteuer in Thüringen keinen Platz hat. Folgen wir dem Beispiel Bayerns, verhindern wir ein Bürokratiemonster, bevor es entsteht, und setzen damit ein klares Signal für Rechtssicherheit, für wirtschaftliche Vernunft und für soziale Ausgewogenheit. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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