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Dirk Hoffmeister

BSW 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der AfD. Es geht um nichts anderes als die ersatzlose Streichung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Mit anderen Worten: Beschäftigten soll ihr verbrieftes Recht genommen werden, sich für berufliche Weiterbildung und für gesellschaftlich relevante Bildungstage freistellen zu lassen. Die AfD begründet das mit vermeintlicher Bürokratie, mit Belastungen für Unternehmen und mit dem Vorwurf ideologischer Indoktrination. Doch, meine Damen und Herren, bei genauerem Hinsehen wird klar, dieser Entwurf ist weder pragmatisch noch lösungsorientiert. Er ist ein Angriff auf die Chancen und Rechte der Beschäftigten in unserem Land. Erstens: Bildungsfreistellung ist ein Gewinn für die Arbeitswelt. Wir alle wissen, Thüringen steht im Wettbewerb um Fachkräfte. Unternehmen beklagen fehlende Qualifikationen. Wir reden ständig über Digitalisierung, Transformation, Fachkräftemangel. Genau hier setzt das Bildungsfreistellungsgesetz an. Es gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich weiterzubilden, neue Kompetenzen zu erwerben, den Anschluss nicht zu verlieren. Wer dieses Gesetz abschafft, sendet ein fatales Signal: Weiterbildung ist Privatsache, kümmert euch selbst. Das ist rückwärtsgewandt. Zweitens: Bildungsfreistellung stärkt die Demokratie. Ja, nicht jede Veranstaltung dreht sich um Maschinenbau, Rhetorik und Software. Manche befassen sich mit Demokratie, Toleranz und Mitbestimmung. Und das ist kein Missbrauch, das ist Absicht. Wir brauchen nicht nur gute Fachkräfte, wir brauchen auch mündige Bürgerinnen und Bürger, Menschen, die Konflikte lösen können, Menschen, die Verantwortung in einer Demokratie übernehmen. Drittens: Die angebliche einseitige Ideologisierung ist vorgeschoben. Viele Angebote stammen von Gewerkschaften – ja. Aber warum? Weil Gewerkschaften seit Jahrzehnten wichtige Träger arbeitsweltbezogener Bildung sind. Und wissen Sie was: Niemand hindert Arbeitgeberverbände oder andere Träger daran, ebenso Angebote zu machen, die ihre Beschäftigten voranbringen. Am Ende entscheidet jede und jeder Beschäftigte selbst, welche Bildungsmaßnahme sinnvoll ist. Von Indoktrination zu sprechen, das beleidigt die Menschen in Thüringen. Viertens: Kleine und mittlere Unternehmen werden nicht überfordert. Die AfD behauptet, der Verwaltungsaufwand sei zu groß. Die Realität – Herr Schaft hat es vorhin gesagt –, 1,3 Prozent aller Beschäftigten nehmen die Bildungsfreistellung in Anspruch. Die Belastung für Betriebe ist also überschaubar, der Nutzen für die Teilnehmer dagegen hoch. Und es gibt Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe. Fünftens – ein Blick in die Zukunft: Wir stehen vor tiefgreifenden Umbrüchen – Digitalisierung, Energiewende, demografischer Wandel. Weiterbildung ist keine Nebensache. Sie ist Überlebensfrage – für Unternehmen genauso wie für Beschäftigte. Andere Bundesländer nutzen Bildungsfreistellung längst als Standortvorteil. Wer sie abschafft, macht Thüringen unattraktiver. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein Rückschritt. Er entzieht Beschäftigten Rechte. Er schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und er untergräbt die demokratische Bildung. Wir brauchen keine Abwicklung von Bildungsrechten. Wir brauchen ihre Stärkung. Darum lehnen wir als BSW diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Danke schön. (Beifall BSW, SPD)

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