Boos-John
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, die öffentliche Hand stellt im Vergleich zu den privaten Auftraggebern aufgrund des enorm hohen Auftragsvolumens den größten Nachfragesektor dar. Allein der Freistaat Thüringen vergibt jährlich öffentlich Aufträge über mehr als 1 Milliarde Euro. Und natürlich ist es immer eine Frage der konkreten Ausgestaltung, wie gut oder wie schlecht eine bestimmte rechtliche Vorgabe funktioniert. In Thüringen hat man – lange vor meiner Zeit als Wirtschaftsministerin – ein Vergabegesetz erlassen, das eine Reihe von Anforderungen aufgenommen hat, zum Beispiel sozialpolitische, aber auch ökologische Kriterien. Ja, wir könnten hier sicherlich endlos darüber diskutieren, ob diese Regelungen tatsächlich alle zielführend waren oder es zumindest heute noch sind. Sie wissen natürlich: Ich selbst war da immer eher skeptisch und habe daraus auch nie einen Hehl gemacht. Aber das ist heute und hier nicht die Frage. Sondern die eigentliche Frage lautet doch: Wie kommen wir auf der einen Seite zu einem modernen und auf der anderen Seite zu einem effizienten Vergaberecht, was dann auch bürokratieärmer ist, und zwar nicht nur hier im Land, sondern natürlich auch auf Bundes- und auf EU-Ebene? Hierfür braucht es aber einen strukturierten – und das wiederhole ich: einen strukturierten Reformprozess, wie er vom Bund und gemeinsam mit den Ländern bereits angeschoben ist. Denn wir müssen vor allem ran an die Regelungen, die den Vergabeverfahren zugrunde liegen und sich im Wesentlichen aus EU- und Bundesrecht ergeben. Erst dann wird es eine wirklich spürbare Entlastung der Vergabestellen und der Auftragnehmer geben können. Erst dann werden wir einen wirklich spürbaren Bürokratieabbau haben. Ich will Ihnen die aktuellen Entwicklungen – und betone auch hier: die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich nur in einigen Stichwörtern kurz zusammenfassen. Aktuell werden die Vergaberechtlinien der EU evaluiert und sollen in der Folge auch novelliert werden. Auch die Bundesregierung hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz – wir haben das schon gehört – erst kürzlich dringend notwendige Anpassungen der vergaberechtlichen Regelungen beschlossen. Das wird zu einer ersten spürbaren Entlastung der Vergabestellen und der Bieter beitragen. Weiterhin hat die MPK – die Ministerpräsidentenkonferenz – im Juni die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Staatsmodernisierung“ beschlossen. Da wird es verschiedene Unterthemen geben, für die dann jeweils einzelne Bundesländer federführend sein werden. Und Thüringen hat sich hier engagiert und seinen Hut für die Themen „Digitalisierung“ und „Vergaberecht“ eingebracht. Und ja, in jedem Fall wird es unter Beteiligung Thüringens von dieser Ebene her klare Impulse für eine Entschlackung und eine Vereinfachung des Vergaberechts geben. Daneben hat auch der Bundesrat seinen eigenen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingerichtet. Auch dort wird das Thema „Vergaberecht“ eine wichtige Rolle spielen. Sie sehen also: Da ist auf Bundesebene gerade einiges in Bewegung gekommen, das sich auch bis zu uns auf Landesebene auswirken wird und dessen Ergebnisse wir jetzt erst einmal abwarten sollten, um sie dann aber auch in den weiteren Prozess einbringen zu können. Ich rate jedenfalls dazu, diese Agenda und diesen strukturierten Prozess abzuwarten. Thüringen wird sich hier in den nächsten Monaten und Jahren selbstverständlich intensiv einbringen und sich zum Beispiel für eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung der europäischen Vergaberegelungen – das ist wichtig – sowie die Erhöhung der EU-Auftragsschwellenwerte einsetzen. Die Überarbeitung von hemmenden Regelungen, die sich im Wesentlichen aus EU- und aus Bundesrecht ergeben, ist folglich der nächste Schritt zur Vereinfachung. Wir haben also zum einen – das haben wir schon gehört und das wissen Sie – mit der Novellierung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge im März dieses Jahres, also sehr früh, bereits einen wichtigen Schritt in Angriff genommen, der sinnhaft war, ausdrücklich. Die Anwendungswertgrenzen des Thüringer Vergabegesetzes wurden damit, mit dieser Verwaltungsvorschrift, erhöht, sodass es bei einem Auftragswert von 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen bzw. 75.000 Euro bei Bauaufträgen überhaupt zur Anwendung kommt. Und auch die inzwischen weitgehend freie Wahl der Verfahrensart im Unterschwellenbereich, und das ist wichtig, sowie die deutlich erhöhten Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen tragen zu einer spürbaren Bürokratieentlastung bei. Wir sind damit vor der Welle und in einem strukturierten Prozess. Ich denke, wir können unter dem Strich sagen, das Erste, was wir jetzt tun werden, ist, unsere Energie in die Verschlankung und Vereinfachung der wirklich relevanten vergaberechtlichen Regelungen auf EU- und auf Bundesebene zu stecken. Erst im Lichte der Ergebnisse dieses strukturierten Prozesses wird man dann auch das Landesvergabegesetz noch einmal neu beurteilen können. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
