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Christian Tischner

11.09.2025 Sitzungen 8/23

Maßnahmenkatalog für den inneren Schulfrieden – Lehrern den Rücken stärken, Tätern die Bühne nehmen, Schulen zu Schutzorten machen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, ich möchte zunächst ausdrücklich für die Landesregierung zurückweisen, was Herr Jankowski hier jetzt in den letzten 10 Minuten getan hat, nämlich die pauschale Verurteilung und den pauschalen Angriff auf unsere Lehrer, auf unsere Schulämter und auf die Schulaufsicht. Nichts anderes ist es, was Sie in den letzten Minuten hier gemacht haben (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das hat er gar nicht gemacht!) und das kann man so nicht stehen lassen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Sie zeichnen hier ein Bild von Schule und ein Bild von pädagogischer Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen, das schlichtweg nicht so ist. Klar, ja, es gibt Probleme mit Gewalt, die gab es aber auch schon zu Ihrer Schulzeit, zu unserer Schulzeit (Unruhe AfD) und trotzdem dürfen wir die Augen davor nicht verschließen. Ich bin den Landtagsfraktionen, insbesondere den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, die in ihren Redebeiträgen noch mal beschrieben haben, was die Landesregierung tut, was sich die Koalition vorgenommen hat. Ich möchte alle auffordern, genau dabei zu unterstützen, die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit wir in den Schulen die Prävention vorantreiben können. Die Schulen sind Orte des Lehrens, unsere Schulen sind Orte des Lernens, sie sind Orte der Erziehung, der Bildung und sie sind für unsere Schülerinnen und Schüler zuallererst auch Orte der Freude, wo sie gern hingehen. Natürlich gibt es die Situationen, an die wir alle uns wahrscheinlich auch erinnern, als es Tage gab, vielleicht auch Wochen, an denen es in den Schulen nicht so einfach ist. Darum müssen wir uns kümmern, aber dafür sind zuallererst auch die Schulen in ihrer Eigenverantwortung prädestiniert. In dem Sinne ist auch unser Thüringer Schulsystem organisiert. Ich darf für die Landesregierung jetzt zu dem Antrag der AfD Stellung nehmen und möchte auf ein paar Punkte eingehen, die genau das noch mal beschreiben, wie eigenverantwortlich, aber letztendlich auch unterstützend mit Blick auf die Schulaufsicht das Thüringer Schulsystem an der Stelle organisiert ist. Schulen müssen Ort des Schutzes sein. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Damit Schulen ein Schutzort sein können, ist die Auseinandersetzung der Schulgemeinschaft mit der Schulkultur, mit Haltungen und Regeln stets erforderlich und wird getan. Zu diesem Zweck sind die Schulen verpflichtet, zum Beispiel ein individuelles Schutzkonzept zu entwickeln und allen Anzeigen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Thüringen ist übrigens eines der ersten Bundesländer, wenn nicht sogar das erste Bundesland, das ein eigenes individuelles Schutzkonzept in dieser Richtung auf den Weg gebracht hat. Um die Schulen zu einem sicheren Ort, einem Schutzort zu machen, besteht neben vielen Maßnahmen auch die Meldepflicht für die sogenannten Besonderen Vorkommnisse. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schulen sämtliche Handlungen, sämtliche Dinge, wo Anstand und Respekt verloren gegangen sind, wo wir uns natürlich alle fragen, wie das sein kann, ob das zu akzeptieren ist, melden können. Das können sie schlichtweg auch nicht, weil sie sich auf das Lehren, Lernen und auf die pädagogische Arbeit mit ihren Kindern und Jugendlichen konzentrieren wollen. Aber die Besonderen Vorkommnisse sind zu melden und dies liegt in der Eigenverantwortung begründet, mit der die Schulen ihren Bildungs- und Schutzauftrag wahrnehmen können und auch sollen. Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen reagieren dann im Bedarfsfall mit Maßnahmen auf die Vorkommnisse an den Schulen, holen sich oftmals auch Beratungen von den Schulämtern und nicht selten – das konnte ich in den letzten neun Monaten natürlich auch beobachten und nachfragen – beim Ministerium selber. Das ist auch gut so, dass diese Meldeketten und dieses Unterstützungssystem schnell und – das kann ich einschätzen – reibungslos funktionieren. Bei gravierenden Vorfällen werden die staatlichen Schulämter einbezogen und – ich habe es eben schon gesagt – auch das Ministerium um Unterstützung gebeten. Darüber hinaus bietet die Herkunft von Beschuldigten und Geschädigten auch statistisch keinen tauglichen Ausgangspunkt, um auf etwaige Ursachen für die Vorkommnisse an den Schulen reagieren zu können, darauf schließen zu können. Außerdem sind Schulen keine Strafverfolgungs- oder Ermittlungsbehörden, das müsste der AfD eigentlich bekannt sein. Schon jetzt werden die gemeldeten Besonderen Vorkommnisse an den Schulen erfasst und weitergegeben, wobei die Erfassung keine Statistik im eigentlichen Sinne darstellt und auch nicht darstellen kann. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass die Einschätzung auch immer von subjektiven Faktoren der Schulleitung, des Klassenlehrers, des Pädagogen oder der Eltern und Kinder abhängig ist. Eine Veröffentlichung der erfassten Meldungen ist nicht beabsichtigt. Wir vertrauen auf die Eigenverantwortung der Schulen und unterstützen als Ministerium und in der Schulaufsicht dann im Bedarfsfall. Zu Ihrem Punkt II.2: In Deutschland kann grundsätzlich jede Person eine Anzeige erstatten – das ist auch gut so –, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Dies kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht geschehen. Eine Anzeige kann von den direkt Betroffenen, sie kann von Zeugen oder auch von Dritten gestellt werden. Die Logik und Praxis des deutschen Rechtssystems basieren darauf, dass jeder Fall Gott sei Dank individuell dann auch betrachtet und geprüft wird. Die Staatlichen Schulämter im Freistaat Thüringen bearbeiten alle Fälle von Gewalt an Schulen, die ihnen gemeldet werden, umfassend und unverzüglich. Die Schulämter fungieren als zentrale Anlaufstelle für Meldungen und spielen eine entscheidende Rolle bei der Koordination von Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulaufsichtsreferenten, mit den Schulpsychologen und mit den weiteren Behörden, meistens dann auch mit der Polizei. Die Schule hat unter anderem die Aufgabe, die ihr anvertrauten Kinder zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft, zu einem gewaltfreien und friedlichen Zusammenleben zu erziehen und sie darin zu befähigen. Folglich sind die vom Strafgesetzbuch geschützten Rechtsgüter auch im schulischen Kontext zu berücksichtigen und bei Missachtung entsprechend zu ahnden. Neben vielfältigen pädagogischen Maßnahmen, zum Beispiel den Gesprächen mit unseren Schülerinnen und Schülern oder mit ihren Eltern, Aufgaben zur Reflexion des Fehlverhaltens, Distanzierungsberatung durch die Fachstellen, die Thematisierung im Unterricht – also ich erkenne daran auch nichts Linksideologisches – gibt es eben auch Ordnungsmaßnahmen, ja, Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen oder gar den Schulausschluss. Nach §§ 51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes, wenn es zu extremen Vorfällen in der Schule kommt, werden die strafbaren Handlungen seitens der Schule auch zur Anzeige gebracht. Die verbindliche Anwendung von pädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen ist in § 51 des Thüringer Schulgesetzes bereits ausführlich geregelt. Dort heißt es: „Pädagogische Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Schule und gewährleisten die Entwicklung des Schülers im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Gefährdungen dieser Entwicklung ist zunächst mit pädagogischen Maßnahmen zu begegnen. […] Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit pädagogische Maßnahmen […] nicht ausreichen.“ Zu Punkt II.5 Ihres Vorschlags: Thüringen stellt den Schulen Wochenstunden für besondere Unterrichtsangebote und Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zum Erwerb der deutschen Sprache zur Verfügung. Entsprechend dem vorab festgestellten Sprachstand werden eben diese in einem Vorkurs, manche sagen auch Vorschaltklassen, einem Grundkurs oder einem Aufbaukurs zugeordnet. Der Vorkurs erfolgt in der Regel als Intensivsprachkurs, um Deutschkenntnisse im Bereich A1 zu erreichen. Darüber hinaus wird in der Thüringer Schulordnung die Möglichkeit eines Intensiv- und Intervallkurses als Form der temporären Beschulung geboten, wenn notwendig auch schulübergreifend, und wird in allen Schulamtsbereichen auch tatsächlich nun genutzt. Ein Nachweis zum Übergang in bestimmte Beschulungsformen existiert bereits. So ist der Nachweis von B1 für die gymnasiale Oberstufe wie auch für den Zugang ins Berufsvorbereitungsjahr und für die Berufsfachschule notwendig. Zu II.6: Gewalt zeigt sich an Schulen in vielfältigen Formen und Ausprägungen und hat ebenso vielfältige Ursachen. Gewalttätiges Verhalten lässt sich entsprechend nicht auf bestimmte Alters- oder Schülergruppen eingrenzen, insbesondere nicht auf die Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Auch da, Herr Jankowski, war ich erschüttert, wie Sie über diese Kinder sprechen. Gerade die ESEKinder, ja, sie machen es unseren Kollegen oftmals nicht leicht, aber es sind auch die Kinder, denen es zu Hause meistens am schlechtesten geht. (Beifall CDU, BSW, SPD) Der Umgang mit gewaltaffinen und zur Ausübung von Gewalt bereiten Kindern und Jugendlichen ist eine komplexe gesellschaftliche Aufgabe, auch für unsere Schulgemeinschaften. Aufgabe von Förderschulen in Thüringen im Sinne von Zentren für Unterricht, für Förderung, für Kooperation und für Beratung ist es, unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihrem individuellen Förderbedarf gemäß zu unterrichten und zu fördern. Die Kultusministerkonferenz hat in ihren „Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung“, also ESE, beschrieben, dass Schülerinnen und Schüler mit diesem ESE-Förderschwerpunkt sonderpädagogische Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen und Strategien benötigen, „wenn sie […] dysfunktionale […] Verhaltensmuster und ‑ strategien über einen längeren Zeitraum zeigen, die sie bei der Begegnung und Auseinandersetzung mit den Anforderungen an das schulische Lernen einschränken“. Und das ist auch gut und richtig so. Thüringen folgt dieser Auffassung und berücksichtigt diese im Thüringer Diagnostikkonzept für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte. Zugang zu einer Förderschule haben Schülerinnen und Schüler, bei denen im Rahmen eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens sonderpädagogische Förderbedarfe festgestellt wurden. Aggressivität und Gewaltbereitschaft stellen das Lehren und Lernen sowie die individuelle Förderung in allen Schularten – ja, klar – vor große Herausforderungen. Gleichzeitig gibt es in Thüringen keine spezifische Schulart, welche sich auf dieses Verhaltensspektrum spezialisiert hat oder auch spezialisieren sollte. Schülerinnen und Schüler können ihr Verhalten dann kontinuierlich verbessern, wenn sie positive Verhaltensvorbilder haben. Diese finden sie an Schulen, in anderen Schülerinnen und Schülern, welche eben gerade dieses gewünschte positive Verhalten zeigen. Würden aggressive und gewaltbereite Schülerinnen und Schüler konzentriert an einem Ort unterrichtet werden – da schwebt Ihnen ja so was wie Jugendwerkhof vor –, hätten diese keine positiven Vorbilder und die Gewaltspirale würde sich auch aus unserer Sicht ausweiten. Die Wissenschaft jedenfalls stützt diese Auffassung des Ministeriums sehr. Letzter Punkt – Punkt II.7, den Sie vorschlagen: Die Thüringer Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, grundsätzlich alle Förderschulen des Landes zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung setzt auf Wertebildung, sie setzt auf Prävention, auch auf pädagogische und gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen, aber wir setzen nicht auf Ausgrenzung. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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