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Lutz Liebscher

SPD 11.09.2025 Sitzungen 8/23

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist deutlich geworden, das, was die AfD hier will, ist die sofortige und ersatzlose Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Sie argumentieren Dinge, die Sie dafür heranführen, Sie haben folgende Beobachtungen getätigt: Kleinere und mittlere Unternehmen seien dadurch organisatorisch und finanziell übermäßig belastet. Sie behaupten weiterhin, dass die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannten Bildungsveranstaltungen größtenteils keinen erkennbaren betrieblichen Nutzen hätten. Sie sind wieder einer ganz großen Weltverschwörung auf der Spur, wenn Sie behaupten, die überwiegende Mehrheit der anerkannten Bildungsmaßnahmen wäre von Akteuren aus dem gewerkschaftsnahen und parteipolitisch linken Vorfeld organisiert und würde daher politisch einseitig und ideologisiert sein. Weiterhin behaupten Sie, es sei bei den übrigen Maßnahmen vor allem um freizeitorientierte Kurse ohne konkreten Arbeitsweltbezug gegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kritik am Bildungsfreistellungsgesetz trägt nicht. In dem Gesetz geht es ausdrücklich und bewusst nicht um eine Freistellung für die in den Unternehmen bereits etablierte und gut funktionierende innerbetriebliche und ausschließlich betriebsbezogene Weiterbildung, sondern um eine Freistellung für weitergehende Maßnahmen der gesellschaftspolitischen, der arbeitsweltbezogenen oder der ehrenamtsbezogenen Bildung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich also auch über das rein Innerbetriebliche hinaus weiterbilden, gesellschaftlichen Fragestellungen widmen, sich für das Ehrenamt fit machen und für die Ansprüche der sich stark wandelnden Arbeitswelt besser qualifizieren können. Herr Thrum, Sie sprachen von Ehrlichkeit und wollten Daten und Fakten berücksichtigen in Ihrer Argumentation. Dann schauen wir doch mal auf die Zahlen. Da werden wir nämlich sehen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen von dieser Möglichkeit, die wir da geschaffen haben. Wir haben in Thüringen rund eine Million Beschäftigte. Nach den Zahlen des Bildungsministeriums nahmen 2024 lediglich 1.192 Beschäftigte eine Bildungsfreistellung in Anspruch. Das sind 1,3 Prozent der Arbeitnehmerinnen in ganz Thüringen. Also es drängt sich doch hier schon der Verdacht auf, dass Sie versuchen, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen und hier ihren Kulturkampf auf dem Rücken der beruflichen Weiterbildung zu führen. Mehr als 860 von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das Angebot genutzt haben, nutzten arbeitsweltbezogene Angebote, (Beifall SPD) knapp 250 gesellschaftspolitische Maßnahmen und 77 bildeten sich in Fragen des Ehrenamts fort. Eine übermäßige organisatorische und finanzielle Belastung der Thüringer Wirtschaft ist angesichts solcher Zahlen einfach nicht erkennbar. Die im Gesetz verankerten zahlreichen Schutzmechanismen zugunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen, die sie vor einer zu starken Belastung durch zu hohe Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung bewahren soll, greifen offenbar. Zudem liegt ein klarer Interessenschwerpunkt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Bildungsfreistellung eben auf der Weiterbildung in Fragen der Arbeitswelt, also mit klar erkennbarem Berufsbezug. Wenn AfD und Wirtschaftsvertreterinnen ferner kritisieren, dass es sich bei vielen der nach Bildungsfreistellungsgesetz anerkannten Maßnahmen lediglich um freizeitorientierte Kurse handele, so ist doch Folgendes zu berücksichtigen: Nach § 10 Abs. 5 des Bildungsfreistellungsgesetzes wacht ein von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bildungsträgern paritätisch besetzter Beirat über die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen. Dort kann die Wirtschaft also problemlos dafür sorgen, dass aus ihrer Sicht zweifelhafte Angebote abgelehnt werden. Ich glaube, alle, die dafür infrage kommen, sind heute hier schon genügend verhetzt worden. Sollte dies aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht funktionieren, müsste sie das also zunächst einmal mit ihren Beiratsmitgliedern dort klären. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Gesetzesvorstoß ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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